Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, was die Vorredner hier ausgeführt haben, ist fast alles richtig gewesen. Die Situation in Hessen, was Flüchtlinge angeht, hat sich verändert. Wir haben nun deutlich weniger Flüchtlinge in Hessen als noch vor einigen Jahren. Das Land ist trotzdem immer wieder in der Verantwortung, gemeinsam mit den Kommunen die Unterbringung zu organisieren.
Es gibt zwei Punkte, die mich an dem Gesetzentwurf überrascht haben. Das sage ich ganz offen. Frau Ministerin, es wird relativ offen dargestellt, dass es mit den Kommunen nicht möglich war, ein gemeinsames datengestütztes Verarbeitungssystem herzustellen. Das erinnert mich ein wenig an die Diskussion, die wir bei Harz IV führen, wo die Kommunen auch Schwierigkeiten haben, Daten zu übermitteln, oder auf jeden Fall immer unterschiedliche Computersysteme vorliegen und dann immer irgendein Argument besteht, warum gerade etwas nicht funktioniert. Vielleicht wäre es eine Aufgabe für die Kommunalen Spitzenverbände, sich darauf zu einigen, dass man, wenn man mit dem Land zusammenarbeitet, möglicherweise mit der gleichen Datenbasis arbeitet.Das würde auf jeden Fall die Arbeit für beide Seiten deutlich erleichtern und möglicherweise auch ein Benchmarking ermöglichen, wenn man so etwas möchte. Vielleicht könnten die Kommunalen Spitzenverbände, die gelegentlich auch mit der Landesregierung sprechen, so etwas diskutieren. Dann müssten wir diese Probleme nicht immer wieder neu im Landtag diskutieren. Das ist das Erste.
Das Zweite wurde vom Kollegen Bocklet angesprochen. Herr Kollege Bocklet hat die Frage der Evaluierung des Gesetzes angesprochen. Wir sind gespannt, was dort vorliegt.Uns als Abgeordneten liegt noch nichts vor.Aber ich gehe davon aus, dass die Landesregierung, gründlich wie sie ist, in diesem Bereich sicherlich Daten zur Verfügung stellt, damit wir – da hat der Kollege Bocklet recht – im Anhörungsverfahren auf einer Datenbasis diskutieren, die für alle gleich ist. – Ich sah bei Ihnen ein Kopfnicken. Das bedeutet, dass Daten vorliegen. Die werden wir sicherlich zur Verfügung gestellt bekommen. Es macht
Ich glaube,dass in diesem Gesetzentwurf sonst keine strittigen Punkte vorhanden sind. Deswegen müssen wir die Beratung hier nicht in die Länge ziehen und gehen langsam zum nächsten Tagesordnungspunkt über. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Rentsch. – Hier liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann hat die erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung für ein Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (Landesaufnahme- gesetz), Drucks. 16/7238, stattgefunden.
Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Sozialpolitischen Ausschuss. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes – Drucks. 16/7244 –
Zur Einbringung hat Herr Kollege Al-Wazir für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Es sind zehn Minuten Redezeit vereinbart.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Gesetzentwurf in das Plenum des Hessischen Landtags eingebracht,um die Abgeordnetenversorgung, sozusagen unsere Pensionen, auf das Modell umzustellen, auf das sich die Kommission, die aus allen Fraktionen bestanden hat, schon einmal geeinigt hatte.
Wir haben dies getan, weil wir der Meinung sind, dass das, was CDU und SPD dem Hause vorgelegt haben, nur kosmetische Korrekturen am bisherigen System der Staatsversorgung vorsieht. Wir halten dies nicht für die Erfüllung dessen, was dieses Parlament im Jahre 2003 einmal beschlossen hat, nämlich den Systemwechsel weg von der Staatsversorgung hin zur Eigenversorgung der Abgeordneten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von CDU und SPD, wir haben uns als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kundig gemacht. Die Kollegin Erfurth und ich sind noch einmal nach Nordrhein-Westfalen zu unseren Kollegen gefahren und haben gefragt, wie es damals geklappt hat, diesen Systemwechsel hinzubekommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns erkundigt, wie es damals geklappt hat, dass sich Nordrhein-Westfalen darauf geeinigt hat, diesen Reformschritt
zu gehen und das 1.500-c-Modell mit den Stimmen aller Fraktionen einzuführen. Das, was wir dort gehört haben, hat sich sehr ähnlich angehört wie das, was wir hier erlebt haben, nämlich am Anfang Einigkeit aller Fraktionen, dann Beginn der Diskussion,Ausrechnen der Auswirkungen und danach ein Absetzen der Volksparteien.
Was in Nordrhein-Westfalen dann passiert ist, war, dass damals vor allem die GRÜNEN nicht lockergelassen haben und dass es in Verbindung mit einer Berichterstattung in der Öffentlichkeit dazu gekommen ist, dass am Ende auch CDU und SPD im Vorfeld der nordrhein-westfälischen Landtagswahl verstanden haben, dass es im Sinne aller Abgeordneten und aller Fraktionen ist,wenn die Debatte über die Altersversorgung ein für allemal beendet wird. Ein transparentes System mit Klarheit, welches die Kosten pro Monat sind, und einer Eigenvorsorgeregelung hat dazu geführt, dass alle damit besser fahren und auch die Abgeordneten der großen Fraktionen am Ende zugestimmt haben.
Wir hoffen darauf, dass auch CDU und SPD in diesem Parlament merken, dass es auch in ihrem Interesse wäre, wenn wir ein für allemal eine Lösung bekämen, die für alle verständlich ist, die transparent ist, die ein Prinzip befolgt, das bekannt ist, nämlich das einer kapitalgedeckten Lebensversicherung, und, meine Damen und Herren, die uns dazu bringen könnte, uns endlich mit den Fragen zu beschäftigen, die wirklich wichtig sind. Dazu gehört aber, dass wir für uns dieses Thema endlich ein für allemal regeln würden.
Denn – ich finde, das sollte uns allen zu denken geben – dieser Vorwurf der Selbstbedienung, der immer wieder im Raum steht, trifft uns am Ende alle. Ich glaube, dass man aus Nordrhein-Westfalen lernen kann, dass es eine Lösung gibt und einen Weg, der diesen Vorwurf ein für allemal aus der Welt schafft. Deswegen werben wir für unser Modell, das sogenannte 1.500er-Modell.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir glauben, dass wir jetzt einen Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt haben, der etliches von dem, was die Befürworter von Veränderungen am bestehenden System immer wieder vorbringen, ein für allemal erledigt. Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Höchstzahldauer auf 20 Jahre beschränkt. Das heißt, dass alle Rechnungen, Kollege Wintermeyer und Kollege Kahl, die da vorgetragen wurden, um zu belegen, dass unser Modell zu exorbitanten Versorgungszahlungen führe,
(Reinhard Kahl (SPD): Das ist so! Noch nach 20 Jahren! Ach du liebe Zeit! Also das können wir einmal ausrechnen!)
weil man auch nicht mehr mit theoretischen Mandatszeiten von 30 Jahren rechnen kann,die in der Realität fast nie erreicht werden, wenn die Höchstzahldauer 20 Jahre ist.
Wir haben eine Möglichkeit eingeführt, sich als Abgeordneter zu entscheiden,ob man ein kapitalgedecktes Modell möchte oder ob man in die Deutsche Rentenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze einzahlt und den Rest in Riester-fähige Produkte oder ähnliche vom Staat geförderte Produkte investieren möchte. Wir haben dies deshalb gemacht, weil es eine Möglichkeit bietet, doch
Wir haben eine Reihe von anderen Regelungen vorgesehen, die dazu führen, dass, wenn Altansprüche zusammenkommen, die 71,75 %, die die bisherige Höchstgrenze bilden, auch weiterhin die Höchstgrenze sind, indem man dann nämlich die staatliche Versorgung kappt, sehr verehrter Herr Kollege Kahl.
Sie sehen: All das, was wir in unseren Gesetzentwurf geschrieben haben, zeigt, dass die Gegenargumente, die sagen, dass dieses Modell entweder teurer wird oder zu höheren Versorgungsleistungen führt, falsch sind, sodass aus unserer Sicht CDU und SPD eigentlich nur noch zustimmen könnten.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Wo er recht hat, hat er recht!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren vor allem von CDU und SPD, wir haben auch sehr klar und deutlich machen können, dass das, was wir jetzt vorschlagen, am Ende den Steuerzahler billiger kommt. Denn ein kleiner Blick in den Haushalt zeigt, dass wir gegenwärtig Versorgungsleistungen von etwas über 5 Millionen c an ehemalige Abgeordnete und deren Hinterbliebene auszahlen. Die Rechnung 1.500 mal 12 mal 110 ergibt 2 Millionen c und zeigt, dass unser Modell deutlich besser für den Landeshaushalt ist. Ich mache keinen Hehl daraus, dass unser Modell am Ende bei der Auszahlung für die Abgeordneten zu Einbußen führen wird.
Das ist übrigens auch eine Lehre aus Nordrhein-Westfalen. Im dortigen Gesetz ist vorgesehen, dass die Abgeordneten sich noch einmal entscheiden konnten, ob sie noch eine Periode nach altem oder neuem Recht behandelt werden wollten.Alle, ausnahmslos alle haben sich für das alte Recht entschieden.
Das deutet darauf hin, sehr verehrter Herr Kollege Kahl, dass das, was am Ende bei dem neuen Recht herauskommt, nicht mehr ist als bei dem alten Recht. Insofern, finde ich,sollten wir doch im Sinne des Endes der Debatte und des endgültigen Endes des Vorwurfs der Selbstbedienung sowie im Sinne der Transparenz und der Klarheit dafür sorgen, dass unser Modell am Ende dieses Prozesses im Gesetzblatt steht. Das würde uns allen guttun, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich sage ausdrücklich, dass wir davon ausgehen, dass die Fehlentscheidung des Ältestenrats vom 29.März – aus unserer Sicht war es eine Fehlentscheidung –, auf eine öffentliche mündliche Anhörung zu verzichten, jetzt rückgängig gemacht wird und wir in einer öffentlichen mündlichen Anhörung beide Gesetzentwürfe, die jetzt auf dem Tisch liegen, miteinander vergleichen und auch in der Öffentlichkeit debattieren können. Denn alles andere würde darauf hinweisen, dass hier jemand ein schlechtes Gewissen hat. Wenn man eine öffentliche mündliche Anhörung hat, beide Systeme vergleicht und die Auswirkungen auch von Fachleuten durchrechnen lässt, dann wird sich am
Ende dieses Prozesses, so hoffe ich, eine Mehrheit dieses Parlaments zu dem durchringen, was schon einmal Konsens aller Fraktionen war, nämlich ein Systemwechsel und eine kapitalgedeckte Eigenvorsorge, die dazu führt, dass der Vorwurf der Selbstbedienung weg ist, Transparenz da ist und wir endlich und ein für allemal eine Regelung haben, die dann auch Bestand haben kann und die von den Bürgerinnen und Bürgern, weil sie von ihnen verstanden wird, akzeptiert wird.
Ich appelliere an die Abgeordneten von CDU und SPD,in sich zu gehen, um zu sehen, dass wir dazu kommen können, dass das, was wir schon einmal hatten, nämlich einen Konsens, auch hier erreicht werden kann. – Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank,Herr Kollege Al-Wazir,für die Einbringung. – Als nächster Redner hat sich Herr Kollege Wintermeyer für die Fraktion der CDU zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr AlWazir, den Vorwurf der Selbstbedienung wird die Politik immer gegen sich gerichtet sehen. Das wissen Sie. Bei jeder Diätenerhöhung,die wir diskutieren,heißt es:„Selbstbedienung“, weil wir die einzige Berufsgruppe in der Bundesrepublik Deutschland sind, die – leider – auch über ihre eigenen Diäten und Altersversorgung zu entscheiden hat,