Protocol of the Session on September 16, 2003

Jetzt sagen Sie: „Macht doch, bitte schön, auch in dem Gesetz noch einmal Datenschutzregelungen“, obwohl diese notabene wortgleich wären. Etwas materiell Neues fällt einem ja nicht ein. Halten Sie es wirklich für klug, dass wir das so aufblähen, wenn wir gleichzeitig darüber diskutieren, dass heute kaum noch jemand imstande ist, ein Gesetz beim ersten oder zweiten Durchlesen zu verstehen? Wissen Sie, was ich glaube? Je mehr Sie über Datenschutz hineinschreiben, desto weniger lesen es die Leute.

Wir müssen den Datenschutz doch dort verankern, wo er gilt.Wenn er schon in den Gesetzen steht, erscheint es mir wenig klug, zu fordern, dass das doppelt und dreifach gemacht wird. Deshalb möchte ich das ausdrücklich zurückweisen. Sie haben das nicht in der Form eines Antrags gebracht. Der Höflichkeit halber wollte ich es aber beantworten.

Zweiter Punkt. Sie lehnen den Gesetzentwurf ab, weil Sie nicht möchten, dass den Vollstreckungsbeamten die Möglichkeit gegeben wird, Widerstand mit körperlicher Gewalt zu brechen. Das ist kein neuer Sachverhalt; das geschieht doch die ganze Zeit. Sie haben in Ihrer Darstellung völlig unterschlagen, dass es in erster Linie darum geht, Rechtsklarheit zu schaffen. Es kann doch nicht sein, dass hier auf einem hohen Seil ständig irgendwelche Stichworte diskutiert werden, während sich der Vollstreckungsbeamte unten die Frage stellt:Was darf ich, und was darf ich nicht? Unsere Aufgabe ist, ihm zu sagen, was er soll und was er nicht darf.

Wenn wir uns über diesen Punkt einig sind, kann niemand ernsthaft bestreiten, dass es dazu einer Regelung bedarf. Sonst lassen wir die Leute nämlich allein.Wir reden nicht von gefährlichsten Situationen. Natürlich muss in diesem Fall die Schutzpolizei oder die Kriminalpolizei eingreifen. Wir reden hier auch nicht über das Tragen von Schusswaffen. Aber wir reden davon, dass z. B. jemand mit einfacher körperlicher Gewalt eine Tür aufhalten kann. Das halte ich für richtig. Ich halte es für falsch, dass in einem solchen Fall eine Vollzugspolizeistreife hinzugezogen werden muss. Weder ist die Gefährdungslage so, dass die Polizei kommen muss, noch ist das unter dem Aspekt der Ressourcenverantwortung – der Verantwortung für die Steuern – vernünftig.

Das ist ein Fall,wie er tagtäglich immer wieder vorkommt. Deshalb muss das geregelt werden. Dann kann man nur noch darüber sprechen, wie wir das regeln wollen.Wollen wir ganz weite Befugnisse verleihen, oder wollen wir so zurückhaltend sein, wie es hier steht? Wir haben uns für die zurückhaltende Variante entschieden, die im Übrigen den Regelungen in Gesetzen nachgebildet ist,die es längst gibt. Wenn Sie einmal in die Zivilprozess- und in die Abgabenordnung schauen, finden Sie das alles dort wieder. Zur Abrundung will ich auch das nicht unterschlagen: Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz – da haben Sie sämtliche politischen Kombinationen, die es in dieser Republik gibt – haben exakt diese Regelungen. Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem jemand dies als unangemessen bezeichnet hätte.

Deshalb will ich es mir in diesem Fall einfach machen. Die Berufsvereinigung der Vollstreckungsbeamten hat uns ausdrücklich darum gebeten. Unsere Pflicht ist es, uns um

sie zu kümmern. Wenn es keinen Sachgrund gibt, der dagegen spricht, wenn es in allen anderen Ländern so geregelt ist und wenn es in den zugrunde liegenden Gesetzen so steht, dann sollten wir als Hessischer Landtag das Gesetz nicht neu erfinden, sondern uns dem anschließen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen dazu vor.

Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung noch einmal mitteilen. Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/496 in zweiter Lesung anzunehmen. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Die Fraktionen von CDU, FDP und SPD geschlossen.Wer ist dagegen? – Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen und in Kraft getreten.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Zum Gesetz erhoben!)

Der Gesetzentwurf ist zum Gesetz erhoben – vielen Dank,Herr Kaufmann – und damit in Kraft getreten.Jetzt ist es korrekt.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Er muss noch verkündet werden!)

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10:

Bericht des Landesschuldenausschusses nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes über Aufnahme und Verwaltung von Schulden des Landes Hessen vom 4. Juli 1949 (GVBl. S. 93) – Drucks. 16/415 –

Berichterstatter ist der Abg. Schmitt. – Wird darauf verzichtet? Dann verzichten wir auf die Berichterstattung und treten nach der Reihenfolge der Wortmeldungen gleich in die Diskussion ein. Das Wort hat der Abg. Schmitt für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, eine Berichterstattung ist nicht notwendig; der Bericht des Landesschuldenausschusses liegt Ihnen schriftlich als Drucksache vor.Aber ich meine,wir müssen uns gerade im Vorfeld der morgigen Debatte noch einmal mit dem Landesschuldenbericht und seinen Kernaussagen auseinander setzen. Insbesondere sollten wir uns mit den Ziffern 0.4 und 0.11 beschäftigen.

In der Ziffer 0.4 des Landesschuldenberichts für das Jahr 2001 wird dargestellt, dass im Jahr 2001 die Schuldenobergrenze um 298 Millionen DM überschritten wurde. Nachdem der Präsident des Landesrechnungshofs, der als Vorsitzender des Landesschuldenausschusses den Bericht erstellt, uns das dokumentiert hat, nachdem wir wissen – das ist von der Landesregierung eingeräumt worden –, dass die Verfassungsgrenze im Jahr 2002 ebenfalls überschritten wird, und nachdem es die Ankündigung des Staatsministers Grüttner gibt, wonach der Nachtrag 2003 wiederum mit einem Defizit in Höhe von rund 2 Milliarden DM abschließen wird, also ein Überschreiten der Verschuldungsobergrenze um mindestens 1 Milliarde c, glaube ich wirklich, dass wir uns mit dem Landesschuldenbericht auch im Plenum auseinander setzen müssen.

(Zuruf von der CDU)

Das Fazit ist verhältnismäßig klar: In drei Haushaltsjahren hintereinander ist diese Landesregierung dafür verantwortlich, dass gegen die Verfassung verstoßen worden ist.

(Beifall bei der SPD)

Dann kommen wir zu einem weiteren Problem dieser Landesregierung. Die Teilziffer 0.11 weist aus, dass der Schuldenstand am 31. Dezember 2001 die Haushaltsausgaben des Jahres 2001 um mehr als ein Viertel übersteigt, also 128 % beträgt.

Meine Damen und Herren, das ist eine alarmierende Zahl. Die Tatsache, dass die Schulden erheblich angestiegen sind und die Verfassungsgrenze überschritten wird, hat dazu geführt, dass die Ratingagentur Standard & Poor’s Hessen das Triple-A aberkannt hat. In der Begründung – das können Sie noch einmal nachlesen – wird darauf verwiesen, dass die Verschuldung des Landes Hessen auf das Eineinhalbfache der jährlichen Ausgaben angewachsen ist – wegen der Verschuldenspolitik dieser Landesregierung. Ich glaube, diese Debatte müssen wir im Vorfeld von morgen führen.Wegen der Verschuldenspolitik dieser Landesregierung hat der Abstieg Hessens begonnen. Die Folgen davon wird nicht nur das Land Hessen tragen müssen, indem es mehr Zinsen zahlen muss, wenn es Kredite aufnimmt – an Kreditaufnahmen wird diese Landesregierung in den nächsten Jahren nicht vorbeikommen –, sondern von der Verschuldenspolitik ist auch die hessische Landesbank betroffen, sind auch die Sparkassen betroffen. Die Folge davon ist dann, dass Firmengründer, Handwerker, kleine und mittlere Unternehmen durch höhere Kreditzinsen die Zeche dafür zahlen, dass diese Landesregierung in der Tat mit Geld nicht umgehen kann. Das ist der eigentliche Skandal.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Folge davon sind – ich kann es nicht mehr anders bezeichnen – die Horrorlisten, die momentan umgehen. Alle, die auf staatliche Zuwendungen angewiesen sind, müssen mit Streichungen rechnen. Das wird morgen debattiert werden.

Die Tatsache, dass Existenzgründer davon betroffen sein werden, dass Hessen abgerated worden ist, ist der eigentliche Skandal. Das hat etwas mit dieser Landesregierung zu tun und damit, wie sie in den vergangenen Jahren mit Geld umgegangen ist.

Meine Damen und Herren, der Schuldenbericht weist auch aus, dass Hessen zum Jahresende 2001 51 Milliarden DM Schulden gehabt hat. Das war der Schuldenstand des Landes Ende 2001.Das ist eine ungeheure Summe.Das ist eigentlich eine nicht mehr vorstellbare Summe.

(Zuruf des Abg. Michael Boddenberg (CDU))

Meine Damen und Herren, wo enden wir denn am Ende dieses Jahres? Mitte dieses Jahres – das ist klar geworden – sind wir bei 28 Milliarden c.

Herr Schmitt, die Redezeit ist abgelaufen. Ich bitte Sie, zum Ende zu kommen.

Ich komme zum Schlusssatz. – Das ist die Bilanz dieser Landesregierung. Deswegen ist es auch kein Wunder, dass die „Financial Times“ vom 4. Juni 2003 schreibt:

Den selbst ernannten Sanierer Koch plagt ein dickes Haushaltsloch. „Koch muss aufpassen“, heißt es nicht ohne Schadenfreude in der Partei, „dass er auf dem Weg ins Kanzleramt nicht im Schuldensumpf versinkt.“

Meine Damen und Herren, damit müssen wir uns auseinander setzen.Die Folgen der Schuldenpolitik werden wir morgen diskutieren müssen. Die Ursache dafür ist, dass eine Landesregierung über Jahre hinweg das Geld mit vollen Händen ausgegeben hat.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abg. Milde das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst feststellen, dass es ein sehr ungewöhnlicher Vorgang ist, dass wir bei dem Bericht des Landesschuldenausschusses eine politische Auseinandersetzung über die Kreditaufnahme des Landes führen. Es ist einmalig, dass das hier gemacht wird.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Rudi Haselbach (CDU))

Die Aufgabe des Landesschuldenausschusses ist es eigentlich, zu prüfen, ob eine ordnungsgemäße Verwaltung der Landesschulden stattgefunden hat.Das ist auch Inhalt des Berichtes.

(Zuruf von der CDU: Sehr richtig!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn es schon ungewöhnlich ist, dass wir heute dazu reden, möchte ich zunächst einmal die Gelegenheit wahrnehmen, zwei Stellen ganz besonders zu danken.Als Erstem danke ich dem Landesrechnungshof, der sich intensiv mit der Entwicklung der Schulden auseinander gesetzt hat und einen Bericht erstmalig für das Jahr 2001 in dieser Darstellungsform, in dieser Transparenz allen Abgeordneten zur Verfügung gestellt hat, sodass wir Abgeordnete mit diesem Bericht praktisch etwas anfangen können. Deswegen geht mein erster herzlicher Dank an den Landesrechnungshof und seinen Präsidenten, der auf der Tribüne sitzt.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Das Zweite, was ich hierzu sagen möchte: Es ist aufgefallen, dass die Mitarbeiter im Finanzministerium einen verdammt guten Job machen. Es ist keine gewöhnliche Tätigkeit, mit Landesschulden umzugehen. In der Regel sind es keine ausgebildeten Banker. Wir konnten uns im Ausschuss davon überzeugen, wie das Ministerium die grafische Aufbereitung der Schulden vornimmt, wie das Ministerium die Landesschuldenverwaltung modernisiert hat. Es ist aufgefallen, dass wir durch das gute Zinsmanagement enorm viel Geld sparen. Es ist die Aufgabe des Ministeriums, niedrige Zinsen durch Schuldenaufnahme zum richtigen Zeitpunkt zu verursachen.

Herr Kaufmann,sie gucken ein bisschen kritisch.Es ist die Aufgabe des Landesschuldenausschusses, das zu kontrollieren. Das war exzellent. Deswegen danke ich den Mitarbeitern im Finanzministerium, durch die das Land unglaublich viel Geld gespart hat.

(Beifall bei der CDU)

In dem Bericht stehen auch Dinge, die nicht so gelaufen sind, wie wir das gerne hätten. Bei einem solchen Umfang von Zahlen und Vorgängen wäre es auch ungewöhnlich, wenn es nicht so wäre. Es ist z. B. aufgefallen, dass durch falsche Meldungen aus den jeweiligen Häusern die Höhe der Garantien für Leihgaben an die Landesmuseen in einer zu niedrigen Zahl dargestellt wurde. Auch das kann man den Mitarbeitern im Ministerium nicht vorwerfen, wenn sie falsche Zahlen genannt bekommen.

Die jetzige Kollegin Frau Wagner grinst an der Stelle. Ich mache hier auch keine Schuldzuweisungen. So etwas passiert. Es ist passiert. Das ist aber auch keine Tragik. Die Transparenz in diesem Bericht ist dennoch gegeben.

(Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Die Zahlen stimmen inzwischen. Das wurde festgestellt.

Herr Kollege Schmitt, dann gehen Sie auf die Entwicklung der Landesschulden ein. Ich habe keine Lust, an dieser Stelle darauf einzugehen. Es gibt noch genügend Gelegenheit in diesen Tagen und in den nächsten Wochen, auf die politische Bewertung einzugehen.

(Zuruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Dann gehen Sie darauf ein, dass im Jahr 2001 im Vollzug die Neuverschuldung um 300 Millionen DM über der Verfassungsgrenze lag. Herr Kollege Schmitt, ich kann nur sagen: Mit dieser Form von nicht verfassungskonformen Haushalten im Vollzug haben Sie in Ihrer Fraktion in der Zeit von 1991 bis 1998 erhebliche Erfahrungen sammeln können. Sie wissen, wovon Sie sprechen. Da gebe ich Ihnen Recht.