Hinsichtlich des Kerns des Ganzen muss ich Ihnen sagen: Sie haben es offensichtlich immer noch nicht begriffen. – Das richtet sich auch an die Adresse der Ministerin. Behinderte Menschen und ihre Angehörigen wollen nicht mehr Almosen aufgrund ministerieller Erlasse erhalten. Sie wollen belastbare Ansprüche auf gesetzlicher Grundlage haben.
Das ist das gute Recht der behinderten Menschen in diesem Lande, und das wollen Sie ihnen verweigern. Wenn das statt in der gesetzlichen Regelung in einem ministeriellen Erlass geregelt wird, sagen Sie im Grunde genommen den gehörlosen Eltern: Wir wollen euch im Kindergartenbereich Ansprüche vorenthalten, und wir wollen euch als Almosenempfänger behalten. – Das ist eine Behindertenpolitik, die nicht von heute ist, die nicht von gestern ist, die ist von vorgestern. Das haben die behinderten Menschen in diesem Land nicht verdient.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Dr. Jürgens hat zu Recht ausgeführt, dass sich die vier Fraktionen bei dem Grundanliegen einig sind, nämlich in der Frage, dass man für gehörlose Eltern, die ihre Kinder nicht in der Schule, sondern im Kindergarten haben, eine Regelung treffen muss, sozusagen für den Bereich der Gebärdendolmetscher. Ich glaube, darin sind wir uns alle einig. Es war auch in der Anhörung so, dass alle begründet haben, dass es hier eine Regelungslücke gibt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dazu hat auch die Ministerin in der Sitzung gesagt, dass sie der Meinung ist, dass hier etwas zu regeln ist. Jetzt kann man einen Grundsatzstreit darüber führen, ob das im Gesetz oder in einer Verordnung zu regeln ist.
Herr Dr. Jürgens, da haben Sie Recht, in einem Erlass. Das ist von der Qualität etwas anderes. – Ich habe damals gesagt, dass es mir darum geht, dass wir schnell eine Regelung bekommen. Die Ministerin hatte eigentlich eine schnelle Regelung zugesagt. Bis zur letzten Ausschusssitzung gab es diese nicht, das stimmt.
Deshalb haben wir uns als Liberale enthalten, weil wir gesagt haben, dann können wir dieser Sache auch nicht zustimmen. Ich werde meine Entscheidung heute davon abhängig machen, ob es mittlerweile diese Regelung gibt. Sollte es sie geben, werden wir dem Gesetzentwurf der SPD nicht zustimmen. Ansonsten, falls es sie nicht gibt, werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen, weil wir eine schnelle Regelung brauchen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Florian Rentsch und auch die anderen Vorredner haben es betont, wir sind uns in der Sache einig – sowohl die hier im Parlament vertretenen Fraktionen als auch die Verbände und Institutionen, die im Zuge der schriftlichen Anhörung ihre Stellungnahme abgegeben haben –, die Kostenerstattung für den Einsatz von Gebärdendolmetschern in der Kommunikation mit den Kindertagesstätten bedarf der Regelung. Damit den betroffenen Eltern nicht durch finanzielle Hindernisse Kontakt, Information und Meinungsaustausch erschwert werden, ist eine klare Grundlage zu schaffen. Und das geschieht.Wir halten den von Ministerin Lautenschläger aufgezeigten Weg, einen entsprechenden Erlass aufzulegen, für richtig, weil er in die gesamte Systematik passt.
Dies ist ein weiterer Schritt beim Abbau von Benachteiligungen, ein Schritt hin zur Barrierefreiheit, die gerade auch in einer Wissensgesellschaft im Bereich der Informationen und Kommunikation zu gewährleisten ist. Die Landesregierung schafft konsequent die Voraussetzungen, um die Lebenssituation der behinderten Menschen zu verbessern,
mit dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz, mit der Hessischen Bauordnung, der regelmäßigen Prüfung, ob Gesetzesvorhaben die Belange von Behinderten ausreichend würdigen, aber auch durch die erfolgreiche Arbeit des Landesbeauftragten der Hessischen Landesre
gierung für die Belange Behinderter, Herrn Friedel Rinn, dem wir sehr herzlich für seinen Einsatz danken.
Sein Bericht, den wir vor einigen Tagen im Sozialpolitischen Ausschuss diskutiert haben, zeigt, Hessen ist spitze bei der Beschäftigung Schwerbehinderter in der Landesverwaltung.
Frau Fuhrmann, Sie haben gesagt:Wir wollen deutscher Meister werden. – Das sind wir bei der Beschäftigung Schwerbehinderter in der Landesverwaltung.Wir sind die Nummer eins unter den 16 Bundesländern.
Die Beschäftigungsquote konnte auf hohem Niveau weiter gesteigert werden. Sie liegt mit 6,87 % deutlich über der gesetzlich vorgeschriebenen Quote von 5 %.
Meine Damen und Herren, das Land ist ein vorbildlicher Arbeitgeber. In der Landesverwaltung sind so viele Schwerbehinderte beschäftigt wie noch nie zuvor.
(Petra Fuhrmann (SPD): Davon reden wir gar nicht! – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist eine Unverschämtheit!)
Meine Damen und Herren, diese positive Bilanz, auch die neue Auflage des Beschäftigungsprogramms für junge Schwerbehinderte in der Landesverwaltung,
dass die Hessische Landesregierung die behindertenpolitischen Ziele mit Nachdruck verfolgt und erfolgreich in konkrete Maßnahmen umsetzt. Hessen handelt im Interesse der Betroffenen und ist ein verlässlicher Partner. Die Landesregierung wird auch diese aktuelle Frage durch eine sachgerechte Regelung einer Lösung zuführen.
Wir sind uns in der Sache einig. Ich kann es noch einmal betonen. Das Verfahren ist am Laufen. Ich denke, Frau Lautenschläger wird nun auch sagen, wie der aktuelle Sachstand ist.
Meine Damen und Herren, Gegenstand der Beratung des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, ist das Recht der hör- und sprachbehinderten Eltern nicht sprach- und hörbehinderter Kinder. Daran müssen sich bitte alle halten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe in der ersten Beratung gesagt, das kann man durch einen Erlass regeln. Die Mittel dafür sind im Haushalt vorhanden. Wir haben dazu die Stelle festgelegt, die für die Auszahlung zuständig ist. Wir haben geprüft, dass das mit dem Haushalt entsprechend klargeht. Insofern ist der Erlass inzwischen ergangen.
Die zuständige Stelle ist das Regierungspräsidium in Kassel. Dort wird die Möglichkeit für die Eltern bestehen, dass sie diese Kosten entsprechend erstattet bekommen – natürlich genauso, wie das in Anlehnung an den Erlass ist, den wir zur Schule haben.
(Petra Fuhrmann (SPD) und Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da steht es aber im Gesetz!)
Ich will Ihnen aber einen bedeutenden Unterschied aufzeigen. In der Sache hatten wir keine Diskussion. Es sind nicht sehr viele Fälle, um die es geht.
Deswegen habe ich das von Anfang an gesagt,weil das mit den Kommunen nicht an jeder Stelle funktioniert und die Kommunen das nicht von sich aus machen. In der Schule sind wir in der Landeszuständigkeit, die auch das Gleichstellungsgesetz klärt. Im Kindergartenbereich sind wir genau nicht in der Landeszuständigkeit.