Protocol of the Session on March 29, 2007

Die Föderalismusreform hat an vielen Stellen eine neue Sachlage herbeigeführt, doch sind wir mitnichten dabei, den Innenausschuss zu teilen und zu sagen: Wir haben dort das bisherige Themengebiet, aber außerdem haben wir eine neue Zuständigkeit für das Beamtenrecht bekommen, sodass wir zukünftig noch einen Ausschuss für das Beamtenrecht machen. – Das ist natürlich überhaupt nicht im Sinne des Erfinders.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden die Anhörung zum Jugendstrafvollzugsgesetz voraussichtlich – Herr Hahn, auch Sie wissen das – gemeinschaftlich mit dem Unterausschuss Justizvollzug durchführen. Das kann kein Grund dafür sein, dass wir dem Unterausschuss Justizvollzug seinen Status als Unterausschuss abnehmen wollen.

(Anhaltende Unruhe)

Herr Beuth, eine Sekunde, bitte. – So, jetzt geht es wieder.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, es ist spät, aber wenn Herr Kollege Hahn so viel vorträgt, dann muss man dies auch beantworten. – Meine Damen und Herren, wir tun gut daran, eine einheitliche Ausschussstruktur beizubehalten, und die Argumentation „ein Ressort gleich ein Ausschuss“ ist vernünftig und klug.

Wir schauen einmal, wie wir das in der nächsten Wahlperiode machen werden, wennt ansteht, dass wir eventuell das Finanz- und das Innenministerium zusammenlegen müssen, weil wir hierzu auch gewichtige personelle Vorschläge haben.Wir müssen schauen, wie wir das am Ende in den Ausschüssen umsetzen werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben mit dem Unterausschuss Justizvollzug eine lange Tradition,und bei dieser soll es nach meiner Ansicht auch bleiben. Ich bitte Sie in diesem Sinne, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der FDP)

Danke sehr, Herr Beuth. – Frau Faeser, Sie haben nunmehr das Wort für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Peter Beuth, in Ihrer Rede habe ich soeben etwas vermisst, nämlich dass wir eine Änderung der Gesetzeslage haben. Wir haben seit dem letzten September nicht nur für den Jugendstrafvollzug,sondern auch für den Erwachsenenstrafvollzug sowie die Untersuchungshaft die Gesetzgebungskompetenz auf das Land Hessen übertragen bekommen. Das ist nun mal eine besondere Situation, die in dem zuständigen Fachausschuss ein Abstimmungs- und Anhörungsverfahren erfordert. Es geht nämlich gerade nicht, dass der Unterausschuss Justizvollzug das Gesetzgebungsverfahren begleitet. Das muss in einem eigenständigen Ausschuss geschehen.Deshalb wird

die SPD diesen Antrag unterstützen, damit es in dem zuständigen Fachausschuss beraten werden kann.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ich sage auch noch etwas zu den Kompetenzen. Der Unterausschuss Justizvollzug ist eben nicht personengleich mit dem Rechtsausschuss besetzt, sondern er ist in Bezug auf seine Mitgliederzahl sehr gezielt auf den Justizvollzug abgestimmt, sodass dort die Fachkompetenz vorhanden ist, mit der über das Gesetzgebungsverfahren entschieden werden sollte.

Hessen hat,was diesen Bereich betrifft,unter sozialdemokratischer Regierungsverantwortung schon immer eine Vorreiterrolle eingenommen. Es hat am 13.02.1947 – das ist in der Tat lange her, wir werden demnächst das 60-jährige Bestehen des Unterausschuss Justizvollzug feiern – die Unterkommission für das Gefängniswesen gegründet. Diese Unterkommission für das Gefängniswesen wurde damals eingeführt, obwohl es noch nicht einmal eine Gesetzgebung zum Justizvollzug gab. Es gab lediglich Verordnungen, nach denen gehandelt wurde. Doch Hessen hat damals gesagt – darauf kommt es in der Tat an,

(Unruhe)

und daher wäre ich für etwas mehr Ruhe dankbar –: Wir reden hier über ein besonderes Gewaltverhältnis, das einer besonderen parlamentarischen Kontrolle bedarf.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und bei der FDP)

Wegen der Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz ist es erforderlich, dies in einem Fachausschuss zu behandeln. Denn nur dort kann die parlamentarische Kontrolle erfolgen.

(Beifall des Abg. Reinhard Kahl (SPD) und bei Abgeordneten der FDP)

Jetzt sage ich auch noch einmal etwas zu dem, wie die Regierungsmehrheit hier begründet. Sie sagen, das sei nicht abgestimmt worden. Herr Kaufmann hat davon gesprochen, eine Änderung der Geschäftsordnung würde immer einvernehmlich beschlossen. Es kann doch nicht ihr Ernst sein, dass Sie diesen Antrag mit einem so wichtigen inhaltlichen Thema mit Hinweis auf Formalien ablehnen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Der Unterausschuss Justizvollzug nimmt in Hessen eine besondere Rolle ein, weil er wie kein anderer Ausschuss mit Vertreterinnen und Vertretern der Praxis gemeinsam arbeitet. Mir ist kein anderer Ausschuss bekannt, dessen Mitglieder so häufig mit Leuten aus der Praxis regelmäßig reden. Die Mitglieder des Ausschusses fahren in die Anstalten. Er müsste deswegen eigentlich eine besondere Gesetzgebungskompetenz besitzen. Der Rechtsausschuss hat diese inhaltlichen Kompetenzen eben nicht. Deswegen wird die SPD-Landtagsfraktion den Antrag unterstützen.Ich bitte Sie nochmals um Zustimmung zu diesem Antrag.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Frau Faeser, vielen Dank.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die

Abgeordneten der CDU und der GRÜNEN. – Wer stimmt dagegen? – Das sind die Abgeordneten der SPD und der FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 34:

Beschlussempfehlung und Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend die verlässliche Schule: Wo Unterricht draufsteht, muss auch Unterricht drin sein – Drucks. 16/6794 zu Drucks. 16/6559 –

Berichterstatter ist Herr Abg. Klein. – Ich gehe davon aus, dass wir auf die Berichterstattung verzichten und gleich zur Abstimmung kommen. Wer dieser Beschlussempfehlung – –

(Zuruf: Einen Moment bitte! Die drei Absätze sol- len getrennt abgestimmt werden!)

Ach so. – Wer dem Absatz unter A.1 der Beschlussempfehlung seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Mitglieder des gesamten Hauses. Damit ist dieser Teil der Beschlussempfehlung angenommen.

Wer dem Absatz unter A.2 der Beschlussempfehlung seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Mitglieder der CDU-Fraktion. – Gegenstimmen? – Dagegen gestimmt haben die Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Damit ist auch dieser Absatz angenommen.

Wer der Beschlussempfehlung unter A.3 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP. – Gegenstimmen? – Dagegen gestimmt haben die Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. – Damit ist auch dieser Absatz angenommen.

Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 71:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Siebentes Gesetz zur Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes (HSpG)

Drucks. 16/7125 zu Drucks. 16/7046 zu Drucks. 16/6067 –

Berichterstatter ist Herr Abg. Reif.

(Norbert Schmitt (SPD): Herr Reif erklärt jetzt, dass die CDU klüger geworden ist! Glückwunsch!)

Frau Präsidentin, ich teile nun die Beschlussempfehlung und den Zweiten Bericht mit.

Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Siebentes Gesetz zur Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes (HSpG), Drucks. 16/7046 zu Drucks. 16/6067.

(Petra Fuhrmann (SPD): Schneller!)

Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung in dritter Lesung anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 127. Plenarsitzung am 27. März 2007 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 27. März 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN zu dem zuvor genannten Votum gelangt.

Wiesbaden, 27. März 2007

Berichterstatter und Ausschussvorsitzender ist Clemens Reif.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Herr Kollege Reif, vielen Dank für die zügige Berichterstattung.

Es ist eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart.Als erster Rednerin erteile ich Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann es relativ kurz machen. Wir werden gleich über einen Gesetzentwurf abstimmen, der in der Anhörung im Grunde genommen keinerlei Zustimmung erfahren hat. Das wollte ich Ihnen doch noch einmal mit auf den Weg geben.

(Beifall des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) und bei Abgeordneten der SPD)