Wir nehmen ihnen damit die Chance, es zu schaffen. Ich bitte Sie herzlich, sich das zu überlegen und ganz pragmatisch an die Thematik heranzugehen.
Wir müssen an dieser Stelle die Jugendlichen zu ihrem Glück zwingen. Dafür brauchen wir die Möglichkeit der intensiven Behandlung. Wenn sie nur ein Dreivierteljahr im Strafvollzug sind, kann das nicht im offenen Vollzug stattfinden. Denn dann sind sie doch von Montag bis Freitag zu Hause bei Muttern.
Wir müssen das realistisch sehen. Ein Christdemokrat wird immer das Hohelied der Familie singen. Aber es muss doch erlaubt sein, sehr kritisch darüber nachzudenken,ob das mit der Familie bei jugendlichen Straftätern so großartig geklappt hat. Das müssen wir uns doch eingestehen.
Ich glaube, wir werden auch darüber nachdenken müssen, ob wir ergänzend zu dem Jugendstrafvollzug Familientherapie ansetzen. Denn wir müssen dafür sorgen, dass die Strukturen nach dem Strafvollzug stimmen.Vorher haben sie nämlich nicht gestimmt. Sonst wäre das nicht passiert.
Wollen wir wirklich die jungen Menschen, die entgleist sind, wieder in dieses gewohnte Umfeld zurücklassen, ohne dass wir sie vorher richtig darauf vorbereitet haben? Ich glaube nicht, dass ein solches Konzept die Chancen der jungen Menschen wirklich erhöhen könnte. Ich kenne auch keine Studie, aus der deutlich wird, dass der offene Strafvollzug die Zukunftschancen der jungen Menschen sichert bzw. sie stabilisiert.
Das ist für mich deswegen keine ideologische Frage.Vielmehr stellt sich für mich da die Frage der Wirksamkeit unseres Konzepts. Wir wollen dafür sorgen, intensiv auf die jungen Leute einwirken zu können.
Das Konzept, das uns vorschwebt, ist weniger ein erzieherisches. Vielmehr handelt es sich um ein interventionistisches Konzept. Denn wir haben doch so wenig Zeit. Wir können gar nicht in einem langsamen und harmonischen Erziehungsprozess auf die jungen Leute einwirken. Dafür haben wir gar nicht die Zeit.Vielmehr muss das interventionistisch geschehen, also mit den Methoden der intensiven Behandlung und Auseinandersetzung geschehen. In dieser Form muss man sich mit den Defekten und Defiziten der jungen Menschen auseinandersetzen.
Ich glaube fest daran, dass sich die Chancen auf einen guten Ausgang massiv steigern, wenn man sie sieben Tage die Woche hat. Während dieser Zeit müssen sie sich mit sich selbst beschäftigen. Sie haben nicht die Möglichkeit, auszuflutschen. Das tun junge Leute nämlich gerne. Sie wollen sich nicht der Aufgabe und dem Problem stellen. Wenn er die Möglichkeit hat, auszuweichen, tut das auch jeder junge Mensch.Das haben wir doch auch so gemacht. Ich glaube, das dürfen wir nicht zulassen.
Ich kämpfe deswegen für den geschlossenen Strafvollzug. Das geschieht also nicht aus ideologischen Gründen, sondern wegen der Wirksamkeit des Konzepts.
Wir dürfen doch auch nicht die Augen vor der Tatsache verschließen, dass diese jungen Menschen heute oft gefährliche Straftäter sind. Das haben wir schon gestern diskutiert. Das ist unbestritten. Das haben auch Sie gesagt. Sie haben aber gesagt, da müsse auch etwas als Symbol
drinstehen.Wir müssten dann ohnehin überlegen, um wie viel Prozent es da gehen soll. Die Gefährlichen sind gefährlich.
Hier wurde gesagt, Herr Gerling habe eine verfassungsfeindliche Bemerkung gemacht. Frau Faeser, Herr Gerling soll verfassungsfeindlich sein? Sie müssen sich einmal überlegen, was Sie da vermutet haben.
Das kann doch nicht sein. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass unser Bundesverfassungsgericht entscheiden würde, dass der Staat verfassungswidrig handelt, wenn er für die Sicherheit der Bürger eintritt und versucht, sie durch Gesetz zu schützen. Das glauben Sie doch selbst wirklich nicht. Sie müssen sich schon einmal darum bemühen, dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts redlich und vernünftig zu interpretieren.
Ich glaube, dass das eine Aufgabe unseres Staats ist. Ich sehe da auch wirklich keinen Dissens.Das kann höchstens dann der Fall sein, wenn es darum geht, Argumente für eine Schaufensterveranstaltung wie heute zu haben. Ich sehe nicht, dass ein Dissens darin besteht, dass Jugendliche, von denen eine Gefahr ausgeht, auch aus Sicherheitsgründen für unsere Gesellschaft natürlich so in Haft gehalten werden müssen, dass während der Haftzeit keine Gefahr von ihnen ausgeht.
Sie haben es schon gesagt: Hauptsächlich geht es um die Frage, wie wir auf diese jungen Menschen am erfolgreichsten einwirken können. Aufgrund intensiver Beschäftigung mit diesem Thema bleibe ich da bei meiner Auffassung. Ich habe andere Modelle studiert. Man muss sich das genau anschauen. Wenn ich mich weitab in den Bergen befinde, dann brauche ich keine Mauer. Dann besteht der geschlossene Vollzug darin, dass das ausweglos ist und es keine Alternative gibt. Wenn man mehrere Stunden laufen muss, um überhaupt in bewohntes Gebiet zu kommen, dann ist das geschlossener Vollzug. Dann braucht man keine Mauer mehr.
Wenn ich mir das unter diesem Aspekt ansehe, kann ich sagen: Alle erfolgreichen Modelle basieren auf geschlossenem Vollzug. Das wird das Herzstück des Gesetzentwurfs sein, den Ihnen die Landesregierung natürlich termingerecht ohne irgendwelche schlimmen Diskussionen und abweichende Problemstellungen, aber unter Respektierung der Ergebnisse des Symposiums – sonst hätten wir es nicht zu machen brauchen – vorlegen wird.
Wir werden an dieser Stelle nicht ideologisch kämpfen. Aber ich bin fest davon überzeugt,dass der Erfolg der Behandlung im Jugendstrafvollzug ganz wesentlich von der Entschlossenheit abhängt. Man muss Jugendlichen diese letzte Chance geben. Man muss ihnen auch klar sagen: Das ist eure letzte Chance, die Alternative besteht in der Verbüßung im Erwachsenenstrafvollzug und dem dauerhaften, lebenslangen Abgleiten in die Kriminalität.
Das muss den jungen Leuten klar werden. Sie müssen diese letzte Chance annehmen. Da man von jungen Leuten nicht immer Einsicht in diesem Maß erwarten kann – ja, zu dieser Aussage stehe ich –, werden wir versuchen, diese jungen Menschen zu ihrem Glück zu zwingen. Das muss Bestandteil der Verbüßung der Jugendstrafe sein.
Natürlich weiß ich, dass bei diesem Thema immer wieder auch überlegt wird:Was geschieht eigentlich,wenn sich jemand sehr stark wehrt, wie kann ich den gewinnen und überzeugen? Ich glaube schon daran, dass das geht. Das kann man auch den Konzepten entnehmen. Am Anfang der intensiven Einwirkung befinden sich alle Jugend
lichen in einer ablehnenden Haltung. Viele können aber gewonnen werden. Auf einmal merken sie, dass sie von dem profitieren, was mit ihnen gemacht wird. Dann lassen sie sich darauf ein. Dann haben wir gewonnen.
Ich glaube nicht, dass wir uns von unserem Jugendstrafvollzug Wunder versprechen dürfen.Wenn wir aber 68 % statt 78 % hätten, hätten wir einer ganzen Anzahl junger Menschen in Hessen eine Lebensperspektive gegeben und diese Gesellschaft ein wesentliches Stück sicherer gemacht.
Ich freue mich auf die Diskussion über viele einzelne Punkte. Viele davon sind pragmatische Fragen des Vollzugs. Die kann man so oder so herum entscheiden. Wir werden versuchen, die richtige Lösung zu finden. Ich glaube auch, dass es in diesem Bereich klug ist, nicht alles bis zum Letzten zu regeln. Ich glaube nicht, dass es richtig ist, zu sagen: acht Stunden Besuchszeit. – Vielleicht reichen vier Stunden, und wenn jemand mehr braucht, weil es dafür Sinn gibt, dann werden wir auch die Möglichkeit schaffen, dass er mehr hat. Ich glaube also, es wird eine spannende Diskussion, die pragmatisch an dem Ziel ausgerichtet sein muss, im Jugendstrafvollzug etwas zu bewegen. Dann wollen wir einmal schauen, dass wir gemeinsam ein Gesetz bekommen, mit dem wir im Wettbewerb der Bundesländer an der vordersten Stelle stehen werden. Dazu bin ich fest entschlossen. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Banzer, Sie wissen, dass es eine ganze Reihe von Entwürfen gibt,die seit Monaten an verschiedenen Stellen in der Diskussion sind.Wer von wem wann was abgeschrieben hat – ich räume natürlich ein, dass wir gute Ideen an anderen Stellen aufgenommen und unsere eigenen guten Ideen hinzugefügt haben.Wir geben Ihnen damit auch Gelegenheit, bevor Sie Ihren Gesetzentwurf im Landtag einbringen, bei uns die guten Ideen abzuschreiben. Vielleicht kommt etwas Vernünftiges dabei heraus.
Ein Punkt, den ich Ihnen zum Abschreiben empfehlen würde, ist folgender: Sie haben zu Recht gesagt – das hat auch Herr Hahn gesagt, und das habe ich versucht, deutlich zu machen –, dass die Frage, ob im Einzelfall ein offener oder geschlossener Vollzug die richtige Maßnahme ist, nicht etwas ist, was wir als Gesetzgeber determinieren sollten, sondern in jedem Einzelfall festgelegt werden sollte.
Wenn Sie unseren Gesetzentwurf genau lesen, stellen Sie fest, wir haben das Reizwort von dem offenen Vollzug als Regel nicht aufgenommen, sondern ausdrücklich geschrieben: Die Jugendstrafe wird im geschlossenen oder offenen Vollzug vollstreckt. – In Abs. 2 haben wir Voraussetzungen für den geschlossenen Vollzug formuliert. Ich würde Sie bitten – vielleicht auch die FDP –, darüber nachzudenken, ob Sie nicht Ihrerseits auch die Symbolhaftigkeit, die Ideologie, der geschlossene Vollzug muss die Regel sein, herausnehmen. Dann kämen wir vielleicht gemeinsam zu dem Ziel, das wir offenbar verfolgen, dass
Das würde allerdings voraussetzen, dass es in Hessen überhaupt mehr Möglichkeiten gibt, offenen Vollzug anzubieten, als es gegenwärtig der Fall ist. Wir werden über diese und andere Fragen bei der Anhörung sicherlich reden. Es macht keinen Sinn, unterschiedliche Anhörungen durchzuführen. Wir sollten eine gemeinsame mündliche Anhörung zu allen Gesetzentwürfen machen. Das schärft die Diskussion. Dann werden wir vielleicht zu einem Ergebnis kommen, das wir akzeptieren können. – Danke schön.
Herr Dr. Jürgens, ich finde, dass diese Erklärung vernünftiger klingt als Ihre Presseerklärung. Aber daran müssen Sie sich schon festhalten lassen. Sechste Zeile: „Der offene Vollzug soll die Regel werden, was nicht ausschließt, dass in etlichen Fällen der geschlossene Vollzug notwendig sein wird.“ – Und das ist falsch.
Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Damit haben wir den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Regelung des Jugendstrafvollzuges in Hessen in erster Lesung behandelt.
Es wird vorgeschlagen, ihn an den Rechtsausschuss, federführend, und den Unterausschuss für Justizvollzug, beteiligt, zur Vorbereitung der zweiten Lesung zu überweisen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der SPD für ein Neuntes Gesetz zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes – Drucks. 16/7083 –
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe Ihnen heute den gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU- und SPD-Fraktion für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags ein. Es ist sicher sinnvoll, wenn wir uns zu Beginn der Beratung auf einige gemeinsame Feststellungen und Sachverhalte einigen, die unbestritten sind. Zunächst danke ich Herrn Präsidenten Kartmann für die Arbeit an der Spitze der Kommission des Landtags.
Meine Damen und Herren, es gibt mindestens vier Möglichkeiten der Versorgungsregelung: Erstens. Es bleibt alles, wie es ist. – Zweitens. Es gibt eine Umstellung auf eine
kapitalgedeckte Versorgung. – Drittens. Man wählt eine Kombination zwischen Kapitaldeckung und jetziger Regelung. – Viertens. Eine Änderung im bestehenden System wird vorgeschlagen.
Zweitens. Zielsetzung ist eine Reduzierung der staatlichen Versorgungsleistung in der Zukunft. Dies wird durch die letzten drei Modelle erreicht.
Drittens. Über die Auswirkungen der konkreten Ergebnisse der Größenordnung der Einsparung kann man trefflich streiten. Es liegen unterschiedliche Rechenmodelle vor,die zum Teil von den Fraktionen sehr differenziert bewertet werden.
Viertens. Keine der Positionen ist ehrenrührig. Niemand sollte der jeweils anderen Seite den guten Willen und das Ringen um eine tragfähige, verantwortbare Lösung absprechen.
Fünftens. Die Versorgung nach bisheriger Struktur erfolgt aus staatlicher Kasse, ebenso wie auch die alternative Versorgungszuzahlung von 1.500 c aus der Staatskasse an die Abgeordneten gezahlt würde.
Sechstens. Wer mit 25 Jahren MdL wird und 30 Jahre im Landtag bleibt, kommt natürlich dem Land bei kapitalgedeckter Lösung und 30-jähriger Einzahlung erheblich teurer und erhält eine weitaus höhere Versorgung als bisher. Wer mit 55 Jahren MdL wird und zehn Jahre im Landtag ist, kommt auf eine niedrigere Versorgung als bei der bisherigen Lösung. Die kapitalgedeckte Variante führt dazu, dass an Jahren gleiche Mitgliedschaft eine unterschiedliche Versorgung ausmacht.
Meine Damen und Herren, in der öffentlichen Diskussion und in der veröffentlichten Meinung werden wohlfeile, aber haltlose Behauptungen aufgestellt und stets erneut wiederholt.
Vorwurf Nummer eins:Abgeordnete erhalten als Einzige Versorgung, ohne Ansparungen vorzunehmen. – Dieser Vorwurf ist bösartig, und er ist falsch. Kein Bürgermeister oder Landrat, kein Beamter im kommunalen oder Landesdienst, kein Staatssekretär oder Minister, auch nicht der Herr Bundespräsident muss eigene Zahlungen für Versorgung leisten.
Vorwurf Nummer zwei: Abgeordnete erhalten eine Luxuspension. – Dieser Vorhalt ist bösartig, und er ist falsch. Die Durchschnittsleistung für die derzeit 137 Pensionäre liegt bei 2.437 c im Monat, die Höchstversorgung nach 24 Jahren bei 4.755 c. Das ist dann alles gedeckelt, und alle zusätzlich erworbenen Ansprüche fallen unter den Tisch.
Meine Damen und Herren, weder der Präsident des Bundes der Steuerzahler noch das Mitglied der Redaktionsleitung von „Bild“, „FAZ“, „Neuer Presse“ und anderen Organen, noch der Intendant des Hessischen Rundfunks oder ein leitender Mitarbeiter des HR, noch der Geschäftsführer eines Verlages, geschweige denn, der leitende Mitarbeiter einer öffentlich-rechtlichen Bank – um nur einige Beispiele zu nennen –, würden für eine vergleichbare Versorgung auch nur morgens aufstehen,