Protocol of the Session on July 4, 2007

Das muss man sich zumindest einmal ansehen;denn deren Einfluss wird in dem größeren Gremium stark relativiert, gelinde gesagt. Es ist schon eine Einflussverminderung vorhanden. Wir müssen aufpassen, dass bei aller Unabhängigkeit des Rechnungshofs, an der kein Mensch kratzen will, der Hof nicht zum selbstreferenziellen System wird,dass der Hof nicht im eigenen Brei kocht – Herr Kollege, für Sie übersetzt.

Wir müssen vielmehr darauf achten, dass der Einfluss der Politik auf die beiden Positionen, die wir mit Recht von hier aus bestimmen, erhalten bleibt. Andernfalls bräuchten wir diese Wahl überhaupt nicht durchzuführen, sondern sie würden einfach weiter vor sich hin arbeiten und prüfen, was immer sie wollten, und könnten auch die Geschäftsaufgaben so verteilen, wie sie das wollten.

(Beifall bei der FDP)

Es darf nicht dazu kommen – das sage ich nun als Forderung der FDP-Fraktion, nicht als Feststellung zu diesem Gesetzentwurf –, dass ein Stück Parlament abgebaut und im Gegenzug ein Stück innere Verwaltung ausgebaut wird.

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Frau Präsidentin, ich komme gleich zum Schluss. – Wir hinterfragen sowohl die Gründe als auch die Eilbedürftigkeit; denn wir wollen gerne mögliche Alternativen wissen, und wir wollen einen Vergleich haben. In insgesamt acht Bundesländern haben der Präsident und Vizepräsident jeweils mehr Einfluss, als das nach diesem neuen Gesetzentwurf der Fall wäre. Wir werden uns dies im Ausschuss ganz genau anhören und mit dem Rechnungshof darüber diskutieren, und wir werden bei dieser Gelegenheit auch Änderungen und alternative Lösungen zu erörtern haben. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Kollege Kaufmann als nächster Redner das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus unserer Sicht ist in der Tat hier und heute zu diesem Gesetzentwurf nicht so viel zu sagen, sondern es gilt einfach noch einmal schlagwortartig Folgendes festzuhalten:

Erstens. Wir halten das Ziel grundsätzlich für richtig, das Kollegium insgesamt – also alle acht Personen – an allen wichtigen Entscheidungen, die die Geschäftsverteilung betreffen, zu beteiligen.

Zweitens. Die Feststellung der Stimmengleichheit heißt – wir haben das heute Morgen auch in Bezug auf eine andere, sehr wichtige Regelung in unserem Staate erlebt –, dass sich nichts ändert. Das Bundesverfassungsgericht hat heute mit vier zu vier Stimmen eine Entscheidung getroffen. Bei gleichem Stimmenverhältnis im Kollegium wird auch der Rechnungshof zukünftig – wenn das Gesetz derart in Kraft tritt – nichts verändern. Das ist, was die Geschäftsverteilung angeht, so vorgesehen.

Drittens. Zum Dienstalter, das von Herrn Kollegen von Hunnius noch einmal angesprochen worden ist. Es ist in der Tat so, dass man, wenn man Gremien hat, die gemeinsam entscheiden, wie dies beim Kollegiums des Rechnungshofs der Fall ist, davon ausgeht, dass diejenigen, die in dieser Funktion schon am längsten dabei sind, diejenigen sein sollen, die die für diese Funktionen Gewählten vertreten, falls diese nicht können; und man geht davon aus, dass dies nichts damit zu tun hat, was in ihrer bisherigen Biografie steht. Daher sind die Aussagen, die diese Gesetzesänderung mit sich bringt, aus unserer Sicht plausibel und vernünftig.

Es stellt sich in der Tat die Frage, warum es diesmal nicht gelungen ist, gemeinsam einen Gesetzentwurf einzubringen. Herr Kollege von Hunnius hat dies bereits angedeutet. Wir haben uns aus unserer Sicht an die Regeln gehalten, indem wir gesagt haben: Wenn dies nicht gemeinsam eingebracht wird, dann wollen wir auch nicht auf dem Briefkopf stehen, und wir wollen erst einmal die Ausschussdebatte abwarten, um im Anschluss endgültig zu entscheiden.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, der Inhalt ist aus unserer Sicht durchaus plausibel und vernünftig.Über das Verfahren und das, was von Herrn Kollegen von Hunnius sonst noch angedeutet worden ist, mag die Ausschussberatung Aufschluss geben. Am Ende der zweiten Lesung wird klar geschrieben sein, wie wir damit umgehen. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der SPD für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Hessischen Rechnungshof, Drucks. 16/7413, abgeschlossen.

Er wird dem Haushaltsausschuss zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Architektenund Stadtplanergesetzes – Drucks. 16/7486 –

Die Redezeit beträgt fünf Minuten. Herr Dr. Rhiel, bringen Sie diesen Gesetzentwurf für die Landesregierung ein? – Vielen Dank.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Novelle hat den Hintergrund, dass wir das Gesetz an die Anforderungen der EG-BerufsqualifikationsAnerkennungsrichtlinie sowie an die EG-BinnenmarktDienstleistungsrichtlinie anpassen müssen.Wir wollen neben dem Gesetz auch die Rechtsverordnung als ein weiteres Instrumentarium einsetzen, um diese Vorschriften der EU entsprechend umzusetzen.

Sonstige sich ergebende Anpassungserfordernisse, insbesondere eine Verordnungsermächtigung zur Bestimmung der Kammer als zuständige Stelle nach § 158c des Versicherungsvertragsgesetzes und zur Umstellung des Finanzwesens auf die leistungsbezogene Planaufstellung und Bewirtschaftung sowie die Doppik, werden ebenfalls gesetzlich berücksichtigt.

Die Bestimmung der zuständigen Stelle erfolgt durch eine Rechtsverordnung, weil nur so eine schnelle Reaktion auf Rechts- und Sachverhaltsänderungen möglich sein wird – ohne das Gesetz jeweils ändern zu müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben eine Reihe von Forderungen der Architekten- und Stadtplanerkammer, welchen wir allesamt nicht entsprechen wollen. Die gesetzlich festgelegten Mindeststudienzeiten von vier Jahren – das ist in erster Linie der kritische Punkt – für die Fachrichtung Architektur sowie von drei Jahren für die anderen Fachrichtungen werden, wie dies bisher gesetzlich geregelt war, beibehalten. Die nach EG-Recht möglichen Ausgleichsmaßnahmen werden nicht gesetzlich geregelt, sondern bleiben der Rechtsverordnung vorbehalten. Die Gründe hierfür sind in der Begründung des Gesetzentwurfs ausreichend dargestellt, sodass ich hierzu im Sinne der Zeit auf eine ausführliche Begründung verzichten möchte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, einer im Einzelnen gesetzlich zu regelnden Fortbildung für dreijährige Ausbildungsgänge als Berufszugangsvoraussetzung – hier geht es in der Hauptsache um den neuen Bachelorabschluss – wird nicht entsprochen, weil dies für den angesprochenen Bereich in Übereinstimmung mit den anderen Bundesländern nicht erforderlich ist. Wir wollen an dieser Stelle eine möglichst weitgehende Einheitlichkeit der Vorschriften zwischen den Bundesländern, wenngleich die Kompetenz – daher beschäftigen wir uns mit diesem Gesetzentwurf – bei den Bundesländern liegt.

Die Bestimmung der Kammer als der nach dem Versicherungsvertragsgesetz zuständigen Stelle bleibt ebenfalls einer weiteren Rechtsverordnung vorbehalten, und zwar aufgrund der Erwägungen,die in der Begründung des Gesetzentwurfs dargelegt worden sind. Der Einfachheit halber verweise ich in diesem Zusammenhang ebenfalls auf die Begründung.

Meine Damen und Herren, den Vorhaltungen gegen die Durchführung der beruflichen Fortbildung als Selbstver

waltungsangelegenheit, die von einzelnen Berufsangehörigen vorgetragen worden sind, wird aus unserer Sicht ebenfalls nicht entsprochen, weil dies tatsächlich eine originäre Selbstverwaltungsangelegenheit ist und weil auf dem Rechtswege gegen rechtswidrige Maßnahmen vorgegangen werden kann. Ich nenne an dieser Stelle auch das Stichwort „Subsidiarität“ als Grundprinzip für die Architektur dieses Gesetzes.

Dem Vorbehalt des Hessischen Städte- und Gemeindebundes gegen die Pflicht Berufsangehöriger, die rechtmäßige Führung eines akademischen Grades auch gegenüber der Kammer nachzuweisen, wird entsprochen, weil die Beteiligung der Kammer einerseits nicht erforderlich ist, da hierfür originär staatliche Stellen zuständig sind, und weil Probleme kommunaler Bediensteter, die entsprechende akademische Grade im Bereich Architektur und Städtebau führen, mit der Kammer vermieden werden können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme nunmehr zum Schluss. Bei diesem Gesetzentwurf handelt es sich um eine Änderung des bestehenden Gesetzes, um die Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben zu regeln. Ich weise allerdings gleich darauf hin – auch das ist im Ausschuss kritisch erwähnt worden –, dass hier nicht vorgesehen ist,die Dienstleistungsrichtlinien der EU umzusetzen. Wenn Sie diese also vermissen sollten, dann sage ich Ihnen, dass dies in diesem Zusammenhang nicht geschehen sollte; daher ist da auch nichts zu vermissen.

In Bezug auf das Stichwort „Befristung von Gesetzen“ sind wir natürlich gehalten, die Gesetze, die sinnvoll sind und auch in Zukunft gebraucht werden, um ein ordnungsgemäßes Handeln zu ermöglichen,weiterhin gelten zu lassen. Deswegen soll mit diesem neuen Gesetzentwurf gleichzeitig die Befristung aufgehoben und eine neue Etappe eingeschlagen werden. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion der FDP hat nun Herr Kollege Posch das Wort.

Frau Präsidentin, meine Kolleginnen und Kollegen! Ich darf für die FDP-Fraktion erklären, dass wir die Umsetzung dieser EU-Richtlinie im jetzigen Gesetzgebungsverfahren sehr genau erörtern wollen.

(Beifall bei der FDP)

Herr Minister Dr. Rhiel, dies lässt sich insbesondere mit dem begründen, was Sie eben dargestellt haben, sowie damit, dass Sie eine Vielzahl der Wünsche, die von der Kammer der Architekten vorgetragen wurden, in diesem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt haben, sodass es notwendig ist, diesen Gesetzentwurf in einer umfassenden Anhörung zu problematisieren.

Wir wissen, dass es in diesem Zusammenhang eine sehr intensive Diskussion darüber gibt, in welchem Umfange der Bologna-Prozess umgesetzt werden muss oder inwieweit nationale Gesetzgeber hiervon abweichen können. Das betrifft einerseits die Hochbau- und Landschaftsarchitekten sowie andererseits die Innenarchitekten. Ich verhehle nicht, dass wir als FDP-Fraktion es für notwen

dig erachten, dies im Dialog mit der Architekten- und Stadtplanerkammer noch einmal intensiv zu diskutieren.

Wir wissen, dass der Bologna-Prozess nicht zwangsläufig alles vorschreibt. Wir wissen aber auch, dass es dort, wo vernünftigerweise alte Regelungen Bestand hatten, durchaus ratsam ist, darüber nachzudenken, diese in Zukunft beizubehalten.Das betrifft auf der einen Seite in erster Linie die Differenzierung des vierjährigen Studiums und auf der anderen Seite die des dreijährigen Studiums – und zwar mit unterschiedlichen Zeitangaben zur Befristung der ausbildungspraktischen Tätigkeit.

In diesem Zusammenhang verweise ich insbesondere auf den § 4, in dem genau die Frage angesprochen wird, wie ein Vollzeitstudium mit einem Umfang von drei Jahren im Rahmen eines Teilzeitstudiums erfolgen kann und wie lange die jeweilige praktische Tätigkeit dann dauern muss. Das wird ein Diskussionsgegenstand der Anhörung sein müssen, insbesondere aus den Gründen, die Sie eben genannt und mit welchen Sie erklärt haben, weshalb den Wünschen der Kammer nicht gefolgt werde.

Wenn wir die Dienstleistungsfreiheit umsetzen wollen, gilt prinzipiell, dass wir dies nach Möglichkeit in dem Sinne machen sollten, wie es die EU vorsieht. An dieser Stelle haben wir noch erheblichen Aufklärungsbedarf, und deswegen ist es aus unserer Sicht dringend erforderlich, dies in einer umfassenden Anhörung darzustellen.

Die anderen Aspekte, die Sie dargestellt haben, wie die Umstellung des Finanzwesens der Kammer von der Kameralistik auf die Doppik, stellen eigentlich eine Selbstverständlichkeit dar. Es müsste selbstverständlich sein, dass wir auch bei den Kammern das tun, was wir in Bezug auf andere Institutionen immer fordern. Ich bin immer wieder darüber erstaunt, dass diejenigen, die diese Forderung an die Politik stellen, dies in der Vergangenheit bei sich selbst noch nicht gemacht haben. Das sage ich exemplarisch – dies gilt nicht nur für diese Kammer, sondern auch für andere Bereiche. Ich denke, hin und wieder kann man sich in diesem Zusammenhang einer kritischen Bemerkung nicht ohne Weiteres verwehren.

Über die Frage der Kammer als zuständiger Stelle nach dem Gesetz über den Versicherungsvertrag muss noch diskutiert werden. Als Abgeordneter bin ich immer dann skeptisch, wenn eine Regelung nicht in das Gesetz aufgenommen wird, sondern das Weitergehende einer Verordnung vorbehalten wird. Ich weiß, dass die Administration das gerne so hat. Aber auch dies werden wir bei der Anhörung problematisieren. Die FDP-Fraktion begrüßt, dass die Umsetzung dieser Richtlinie erfolgt. Sie muss erfolgen. Aber wir haben sehr kritische Fragen zur Umsetzung, gerade im Hinblick auf die Position, die die Architekten- und Stadtplanerkammer hierzu eingenommen hat. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Herr Schäfer-Gümbel hat für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte sehr.

Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte, dass Herr Posch heute vor mir redet, weil er gestern meinen Ausführungen zugestimmt hat und ich ihm gerne heute zustimmen würde.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Sozial-liberal kommt wieder!)

Herr Hahn, sicherlich nicht mit jedem, aber mit manchen könnte ich mir das vorstellen. Sie können das jetzt gerne noch einmal interpretieren.Aber Spaß beiseite.

Der entscheidende Punkt ist, dass man über dieses Gesetz in der Tat sehr schnell und sehr oberflächlich hinweggehen könnte, weil es sich im Wesentlichen um die Anpassung an EU-Vorschriften handelt. Ich will aber denselben Punkt problematisieren wie Herr Posch. Ich halte das Thema Ausbildung und Bologna-Prozess gerade auch bei diesem Gesetz für sehr wichtig. Der Justizminister ist gegangen, aber ich werde mich jetzt trotzdem auf ihn beziehen. Er hat vor wenigen Tagen anlässlich eines Festaktes zum 400-jährigen Bestehen des Fachbereichs Rechtswissenschaften in Gießen sehr dezidiert zur Frage BolognaProzess in der Juristenausbildung Position bezogen.

Ich finde, man darf an vielen Stellen – EU-Vorschriften hin oder her,Bologna-Prozess hin oder her – nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, sondern man muss im Einzelfall sehr genau hinschauen, ob wir aufgrund des Bologna-Prozesses Alleinstellungs- und Qualifizierungsmerkmale, die wir in der Vergangenheit hatten, ohne Not an allen Stellen aufgeben sollten. Ich würde hier gerade für Architektur und Stadtplanung zu einer gewissen Vorsicht mahnen. Deswegen werden wir im Rahmen der Anhörung sehr genau hinschauen, inwieweit das in dieser Form der richtige Weg ist.