Ich habe dabei andere Erfahrungen gemacht. Deshalb ist, glaube ich, ein Umerziehungsprozess, den wir bei erwachsenen Menschen einleiten wollen, manchmal erfolglos.
Ich möchte allerdings bemerken, dass wir nicht unbedingt Dinge mit ausländischen Verhältnissen vergleichen sollen, die nicht zu vergleichen sind. Hier wird des Öfteren gesagt, in anderen Ländern, insbesondere in angelsächsischen, ist das Rauchen generell verboten. Das ist richtig. Aber die Kultur in den angelsächsischen Ländern ist so,
dass man in Speiselokale geht, dort speist – sein Essen einnimmt, seinen Wein trinkt –, dann aber dieses Lokal auch bald wieder verlässt. Die Kultur in unserem Land ist vollkommen anders. Wir gehen in ein Lokal, essen und trinken – und sitzen in diesem Lokal noch eine Weile zusammen. In Amerika, in England, in Asien geht man dazu in eine Lounge oder nach Hause.
(Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Deshalb habe ich das italienische Modell genommen!)
Das ist der Unterschied. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diesem Unterschied muss man Rechnung tragen, indem man in den Lokalen, in denen es möglich ist, Trennbereiche vorsieht.
Ich möchte Ihnen ein Weiteres sagen. Ich komme aus einem ländlichen Wahlkreis. Dort gibt es 113 Dörfer. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass wir die Kneipe um die Ecke in Herborn, Dillenburg, Haiger oder anderswo ganz einfach verbieten. Dort gibt es keine Möglichkeit, den Nichtraucherschutz so einzuführen, wie das nach dem Gesetzentwurf der GRÜNEN geschehen soll.
Die einzige Möglichkeit ist, dass diese Kneipen alle zumachen müssen. Denn dann geht niemand mehr dorthin.
Das möchte ich gerne verhindern. Deshalb bitte ich sehr eindringlich, dass wir – wenn wir eine gesetzliche Regelung, für die ich allerdings bin und für die ich sehr viel Sympathie habe, für diese Kneipe um die Ecke finden, in der vielfach nur zwei oder drei Tische stehen, die aber stark frequentiert werden – eine Ausnahmeregelung dergestalt schaffen, dass sie ihren Geschäftsbetrieb nicht aufgeben muss, sondern dass sie weiterhin ein Angebot darstellt. Kein Nichtraucher muss dorthin gehen. Kein Nichtraucher, der das nicht will, muss sich in diese Umgebung begeben. Auch Arbeitnehmer haben andere Optionen und müssen sich dort nicht anstellen lassen.
Ich möchte nur, dass wir darüber nachdenken und uns diese Möglichkeit, diese Option offenhalten – damit wir nicht mutwillig eine Kultur zerstören, die sich über Jahrzehnte, Jahrhunderte entwickelt hat und die für unser Land steht, die für die Gemütlichkeit und die Kommunikation im ländlichen Raum, aber auch im urbanen, im städtischen Bereich steht. – Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin! Verehrter Herr Kollege Reif, ich würde Ihren Schlussfolgerungen folgen wollen, wenn ich Ihren Prämissen folgen könnte. Gleich zu Anfang haben Sie darauf verwiesen – ich meine, das zeigt einen wesentlichen Teil des Problems, ganz ernst und ohne alle Polemik –, dass Sie selbst Raucher waren, und Sie haben das mit einer in der ICD-10 zu klassifizie
renden Beschreibung der Abhängigkeit charakterisiert. So ging mir das auch. Sie haben darauf verwiesen, dass Sie als Jugendlicher angefangen haben zu rauchen. Das ist schon der erste Teil des Problems.
Denn die Annahme, man würde sich frei entscheiden, ob man Raucher sein wolle oder nicht, ist schon unzutreffend. In dem Alter, in dem in Deutschland Kinder anfangen zu rauchen, nämlich unter zwölf Jahren, kann man überhaupt nicht davon reden, dass sie sich dafür frei entscheiden. Angesichts der konsequenten Beimischung von Substanzen, die den Suchteffekt von Tabak deutlich verstärken, ist auch ab dem Zeitpunkt einer solchen Initiation von einer freien Entscheidung des Rauchers kaum mehr zu sprechen.
Genauso steht es mit der freien Entscheidung, ob man zu Orten geht, an denen geraucht wird oder nicht. Wir halten es für richtig, wenn die Fußballmannschaft nach dem Spiel noch in die Kneipe geht. Wir möchten, dass Menschen so in Mannschaften zusammenhalten, dass sie nicht nur zusammen Fußball spielen; wir halten das für erstrebenswert, für förderlich, und wir geben Geld für Vereinskneipen aus,
damit die auch hinterher zusammensitzen. Sie sagen, der Einzelne habe jetzt die Freiheit, zu sagen: Ich gehe nicht mit, weil ich als Nichtraucher nicht mit den zwei Rauchern in die Kneipe gehen möchte. – Die Wahrheit ist: Niemand tut das.
Da ihnen aber diese Selbstverständlichkeit nicht gelingt, ist es sinnvoll, dass der Gesetzgeber ihnen an dieser Stelle hilft, eine Selbstverständlichkeit einzuhalten.
Herr Kollege Reif, Sie haben auf das Thema der eigenen vier Wände verwiesen. Ich muss ganz ehrlich sagen: Natürlich kenne ich niemanden, der das Rauchen in den eigenen vier Wänden unterbinden will.
Aber natürlich ist das ein sehr ernstes Problem, wenn wir über den Schutz von Kindern in Wohnungen reden, in denen ständig gequalmt wird.
Natürlich ist das ein Problem. Natürlich können wir feststellen, dass man bei diesen Kindern ganz erhebliche Veränderungen im Blut nachweisen kann, dass diese Kinder ein ganz erheblich erhöhtes Risiko für Lungenkrankheiten usw. haben. Deshalb ist das Argument, die Kneipe sei so etwas wie die eigenen vier Wände – in die wir nicht hineingreifen wollen, in denen aber dieses Problem ebenfalls besteht –, eines, das wenig trägt.
Ob die Prognosen recht haben, dass alle Kneipen zumachen, wenn man dort nicht mehr rauchen darf, oder ob diejenigen recht haben, die uns in einer Vielzahl von Ländern zeigen, dass Kneipen dann mehr und nicht weniger
meine Damen und Herren, ich wäre ungeheuer dankbar, wenn irgendjemand, der uns erklärt, die Kneipen würden dann alle schließen, einmal einen konkreten Beleg lieferte, an welcher Stelle dieser Erde wegen des Rauchverbots eine Kneipe geschlossen hat. Dieser Beleg ist nicht zu erbringen.
Deshalb ist dieses Argument nicht überzeugend. Daher freue ich mich, dass wir in dieser Debatte an so vielen Stellen eine solche Übereinstimmung hatten.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und können die beiden Gesetzentwürfe – den Gesetzentwurf der GRÜNEN, Drucks. 16/6928, und den Gesetzentwurf der FDP, Drucks. 16/6968, zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Sozialpolitischen Ausschuss überweisen.
Hier wurde mir angekündigt, dass die SPD-Fraktion die Petition Nr. 3455/16 dem Petitionsausschuss zurücküberweisen möchte.
Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Dann verfahren wir so und befinden nur über die restlichen Petitionen.
Wer den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse über die anderen Petitionen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Gegenstimmen gibt es nicht, Enthaltungen auch nicht. Damit haben wir das beschlossen.
Wir sind am Ende der Tagesordnung. Ich wünsche Ihnen allen einen netten Abend und freue mich, Sie morgen um 9 Uhr wieder hier zu sehen.