Wir wollen, dass die Hochschulen sich stärker differenzieren und ihr eigenes Profil entwickeln, um sich im Wettbewerb zu behaupten. Dies setzt allerdings voraus, dass wir die Hochschulen in ihrer Infrastruktur und ihrer finanziellen Ausstattung weiterhin in die Lage versetzen, diesen Wettbewerb national und international zu bestehen.
Eine zukunftsgerichtete Wissenschaftspolitik muss ausgehen von einer nüchternen Analyse des gegenwärtigen Zustands des deutschen Wissenschaftssystems. Das deutsche Wissenschaftssystem ist in vielen Bereichen international konkurrenzfähig, nimmt in nicht wenigen Forschungsfeldern auch international eine Spitzenstellung ein. Dennoch müssen wir eine noch nicht ausreichende Finanzierung des deutschen Wissenschaftssystems, gemessen am
internationalen Maßstab, feststellen, vor allem hinsichtlich der Forschungskapazität an den Hochschulen.
Unzureichende Förderung und Finanzierung der Forschung impliziert unzureichende Arbeitsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Qualität des wissenschaftlichen Nachwuchses ist Basis der Dynamik und der Innovationskraft des deutschen Wissenschaftssystems, auch aller forschungsbasiert tätigen Unternehmen. Je besser wir also den wissenschaftlichen Nachwuchs ausbilden, seine Qualifizierungschancen vor allem durch Graduiertenschulen verbessern und damit auch attraktiv sind für hochkarätige ausländische Nachwuchswissenschaftler, desto besser sichern wir die Zukunft des deutschen Wissenschaftssystems und am Ende – zwei Schritte weiter gedacht – natürlich unserer Wirtschaft.
Ich will in diesem Zusammenhang ein spezifisches Problem ansprechen, nämlich den Anteil von Frauen an den qualifizierten Positionen unseres Wissenschaftssystems. Wir haben bis heute im internationalen Vergleich eine so eklatante Unterrepräsentanz von Frauen in der Wissenschaft, dass wir – ich sage das mit großem Bedauern – davon ausgehen müssen, dass das intellektuelle Potenzial unserer Gesellschaft im akademischen Bereich nur unzureichend genutzt wird. Hier müssen wir alle gemeinsam deutlich aufholen.
Jede hoch qualifizierte Frau,die Wissenschaftlerin werden will und aus den verschiedensten Gründen, die ich hier nicht im Einzelnen darlegen will, es nicht wird, ist ein gravierender Verlust für die deutsche Wissenschaft.
Ich begrüße und unterstütze es deshalb sehr, dass etwa innerhalb der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder auch die Förderung von Frauen in der Wissenschaft einen herausragenden Platz einnimmt und Bewertungskriterium der internationalen Gutachterinnen und Gutachter ist.
Die Attraktivität für Frauen, im Wissenschaftsbetrieb zu arbeiten, muss auch zukünftig stärker auf die Naturwissenschaften ausgedehnt werden. Dabei werde ich sie weiter unterstützen und für die Entfaltung ihrer Selbstorganisation Mittel für ein entsprechendes Mentoring durch erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an allen Hochschulen bereitstellen – so, wie wir das bisher auf der Basis eines Pilotprojektes in Frankfurt getan haben.
Ein weiterer gravierender Strukturmangel in unserem Hochschulsystem ist das eklatante Missverhältnis zwischen der Anzahl der Studienanfänger und der Absolventen. Die Gründe hierfür sind vielfältig.Was der Staat dazu tun kann, um die Studienbedingungen zu verbessern, sind sicherlich mehr Mittel, um die Betreuung zu verbessern und das Bewusstsein zu schärfen – das ist ganz wichtig –, dass Lehre gleichberechtigt neben der Forschung steht.
Mir ist in diesem Zusammenhang auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass bei aller Kritik an dem Studienbeitragsgesetz die entscheidende und wichtigste Zielsetzung ist, durch die Verbesserung der Betreuung der Studierenden den Studienerfolg zu erhöhen und die Studienzeiten zu verkürzen.
Studienabbruch ist ein volkswirtschaftlicher Verlust. Wir wissen alle, dass die Akademisierungsquote in Deutsch
land im internationalen Vergleich zu niedrig ist und alle Prognosen zur weiteren wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und technologischen Entwicklung uns darauf verweisen, dass Deutschland mehr akademisch ausgebildete Arbeitskräfte benötigt.
Ein Lebensplan scheitert, der Staat und der Studierende selbst haben viel Geld aufgebracht, und der erstrebte Erfolg ist ausgeblieben.Wir haben also allen Grund, uns dieser Frage intensiv anzunehmen und dafür vor allem die Hochschulen selbst in die Pflicht zu nehmen.
Meine Damen und Herren, in den Gesprächen mit den Hochschulpräsidenten über die Umsetzung des Studienbeitragsgesetzes habe ich die Gewissheit gewonnen, dass alle Präsidenten,diejenigen eingeschlossen,die sich gegen die Studienbeiträge aussprechen, die Mittel sehr effizient und zielführend zur Verbesserung der Ausbildung einsetzen werden. Sie beteiligen an den konzeptionellen Vorarbeiten die Studierenden, soweit diese sich nicht dieser Mitwirkung versagen.
Die Hochschulen haben darüber hinaus auch die Aufgabe – und das ist wichtig –, die Studienanfänger besser zu beraten, ihnen die Chance zu geben, ihre Studieneignung zu überprüfen, um Fehlentscheidungen bei der Studienfachwahl zu vermeiden. Im Hessischen Hochschulgesetz und in den Vorschriften zur Zulassung zum Studium sind geeignete Instrumente dafür vorgesehen. Es liegt an den Hochschulen selbst, diese Instrumente zu nutzen. Ich kann mir z. B. vorstellen, dass aktuell diskutierte Studieneignungstests dafür eine effiziente und auch mit vertretbaren Kosten einsetzbare Methode bieten, den Studierwilligen eine bessere Einschätzung der eigenen Qualifikation zu vermitteln und damit auch besser geeignete Studierende zu gewinnen.An dieser Stelle sind uns die privaten Hochschulen im Übrigen schon einige Schritte voraus.
Meine Damen und Herren, die größere Eigenverantwortung der Hochschulen ist eines der Leitthemen der hessischen Wissenschaftspolitik in dieser Legislaturperiode. Ich bin der Überzeugung, dass mehr Autonomie für die Akteure vor Ort essenzielle Voraussetzung für mehr Effizienz, die längerfristige Innovationsfähigkeit und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen ist. Selbstverständlich ist „Autonomie“ nicht unbegrenzt; der Staat darf sich aus seiner Verantwortung der strategischen Steuerung in Orientierung an seinen eigenen übergreifenden wissenschaftspolitischen Zielsetzungen und insbesondere aus der Finanzierung der Hochschulen nicht zurückziehen.
Wir können auf positive Erfahrungen der Steuerung unseres Hochschulsystems in Hessen über Zielvereinbarungen zurückblicken und sind guter Hoffnung, dass die zweite Generation der Zielvereinbarungen uns auch hier einen wesentlichen Schritt voranbringt. Ich betone aber: Die staatliche Verantwortung etwa in der Frage, wie viele Studierende ausgebildet werden und welcher Fächerkanon im Lande insgesamt aufrechterhalten werden muss, darf nicht zur Disposition gestellt werden. Die erfolgreiche Zentrenbildung in den Kulturwissenschaften, die ich bereits erwähnte, konnte nur durch partnerschaftliches gemeinsames Handeln des Wissenschaftsministeriums mit den drei Universitäten gelingen – doch „autonom“ wäre sie nicht zustande gekommen und wäre am Ende gescheitert.
Ich betone an dieser Stelle auch,dass die Hochschulen der Gesellschaft gegenüber, der Landesregierung und vor allem diesem Landtag gegenüber für ihr Wirken, aber auch für den Ertrag aus den ihnen zur Verfügung gestellten Mitteln verantwortlich sind.
Mit dem TUD-Gesetz hat Hessen ein bundesweites Beispiel für die autonome Hochschule gegeben. Die schon jetzt erkennbaren und positiven Erfahrungen, die die Technische Universität Darmstadt auf der Grundlage dieses Gesetzes gemacht hat, haben uns ermutigt, den anderen hessischen Hochschulen die Option zu eröffnen, diesem Gesetz beizutreten – hierzu läuft gerade ein Anhörungsverfahren. Ich würde mich freuen, wenn auch diese von der Landesregierung vorgeschlagene Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes die breite Zustimmung findet, die seinerzeit das TUD-Gesetz gefunden hat.
Die Umwandlung der Universität Frankfurt in eine Stiftungsuniversität ist eine weitere markante Etappe zur Stärkung der Autonomie im hessischen Hochschulwesen. Die Universität Frankfurt hat ehrgeizige Ziele. Sie wird nicht nur baulich grundlegend erneuert, sie strebt nach Exzellenz und will sich organisatorisch umstrukturieren. Sie wird diesen Weg hin zu mehr Autonomie weiterhin als Universität mit breitem Fächerspektrum und einer hohen Zahl von Studienplätzen gehen. Mit der beabsichtigten Überführung der Universität Frankfurt in eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit körperschaftlicher Organisationsstruktur wird bewusst an die Gründungsgeschichte im Jahre 1914 angeknüpft, an das bürgerschaftliche Engagement, das damals ohne staatliche Mittel die Errichtung einer Universität möglich machte. Ich bin der Überzeugung, dass der Stiftungsgedanke eine große Ausstrahlungskraft auf die gesamte Region und darüber hinaus haben wird; und ich hoffe, dass damit am Ende sehr viel Stiftungskapital aktiviert wird.
Meine Damen und Herren, ich hatte bereits auf die finanziellen Verpflichtungen des Landes und ihre Folgen für die Qualität von Forschung und Lehre hingewiesen. Wir stehen in der Tat vor großen Herausforderungen, und die nächsten Jahre werden uns vor eine besondere Herausforderung stellen, nämlich die Bewältigung wachsender Studierendenzahlen.Darüber hinaus haben wir in der ersten Hälfte des nächsten Jahrzehnts die Konsequenzen der Verkürzung der Gymnasialschulzeit um ein Jahr zu bewältigen, die bundesweit überwiegend in einem sehr engen Zeitkorridor geplant ist.
Auf diese besonderen Herausforderungen reagieren Bund und Länder mit einem gemeinsamen Programm „Hochschulpakt 2020“. Mit dem Programm sollen bis 2010 ungefähr 90.000 zusätzliche Studienplätze geschaffen werden, bezogen auf das Referenzjahr 2005. Die Verteilung der Bundesmittel wie auch der Studienplätze auf die einzelnen Länder erfolgt im Wesentlichen mittels des sogenannten Königsteiner Schlüssels; danach entfallen auf Hessen mehr als 8.800 zusätzliche Studienplätze, für die wir natürlich auch die Komplementärmittel zur Verfügung stellen werden.
Selbstverständlich haben wir mit unseren Hochschulen schon die erforderlichen Umsetzungsschritte, die zu verfolgenden Ziele und Strategien besprochen. Ich freue mich, feststellen zu können, dass alle Hochschulen die Größe der Herausforderung verstanden haben und sich ihr offensiv stellen wollen. Wir werden mit den Hochschulen entsprechende Zielvereinbarungen abschließen. Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auf zwei Pro
Erstens. Wir müssen dafür sorgen, dass nicht nur die vermeintlich „billigen“ Fächer ausgebaut werden,da dies weder den Interessen der Studierenden noch gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht. Wir werden deshalb z. B. großen Wert darauf legen, dass auch zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im internationalen Wettbewerb der Ausbau von Ausbildungskapazitäten in den Natur- und Ingenieurwissenschaften von vorrangiger Bedeutung ist.
In diesem Zusammenhang ist an den Fachhochschulen in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft auch an eine deutliche Stärkung dualer Ausbildungskonzeptionen zu denken.
Zweitens.Es herrscht bei allen wissenschaftspolitisch Verantwortlichen in Bund und Ländern die gemeinsame Überzeugung, dass die Vereinbarung über 2010 hinaus fortgeführt werden muss, dies nicht zuletzt auch im Hinblick auf die erwähnte Verkürzung der gymnasialen Schulzeit. Es könnte nur als Versagen staatlicher Wissenschaftspolitik angesehen werden, wenn man mit dem Ziel der Verkürzung von Ausbildungszeiten die gymnasiale Schulzeit um ein Jahr verkürzt, aber den dadurch betroffenen Jahrgängen zumutet, wegen verschärfter Zulassungsbeschränkungen an der Aufnahme eines Studiums gehindert zu werden.
Meine Damen und Herren, eine weitere wesentliche Voraussetzung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Profilbildung der Hochschulen im Bereich Forschung und Lehre ist die entsprechende räumliche Ausstattung unserer Hochschulen. Sie wissen, dass im Rahmen der Föderalismusreform die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau 2006 abgeschafft worden ist.
Wir in Hessen sind die Einzigen, die dies genutzt haben. Wir nutzen dies in Hessen für die Entwicklung eines bundesweit einzigartigen Investitionsprogramms. Frei von vielerlei bürokratischen Hemmnissen, die das Hochschulbauförderungsgesetz mit sich brachte, wollen wir die bauliche Grunderneuerung unserer hessischen Hochschulen vorantreiben. Das projektierte Investitionsvolumen für unser Programm HEUREKA beträgt für eine zwölfjährige Laufzeit 3 Milliarden c.
Zum Vergleich: In den vergangenen zwölf Jahren wurde weniger als die Hälfte für den Hochschulbau zur Verfügung gestellt – dies trotz einer deutlichen kontinuierlichen Steigerung der Hochschulbauinvestition seit 1999.
Wir betreten mit HEUREKA konzeptionell, aber auch in der methodischen Herangehensweise, nämlich einer konsequenten Orientierung der Neubauten sowie der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen an den Nutzerinteressen, auch bundesweit gesehen Neuland.Wir wollen, um es ganz plakativ auszudrücken, „schön“ bauen, ästhetisch anspruchsvolle Bauwerke zustande bringen – ich lade Sie alle ein, zum Campus Westend zu gehen, wo wir dabei sind, dies umzusetzen –, in denen zu forschen, zu lehren und zu studieren einfach Freude macht. Da wir auf wissenschaftliche Dynamik setzen, werden wir die Gebäude so auslegen, dass sie flexibel auf veränderte Anforderungen ausgerichtet werden. Mein Kollege, Herr Finanzminister Weimar, hat dafür den sehr plastischen und eingän
gigen Begriff der „atmenden Gebäude“ geprägt. Im Übrigen wollen wir, soweit es räumlich möglich ist, je nach Standort die Campusidee verwirklichen.
Meine Damen und Herren, HEUREKA ist mehr als ein Sanierungsprogramm, es ist wirklich ein Erneuerungsprogramm, das das hessische Hochschulwesen bis zum Jahre 2020 zu dem vermutlich modernsten in Deutschland entwickeln wird.
Dies haben auch die Präsidenten der anderen Hochschulen anerkannt. Sie alle begrüßen dieses Programm und sagen, sie hätten seit Jahrzehnten darauf gewartet.
Wir erwarten von HEUREKA einen Innovationsschub in Forschung und Lehre. Die Verbesserung der Infrastruktur erhöht die Chancen unserer Hochschulen im nationalen und internationalen Wettbewerb um Studierende und Wissenschaftler, um Drittmittel für Forschung und Entwicklungsvorhaben; sie schafft Voraussetzungen, das Ziel der Exzellenz besser als bisher zu verfolgen.
Meine Damen und Herren, im März 2002 hat der Europäische Rat auf seiner Tagung in Lissabon die auf zehn Jahre angelegte sogenannte Lissabon-Strategie beschlossen, mit dem Ziel, dass sich die Europäische Union zur weltweit dynamischsten und wettbewerbsfähigsten wissenschaftsbasierenden Wirtschaftsregion entwickelt. Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder haben am 13. Dezember 2006 beschlossen, in diesem Rahmen verstärkt Anstrengungen zur Entwicklung von Forschung und technologischen Innovationen zu unternehmen. Hessen wird seinen Beitrag zur Lissabon-Strategie durch eine deutliche Stärkung seiner Forschungs- und Innovationskraft mit einem eigens dazu aufgelegten Landesprogramm leisten.
Ich betone:Der Finanzminister sagt,wir würden uns dabei gesetzestreu verhalten. – Diese Forschungs- und Innovationsinitiative wird ein Landesprogramm außerhalb des Hochschulpakts und außerhalb der bestehenden institutionellen Förderung der Forschungseinrichtungen in Hessen werden. Sie wird mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden.
Als Ziel verfolgen wir dabei, durch eindeutige wissenschaftspolitische Impulse eine nachhaltige Veränderung der hessischen Forschungslandschaft zu erreichen. Durch die Vernetzung und Verstärkung der in Hessen vorhandenen wissenschaftspolitischen Kompetenzen werden wir die Wettbewerbsfähigkeit hessischer Wissenschaftseinrichtungen weiterhin stärken und ihre Innovationskraft für die Entwicklung der Wirtschaft und der Gesellschaft nutzen. Wir wollen den Anteil der Einrichtungen in Hessen steigern, die an der gemeinsamen Forschungsförderung des Bundes und der Länder partizipieren.Wir wollen unsere Forschungseinrichtungen in die Lage versetzen, in größerem Maße als bisher an überregionalen Forschungsprogrammen zu partizipieren, und zwar durch erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln.
Wir stärken auch den anwendungsbezogenen Bereich mit unmittelbarem Bezug zur wirtschaftlichen Infrastruktur. Das führt zur Schaffung hoch qualifizierter Arbeitsplätze.
In diesem Zusammenhang liegt uns besonders am Herzen, die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken, damit sie zukunftsorientierte Arbeitsplätze schaffen können. Dies soll durch die Förderung einer nachhaltigen Kooperation mit unseren Hochschulen erfolgen.
Die Diskussion über die Forschungsinitiative des Landes ist noch nicht ganz abgeschlossen. Dennoch sind die Konturen sichtbar. Angedacht ist eine differenzierte Förderungsstrategie:
Erstens. Wir wollen wissenschaftliche Zentren fördern, die zu bestimmten im Fokus stehenden Themen Kooperationen zwischen den Hochschulen und den außeruniversitären Forschungseinrichtungen auf der Basis schon exzellent entwickelter Forschung herstellen.