Meine sehr verehrten Damen und Herren, das gilt nicht nur für politische Beamte und politische Wahlbeamte. Das gilt, ich sage es einmal, damit jeder weiß, was ich denke, auch für Leitende Oberstaatsanwälte, die jetzt zur Deutschen Bahn AG wechseln.
Ich finde es sehr vernünftig, dass das passiert – nicht, dass Sie mich in irgendeiner Weise falsch verstehen. Es ist aber dasselbe Problem. Es muss gewährt werden, weil wir als Landespolitiker bisher nicht zuständig waren und die Bundespolitiker es nicht vermocht haben, eine vernünftige, eine praktikable, eine gerechte Lösung zu finden, wie man den Wechsel von der einen zur anderen Seite, nämlich von der Verwaltung in die Wirtschaft, angeht.
Letzte Bemerkung. Ich habe durch den Beschluss des Regierungspräsidenten in Kassel gelernt,dass es gravierende Unterschiede zwischen Zeitbeamten, die auf sechs Jahre gewählt sind, und anderen geben soll. Ich glaube, darüber sollten wir uns in aller Ruhe im Ausschuss unterhalten. Denn es kann ja auch einem Zeitbeamten – –
Meine Damen und Herren, darf ich darum bitten, die Gespräche leiser zu führen? – Herr Hahn, Sie haben das Wort.
Es kann sein, Frau Kollegin Zeimetz-Lorz hat darauf hingewiesen, dass auch jemand, der als direkt Gewählter nur auf Zeit gewählt ist – das gilt übrigens genauso für die indirekt Gewählten, darüber müssen wir uns auch einmal unterhalten –, vernünftigerweise wechselt, auch vor Ablauf der Sechsjahresfrist wechselt. Deshalb verstehe ich nicht, warum das apodiktisch in dem Gesetzentwurf einfach einmal so verboten wird. Das ist das formale Argument, warum wir dagegen sind.
Der Kreis Waldeck-Frankenberg ist durch eine Vielzahl von Entscheidungen Betroffener irgendwie in die Schlagzeilen geraten. Ich finde, das soll die Kommunalpolitik mithilfe der dritten Gewalt selbst lösen. Es braucht jetzt wirklich keinen Schnellschuss als Einzelfallgesetz.Aber in der nächsten Legislaturperiode muss dieses Haus von seinem neuen Recht Gebrauch machen, ein Beamtenstatussystem so zu finden, dass das, was an Altersversorgungsanspruch erworben worden ist, bestehen bleibt, auch wenn man als Beamter aus der Verwaltung wegtritt. – Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Zunächst möchte ich erfreut festhalten, offenkundig ist das gesamte Haus der Auffassung, dass die Entscheidung des Regierungspräsidenten, die in engster Abstimmung mit dem Innenministerium und mir getroffen wurde,zutreffend ist.
Zweite Bemerkung. Da das alles in der Presse stand, kann man auch darüber berichten.Wenn man eben die Debatte verfolgt hat, hat man den Eindruck, es gäbe bestimmte Parteien, die den Sonderurlaub vor Ort in der Entscheidung des Kreisausschusses für richtig, und andere, die das schon immer für falsch gehalten haben. Die Wirklichkeit ist eine andere.Alle Parteien inklusive der GRÜNEN und der Sozialdemokratischen Partei in Waldeck-Frankenberg waren der Auffassung, dass Sonderurlaub gewährt werden soll.
Ja. Die Sozialdemokratische Partei hatte nichts gegen den Sonderurlaub, sondern die Sozialdemokratische Partei hat ausweislich der mir vorliegenden Pressemeldung zwei Bedingungen gestellt.
(Reinhard Kahl (SPD): Öffentliches Interesse! – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Dass kein weiterer Beigeordneter gewählt wird!)
Herr Kahl, jetzt müssen wir es schon genau machen. Sie haben einmal beantragt, es dürfe kein Beigeordneter gewählt werden. Das hat mit der Sache als solcher nichts zu tun. Sie haben zum Zweiten noch beantragt – so steht es auch in der Presse –, dass der Sonderurlaub gewährt werden kann, allerdings für eine Stelle im Burgenland.
Es kann ja sein, dass es falsch zitiert ist. Ich lese es Ihnen einmal vor. Darin heißt es wie folgt. Es ist immer ganz gut, wenn man die Unterlagen dabei hat.
Das Zitat lautet – ich kann nur vorlesen, was da steht –: Die Beurlaubung bezieht sich ausschließlich auf die vorgeschriebene Tätigkeit bei der Wirtschaftskammer des Bundeslandes Burgenland. Andere privatwirtschaftliche Tätigkeiten sind für die Zeit der Beurlaubung nicht möglich.
Das war der erste Punkt. Der zweite war: Der reibungslose Ablauf des Dienstbetriebes des Landkreises Waldeck-Frankenberg ist für die gesamte Zeit der Beurlaubung durch den ersten hauptamtlichen Kreisbeigeordneten und einen ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten mit Dezernat gewährleistet.
Das heißt nicht mehr und nicht weniger:Alle Parteien haben dort ganz offenkundig den Wunsch, dass der gewählte Landrat nicht mehr weiter amtieren soll. Die Sozialdemokraten haben ein paar Bedingungen gestellt, die sie nicht erfüllt gesehen haben. Die GRÜNEN haben zugestimmt.
Nun wird im Landtag eine Debatte geführt, die in den Landtag gehört, soweit sie das Handeln der Landesregierung betrifft. Dort haben Sie gesagt: Das Handeln war korrekt. – Soweit es um die Frage des Kreisausschusses geht, ist es eine Aufgabe, die dort zu erledigen ist. Hier im Hause kann es um die Rechtsaufsicht gehen. Deshalb habe ich mich bedankt, dass Sie der Auffassung sind, dass die rechtliche Beurteilung der Aufsichtsbehörde zutreffend ist.
Das heißt, keine Partei hat Anlass, unter Berufung auf Umstände in diesem Kreis hier zu erklären, man sei besorgt oder wolle etwas anderes. Alle wollten dort: Der Landrat soll gehen. – Interessanterweise wollten alle, dass er nicht gleich geht. Es gibt keinen, der den Antrag auf Abwahl gestellt hat – warum auch immer.
Man kann jetzt Vermutungen anstellen, warum auch handelnde Persönlichkeiten auf keinen Fall wollen, dass es jetzt zu einer Wahl kommt. Das ist wahrscheinlich der tiefere Grund. Wenn wir über Politik reden, habe ich gelegentlich den Eindruck, dass kraftvoll gefordert wird, es müsse etwas geschehen, aber nicht gleich. Denn wenn es gleich wäre, müssten sich einige entscheiden, ob sie als Landratskandidat antreten oder nicht. Das ist eine politische Bewertung, die ich einfach einmal in den Raum stelle.
Okay. – Ich habe nicht die Frage zu beantworten, wer Landratskandidat werden will. Ich habe die Frage zu beantworten, ob aus unserer Sicht die Beschlussfassung des Kreisausschusses das geltende Recht ermöglicht oder nicht. Damit bin ich bei dem zweiten Komplex.Wir haben das geltende Recht anzuwenden. Das kann man jetzt für gut oder für schlecht halten. Auf der Grundlage des gel
tenden Rechts sind wir der Auffassung, dass das öffentliche Interesse für die ganz konkrete Situation, wie sie sich dort aus unserer Sicht darstellt, nicht gegeben ist.
Um da auf sicherem Boden zu sein, ist ausdrücklich auf meine Anordnung der Kreisausschuss noch einmal gebeten worden, zu bestimmten Fragen Stellung zu nehmen. Der Kreisausschuss hat getagt. Er hat seine Position aufrechterhalten.
Der Kreisausschuss hat beschlossen, dass er ein Recht in Anspruch nimmt, das jedermann in einem Rechtsstaat zusteht: Er will das gerichtlich überprüfen lassen. – Das mag dahinstehen.
Der zweite Aspekt in diesem Zusammenhang ist das öffentliche Interesse. Der Fall Mutz lag anders. Man konnte darüber streiten, ob ein ausreichendes öffentliches Interesse gegeben war, aber zu keiner Zeit war streitig, dass Mutz in einer kommunalen Einrichtung ein Spitzenamt übernehmen würde. Es gab nie die Diskussion, ob ein Umgehungstatbestand für anderweitige Interessen vorliege. Ich kann mich außerdem gut erinnern, dass ich seinerzeit, als ich diese Entscheidung getroffen habe, keinerlei Kritik erfahren habe.
Drittens. Es bleibt die Frage, ob die Urlaubsverordnung ein geeignetes Instrument ist oder nicht. Damit kommen wir zu dem Punkt, auf den ich hinsteuern will. Herr Kollege Hahn,Sie haben vollkommen recht:So,wie die Dinge sind, halten auch wir die Verordnung nicht für zukunftsfähig. Ich habe hier im Hause mehrfach vorgetragen, dass wir im nächsten Jahr – immer unterstellt, der Wähler gibt uns ein entsprechendes Mandat – eine wesentliche Veränderung des Beamtenrechts vornehmen werden. In diesem Zusammenhang sagte Herr Kollege Frömmrich – ich habe mir das notiert, das fand ich süß – –
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Wie niedlich! – Norbert Schmitt (SPD): Ja, er ist ein ganz Süßer!)
Nein, diese Bemerkung steht mir nicht zu. Ich korrigiere mich und sage: Ich fand es außerordentlich.
Dem letzten Teil stimme ich ausdrücklich zu. Es macht keinen Sinn, innerhalb von fünf oder sechs Monaten Kernfragen des Beamtenrechts aus der Hüfte schießend zu beantworten, denn das kann nur zu Unfug führen. Deshalb erkläre ich seit einem halben Jahr für die Landesregierung: Wir wollen im nächsten Jahr eine Änderung des Versorgungsrechts, eine Änderung des Laufbahnrechts und eine Änderung des Vergütungssystems in Richtung einer leistungsorientierten Bezahlung.
Wenn wir über eine Änderung des Versorgungsrechts sprechen, dann sind wir – Stand von heute – nach meiner Kenntnis das einzige Land, das diesen Weg gehen will. Der Bund hat diese Forderung gerade abgelehnt. Eine Trennung der Systeme bedeutet nämlich, wie es der Kollege Hahn skizziert hat, dass die betroffenen Beamten in einer für das Beamtenrecht eine völlig neue Konfiguration darstellenden Weise behandelt werden. Bisher ist ein