In der gesamten Debatte um das Sparkassengesetz gibt es einen einzigen Punkt, der mit dem Verband umstritten ist und diskutiert wird. Alle anderen Punkte, alle Gesetzesänderungen,die vorgenommen werden,sind mit dem Verband einvernehmlich, und viele Punkte sind auch auf Wunsch des Verbandes aufgenommen worden.
Der einzige strittige Punkt ist die Option der Bildung von Stammkapital. Meine Damen und Herren, ich muss Ihnen nun sagen: Es geht um eine Option.
Wenn der Träger einer Sparkasse, wenn der Verwaltungsrat einer Sparkasse mit Mehrheit beschließt, wir wollen Stammkapital bilden oder veräußern, dann ist es die ureigene Entscheidung dieses kommunalen Trägers.
Für mich ist es unbegreiflich, wie man aus einer Option, die dem kommunalen Träger gegeben wird, hier eine Art Zwang konstruieren und dieses Gesetz als irgendeine Art der Bevormundung darstellen kann. Das ist mir unbegreiflich.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Reinhard Kahl (SPD): Was will denn jetzt der Verwaltungsratsvorsitzende?)
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich sagen: An all den Gesprächen, an denen ich beteiligt war, auch vonseiten des Verbandes und bei den Verwaltungsratsvorsitzenden, wo das manchmal sehr kontrovers diskutiert worden ist – –
Herr Präsident, das tue ich auch. – Inzwischen ist auch dort eine Art vernünftiges Agreement gefunden worden. Eines muss ich Ihnen sagen: Den GRÜNEN-Gesetzentwurf – mit Ihrer Sparkassenversammlung und dem ganzen Zeug –, das will aufseiten der Sparkassen kein Mensch.
Frau Hölldobler-Heumüller hat Gelegenheit zur Antwort, und Sie können das auch gleich für Nordhessen wieder gerade rücken.
Herr Kollege Lortz,Sie haben selbst gesagt,Sie haben sich an diesen Diskussionen in den Ausschüssen nicht beteiligt. Das will ich Ihnen ein klein wenig zugutehalten.
Dass Sie aber als Angehöriger einer Fraktion, die in den letzten Jahren das Tafelsilber dieses Landes dermaßen verschleudert hat, nicht glauben, dass auch Kommunen das nutzen und Tafelsilber verschleudern werden – und das sind die Sparkassen –, das ist an dieser Stelle doch ein bisschen kurz geblickt.
Wenn Sie sich dann hierhin stellen und sagen, es gebe eigentlich nur einen Punkt, an dem wir uns uneinig seien, dieser Punkt aber zufällig das Fundament des gesamten Gesetzentwurfes ist, dann zeigt das, dass Sie die Bedeutung offenbar nicht einschätzen können.
Denn die Ausweisung von Stammkapital ist das Fundament der Sparkassen in der bisherigen Form, und wenn Sie das abschaffen,dann schaffen Sie auch das Fundament der Sparkassen an dieser Stelle ab.
Wir haben den Entwurf der Landesregierung durchaus sorgfältig geprüft und stimmen ihm an den Punkten zu, die wir für zustimmungsfähig halten. Das sehen Sie daran, dass wir einen Punkt aus Ihrem Gesetzentwurf in unseren übernommen haben.
die Kommunen könnten das doch selbst entscheiden, dann kann ich Sie nur fragen:Warum lehnen die kommunalen Verbände, die Handwerksverbände, die IHKs der ländlichen Räume und der Sparkassenverband diesen Gesetzentwurf ab? Auch Ihnen empfehle ich die Lektüre der Anhörungsunterlagen, damit Sie auch da noch ein bisschen sachkundiger werden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Hölldobler-Heumüller. – Als Zweiter hatte sich Herr Frankenberger gemeldet. Bitte sehr, Herr Frankenberger, für die SPD-Fraktion.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin, Beispiele sind manchmal ganz nützlich. Aber als Kasseler Abgeordneter kann ich Ihnen sagen: Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Kasseler Sparkasse eine Offenbacher Sparkasse kauft. Denn da treffen doch zwei Kulturen aufeinander.
(Allgemeine Heiterkeit – Beifall der Abg. Hilde- gard Pfaff (SPD) – Michael Boddenberg (CDU): Haben Sie noch ein besseres Beispiel?)
Meine Damen und Herren, mit der Novellierung des Hessischen Sparkassengesetzes erleben wir wieder einmal ein Beispiel dafür, wie die CDU mit ihrer absoluten Mehrheit – und in Anbetracht der Ergebnisse dieser Anhörung muss man besser sagen: mit der von Ihnen bekannten Arroganz der Macht –
Meine Damen und Herren,die FDP gibt sich mit dem Anlegen dieser Axt nicht zufrieden, sondern sie haut gleich die ganze Säule um.
Meine Damen und Herren, ich darf um etwas mehr Aufmerksamkeit bitten. – Herr Frankenberger, bitte schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ist erst einmal ein Schnitt gemacht – etwa bei den Sparkassen die Öffnung zur Handelbarkeit von Kapital, Herr Kollege Lortz –, dann werden weitere Schritte folgen, bis nichts mehr vom öffentlich-rechtlichen Charakter der Sparkassen übrig ist.
(Michael Boddenberg (CDU): Schönen Gruß an Herrn Beck! – Gegenruf des Abg. Günter Rudolph (SPD): Guter Mann, der Beck!)
Meine Damen und Herren, im Schaufenster verkaufen die CDU und die Landesregierung dieses Änderungsgesetz als Würdigung und Stärkung der dritten Säule des Finanzsystems. Aber unter dem Ladentisch werden bereits die Messer gewetzt.
Ihrer Privatisierungswut müssen die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute ein Dorn im Auge sein. Meine Damen und Herren, ich rufe noch einmal in Erinnerung, wer sich in der Anhörung gegen diese geplante Novellierung ausgesprochen hat: die Beschäftigten, die Gewerkschaften, die Verwaltungsräte, die Sparkassenvorstände, der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen, der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, die hessischen Kreistage, der Landkreistag, der Hessische Städtetag, der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städtetag.
Herr Kollege Lortz, so viel zum Thema kommunale Selbstverwaltung. Das, was Sie ihnen als Recht einräumen wollen, wollen die Kommunen überhaupt nicht.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Boddenberg (CDU): Herr Kollege, die Sozialdemokraten wollen das nicht!)