Protocol of the Session on March 8, 2007

als auch für Krankenhausärzte völlig neue Betätigungsmöglichkeiten.Durch die Flexibilisierung des Zulassungsrechts wird eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreicht, und die Verknüpfung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung wird verbessert.

Wenn Sie sich intensiv mit dem Werdegang dieses Gesetzes auseinandergesetzt haben, dürfte Ihnen nicht entgangen sein, dass im Laufe der Beratungen zahlreiche Änderungen beschlossen worden sind. Eine Vielzahl von Änderungsanträgen ist von Hessen eingebracht worden. An dieser Stelle möchte ich unserer Sozialministerin, Silke Lautenschläger, meinen herzlichen Dank aussprechen.

(Beifall bei der CDU)

Nehmen wir beispielsweise den Sparbeitrag, den das Rettungswesen leisten sollte. Beim Rettungswesen hätte eine Kürzung der Mittel um 3 % insbesondere für den ländlichen Raum eine deutliche Verschlechterung gebracht. Unserer Sozialministerin ist es zu verdanken, dass dieser Sparbeitrag vom Tisch ist.

Genauso ist es mit dem Sparbeitrag der Krankenhäuser. Ich darf zum wiederholten Male daran erinnern, dass es ein Vorschlag der SPD war,1 % der Einsparungen bei den Krankenhäusern zu holen. Es ist unserer Sozialministerin zu verdanken, dass diese Kürzung auf 0,5 % reduziert wurde.

Lassen Sie mich zu dem Thema Arzneimittelversorgung kommen, das ich im Januar aus Zeitgründen noch nicht ansprechen konnte. Die Kosten der Arzneimittelversorgung sind in den letzten Jahren stärker gestiegen als die Einnahmen der Krankenkassen. Allein im Jahr 2005 hatten wir 16 % Mehrausgaben. Das sind mehr als 3 Milliarden c. Es hat vielfältige Steuerungsversuche, Leistungsausgrenzungen und Zuzahlungserhöhungen gegeben. Aber die Ausgabensteigerung konnte nicht gebremst werden.

Ein Grund ist die zunehmende Zahl von Verordnungen teurer Arzneimittel, deren therapeutischer Zusatznutzen nicht für alle Patienten erwiesen ist.Deshalb wird die Arzneimittelversorgung durch diese Gesundheitsreform insgesamt deutlich wettbewerblich ausgerichtet.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Thomas Spies (SPD))

Effizienz und Qualität der Arzneimittelversorgung werden weiter verbessert.

(Beifall des Abg. Dr.Thomas Spies (SPD))

Die Verordnung von kostenintensiven bzw. speziellen Arzneimitteln muss künftig in Abstimmung mit fachlich besonders ausgewiesenen Ärzten erfolgen. Damit wird ein gezielter und indikationsgerechter Einsatz dieser Präparate gewährleistet. Das sorgt nicht nur für einen optimalen Einsatz, sondern es verbessert auch die Patientensicherheit.

Damit bin ich bei dem Thema Kosten-Nutzen-Bewertung. Auch hier hat es im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens Änderungen gegeben. Es wird klargestellt, dass auch für die bereits begonnenen Nutzungsbewertungen die entsprechenden Kriterien wie für die Kosten-Nutzen-Bewertung gelten. Die Streichung des Wortes „therapierelevant“ kann ich nur begrüßen, weil dies in der Konsequenz bedeutet, dass beim Patientennutzen grundsätzlich eine Verbesserung der Lebensqualität zu berücksichtigen ist.

(Beifall des Abg. Dr.Thomas Spies (SPD))

In der ambulanten Versorgung wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Arzneimittel übernimmt, die im zulassungsüberschreitenden Einsatz im Rahmen klinischer Studien verordnet werden. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Besonders in der Kinderonkologie ist dies ein großer Fortschritt. Bei aller Kritik sollten Sie wenigsten zur Kenntnis nehmen, dass es für krebskranke Kinder eine deutliche Verbesserung gibt.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Thomas Spies (SPD))

Bei den pharmarelevanten Regelungen hat es in vielen Bereichen Änderungen gegeben, die die Interessen der pharmazeutischen Unternehmen stärken. Das führt aber auch dazu, dass der Zugang der Patienten zu modernen, wirksamen Therapien sichergestellt wird.

Deutschland muss als Standort für die forschende Industrie attraktiv bleiben; denn sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und zur Beschäftigung. Es kann doch nicht angehen, dass wir Arzneimittel entwickeln und exportieren, unseren Patienten aber die Zugangsmöglichkeit zu diesen Therapien vorenthalten. Daher bedanke ich mich wiederum bei der Hessischen Sozialministerin, die sich für Korrekturen bei der Kosten-Nutzen-Bewertung eingesetzt hat.

(Florian Rentsch (FDP): Bravo, bravo, bravo! Herr Kollege Dr. Spies, klatschen!)

Es werden jetzt nämlich neue, verbesserte Standards gelten. Für die Methodik der Kosten-Nutzen-Bewertung werden internationale Standards der evidenzbasierten Medizin und der Gesundheitsökonomie maßgebend sein.

(Florian Rentsch (FDP): Gibt es keine Unterstützung der Sozialdemokraten?)

Auch sehr wichtig ist, dass bei der Bewertung eine konsequente Berücksichtigung der Lebensqualität der Patienten erfolgt.

Es ist Hessens Initiative zu verdanken, dass Arzneimittel mit erwiesener Kosteneffektivität voll erstattungs- bzw. verordnungsfähig bleiben – herzlichen Dank, Frau Sozialministerin.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, bei dieser Gesundheitsreform gibt es eine ganze Reihe von Wettbewerbselementen. Das ist noch nicht genug, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wettbewerb bedeutet beispielsweise, dass die Krankenkassen ihre Angebots- und Tarifgestaltung stärker an den unterschiedlichen Bedürfnissen ihrer Versicherten orientieren. Das GKV-WSG ermöglicht den Krankenkassen deutlich erweiterte Vertragsmöglichkeiten für besondere Versorgungsangebote.

Die Krankenkassen können künftig eine Vielzahl von Angeboten entwickeln, beispielsweise Hausarzttarife für Versicherte, die sich im Krankheitsfall verpflichten, immer erst den Hausarzt aufzusuchen, oder spezielle Tarife für Versicherte,die sich verpflichten,an strukturierten Behandlungsprogrammen oder integrierter Versorgung teilzunehmen. Es gehört aber auch der neue Kostenerstattungs- oder Selbstbehalttarif dazu.Bisher war die Wahl eines Selbstbehalttarifs nur den freiwillig Versicherten vorbehalten.

Meine Damen und Herren, jeder Versicherte einer Krankenkasse hat zukünftig die Chance, sich für ein solches

Angebot zu entscheiden. Das bedeutet, dass ihm die Krankenkasse einen günstigeren Tarif oder eine Bonuszahlung gewährt. Der Versicherte verpflichtet sich dann dazu, bei Inanspruchnahme gesundheitlicher Leistungen einen bestimmten Betrag aus der eigenen Tasche zu bezahlen.

Meine Damen und Herren, der Gesundheitsfonds weist den Krankenkassen pro Versicherten eine einheitliche und risikokomponentenangepasste Pauschale zu.

(Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt zur Entkopplung der Gesundheitsausgaben von den Lohnkosten. Aber es ist auch ein wichtiger Schritt zu mehr Wettbewerb um eine bessere Versorgung.

(Zuruf des Abg. Heinrich Heidel (FDP))

Nun zum Bundeszuschuss für GKV-Versicherte – nicht für PKV-Versicherte, das habe ich im Januar schon etwas ausführlicher dargestellt –: Der Bundeszuschuss dient ganz allgemein der Abgeltung von Aufwendungen der gesetzlichen Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen bzw. gesamtstaatliche Aufgaben, die von den privaten Krankenversicherungsunternehmen nicht mitgetragen werden.

(Beifall des Abg. Dr.Thomas Spies (SPD))

Hierzu zählen unter anderem das Mutterschaftsgeld,Leistungen rund um die Schwangerschaft, wie Pflegedienste, die während der Schwangerschaft oder Entbindung in Anspruch genommen werden, Leistungen zur Empfängnisverhütung, Zuschüsse für Betriebs- und Haushaltshilfen sowie das Krankengeld im Falle der Betreuung eines kranken Kindes.

Meine Damen und Herren,ich bin Herrn Kollegen Heidel

(Heinrich Heidel (FDP): Hier!)

da ist er – noch ein paar Sätze zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung schuldig. Ich habe daran gedacht.

(Heinrich Heidel (FDP): Darauf warte ich schon!)

Ja, es wird nicht vergessen. – Herr Kollege Heidel, vor dem Inkrafttreten des Gesundheitsfonds im Jahre 2009 wird für die landwirtschaftliche Krankenversicherung eine Lösung erzielt.

(Heinrich Heidel (FDP): Da bin ich gespannt!)

Bis Ende 2008 soll die Bundesregierung ein Gutachten vorlegen, mit dem geprüft wird, wie eine Beteiligung der LKV an der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Leistungen gewährleistet werden kann. Es geht nicht um die Besserstellung des landwirtschaftlichen Bereichs, sondern um eine Gleichbehandlung der in der LKV pflichtversicherten Beschäftigten.

(Zuruf des Abg. Heinrich Heidel (FDP))

Frau Kollegin Oppermann, insbesondere für Herrn Kollegen Heidel tut es mir jetzt leid, aber Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Frau Präsidentin,das ist sehr bedauerlich.– Meine Damen und Herren, lassen Sie uns die Chance nutzen, die uns

diese Gesundheitsreform bietet. Es ist eine Reform in die richtige Richtung, denn wir wollen auch weiterhin eine hochwertige Gesundheitsversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU – sowie des Abg. Dr. Thomas Spies (SPD))

Vielen Dank, Frau Oppermann. – Als nächster Rednerin erteile ich Frau Kollegin Schulz-Asche für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die FDP hat nun zum dritten Mal einen Setzpunkt zur Gesundheitsreform des Bundes eingebracht, und wir haben uns natürlich gefragt: Was kann es heute Neues geben? Wir konnten dann feststellen:Am internationalen Weltfrauentag ist es Herrn Rentsch und Herrn Dr.Spies möglich,hier einen Zickenkrieg einzubringen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Florian Rentsch (FDP): Herr Kollege, Sie sind hierbei die Zicke!)

Diese Debatte hat daher eine schöne Bereicherung erfahren. – Meine Damen und Herren, die FDP hat erneut einen Antrag eingebracht. Die letzten beiden Anträge waren von den Lobbyisten abgeschrieben. Dieses Mal hat man das CDU-Programm abgeschrieben. Ich warte aber eigentlich darauf, dass die FDP einmal ihre eigene Position darstellt. Ich kann Ihnen gerne einmal eine Textvorlage von Lobbyisten geben, in der geschrieben steht, dass der Patient im Mittelpunkt steht; denn dann bekämen Ihre Anträge vielleicht einmal ein bisschen Qualität und würden sich auf das konzentrieren, worum es wirklich geht: um eine gute Gesundheitsversorgung der Patienten in unserem Lande und natürlich auch in Hessen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)