Protocol of the Session on July 5, 2007

Ich rufe die Beschlussempfehlung unter dem Tagesordnungspunkt 72 zur Abstimmung auf.Wer ist dafür? – Das sind die CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind die beiden anderen Fraktionen, und zwar SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich rufe die Beschlussempfehlung unter dem Tagesordnungspunkt 73 zur Abstimmung auf.

(Reinhard Kahl (SPD): Getrennte Abstimmung nach Ziffern!)

Nun zur Abstimmung über Ziffer 1. Wer ist dafür? – Das sind die Fraktionen CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Nun zur Abstimmung über die übrigen Ziffern.Wer ist dafür? – Das sind CDU, SPD und FDP. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthält sich bei diesen beiden anderen Ziffern.

Ich rufe die Beschlussempfehlung unter dem Tagesordnungspunkt 81 zur Abstimmung auf.Wer ist dafür? – Das sind die CDU und FDP.Wer ist dagegen? – Das sind SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich rufe nun die Beschlussempfehlung unter dem Tagesordnungspunkt 82 zur Abstimmung auf. Wer ist dafür? – Das sind die CDU und die FDP. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Die beiden anderen Fraktionen, also die SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich rufe die Beschlussempfehlung unter dem Tagesordnungspunkt 83 zur Abstimmung auf. – Wer ist dafür? – Das sind die CDU und die FDP. – Wer ist dagegen? – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? – Das ist die SPD.

Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 84. Wer stimmt für die Annahme der Beschlussempfehlung? – Das sind die Mitglieder der CDU-Fraktion. – Wer stimmt dagegen? – Das sind alle Mitglieder der drei anderen Fraktionen.

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zu den Initiativen, zu denen alle vier parlamentarischen Geschäftsführer vorgeschlagen haben, sie in der nächsten Plenarsitzungsrunde zu behandeln. Ich bitte Sie aufzupassen, und teilen Sie es mir mit, wenn Sie der Auffassung sind, dass ich etwas Falsches vorgelesen habe. Das betrifft die Initiativen unter den Tagesordnungspunkten 48, 49, 50, 52, 53, 54, 56, 57, 58, 59, 61, 86 und 88. Ist das so in Ordnung?

(Zuruf: Ja!)

Entschuldigung, der Dringliche Entschließungsantrag unter Tagesordnungspunkt 86 soll dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst überwiesen werden. Herr Winter

meyer, ist das so richtig? Es geht dabei um den Dringlichen Entschließungsantrag betreffend LOEWE. Bei mir steht, er soll dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst überwiesen werden.

(Axel Wintermeyer (CDU): Er soll in der nächsten Plenarsitzungsrunde behandelt werden! – Nicola Beer (FDP): Nein, die Behandlung erfolgt in der nächsten Plenarsitzungsrunde!)

Er soll also auch während der nächsten Plenarsitzungsrunde behandelt werden. – Was ist mit dem Dringlichen Antrag unter Tagesordnungspunkt 88?

(Nicola Beer (FDP): Auch er soll während der nächsten Plenarsitzungsrunde behandelt werden!)

Auch er wird also in der nächsten Plenarsitzungsrunde behandelt werden. – Damit haben wir alle Tagesordnungspunkte behandelt. Wir sind damit am Ende der Tagesordnung angelangt.

Erstens. Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten, die hiergeblieben sind, sich gegen

seitig zugehört haben und das Ganze zu einem guten Ende gebracht haben.

Zweitens. Ich bedanke mich beim Stenografischen Dienst des Hessischen Landtags.

(Allgemeiner Beifall)

Ich danke ausdrücklich auch allen, die in der Verwaltung und darüber hinaus arbeiten und bis jetzt tätig waren. Herzlichen Dank.

(Allgemeiner Beifall)

Drittens. Ich wünsche Ihnen allen, den Abgeordneten und den Bediensteten, gute Erholung in dem hoffentlich anstehenden Urlaub. Ich wünsche Ihnen, dass Sie in Ihrem Urlaub viele Anregungen erhalten und neue Erkenntnisse und Einsichten gewinnen. Ich wünsche Ihnen, dass Sie danach mit neuer Freude an Ihren Arbeitsplatz hier zurückkehren. Ich wünsche Ihnen einen guten Urlaub. – Ich schließe die Sitzung.

(Beifall – Schluss: 20.26 Uhr)

Anlage 1 (zu Tagesordnungspunkt 17)

Nach § 109 Abs. 2 GOHLT zu Punkt 17 der Tagesordnung, Drucks. 16/7503, zu Protokoll gegebene Stellungnahme des Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Dr. Alois Rhiel:

Der vorgelegte Gesetzentwurf verstößt gegen Verfassungsund Europarecht und enthält insoweit keine gebotene Differenzierung. Er erfasst Bauaufträge, ÖPNV-Leistungen, Reinigungs- und Gebäudedienstleistungen sowie Dienstleistungen im Bereich Abfallwirtschaft und Fort- und Weiterbildung ab 25.000 c des Landes und der Landesbetriebe, der Kommunen, von deren Betrieben und Einrichtungen, der Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts des Landes und der Kommunen, von Vereinigungen, Einrichtungen und Unternehmen in überwiegend öffentlicher Hand des Landes und der Kommunen pp. (u. a. HA, ÖPNV, SPNV, Messegesellschaften, Gründerzentren, Flughäfen).

Im Gegensatz zu den dem öffentlichen Haushaltsrecht unterliegenden Vergabestellen dürfen privatrechtliche Unternehmen nicht durch Landesrecht in das hier vorgelegte Vergaberegime verpflichtet werden. Beschaffungsverfahren privatrechtlicher Gesellschaften liegen als Gegenstand der laufenden Geschäftsführung allein in der Verantwortung ihrer Exekutivorgane (Geschäftsführung, Vor- stand); es sei denn, anderes ist im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung geregelt. Das private Gesellschaftsrecht ist Bundesrecht und insoweit abschließend bundesrechtlich geregelt (konkurrierende Gesetzgebung, Art. 72 Abs. 1, Art. 74 Nr. 11 GG – „Recht der Wirtschaft“).

Die Einbeziehung der Kommunen erfolgt ohne finanziellen Ausgleich für die Mehraufwendungen und verstößt damit gegen das Konnexitätsprinzip nach Art. 137 Abs. 6 HV. Die Einbeziehung von in anderen EG-Mitgliedstaaten ansässigen Unternehmen in das in Hessen geltende Tarifvertrags- und Ausbildungssystem verstößt gegen vorgreifliches EG-Recht (Behinderungsverbot, Art. 49 Abs. 1 EG-Ver- trag), weil diese Unternehmen nicht mit dem vollen deutschen Tarifvertragsrecht vertraut sind (Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs nach Art 49 EG-Vertrag; EuGH-Entscheidung in den Rechtssachen C-369/96 und C-376/96). Die hier angesprochenen „repräsentativen“ Tarifverträge sind nicht allgemein zugänglich. Die Tarifvertragsparteien sind nicht verpflichtet, die maßgeblichen Daten Unternehmen, die nicht Tarifvertragspartei sind, zugänglich zu machen.

Der Gesetzentwurf kann das beabsichtigte Ziel nicht erreichen. Unklar ist, was unter „in Hessen geltenden repräsen

tativen Tarifverträgen“ zu verstehen ist und wie das in Abstimmung mit den Tarifvertragsparteien umzusetzen sein soll (siehe § 2 Abs. 2 des Gesetzentwurfs); Rechtsstreitigkeiten sind zu erwarten. Zudem ist die Anwendungstiefe eines Lohntarifvertrags ungeklärt: nur Ecklöhne oder durchgängig alle Lohngruppen mit zuzuordnenden Tätigkeitsbereichen?

Die Prüfung der Angebotskalkulation nach Lohnkriterien und der Abrechungen bei laufenden und abgeschlossenen Verträgen erfordert betriebswirtschaftlich ausgebildete Fachleute, die – abgesehen von den Preisprüfern bei den RPs – heute nicht mehr zur Verfügung stehen. Besonders bei Angeboten kann sich die Prüfung nicht darauf beschränken, ob die Tariflohnbedingungen eingehalten werden, weil Angebotskalkulationssysteme mit Pauschalsätzen arbeiten, die sich im Wesentlichen aus Material, Lohn, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn zusammensetzen. Das Personal für die Beurteilung der Baukosten steht seit der Abschaffung der Baupreis-Prüf-VO 1/72 dem Land nicht mehr zur Verfügung; die Betreffenden sind alle im Ruhestand. Wirtschaftsprüfungs-Fachleute kosten etwa 600 c pro Stunde.

Die Regelungsdichte führt zu einem erheblichen Verfahrensaufwand für die Auftraggeberschaft und einem erheblichen Organisationsaufwand für das Land durch Rechtsetzung und Schaffung von Kontrolleinrichtungen. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Ziel des Gesetzentwurfs. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf den zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer vertraglich vereinbarten „repräsentativen“ Tariflohn und die tarifliche Arbeitszeit. Die Umgehungsmöglichkeiten sind vielfältig und durch die öffentlichen Auftraggeber nicht zu kontrollieren. Es besteht die Gefahr, dass von betroffenen Arbeitnehmern zum Ausgleich des höheren Tariflohns „Freischichten“ bei privaten Arbeitsstellen erbracht werden müssen, Beschäftigungsverhältnisse in Angestelltenverträge umgewandelt werden, für die kein Tariflohn gilt, oder für vom Arbeitgeber – angeblich – gewährte Sachleistungen, z. B.Transport, Kost, Logis, Arbeitsmittel, Abzüge im Wege der Aufrechnung bei der Lohnauszahlung erfolgen.

Der Gesetzentwurf gefährdet Arbeitsplätze. Arbeitnehmer werden entlassen und von „Arbeitnehmerüberlassungsagenturen“ oder „Ich-AGs“ in Anspruch genommen.

Die in § 3 des Gesetzentwurfs angesprochene Förderung der Erstausbildung kann über die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht effektiv gewährleistet werden. Darüber hinaus gibt es keine „gleichwertigen“ Angebote,die Bedingung für eine Bevorzugung wären.

Anlage 2 (zu Tagesordnungspunkt 28)

Nach § 109 Abs. 2 GOHLT zu Punkt 28 der Tagesordnung, Drucks. 16/7152 zu Drucks. 16/6010, zu Protokoll gegebene Stellungnahme des Abg. Christoph René Holler (CDU):

Die Datenerfassung der Optionskommunen und die technischen Schwierigkeiten sind kein neues Thema und die Anfrage eine Wiederholung.Die Gründe für eine nicht ausreichende bzw. nicht vergleichbare Datenbasis sind nicht nur im Sozialausschuss eingehend dargestellt worden. Lassen sie mich deswegen zunächst den viel wichtigeren Punkt ansprechen, wie die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt aussieht.

Viele Sozialdemokraten haben zu Recht früher immer darauf verwiesen, dass die Arbeitsmarktdaten sehr viel mit der Frage zu tun haben, ob eine Bundesregierung gute oder schlechte Arbeit leistet. Wir können heute feststellen, dass die Entwicklungen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt den Erfolg der von Bundeskanzlerin Angela Merkel geführten Bundesregierung genauso verdeutlichen und auch etwas über die Auswirkungen einer starken CDUPräsenz im Bundesrat aussagen.

Im Juni 2007 ist die Arbeitslosigkeit auf 3.687.000 zurückgegangen. Dies sind 712.000 Arbeitslose weniger als im Vorjahr. Damit wurden 16 % weniger Arbeitslose gezählt, und wir kommen auf eine Arbeitslosenquote von 8,8 %. Das gesamtwirtschaftliche Wachstum hat sich fortgesetzt. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat im Vorjahresvergleich in Ostdeutschland um 3,0 % und in Westdeutschland um 2,1 % zugenommen. Die Betrachtung nach Branchen zeigt, dass es mit Ausnahme des Kreditund Versicherungsgeschäfts überall eine deutliche Zunahme der Beschäftigung gegeben hat.

Dies zeigt sich auch an den sehr guten hessischen Zahlen. Die Arbeitslosenquote in unserem Bundesland Hessen sank binnen Monatsfrist von 7,7 % auf 7,4 %. Vor einem Jahr lag sie noch bei 9,2 %. Zu Recht spricht der Chef der BA-Regionaldirektion Wolfgang Forell von einem robusten Wirtschaftswachstum in Hessen.

Der Rückgang der Arbeitslosigkeit bundesweit im Rechtskreis des SGB III im Vergleich zum Vorjahr um 367.000 und im Rechtskreis des SGB II um 345.000 ist ein Beleg da

für, dass die positive Arbeitsmarktentwicklung auch die Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II erfasst, was auch für die hier zu behandelnde Große Anfrage eine wichtige Aussage ist.

Bemerkenswert finde ich auch gerade vor dem Hintergrund unserer Bemühungen in Hessen die Entwicklung auf dem Ausbildungsmarkt. Von Oktober 2006 bis Juni 2007 sind der Ausbildungsvermittlung 401.400 Stellen und damit 5 % mehr als im Vorjahreszeitraum gemeldet worden; dabei ist erstmals auch ein deutlicher Anstieg der betrieblichen Angebote zu verzeichnen. Da eine endgültige Bilanz hier erst am 30. September gezogen werden kann, da noch Stellenmeldungen und Bewerbermeldungen eingehen, können wir heute den weiteren politischen Handlungsbedarf nicht konkret benennen.

Ich will mit diesen gerade für die CDU in Regierungsverantwortung im Bund und in Hessen erfreulichen Entwicklungen nicht absprechen, dass wir für eine Evaluation der Arbeit von Optionskommunen und Arbeitsgemeinschaften belastbare Zahlen noch geliefert bekommen müssen. Zu der wichtigen Frage, welche Organisationsform die erfolgreichste ist, wird Ende 2008 der auf wissenschaftlichen Untersuchungen basierende Bericht des Bundesarbeitsministeriums vorgelegt. Es ist deswegen nicht zielführend, bereits heute vorschnell Bewertungen abzugeben. Angesichts der enormen Aufgaben bei der Umsetzung der Hartz-Reform ist es nachvollziehbar, dass sich die Mitarbeiter vor Ort zunächst nicht auf statistische Fragen konzentriert haben. Richtig ist aber auch, dass Sozialministerin Lautenschläger zu Recht frühzeitig darauf hingewiesen hat, dass ein System von Kennzahlen entwickelt werden muss. Die Beteiligten – hier sind in der ersten Linie die Optionskommunen gemeint – müssen hier ihre Hausaufgaben machen.

Aus der aktiven Begleitung der Arbeit der hessischen Optionskommunen und ARGEn können wir eines sicher heute schon feststellen: Es gibt in beiden Organisationsformen gute und weniger gute Ergebnisse.Für Arbeitsuchende war und ist die Experimentierklausel des § 6a SGB II mit einem Wettbewerb der besten Wege auf keinen Fall ein Nachteil.

Unabhängig von der Organisationsform von Verwaltungen bleibt das Wirtschaftswachstum aber der wichtigste Punkt. Hier habe ich eingangs bereits auf die positive Entwicklung hingewiesen.

Anlage 3 (zu Tagesordnungspunkt 29)

Nach § 109 Abs. 2 GOHLT zu Punkt 29 der Tagesordnung, Drucks. 16/7300 zu Drucks. 16/6403, zu Protokoll gegebene Stellungnahme – Schluss der Rede – der Abg. Sabine Waschke (SPD):

Schlussendlich klärt uns die Landesregierung in ihrer Vorbemerkung darüber auf, dass „die UN-Kinderrechtskonvention innerstaatlich keine unmittelbare Anwendung findet“, und sie weist ausdrücklich darauf hin, wie wichtig die sogenannte Interpretationserklärung oder auch Vorbehaltserklärung ist. Diese Vorbehaltserklärung besagt verkürzt, dass sich die Bundesrepublik Deutschland nicht das Recht nehmen lassen will, „Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen“.