Herr Kollege Wintermeyer, das heißt, selbst wenn Sie die 1.500 c mit versteuern würden, was an dieser Stelle gar nicht geplant ist, würden Sie sich bei diesem höheren Steueraufkommen oberhalb der bisherigen Grunddiät bewegen. Herr Kollege Wintermeyer, wenn es aber, und so habe ich den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verstanden, nach dem Zuflussprinzip gehandhabt wird, dass also nach dem Zeitpunkt des Zuflusses der Altersversorgung besteuert wird, dann hätten Sie an dieser Stelle,da Sie behaupten,es gäbe in einzelnen Fällen einen höheren Auszahlungsbetrag, möglicherweise keine höhere Besteuerung, sondern gar noch einen Steuergewinn gemacht.
Herr Kollege Wintermeyer,was ich dem 1.500-c-Modell zugute halte, ist, dass wir endlich eine generationengerechte und periodengerechte Abgrenzung der Belastung des Steuerbürgers bekommen. Denn in Ihrem Modell wird nicht ausgewiesen, dass Sie keinerlei Rückstellungen für die Pensionslasten bilden, und zwar weder für die Pensionslasten der Abgeordneten noch für ihre Hinterbliebenen wie Witwen, Kindern, oder was sonst noch als Rattenschwanz mit hintendran hängt. Das wird in Ihrem Entwurf nicht berücksichtigt, und Sie arbeiten sogar noch mit einer veralteten Sterbetabelle.
Herr Kollege Wintermeyer, summa summarum halte ich fest: Dieses Modell hat vieles, was für es spricht – und das tut nicht nur der Bund für Steuerzahler. Da muss ich ganz ehrlich sagen, dass ich glaube, dass die Öffentlichkeit schon alleine aus dem Bauch heraus in der Lage sein wird, zu entscheiden,wer möglicherweise von interessengesteuerten Zahlen und wer mit ehrlichen Zahlen in diese Debatte gegangen ist.
Ich möchte allerdings auch zu dem Entwurf der GRÜNEN einige Anmerkungen machen.Wir als FDP-Fraktion finden, dass Sie die Anlagemöglichkeiten für die Altersversorgungsbeiträge unnötigerweise auf die deutsche Rentenversicherung bzw. auf den Gruppenvertrag eines Versicherungsunternehmers verengen. Wir sind der Meinung, man sollte an dieser Stelle Versorgungswerke nach Wahl einbeziehen, und man könnte z. B. daran denken, sich an das Abgeordnetenversorgungswerk in NRW anzuhängen oder auch ein anderes berufsständisches Versorgungswerk als Einzahlungsstelle zuzulassen.
Des Weiteren werden auch wir in der Anhörung nachfragen, ob die Höchstdauer der Zahlung von insgesamt 20 Jahren rechtlich mit dem System vereinbar ist.
Ich denke, das wird in diesem Zusammenhang der kniffeligste Punkt sein, aber diesen muss man im Detail während des Anhörungsverfahrens betrachten.
Herr Kollege Wintermeyer, ich begrüße es an dieser Stelle, dass Sie erstmalig erklärt haben, auf die Forderungen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingehen zu wollen und zu diesem Thema eine öffentliche Anhörung zu machen. Ich begrüße dies deshalb, weil ich glaube, dass wir nur auf diesem Wege zu ehrlichen Zahlen und vor allen Dingen zu einer Vollkostenrechnung in Bezug auf beide Systeme kommen werden.
Sie haben dem Bund der Steuerzahler in Ihrer Presseerklärung entgegengehalten, er möge doch bitte die Zahlen auf den Tisch legen. Das ist nur möglich, wenn wir so verfahren, dass es eine mündliche Anhörung gibt, bei der Sachverständige in einem Vollkostenmodell beide Modelle gegenüberstellen. Dann bin ich mir ziemlich sicher, dass das 1.500-c-Modell nicht nur das transparentere und gerechtere, sondern auch das für den Steuerbürger günstigere Modell sein wird. Denn letztendlich zählt nicht, was Sie immer betonen, dass am Ende immer das Gleiche herauskomme, sondern für den Steuerbürger zählt, was er vorne in das System einbringen muss. Das wird bei dem 1.500-c-Modell der geringere Betrag sein. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es scheint in Hessen dazuzugehören, dass über das Abgeordnetengesetz trefflich gestritten wird, statt eine
Mit dieser Auseinandersetzung, die mit so wunderbaren Schlagworten geführt wird, Herr Kollege Al-Wazir, kann man keine Wahl gewinnen. Das Einzige, was dabei passiert, ist, dass das politische System insgesamt Schaden nehmen wird. Das ist das Problem.
(Beifall bei der SPD und der CDU – Tarek Al-Wa- zir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Überbringer der Nachricht ist nicht derjenige, der sie gemacht hat!)
Frau Kollegin Wagner, können wir an dieser Stelle einmal ruhig miteinander reden? Das wäre doch ganz gut. – Das jetzige Abgeordnetengesetz ist damals mit dem Bund der Steuerzahler entstanden.
Es ist auch erstaunlich, dass auf der einen Seite von den GRÜNEN gesagt wird: „Ihr habt schon so lange darüber diskutiert“ – wir haben uns in der Tat schon einmal über das Abgeordnetengesetz unterhalten –, aber nun auf der anderen Seite von ihnen auch noch ein Gesetzentwurf kommt. Ich stelle fest: Dass dahinter eine gewisse Taktik steht, können wir nicht wegdiskutieren.
Meine Damen und Herren, Sie finden die volle Unterstützung des Bundes der Steuerzahler, und deswegen will ich mich gleich mit den Argumenten des Bundes der Steuerzahler auseinandersetzen.
Zum ersten Argument. Es wird gesagt, die Versorgungsleistungen seien überhöht. Ich sage, das 1.500-c-Modell führt bei langjährigen Abgeordneten, die schon früh in den Landtag kommen – und das ist hier der Fall – zu deutlich höheren Versorgungsleistungen.
(Beifall bei der SPD und der CDU – Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU):Davon haben wir hier einige!)
Das rechnen wir Ihnen gerne aus. Hinzu kommt, dass der vollständige Wegfall der Kappungsgrenze für neue Abgeordnete ebenfalls zu deutlich höheren Pensionen führt.
Nun zum zweiten Argument. Es wird vom Bund der Steuerzahler gesagt, nach zu kurzer Parlamentstätigkeit gebe es schon eine Pension. Meine Damen und Herren, hierauf haben wir reagiert, und deswegen haben wir gesagt, wir gehen von sechs auf acht Jahre herauf. Das neue Modell würde natürlich dazu führen, dass vom ersten Tage an ein Anspruch bestünde. Es gäbe sogar für junge Abgeordnete eine Pension, und zwar nach nur fünfjähriger Zugehörigkeit, was deutlich über dem läge, was noch heute die Regel ist; denn nach der jetzigen Regelung gibt es unterhalb einer sechsjährigen Parlamentszugehörigkeit noch keinen Pensionsanspruch.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, auch Herrn Kollegen Kahl zu Wort kommen zu lassen und ihm entweder ruhig zu lauschen oder Ihre Gespräche draußen fortzusetzen. – Herzlichen Dank.
Wir haben Ihnen bereits zugehört, das sollten Sie bei uns auch einmal tun. – Die Zahlungen erfolgen zu früh, so das Argument des Bundes für Steuerzahler. Deswegen haben wir gesagt:Wir gehen von 55 auf 60 Jahre hoch.
Nun zum vierten Punkt. Es geht um die Diskussion darüber, dass wir eine Pension bekämen, ohne in die Versorgungskassen einzubezahlen. Die Schlagworte lauten: „Staatsrente“ und „Selbstvorsorge“. Da wird von Staatsrente gesprochen – so weit kann ich dem noch folgen; doch von einer Selbstvorsorge zu sprechen will mir nicht einleuchten. Denn was soll das? Die Alternative ist relativ einfach: Staatsrente versus staatlich bezahlte Einzahlungen in die private Rentenversicherung. Was ist da der Unterschied?
Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Was ist teurer? Darüber können wir gerne streiten. Hierzu gibt es eine sehr schöne Argumentation des Bundes der Steuerzahler, die lautet: Die Steuerzahler werden nach dem steuerfinanzierten Modell erst belastet, wenn die Abgeordnetenversorgung tatsächlich ausgezahlt wird. – Nun zu unserem Argument: Eine solche Behauptung ist nur dann zutreffend, wenn damit die Liquidität gemeint ist, denn um diese geht es.
Meine Damen und Herren, es geht um die Liquidität, und wer den Abgeordneten nun die 1.500 c bezahlt,trägt dazu bei, dass dies, bei einem nicht ausgeglichenen Haushalt, und um einen solchen handelt es sich, zu Zinsverlusten der öffentlichen Hand führt. Das ist ganz eindeutig.
Es ist also eindeutig klar: Das führt nicht zu einer geringeren Belastung des Steuerzahlers. Vielmehr führt das, was die GRÜNEN hier vorschlagen, zu einer Mehrbelastung.
Ein entscheidender Punkt ist auch der Wegfall der Kappungsgrenze. Das wird dazu führen, dass wir zu deutlich höheren Versorgungen kommen werden.
Wir können über die Frage diskutieren, ob es zu einem Systemwechsel kommen soll. Wir haben darüber diskutiert.Wir haben uns dieser Diskussion gestellt.
Für uns Sozialdemokraten ist aber eines klar:Wenn wir zu einem Systemwechsel kommen wollen, dann muss das in Richtung des Modells der gesetzlichen Rentenversicherung gehen. Denn die gesetzliche Rentenversicherung – –
Herr Kollege, einen Moment bitte. Dazu sage ich gleich noch etwas. – Nur die gesetzliche Rentenversicherung führt dazu, dass gleiche Zeiten im Parlament zu gleicher Versorgung führen. Darin besteht der Unterschied.
Das Modell der GRÜNEN heißt nur noch Rentenwahlmodell. Ich kann dazu nur sagen: Alles, was dann zu diesem Modell geschrieben steht, läuft auf die zweite Alternative hinaus. Es handelt sich um nichts Weiteres als um ein Scheinmodell, um sonst nichts.