Protocol of the Session on March 7, 2007

Herr Kollege Rentsch, wenn die Ministerpräsidenten am 22. März diesem Ergebnis der Gesundheitsminister zustimmen und Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, die sich noch nicht endgültig festgelegt haben, auf ihre Sonderregelungen verzichten, steht einer bundeseinheitlichen Regelung nichts mehr im Weg.

(Beifall bei der CDU)

Das Bundeskabinett hat vor wenigen Tagen einen Beschluss zum Nichtraucherschutz auf der Grundlage eben dieses Nichtrauchergipfels gefasst. Damit soll das Rauchen ab September in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, in Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs und in Bahnhöfen verboten werden. Zudem sollen – das halten wir für besonders wichtig – auf der Grundlage eines verschärften Jugendschutzes Zigaretten nur noch an Personen über 18 Jahre, statt wie bisher über 16 Jahre, abgegeben werden dürfen. Mit diesen Maßnahmen ist der Beschluss des Bundeskabinetts ein wichtiger Schritt zu einem umfassenden Nichtraucherschutz in den öffentlichen Einrichtungen, für die der Bund zuständig ist.

Frau Kollegin Beer, es ist also unverkennbar der feste Wille vorhanden, dass Bund und Länder an einem Strang ziehen. An den Beschlüssen des Nichtrauchergipfels hat auch die Hessische Landesregierung ihren gebührenden Anteil. Dafür möchte ich namens der CDU-Landtagsfraktion der zuständigen Ministerin Silke Lautenschläger

ein herzliches Wort des Dankes und der Anerkennung aussprechen.

(Beifall bei der CDU)

Die Frau Ministerin hat mit dazu beigetragen, dass es rasch zu einem guten Ergebnis kam. Auch wir, die CDULandtagsfraktion, sind mit diesem Ergebnis des Nichtrauchergipfels sehr zufrieden. Der Konsens, der auf Länderebene erreicht worden ist, sieht ein Rauchverbot in Schulen – das wir allerdings schon haben –, Kindertagesstätten, Theatern, Kinos, Museen, Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie in Verwaltungseinrichtungen von Ländern und Kommunen vor. Ich betone „und Kommunen“. Ausnahmen vom Rauchverbot sollen nur zulässig sein – Frau Kollegin Schulz-Asche hat schon darauf hingewiesen –, wenn konzeptionelle oder therapeutische Gründe das rechtfertigen oder wenn die Privatsphäre gewahrt werden muss.

Hervorheben möchte ich hier das Rauchverbot in Diskotheken, da dort insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind. Deshalb ist ein Rauchverbot dort besonders geboten.

(Nicola Beer (FDP): Die sind nicht nur in Kneipen gefährdet, sondern auch auf den Straßen!)

Einen klaren Beschluss hat man auch hinsichtlich des Rauchverbots in Gaststätten gefasst. Gastronomische Einrichtungen sollen, unabhängig von Größe und Betrieb, grundsätzlich rauchfrei werden. Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten soll es nur noch geben, wenn komplett abgetrennte und entsprechend deklarierte Räume vorhanden sind.

(Nicola Beer (FDP): Wenn der Gastwirt den nicht hat?)

Meine Damen und Herren, über das Rauchverbot in Gaststätten haben wir bisher sehr strittig diskutiert. Bisher ist die Drogenbeauftragte der Bundesregierung davon ausgegangen, dass die freiwillige Selbstverpflichtung des Hotel- und Gaststättenverbands zu einer Verbesserung des Nichtraucherschutzes führen würde.

Herr Kollege Rentsch, laut dieser freiwilligen Selbstverpflichtung sollten bis zum 1. März dieses Jahres 60 % der Speisegaststätten zu 40 % Nichtraucherplätze anbieten. Das Ergebnis der neuesten repräsentativen Untersuchung zeigt aber deutlich, dass ein Nichtraucherschutz ohne gesetzliche Regelungen nicht zu erreichen ist.

(Beifall bei der CDU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Gerade einmal jedes zehnte Speiselokal bietet Plätze für Nichtraucherinnen und Nichtraucher an. Das selbst gesteckte Ziel ist also weit verfehlt worden.

Auch die CDU-Landtagsfraktion ist bisher davon ausgegangen, dass man den Nichtraucherschutz in Gaststätten eher auf freiwilliger Basis regeln könne. Aber aufgrund dieser ernüchternden Ergebnisse sind auch wir für eine gesetzliche Regelung in der Gastronomie.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

In der vorherigen Woche fand im Sozialpolitischen Ausschuss die Anhörung zum Gesetzentwurf der SPD zum Schutz vor den Folgen des Passivrauchens statt, in der zwei Aspekte deutlich wurden. In den Stellungnahmen mehrerer Verbandsvertreter wurde eine umfassende gesetzliche Regelung auch für die Gastronomie gefordert. Dadurch sollen die Gäste, nicht zuletzt aber auch die in

dieser Branche Beschäftigten, vor den gefährlichen Schadstoffen geschützt werden, die im Tabakrauch enthalten sind.

Besonders aufschlussreich waren die Ausführungen der Vertreter des in Heidelberg ansässigen Deutschen Krebsforschungszentrums, deren Messungen in 100 Gastronomiebetrieben und in Fernreisezügen ergaben, dass die Raumluft dort so stark mit Schadstoffen belastet war, dass ein Industriebetrieb, sollte er eine vergleichbare Belastung aufweisen, geschlossen werden müsste, oder die Mitarbeiter müssten Schutzmasken mit Atemfilter tragen. In der Gastronomie sind die Mitarbeiter diesen Schadstoffen ungeschützt ausgesetzt, obwohl bekannt ist, dass Tabakrauch krebserregende, erbgutverändernde und fruchtschädigende Substanzen enthält.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, ist sicherlich einleuchtend. In Deutschland wünschen sich laut einer Umfrage des Deutschen Krebsforschungszentrums zwei Drittel der Bevölkerung rauchfreie Gaststätten. Selbst unter Rauchern nahm die Zustimmung zu rauchfreien Gaststätten zu. Auch das Argument, rauchfreie Gaststätten würden zu Umsatzeinbußen in der Gastronomie führen, wurde in der Anhörung des Sozialpolitischen Ausschusses von Fachleuten widerlegt. Im Gegenteil, Erfahrungen im Ausland zeigen, dass die Umsätze dort, wo das Rauchen in Gaststätten untersagt wurde, stabil blieben, ja sogar gesteigert werden konnten. Somit wurden auch die Arbeitsplätze nicht gefährdet.

Sicherlich ist für das Rauchverbot in der Gastronomie ein striktes Umdenken in den Betrieben, aber auch bei den Gästen erforderlich. Aber die Beispiele aus dem Ausland lassen erwarten, dass das funktioniert und auch recht schnell von den Gaststättenbesuchern akzeptiert wird.

Da Herr Kollege Rentsch so leidenschaftlich für die Eckkneipen votiert hat, möchte ich sagen: Ich habe dieser Tage mit einem mir bekannten Ehepaar – Gastwirten – gesprochen, das solch eine kleine Eckkneipe betreibt. Auch sie waren zunächst von einem Rauchverbot in Gaststätten nicht besonders angetan, da sie, wie viele ihrer Gäste, selbst starke Raucher sind und die Wirtschaft entsprechend verräuchert ist.

(Heiterkeit)

Ja, das ist so, im wahrsten Sinne des Wortes. Es ist eine total verräucherte Kneipe.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Räucherfisch!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sie sagten mir aber auch, sie befürchteten, wenn in der Gaststätte nicht mehr geraucht werden dürfe, dass an der Biertheke mit weniger Gästen zu rechnen sein werde. Andererseits sagten sie, es fänden sich bestimmt mehr Gäste zum Essen ein, da sie als gutes Speiselokal bekannt seien und mancher Gast wegen der vielen Raucher bisher weggeblieben sei.

(Nicola Beer (FDP): Aber dann können sie sich doch als Nichtraucherlokal kennzeichnen!)

Meine Damen und Herren, an diesem Beispiel sieht man, dass selbst die Gastronomie ein Rauchverbot differenziert beurteilt. Ein Großteil unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger steht hinter dem Rauchverbot in der Gastronomie, und das sollten wir auch bei der Gesetzgebung entsprechend berücksichtigen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Anhörung des Sozialpolitischen Ausschusses hat ein Zweites deutlich werden lassen: Die Mehrheit der Verbandsvertreter fordert eine bundesweit einheitliche Regelung und lehnt separate Vorstöße einzelner Bundesländer ab.

(Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Das deckt sich auch mit der Forderung der CDU-Landtagsfraktion. Wir haben uns von Anfang an für eine bundeseinheitliche Lösung ausgesprochen, denn Kleinstaaterei darf es bei dem Nichtraucherschutz nicht geben.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, man konnte bei der Anhörung des Sozialpolitischen Ausschusses vom Vertreter des Hessischen Städtetags, der angemerkt hat, die Kommunen würden den Nichtraucherschutz in eigener Kompetenz regeln, ein wenig enttäuscht sein. Im Hinblick auf eine bundeseinheitliche Regelung müssen alle an einem Strang ziehen, und in unseren hessischen Kommunen muss dann das hessische Nichtraucherschutzgesetz uneingeschränkt gelten.

Ich will nun an einem Beispiel deutlich machen, zu was das im Einzelnen führen kann. In Darmstadt wurde jetzt bekannt – das war in der Presse zu lesen –, dass in Jugendzentren ein stufenweises Rauchverbot eingeführt werden solle, da dies die Problemlagen der Jugendlichen in Jugendhäusern besser berücksichtige. – Und so etwas wird auch noch von der Stadtregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP unterstützt.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Ja, auch von mir! – Heiterkeit bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wenn aber ab Januar ein hessisches Gesetz gilt, dann muss das in allen Kommunen gelten, und es darf keine Sonderregelungen geben.

(Beifall bei der CDU – Unruhe)

Herr Kollege Gerling, entschuldigen Sie bitte. – Meine Damen und Herren, jetzt wird es hier extrem laut. Ich möchte Sie bitten, entweder nach draußen zu gehen – was Sie dort auch immer machen, ist mir egal – oder dem Redner weiter zuzuhören. – Herzlichen Dank.

Meine Damen und Herren, es stehen heute zwei weitere Gesetzentwürfe, nämlich der der GRÜNEN und der der FDP, zur Debatte, nachdem die SPD zu diesem Thema bereits im November einen Gesetzentwurf eingebracht hat. Der SPD-Entwurf war der Erste, aber – –

(Unruhe)

Frau Kollegin Wagner, würden Sie mir freundlicherweise zuhören? Ich bitte darum.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Ich höre Ihnen doch zu!)

Der SPD-Entwurf war zwar der Erste, aber er war auch ein Schnellschuss. Zudem enthält er keine Regelung für die Gastronomie, daher hat er auch keine Chance, hier eine Mehrheit zu finden.

Herr Kollege Dr. Spies, aber eines wollen wir Ihnen doch zugutehalten. Sie haben mit Ihrem Entwurf das Thema als Erster aufgegriffen, und die Anhörung des Sozialpolitischen Ausschusses hätte sonst erst einige Wochen später stattgefunden. Das Erstgeburtsrecht wollen wir Ihnen gerne zugestehen.

Meine Damen und Herren, ich sage nun etwas zu dem Gesetzentwurf der FDP. Wir sind hier für eine klare Regelung, und wir hoffen, dass sich die FDP noch etwas bewegen wird. Wir hoffen auch, dass die Ministerpräsidenten nun am 22. März in Berlin endgültig über die Beschlüsse des Nichtraucherschutzgipfels entscheiden werden und dass sie auch zu klaren Ergebnissen kommen werden. Wir sollten diese Entscheidung abwarten und erst dann ein Gesetz beschließen.

(Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Was ist mit unserem Gesetzentwurf?)

Meine Damen und Herren, ich will noch einmal zu dem Gesetzentwurf der FDP sagen: Der Nichtraucherschutz in Gaststätten ist in diesem Gesetzentwurf nicht ausreichend geregelt. Die von der FDP vorgeschlagenen freiwilligen Regelungen würden letztlich dem bisherigen Versuch entsprechen, den Nichtraucherschutz auf freiwilliger Basis zu verbessern. Ich sehe aber nicht, wieso die in dem FDP-Entwurf enthaltene Freiwilligkeit zu einem besseren Ergebnis führen sollte als die bisherigen freiwilligen Regelungen.

Herr Gerling, ich darf Sie bitten, zum Schluss zu kommen.

Meine Damen und Herren, Rauchen, auch Passivrauchen, ist eines der größten gesundheitlichen Risiken sowie die größte vermeidbare Todesursache in Deutschland. Deshalb muss ein Rauchverbot auch gesetzlich geregelt werden. Die CDU wird nun die endgültige Beschlussfassung der Ministerpräsidentenkonferenz Ende März abwarten, bevor in Hessen ein weiterer Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden wird, der dann möglichst von allen Fraktionen mitgetragen werden sollte.