Wir sind uns also im Bereich der öffentlichen Hand einig. Der Bereich der Gaststätten bedarf keiner generellen Rauchverbotsregelung.
Wir können die Raucher und Nichtraucher durch eine einfache Regelung voneinander trennen. Es ist für beide ein Markt da. Als Nichtraucher sage ich ganz offen, dass für sie ein größerer Markt vorhanden ist. Die Raucher werden immer weniger. Das ist nachvollziehbar, weil auch die Gastronomie merken wird, dass es keine wirtschaftlichen Einbußen gibt. Das sehe ich ähnlich wie Frau Kollegin Schulz-Asche. Es kann nicht darum gehen, den Menschen mit immer mehr Verboten vorzuschreiben, was sie zu tun und was sie zu lassen haben.
Lassen Sie doch den paar Raucherkneipen, die es dann in unserem Bundesland noch gibt, eine Zukunft. Wir werden uns dort sicherlich abends nicht treffen. Aber die Raucher, die dort gerne hingehen möchten, sollen das auch tun können. Wir als Liberale werden ihnen nicht vorschreiben, was sie tun oder lassen sollen.
Abschließend ein Wort an die Gesundheitsministerin. Frau Lautenschläger, die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gehen zurzeit mit gutem Beispiel voran. Wir glauben, dass diese Kennzeichnungspflicht, wie wir sie auch vorschlagen, der richtige Weg ist. Wir würden uns von Ihnen wünschen, dass Sie dem Beispiel Ihrer Kollegen aus zwei FDP-mitregierten Bundesländern folgen. Das ist gut für die Gaststätten in unserem Bundesland. Das ist gut für die Kneipiers in unserem Bundesland, aber es ist auch gut für die Verbraucher. Bei dieser Initiative geht es letztendlich um Verbraucherschutz.
Wir wollen die Nichtraucher vor unnötigem Passivrauch schützen. Sie müssen wissen, auf was sie sich einlassen. Das wird mit unserem Gesetzentwurf erreicht. Das ist ein Entwurf, auf den auch Sie sich einlassen können. Springen Sie doch über Ihren Schatten, falls es einen geben sollte, und machen Sie mit; denn es ist wirklich eine sehr einfache und praktikable Lösung.
Abschließend sage ich noch einmal an die Kollegin Schulz-Asche: Lassen Sie uns doch keinen Kampf aufmachen, ob die Gaststätten und die DEHOGA die Bösen in der Debatte sind. Die DEHOGA hat doch klar gesagt, dass sie bereit ist, an einer vernünftigen Lösung mitzuarbeiten. Dass die DEHOGA jetzt den Vorschlag der FDPFraktion unterstützt, dafür können wir nichts. Das ist nun einmal so.
Meine Damen und Herren, machen Sie doch bitte mit, wenn es um vernünftige Regelungen geht, und versuchen Sie nicht, die DEHOGA in eine Ecke zu stellen nach dem Motto: „Sie sind nicht belehrbar.“ Es ist sehr viel Gesprächsbereitschaft vorhanden, und die sollten wir nutzen, um gemeinsam mit den Gaststättenbetreibern und Kneipiers in Hessen zu einer vernünftigen Lösung zu kommen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Rentsch. – Zu einer Kurzintervention hat sich Frau Kollegin Schulz-Asche zu Wort gemeldet.
Ich habe mich wegen drei Punkten gemeldet. Zunächst möchte ich noch einmal darstellen, dass, seitdem wir bei uns in der Fraktion die Diskussion begonnen haben – es sind nicht nur Nichtraucher, sondern wir haben wie alle anderen einen gesellschaftlichen Diskussionsprozess geführt – –
Das zeichnet die GRÜNEN ja gerade aus, dass sie in der Lage sind, gesellschaftliche Debatten zur Not auch stellvertretend für Volksparteien zu führen. Dafür ist der Nichtraucherschutz ein gutes Beispiel.
Ich wollte darauf hinweisen, dass die rauchenden Mitglieder meiner Fraktion alle da waren, bis auf einen, der in einer Besuchergruppe saß, und alle Nichtraucher waren sowieso hier. Von daher stimmt der erste Vorwurf schon nicht mehr.
Ich möchte mich ganz massiv gegen einen Punkt wehren. Passivrauchen ist gesundheitsschädlich, und es geht darum, passiv rauchende Menschen, wo immer es auch geht, vor diesen Folgen zu schützen. Das ist eines der wichtigs ten gesundheitspolitischen Ziele. Hier geht es nicht um Prohibition, sondern um Verbraucherschutz, um Gesundheitsschutz. Es geht nicht darum, Raucherinnen und Rauchern das Rauchen zu verbieten. Wenn es um den Konsum von Haschisch geht, argumentieren Sie ganz anders.
Wir sind der Meinung, jeder Mensch kann mit seiner Gesundheit machen, was er möchte. Er darf es aber nicht auf Kosten der neben ihm Sitzenden oder der Menschen machen, die mit ihm zusammen in einer Kneipe oder in einer Diskothek sind. Das ist der ganz entscheidende Punkt, über den wir heute reden. Wir reden hier nicht über Alkoholverbote, sondern über Passivrauchen.
Ich möchte den Vorwurf zurückweisen, wir würden hier Gastwirte diskreditieren. Die Gastwirte haben Angst um ihre Existenz, und Sie versuchen sowohl in NordrheinWestfalen als auch in Niedersachsen und jetzt als FDP in Hessen, genau die Existenzangst dafür auszunutzen, um Rauchverbote zu vermeiden.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns von vernünftigen Lösungen in Europa lernen. Lassen Sie uns von Italien lernen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Schulz-Asche, ich glaube, vom Fußballweltmeister können wir vieles lernen. Ob wir im Rahmen der Debatte über das Rauchen in Italien nach Vorbildern suchen sollten, weiß ich nicht. Aber darüber brauchen wir hier nicht zu diskutieren. Ich will Ihr Ansinnen überhaupt nicht diskreditieren, auch wenn ich den Umgang mit den Gastwirten, den Sie, gerade in Ihrer Eingangsrede, deutlich gemacht haben, für bedenklich halte. Aber lassen wir es dabei.
Ich will Ihnen ein Beispiel nennen und eine Frage stellen, auf die ich gern eine Antwort hätte. Was ist denn mit einer Eckkneipe – von denen es in der Wiesbadener Goldgasse relativ viele gibt –, in der der Gastwirt sein eigener Angestellter ist, weil er sie zusammen mit seiner Frau betreibt? Eine solche Kneipe habe ich letzte Woche besucht. Dieser Gastwirt sagt: Ich habe gar keine Mitarbeiter, die ich schützen muss; meine Gäste und ich, wir alle rauchen.
Wir alle sind uns einig, dass das nicht gesundheitsfördernd ist. Aber muss man denn diesem Kneipier und seinen Gästen verbieten, dass dort geraucht wird? Es ist doch abstrus, was wir hier machen.
Das ist eine typisch deutsche Diskussion nach dem Motto „schwarz oder weiß“. Das ist eine typisch deutsche Diskussion, in der es eine Idee gibt, die dann sozusagen durch die „Bild“-Zeitung gejagt wird. Dann sagen auf einmal alle: Es muss alles verboten werden.
Frau Schulz-Asche, das machen wir Liberale nicht mit, und das sehen viele Menschen in dieser Gesellschaft genauso wie wir. Deshalb sage ich: Wir können über den Mitarbeiterschutz reden, wenn es um die Mitarbeiter geht. Aber auf dieses konkrete Beispiel hätte ich gern eine Antwort von Ihnen, weil Sie mir und diesem Kneipier erklären müssen, warum Sie ihm das Rauchen in seiner eigenen Kneipe verbieten lassen wollen. Das ist Unsinn, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Kollege Rentsch. – Herr Kollege Dr. Spies, zur Erklärung: Bei Antworten auf Kurzinterventionen, also bei zwei Minuten Redezeit, lassen wir keine Zwischenfragen zu. Dafür gibt es nicht genug Zeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ende November ha
ben wir im Hessischen Landtag die letzte Debatte über den Nichtraucherschutz geführt. Seit dieser Zeit hat sich sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene einiges bewegt. Wir sind in Hessen auf einem guten Weg, um in den nächsten Monaten zu tragfähigen Ergebnissen zu kommen.
Vorbei ist die Zeit der endlosen Debatten, die zwischen dem Bund und den Ländern geführt wurden. Eine einheitliche Regelung ist greifbar nah, und das ist gut so. Es könnte uns nämlich nichts Schlimmeres passieren, als dass wir in Deutschland nicht zu einer einheitlichen Regelung kämen. Das wäre der Fall, wenn jedes Bundesland den Nichtraucherschutz nach seinem eigenen Gutdünken regeln würde.
Die Bürgerinnen und Bürger wollen eine bundeseinheitliche Regelung. Sie hätten keinerlei Verständnis dafür, wenn z. B. in Wiesbaden andere Regelungen zum Rauchverbot gelten würden als jenseits des Rheins im rheinland-pfälzischen Mainz.
Deshalb begrüßen wir die Einigung der Gesundheitsminister des Bundes und der Länder sehr. Kaum jemand hätte erwartet, dass es so schnell zu einem Einvernehmen kommen würde. Dies zeigt, welch einen hohen Stellenwert der Nichtraucherschutz inzwischen hat.
Die Bürgerinnen und Bürger fordern zu Recht, dass gehandelt wird. Die Abstimmung in der Ministerkonferenz fiel einstimmig aus: 16 : 0 für den Nichtraucherschutz. Das ist ein eindeutiges Ergebnis.
Herr Kollege Rentsch, wenn die Ministerpräsidenten am 22. März diesem Ergebnis der Gesundheitsminister zustimmen und Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, die sich noch nicht endgültig festgelegt haben, auf ihre Sonderregelungen verzichten, steht einer bundeseinheitlichen Regelung nichts mehr im Weg.