Da kann ich überhaupt nichts anderes sagen: Wir wollen, dass im Zweifelsfalle für die Frankfurter Sparkasse auch die Möglichkeit besteht – nachdem sie schon einmal eine Aktiengesellschaft gewesen ist, der Sie zugestimmt haben –, in Zukunft unter Umständen eine GmbH werden zu können: in der Qualität schon eine kleine Stufe unter dem, was es bisher gewesen ist.
Die Interessen der Beschäftigten werden durch die umfangreichen Übergangsregelungen gewahrt. Ich kann Ihnen das sagen. Die Beschäftigten sind auch angehört worden. Sie haben gegen diese Möglichkeit der Überleitung überhaupt keine Einwände. Ganz im Gegenteil sind sie zufrieden, dass sie sich in dieser Einbettung wiederfinden.
Herr Kaufmann, die Alternative wäre doch gewesen, dass die Frankfurter Sparkasse beispielsweise von einer Privatbank übernommen worden wäre. Das ist nicht so weit entfernt gewesen, und das war möglich. Denn die Polytechnische Vereinigung war frei im Verkauf ihrer Anteile. Dann wären die Mitarbeiterrechte nicht gesichert gewesen, nicht eingebettet in die große Sparkassenfamilie.
Dann wären andere Tarife gültig geworden. Das war doch den Mitarbeitern essenziell wichtig – dass sie sich in der Sparkassenfamilie wiederfinden und ihre tarifrechtlichen Voraussetzungen erhalten bleiben, dass sie in der Spar
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Schluss: Alles, was wir in dieser Hinsicht hier unternehmen, auch im Zusammenhang mit dem Sparkassengesetz, steht im Dienste der Sicherung der Zukunft der hessischen Sparkassen in einem sich rapide ändernden globalen Markt. Hier will die CDU-Fraktion die Sparkassenfamilie stark machen. Sie will sie nicht schwächen, sondern stärken.
Das ist unser Ziel.Dieses Ziel werden wir auch in Zukunft beharrlich und nachdrücklich verfolgen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Reif, ich war etwas erstaunt über die Bögen, die Sie noch geschlagen haben, obwohl Sie mich gebeten haben, mich kurz zu fassen. Ich werde das trotzdem tun, denn ich glaube, dieses Thema kann man kurz und sachlich erörtern, ohne einen Bogen zum Staatssekretär zu schlagen – von dem Sie und wir wissen, warum er berufen worden ist.
Ohne Zweifel war die Rettung der Frankfurter Sparkasse ein Kraftakt. Das ist von den Vorrednern bereits gesagt worden. Da bestand Einigkeit. Letztendlich hat sich die Frankfurter Sparkasse unter dem Dach der Helaba konsolidiert.
Das war ein Erfolg. Das haben wir nie bestritten. Wir waren auch nie dagegen.Es handelt sich um eine vertikale Integration, die wir an anderen Punkten kritischer sehen.
Die Anpassung der Rechtsform ist aus unserer Sicht eine logische Konsequenz des damaligen Handelns, denn es wird eine Anstalt des öffentlichen Rechts, und das passt besser in die Strukturen des „Helaba-Konzerns“. Die Aktiengesellschaft konnte letztendlich nur eine Rechtsform des Übergangs sein. Die Fraspa fügt sich mit dem Rechtsformwandel nicht nur in die Struktur der Helaba ein, sie passt sich auch als Anstalt des öffentlichen Rechts den anderen hessischen Sparkassen an.
Der Unterschied zwischen der Frankfurter Sparkasse und den anderen Sparkassen in Hessen wird damit nicht mehr in der Rechtsform liegen, sondern nur noch in der Trägerschaft. Hieran sieht man z. B., was ich gestern in meiner Rede gesagt habe: dass es nicht ganz unproblematisch ist, weil an diesem Punkt das Regionalprinzip aufgeweicht worden ist. Denn die Stadt Frankfurt – ausgerechnet am
Die Veränderungen bei der Fraspa werfen auch die Frage auf: Wie sieht es mit einer Rhein-Main-Sparkasse aus? Das ist ein Punkt, der von den Vorrednern teilweise schon gestreift worden ist. Es ist ein Wunsch, der immer wieder angesprochen wird und von dem wir denken, dass er es wert ist, diskutiert zu werden. Die Frage ist, ob wir eine stärkere Rhein-Main-Sparkasse brauchen, ob wir ein Mittelinstitut brauchen.
Herr Reif, der gerade in intensiven Gesprächen ist, könnte feststellen, ich würde ihn an dieser Stelle mit Aussagen von gestern zitieren. Denn er hat gestern angesprochen, dass es durchaus größere Unternehmen gibt, die auch einen größeren Ansprechpartner brauchen. Von daher würden wir die Stärkung einer Sparkasse im RheinMain-Gebiet durchaus positiv sehen. Aber wir würden ganz energisch dafür plädieren, dass man dann genau überlegt, mit welchen Strukturen und Vorgehensweisen man das erreichen könnte.
Ziel ist immer, den Hessischen Sparkassenverbund zu stärken. Das kann nicht dadurch geschehen, dass die Helaba weitere Sparkassen um Frankfurt zukauft. Dann wären wir wieder bei der vertikalen Integration. Das ginge zulasten der Kommunen in den ländlichen Regionen, die über den Sparkassengiroverband 85 % der Helaba besitzen und dann nicht nur für die Fraspa, sondern auch für eine große Rhein-Main-Sparkasse geradestehen müssten. Das würde Kapital aus den Regionen abziehen. Davor warnen wir dringend.
Das heißt, sollte eine Rhein-Main-Sparkasse entstehen, dann sollten sich die Kommunen im Umland von Frankfurt als Träger engagieren. Dann sollte auch die Hessische Landesregierung prüfen, ob sie sich an dieser Stelle engagiert.Aber das Geld darf nicht aus den Regionen abgezogen werden, und das Regionalprinzip halten wir nach wie vor für wichtig. Das heißt, die regionalen Träger müssten sich da engagieren. Das sind offene Fragen, die zu diskutieren sind.
Herr Vizepräsident, von uns als Parlament, würde ich an dieser Stelle sagen.Aber die Frage ist – in diesem FraspaGesetz ist es erwähnt worden –: Ist wiederum die Bildung von Stammkapital festgeschrieben? An dieser Stelle hat auch der Sparkassen- und Giroverband sehr richtig angemerkt, Hessen entmachte den Verband, wie es im „Handelsblatt“ nachzulesen war. Diese Entmachtung ist nicht in unserem Sinne. Sie widerspricht frontal der Bedeutung, die der Verband als Haupteigentümer der Helaba und damit auch der Fraspa hat. Es lässt Böses ahnen, was die Umsetzung des Sparkassengesetzes betrifft.
Dort ist ja noch die freiwillige Umwandlung vorgesehen. Es lässt Böses ahnen, wenn Sie es an dieser Stelle festschreiben und nicht mehr auf Freiwilligkeit setzen und der Verband an dieser Stelle keinen Einfluss hat.
Angesprochen worden ist auch die Frage der Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Herr Reif, es ist ziemlich merkwürdig, wenn Sie sich dann noch darauf beziehen, dass deren Rechte bei der Rettung gesichert worden sind. Das ist ja wunderbar, aber das ist doch
kein Grund dafür, dass man sie ihnen heute nicht in der Form gewährt, wie es sinnvoll wäre. Das ist in diesem Gesetzentwurf nicht mitgedacht, und ich habe es auch gestern beim Sparkassengesetz schon moniert:Vielleicht sollten Sie einfach einmal das Gespräch mit ihnen suchen. Sie sind nämlich durchaus nicht zufrieden. Wenn es sich um konzernähnliche Strukturen handelt, dann muss auch die Mitarbeitervertretung konzernähnlich organisiert sein, damit es dort keine Parallelstrukturen gibt.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frank Lortz (CDU): Wer will das? – Clemens Reif (CDU): Das ist doch Blödsinn!)
Zur Frage des Stammkapitals:Im Grunde ist bei einer Aktiengesellschaft das Stammkapital vorhanden. Das heißt, wir müssten uns noch einmal damit beschäftigen, in welcher Form es zurückgeführt werden könnte.
Herr Minister Rhiel, leider habe ich wenig Hoffnung. Sie sagen, Sie hätten es gerne positiv beraten.Wenn das heißt, wir sollten es kommentarlos abnicken, dann sind Sie leider auf dem falschen Weg. Ansonsten stellen wir immer wieder fest, dass die Landesregierung in diesem Punkt völlig beratungsresistent ist. Ich würde mich freuen, wenn wir eine fruchtbare Diskussion zu diesem Thema führen könnten. – Vielen Dank.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Da wäre ich ja sehr überrascht gewesen! Ich könnte über die Sparkasse reden,das hätte aber nur mit meinem Konto zu tun!)
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns wie besprochen vereinbaren, dass der Gesetzentwurf vor einer zweiten Lesung an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen wird. Widerspricht dem jemand? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Gesetz zur Ersetzung von Bundesrecht auf dem Gebiet der Beamtenversorgung und der Besoldung sowie zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften – Drucks. 16/6806 –
Das Gesetz wird von Frau Kollegin Zeimetz-Lorz eingebracht. Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Föderalismusreform ist zum 01.01. letzten Jahres die Zuständigkeit für das Dienstergänzungs- und Besoldungsrecht auf die Länder übergegangen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll im Wesentlichen in drei Bereichen von dieser Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht werden. Ich will alle drei Bereiche kurz skizzieren.
Erstens. Mit der in Art. 1 vorgesehenen Regelung soll die Hinzuverdienstgrenze für Versorgungsempfänger nach Vollendung des 65. Lebensjahres aufgehoben werden.