Protocol of the Session on July 3, 2007

In der Folge haben die Staatssekretäre Lemke von der Hessischen Landesregierung und Hahlen aus dem Bundesinnenministerium diese Überlegung als Projektvorschlag in die Konferenz der E-Government-Staatssekretäre eingebracht.Von dort ging es weiter in die CeBIT 2007. Dort hat man sowohl das Bundesinnenministerium als auch das Land Hessen beauftragt, in gemeinsamer Federführung eine entsprechende Konzeption zu entwickeln.

Ziel des Ganzen ist, 115 als bundesweit einheitliche Behördenrufnummer im Rahmen eines priorisierten Deutschland-Online-Projektes einzuführen. Dabei muss man auf Folgendes achten, das die Kernelemente darstellt. Diese 115 soll eine zentrale bundesweite Steuerungsnummer werden. Dazu ist fachlich und technisch erheblicher Aufwand erforderlich.

Es geht nicht darum, ein zentrales Servicezentrum aufzubauen, eine Art Callcenter, von dem man weitergeleitet wird, sondern es geht darum, dass wir die gerade bei den Kommunen vorhandenen Servicezentren in diese 115Strategie einbinden und jede angeschlossene Dienststelle Auskünfte so geben kann, dass der Anrufer automatisch

dorthin gebracht wird, wo er seine persönliche Ansprache zu führen hat.

Das Ganze ist grundsätzlich so gedacht, dass es freiwillig ist. Das heißt, keine Behörde ist gezwungen. Wenn sie allerdings mitmacht, muss sie bestimmte Standards einhalten. Wir brauchen dazu ein bundesweites Behördennetz und diverse juristische Grundlagen. Im Ergebnis muss man sagen,das ist eine Sache,die nicht von heute auf morgen eingeführt werden kann.

Wir glauben allerdings, dass wir das in etwa zwei Jahren stehen haben müssen, und zwar deshalb, weil europäisches Recht es so verlangt. Die Dienstleistungsrichtlinie der EU verlangt ab Ende 2009 – das ist in der Regel in der Öffentlichkeit bisher nicht wahrgenommen worden –, dass, wer eine Anmeldung bei irgendeiner Behörde wahrnimmt, einen Ansprechpartner für sämtliche Genehmigungen,Auskünfte etc. vonseiten der öffentlichen Verwaltung angeboten bekommen muss.

Das heißt,es ist Ziel,das bis 2009 zu stemmen.Das ist sehr anspruchsvoll. Unter dem Strich glauben wir jedenfalls, dass das ein erheblicher Bürgerservice ist. Technisch ist das machbar. Ich werde dem Haus bei Gelegenheit berichten, wie weit wir sind. Aber man kann durchaus erkennen, Hessen ist, was die Frage der IT-Entwicklung angeht, sicherlich in Deutschland führend.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Zeimetz-Lorz.

Sie haben auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie und auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens hingewiesen. Darf ich davon ausgehen, dass eine bundesweite Einführung in den nächsten zwei Jahren erfolgen soll, oder soll die Einführung schrittweise erfolgen?

Herr Minister Bouffier.

Zunächst: Meine Wahrnehmung ist, dass es komplett unbekannt ist, dass das geltendes Recht ist. Irgendwann wird es so wie immer sein: Plötzlich ist Weihnachten.Alle werden sich unglaublich bemühen, wenigstens dem Grunde nach die Vorgaben der Richtlinie zu erfüllen.

Ich glaube, die Umsetzung ist zu anspruchsvoll, sodass das in Etappen vor sich gehen wird. Wenn wir in Hessen vorneweg sind und zusammen mit dem Bundesinnenministerium die Strukturen bestimmen, dann bin ich sicher, dass wir hier einen Wettbewerbsvorteil erzielen. Ich sehe mich heute außerstande, zu garantieren, dass das bis zum Jahre 2009 klappt, aber das ist unser Anspruch. Nach allem, was ich heute sehe, bin ich sicher, diese Aufgabe werden viele bis dahin noch nicht erledigt haben. Die Folge davon könnte sein ist, dass jemand Schadenersatzansprüche geltend macht. Das ist aber noch ein weiter Weg.

Vielen Dank. – An dieser Stelle möchte ich Gelegenheit nehmen, Frau Kollegin Zeimetz-Lorz zu ihrer Wahl zur hauptamtlichen Stadträtin der Stadt Wiesbaden, unserer Landeshauptstadt, zu gratulieren. Alles Gute für Ihr neues Amt.

(Allgemeiner Beifall)

Frage 770, Kollege Quanz.

Ich frage die Landesregierung:

Wann ist ganz konkret mit dem nächsten Spatenstich zum Bau der A 44 zu rechnen?

Herr Minister Dr. Rhiel.

Herr Abgeordneter, der nächste Spatenstich zum Bau der A 44 erfolgt, nachdem ein vollziehbarer Planfeststellungsbescheid vorliegt. Der Änderungs- und Ergänzungsbeschluss für den Abschnitt Hessisch-Lichtenau vom 22.Dezember 2005 ist bekanntlich beklagt. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts steht noch aus. Der Planfeststellungsbescheid für den Abschnitt Walburg – Hasselbach, das ist der berühmte VKE 32, soll im Spätsommer erlassen werden. Es bleibt abzuwarten, ob gegen diesen Beschluss wiederum geklagt wird und ob Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Pfaff.

Herr Minister, wann rechnet die Landesregierung in dieser Angelegenheit mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Hauptsacheverfahren?

Herr Dr. Rhiel.

Frau Abgeordnete, wir hoffen, dass diese Entscheidung sehr zeitnah erfolgt.

Zusatzfrage, Herr Kollege Quanz.

Herr Minister, wie bewerten Sie Ihre Aussage aus der 122. Sitzung vom 31. Januar 2007, die lautet:

Wir sind in Leipzig auch so gut aufgestellt und positioniert, inhaltlich und personell, dass wir nun erwarten dürfen, dass etwa Ende Februar der Beschluss eingeht...

(Jörg-Uwe Hahn (FDP):Voreilig!)

Herr Minister Dr. Rhiel.

Herr Abgeordneter, diese Aussage haben wir auf der Grundlage der damaligen Erkenntnisse überprüft, bevor ich sie gemacht habe. Ich habe sie guten Gewissens gemacht. Allerdings war damals die neuerliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem Vorgang Halle-West nicht bekannt. Diese Entscheidung ist so etwas wie eine neue Leitentscheidung, die auch den Entscheidungsprozess im Rahmen der Klage gegen den Abschnitt, von dem wir gerade sprechen, betreffen wird.

Letzte Zusatzfrage, Herr Kollege Quanz.

Herr Dr. Rhiel, sind Ihnen konkrete Ursachen dafür bekannt, dass weitere Verzögerungen seitens des Gerichts entstanden sind?

Herr Dr. Rhiel.

Ich habe gerade deutlich gemacht, dass in der Zwischenzeit eine Art Leitentscheidung – Stichwort: Halle-West – ergangen ist.Die Prüfkriterien,die für diese Entscheidung gegolten haben, wurden, bezogen auf den hier beklagten Fall, angelegt.Wir sind zuversichtlich, dass diese Kriterien eine positive Entscheidung des Gerichts ermöglichen.

Frage 771, Kollege Quanz.

Ich frage die Landesregierung:

Welchen Zusammenhang sieht sie zwischen dem Abkommen zur Einrichtung von Aufstiegshilfen für Fische in der Werra und der Planung der Kali + Salz AG, dauerhaft Salze in den Fluss einleiten zu wollen?

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg. Quanz, am 11. Juni 2007 haben die Umweltminister von Thüringen, Niedersachsen und Hessen in Bad Salzungen eine Erklärung zur Herstellung der Durchgängigkeit der Werra und ihrer Nebengewässer unterzeichnet. Ich sehe in der Tat einen positiven Zusammenhang, da sich die Wiederherstellung der Durchgängigkeit und die Einleitung von Salzwässern in die Werra nicht gegenseitig ausschließen.

Zusatzfrage, Herr Kollege Quanz.

Herr Staatsminister Dietzel, können Sie uns mitteilen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Firma K + S Oberflächenwasser vom Werk Neuhof in die Werra einleitet? Ihnen ist bekannt, dass die salzhaltigen Wässer per Lkw transportiert werden?

Herr Dietzel.

Herr Abg. Quanz, es gibt eine Genehmigung des Regierungspräsidenten aus dem Jahre 2003, dass vorübergehend Lkw-Transporte stattfinden können. Was „vorübergehend“ bedeutet, müssen Juristen entscheiden.

Zusatzfrage, Frau Abg. Erfurth.

Herr Minister, ist es nicht ein Widerspruch, dass Sie auf der einen Seite Aufstiegshilfen einrichten, auf der anderen Seite aber ein großer Teil der Werra so salzbefrachtet ist, dass die Fische keinen Nachwuchs produzieren können? Die Angelsportvereine bekommen keinen Frischbesatz mehr für die Werra mit der Begründung, dass die Werra so verschmutzt sei, dass der Frischbesatz nicht überleben würde. Sehen Sie einen Widerspruch zwischen diesen beiden Maßnahmen?

Herr Umweltminister.

Frau Abgeordnete, zu dem Frischbesatz kann ich keine Aussage machen. Ich kann aber etwas zu der Zahl der Fischarten, die in der Werra festgestellt wurden, und zu den dortigen Entwicklungen sagen.

Vor 1990 gab es in der Werra nur vier Fischarten: Regenbogenforellen, Stichlinge, Kaulbarsche und Aale.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Heringe! – Heiterkeit)

Alle anderen Fischarten haben nicht überlebt, und auch Heringe haben wir noch nicht gezählt, Herr Al-Wazir.

(Heiterkeit)

Nun zu der Entwicklung in diesem Zeitraum: 1994 sind schon 15 Fischarten festgestellt worden,und derzeit findet man 28 Fischarten in der Werra und ihren Nebengewässern. Deshalb muss ich feststellen, dass die Veränderungen dazu geführt haben, dass sich der Fischbestand verbessert hat.