Wir haben jetzt, auch durch den in der Tat nicht sehr zeitig eingereichten Dringlichen Antrag der Kolleginnen und Kollegen von SPD und FDP, eine Situation, die die Ver
wirrung eher noch steigert.Wir wissen genau, dass die Lösung,die dieser Antrag fordert,so sympathisch sie z.B.uns ist, in dieser Woche objektiv nicht leistbar ist.
Das heißt, ohne Verzögerung kriegen Sie es nicht hin. – Kollege Kahl fragt, wieso. Zum einen haben wir gemeinsam unsere Erfahrung mit dieser Landesregierung. Ich würde es ihr nicht zutrauen.
Aber selbst wenn diese Landesregierung mein volles Vertrauen hätte, glaube ich nicht, dass es angemessen wäre, das von ihr zu verlangen, weil man in der Tat, wenn man solche Fragen regeln will, schon ein bisschen Sorgfalt darauf verwenden muss, und das ist nicht im Minutentempo zu machen. Das müssen wir zugeben.
Ansonsten schreibt unsere Geschäftsordnung vor, dass zwischen der zweiten und der dritten Lesung zwei Tage sein müssen. Heute müsste noch die abschließende Entscheidung im Ausschuss fallen können – oder auch im Ältestenrat, etwas an der Geschäftsordnung vorbei. Das ist nicht machbar. Insoweit ist Ihr Antrag in der Sache nicht hilfreich, weil er heute erst kommt. Inhaltlich gefällt er uns sehr gut. Denn Sie haben bemerkt, an dem anderen Punkt kämpfen wir auch um die Nullrunde, weil null gleich null ist. Komischerweise haben wir da die anderen Fraktionen nicht auf unserer Seite,auch die SPD-Fraktion nicht. Das ist ein bisschen merkwürdig.
Insoweit hätte man,wenn man Zeit hätte,eigentlich sagen müssen: Jetzt sammeln wir den ganzen Kram noch einmal ein und einigen uns von mir aus zwischen den Fraktionsvorsitzenden:Wollen wir denn wirklich eine Nullrunde für diesen Sektor? Dann machen wir sie auch lupenrein, statt Filibustern hier und Rabulistik da. – Das ist im Augenblick das Bild für alle, und die können sich nur ärgern und wundern.
Meine Damen und Herren, als das Gesetz eingebracht worden ist, hatten wir sofort und insbesondere im Ausschuss die Frage gestellt: Minister schön und gut, aber was ist mit den Staatssekretären? – Wir haben einen Antrag gestellt. Der wurde abgelehnt, ausschließlich mit der Begründung: Wir wollen die Staatssekretäre auch auf null setzen, aber nicht an dieser Stelle, sondern an einer anderen Stelle.
Da begann auch schon die Rabulistik. Man mag lange darüber streiten,was die richtige Stelle ist.Mittlerweile ist es in dem Gesetzentwurf enthalten, der heute eingebracht worden ist. Da sich die Fachleute in Berlin mit der Ausfertigung des dortigen Gesetzes etwas Zeit gelassen haben, können wir auch davon ausgehen, dass die gesetzte Frist reichen wird, um auf diesem Weg zu einer materiell gleichen Lösung zu kommen.
Ich breche eine Lanze für eine materiell korrekte Regelung. Deswegen bestehen wir nicht in Rabulistik darauf, zu sagen, unseres war besser. Das mögen irgendwelche Fachleute irgendwann einmal entscheiden, oder auch nicht. Insoweit hätten wir hier nichts gegen diese Lösung einzuwenden, wenn die Gesamtlösung denn bedeutet: für alle null. Eine Entscheidung muss hier im Parlament wieder neu getroffen werden, wenn sie nicht durchsetzbar ist.
Ich mache noch eine Anmerkung – das erwarten Sie wahrscheinlich alle von mir – zu dem Thema Befristung. Ich
will damit jetzt nicht die verfassungsrechtlichen Fragen aufwerfen, wobei ich nach wie vor der Meinung bin, dass Sie in diesem konkreten Falle bestehen. Nur jetzt haben wir eine neue Beobachtung gemacht. Bisher war die heilige Zahl die Fünf. Fünf Jahre Befristung der Gesetze, das hatte so etwas wie Fünfjahresplan der KPdSU in Fortsetzung bei der CDU in Hessen.
Auf einmal sind wir jetzt bei diesem Gesetz bei sechs Jahren angelangt. Ein bisschen mehr als sechs Jahre sogar. Jetzt könnte man vermuten, dass dies etwas mit der Wahlperiode des Landtags zu tun hat. Dann würde es heißen, es werde nötig, die Wahlperiode noch weiter zu verlängern, damit die Gesetze etwas stabiler halten. Herr Kollege Dr. Jung, Sie werden sich erinnern,
wir hatten auch schon Gesetze, von denen selbst Sie gesagt haben, eine Befristung sei nicht sinnvoll. Das Ministerbezügegesetz halte ich für so einen Fall, Sie offensichtlich nicht. Daran wird der gemeinsame Wille, hier keine Vergütungserhöhung vorzunehmen, angesichts der Lage nicht scheitern.
Meine Damen und Herren,das ist mein Appell – vielleicht hilft heute Abend der Ältestenrat, vielleicht gibt es dazu eine Einsicht –: wirklich klare Nullrunden in diesen Sachen machen, nicht hier und da ein Hintertürchen. Damit können wir uns vor den Menschen im Land blicken lassen.Alles andere hätte Geschmäckle. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will einige Argumente aufgreifen, die eben in der Diskussion hervorgebracht worden sind. Punkt eins, Herr Kollege Kaufmann, um damit endlich auch einmal deutlich zu machen, was die Frage von Befristungen von Gesetzen beinhaltet: Allein das Hereinschreiben einer Frist in einen Gesetzentwurf kann noch keine Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes ausmachen.Der Landesgesetzgeber müsste ein Gesetz aufheben oder erst gar nicht beschließen. Erst dann wäre der Zustand einer Verfassungswidrigkeit überhaupt gegeben. Insofern ist das eine Phantomdiskussion, die Sie an dieser Stelle immer wieder führen.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Das habe ich im Augenblick gar nicht gesagt, das war eine Randnotiz!)
Zweiter Punkt: die Fragestellung auch der längeren Verfristung.Dieses ist von mir und den Mitgliedern des Ältestenrats deutlich gesagt worden, und es ist kein Geheimnis, das sage ich an dieser Stelle auch noch einmal. Es ist schlicht und einfach eine Frage der Praktikabilität, dass das hessische Kabinett beschlossen hat, für die Gesetze, die in diesem Jahr in erster Lesung eingebracht werden, eine Verfristung von sechs Jahren vorzusehen. Damit wird dem Hessischen Landtag als Landesgesetzgeber die Chance gegeben, nach einer Regierungsneubildung im
Jahr 2008 auch tatsächlich über die dann auslaufenden Gesetze reichlich beraten und beschließen zu können.
Insofern werden Sie zwar, unserer Ansicht nach, dieses Angebot nie bekommen, aber es soll zumindest deutlich werden, was damit beabsichtigt ist.
Dritter Punkt. Herr Kollege Kahl, wenn Sie die Ministerbezügegesetze in den anderen Ländern vergleichen im Hinblick auf längere Wahlperioden, dann werden Sie sehen, dass entsprechende Angleichungen vorgenommen worden sind – genau so, wie wir es im Lande Hessen mit der Angleichung an die fünfjährige Wahlperiode in dem Gesetzentwurf vorgesehen haben.
Die Koppelung der Ministerbezüge an die Beamtenversorgung ist historisch gewachsen. Das ist in allen Bundesländern gleich. Es gibt auch ganz bewusst eine Abkoppelung des Entschädigungsrechts der Abgeordneten von den Bezügen der Mitglieder der Landesregierung.Da gibt es eine klare Koppelung an das Beamtenrecht.Insofern ist natürlich auch die Anpassung im Hinblick auf die Absenkung von Versorgungsbezügen entsprechend den Regelungen des Beamtenrechts vorgenommen worden.
Soweit erst einmal zur Sache. Jetzt kommen noch zwei andere Bemerkungen, die ich noch gerne an dieser Stelle machen möchte.
Erstens. Wir befinden uns hier in der zweiten Lesung des Ministerbezügegesetzes.Die Landesregierung hat das Ministerbezügegesetz in einer ersten Lesung vor der Sommerpause eingebracht, zu einem Zeitpunkt, als die Chefgespräche zum Haushalt noch nicht abgeschlossen gewesen sind. Die Frage, in welchem Umfang Einsparnotwendigkeiten aufgrund der katastrophalen Situation in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt gegeben sind, war noch nicht klar.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Ach du liebe Zeit, besteht die Landesregierung nur aus Ignoranten?)
Insofern sind wir mit der Aussetzung einer Erhöhung von Bezügen der Mitglieder der Landesregierung ein ganzes Stück vor Ihnen gewesen. Um es noch einmal deutlich zu machen: Wir haben hier die Vorlage eingebracht, an der Sie jetzt versuchen sich abzuarbeiten. Hier hat die Landesregierung vorbildhaft gearbeitet.
Zweitens.Wenn Sie anfangen zu lamentieren, müssten Sie den Vergleich ziehen zwischen den Formulierungen im Bezügegesetz für Mitglieder der Hessischen Landesregierung und dem Gesetz, das die rot-grüne Mehrheit in Berlin durchgesetzt hat. Dann werden Sie feststellen, dass wir genau den gleichen Passus hineingeschrieben haben, den auch die rot-grüne Bundesregierung hineingeschrieben hat.
Alle Fragen von Anpassungen, Aussetzungen und sonstigen Regelungen von Bezügen von Mitgliedern der Landesregierung sind exakt so formuliert, wie dies für Mitglieder der Bundesregierung gilt – das sind immerhin die Ministerinnen und Minister, die von den GRÜNEN und der SPD gestellt werden.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Es interessiert Sie doch sonst nicht, was in Berlin gemacht wird!)
Vor dem Hintergrund der jetzt laufenden ersten Lesung des Bundeshaushalts und des Deutlichwerdens, welche Sparanstrengungen im Bundeshaushalt vorgenommen werden müssen, hätte ich das Zeichen, das Sie jetzt von Mitgliedern der Hessischen Landesregierung erwarten, eigentlich auch von Mitgliedern der Bundesregierung erwartet.
Insofern glauben wir, dass wir mit dem Gesetz zur Regelung der Bezüge für Mitglieder der Hessischen Landesregierung auf einem guten Weg sind. Ich glaube, dass wir einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der auch die Mehrheit dieses Hauses finden kann.
Meine Damen und Herren, ich sehe im Moment folgende Beschlusssituation vor mir: Es ist jetzt allen der
Dringliche Antrag der Fraktionen der SPD und der FDP betreffend Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung – Drucks. 16/542 –
Es ist vorgeschlagen worden, dass dieser Dringliche Antrag gemeinsam mit der Beschlussvorlage aus dem Hauptausschuss und den entsprechenden Änderungen dem Ältestenrat zur Beratung heute Abend zugewiesen wird, um die dritte Lesung am Donnerstag dieser Woche zu erreichen. Dem wird nicht widersprochen? – Dann können wir so verfahren.