Dieser Gesetzentwurf hat zwei gute Seiten.Zum einen erhalten die Schulen in freier Trägerschaft mehr Geld – das ist schon einmal sehr gut –, zum anderen wird, wenn die Schulträger klagen, tatsächlich geklärt, ob das Konnexitätsprinzip angegriffen wird, wenn wir die Gastschulbeiträge anders festsetzen bzw. erhöhen werden. Das ist ein wichtiger Schritt für weitere Gesetzgebungsverfahren.
Wir sehen die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform. Das hat auch die Anhörung ergeben. Die Landesregierung und die Schulträger müssen dafür möglichst schnell die nötigen Zahlen liefern.Das kann dauern.Ich bin sicher, die Landesregierung wird sich beeilen. Ich hoffe, dass sich auch die Schulträger damit beeilen werden.Aber so einfach ist es eben doch nicht, solche Zahlen zu ermitteln.
Ich muss sagen,es war sehr gut,dass die FDP-Fraktion immer wieder darauf gedrängt hat, dass man ihn uns vorlegt.
Dieser Rechnungshofbericht hat eigentlich die Auffassung unterstützt, dass dieses Gesetz zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht voll erneuert werden kann. Der Rechnungshof hat Folgendes festgestellt. Die Berechnungsgrundlage stammt aus dem Jahr 1978. Sie bildet die heutigen Verhältnisse nicht mehr adäquat ab. Man muss schlicht und ergreifend sagen: Seit 1978 hat sich nichts geändert. In der Zeit hat überwiegend Rot-Grün regiert. Was hat Rot-Grün gemacht? Es hat nicht die Gesetzesgrundlage verändert, sondern die Zuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft gekürzt. Das sollte man nicht vergessen.
Ich denke, auch die betreffenden Schulen werden das nicht vergessen. Wenn man nämlich jetzt 100 und 150 % verspricht, aber vorher auf 72,5 % heruntergegangen ist, ist das nicht sehr glaubwürdig.
Der Rechnungshof hat auch festgestellt, dass abrechnungsrelevante Daten überhaupt nicht adäquat erfasst sind. Noch viel schlimmer ist, dass sie von den einzelnen Staatlichen Schulämtern unterschiedlich erfasst werden. Es ist aber dringend nötig, dass das landesweit einheitlich erfolgt. Auch die Genehmigungsverfahren bei der Gründung von Privatschulen müssen verbessert werden. Hierfür gibt es bei den einzelnen Schulämtern keine einheitlichen Standards. Ich muss sagen, dass man, solange es für die Schulämter noch nicht einmal einheitliche Standards gibt, auch nicht mit der Gründung von Dependancen an anderen Orten arbeiten kann. Zunächst einmal muss auf der einen Seite die Hausaufgabe gründlich erledigt werden.
Auch der Einsatz von beamteten Lehrkräften und Referendaren an Ersatzschulen ist nicht eindeutig geregelt. Die Antwort der Frau Ministerin auf die Frage: „Was passiert denn, wenn diese Schulen ihre Lehrkräfte während der Referendarzeit nicht ordentlich bezahlen?“, lautete folgendermaßen: Ja, das muss man einmal abwarten; wir wissen noch nicht, wie wir damit umgehen. – Auch das ist also noch nicht ganz geklärt.
Sie haben in der Ausschusssitzung gesagt, Sie wüssten noch nicht, wie Sie sie dazu zwingen können. Ich habe Sie gefragt, wie Sie das machen wollen, wenn die Schulen sich weigern, zu zahlen. Auch diese Punkte sind also noch zu klären.
Besonders wichtig ist es, zu klären, wie mit dem unterschiedlichen Kostendeckungsgrad der Schulen umgegangen werden soll. Bei Förderschulen liegt er nur bei 35 %, während er bei Gymnasien in freier Trägerschaft sogar zwischen 95 und 100 % liegt.Das ist eine Ungerechtigkeit, die dringend beseitigt werden muss.
Alle diese Punkte müssen bedacht werden, wenn man eine große Reform machen will. Das kann also nicht in Form eines Schnellschusses geschehen, den man abgegeben hat, ohne darüber nachzudenken. Das ist aber etwas,
was die GRÜNEN verlangen. Die Befristung des Gesetzes auf ein Jahr ist schlicht und ergreifend unseriös.
Wir sind abhängig von den Zahlen der anderen.Nach dem Gespräch, das wir in Darmstadt mit den Vertretern verschiedener Schulen in freier Trägerschaft geführt haben, wurde klar, dass auch die das nicht wollen. Sie haben gesagt, sie wüssten nicht, ob in einem Jahr überhaupt die Grundlagen dafür vorhanden sein werden, um ein vernünftiges neues Gesetz auf den Weg zu bringen.
Genau. – Die FDP-Fraktion wird mit Sicherheit auf die Vorlage eines grundlegend neuen Gesetzentwurfs drängen. Nach dem Jahr 2008 werden wir sehr aktiv daran mitarbeiten. Deshalb werden wir heute dem ersten Schritt in die richtige Richtung zustimmen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Henzler. – Als nächster Rednerin erteile ich Frau Kollegin Habermann für die SPDFraktion das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Henzler, unseriös war es meines Erachtens, eine Novellierung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes vorzulegen, ohne dafür zu sorgen, dass wir eine neue Berechnungsgrundlage vorliegen haben. „Wir werden das Ersatzschulfinanzierungsgesetz unter dem Gesichtspunkt der Planungssicherheit, Transparenz und Verteilungsgerechtigkeit weiterentwickeln.“ Dies ist ein Satz aus dem CDU-Regierungsprogramm aus dem Jahr 2003.
Inzwischen sind über drei Jahre verstrichen. Wir haben eine Novellierung vorliegen. Wir stellen fest, dass wir einen Gesetzentwurf verabschieden sollen, der diesem Anspruch in keiner Weise genügt.Die Hausaufgaben,die sich die Regierung selbst auferlegt hat, sind nicht gemacht worden. Auch die Hausaufgaben, die uns das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf die Agenda geschrieben hat, wurden nicht erledigt.
Es gibt zwar im Gesetzentwurf finanzielle Verbesserungen für die Schulen in privater Trägerschaft. Aber es gibt weder mehr Transparenz noch eine Verteilungsgerechtigkeit in Bezug auf die staatlichen Schulen und auch im Vergleich der Schulformen untereinander.In dem Bericht des Landesrechnungshofs wurde das eindeutig beanstandet, und es wurde ausgeführt, dass es keine Basis gibt, auf der eine transparente Berechnung angestellt werden kann. Frau Henzler, der Bericht hat auch festgestellt, dass es sinnvoll gewesen wäre, für eine neue Finanzierungsgrundlage zu sorgen, bevor man sich an die Novellierung des Gesetzes heranwagt.
Frau Habermann, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. – Frau Habermann muss gegen eine recht starke Geräuschkulisse anreden. Ich bitte Sie alle, ein bisschen
Inzwischen liegen der Landesregierung zumindest schulformbezogene Zahlen zu den Kosten vor, die ein Schüler, der eine staatliche Schule besucht, verursacht. Die SPDFraktion hat dies in einem Berichtsantrag abgefragt. Das heißt, es wäre möglich gewesen, zumindest auf dieser Grundlage den Einstieg in ein neues Finanzierungssystem zu suchen.
Stattdessen wird ein Gesetzentwurf vorgelegt, der zwar einige Bonbons enthält, aber die Transparenz insgesamt nicht erhöht und es nicht wert ist, als Novellierung und Weiterentwicklung bezeichnet zu werden.
Die SPD-Fraktion hat die Befristung dieses Gesetzes auf ein Jahr beantragt. Ich halte das für sehr seriös, wenn ich daran denke, welchen zeitlichen Vorlauf diese Landesregierung bei der Gesetzgebung gehabt hat.
Meine Damen und Herren, wir verlassen uns allerdings nicht auf Absichtserklärungen. Deswegen werden wir uns bei diesem Gesetzentwurf heute enthalten. Wir werden ihn nicht ablehnen, aber wir werden uns enthalten, weil wir sehen, dass es Verbesserungen für die Schulen in privater Trägerschaft gibt.Aber es gibt nicht das, was sie sich alle gewünscht haben, nämlich endlich Einblick darüber zu bekommen,wie,warum und in welcher Höhe finanziert wird, und vergleichbare Zahlen dazu zu bekommen.
Es wäre ein Signal an die Schulen in privater Trägerschaft gewesen, einer solchen Befristung des Gesetzes zuzustimmen; denn, meine Damen und Herren von der Regierung, auch Ihr Regierungsprogramm ist befristet. Sie werden möglicherweise nicht mehr die Gelegenheit haben, Ihre Versprechungen umzusetzen.
(Beifall bei der SPD – Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was heißt denn „möglicherweise“? Mit Sicherheit!)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wegen des letzten Punktes mache ich mir so große Sorgen nicht.Deswegen sind wir bereits jetzt sehr intensiv dabei, wie versprochen die Gespräche mit den Privatschulträgern zu führen, um genau dieses Gesetz vorzubereiten, das in zwei bis drei Jahren aufgrund der dann vorliegenden Zahlen wird vorgelegt werden können.
Ich will es zuerst einmal positiv bewerten, dass zwei Fraktionen im Hause aus vollem Herzen Ja zu diesem Gesetzentwurf sagen,
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Novellierung plus! – Gegenruf des Abg. Michael Boddenberg (CDU): Zwischenruf minus!)
Die Tatsache, dass sich zwei Fraktionen heute enthalten, zeigt eine hinreichende Differenzierung vom Nein. Das heißt, es handelt sich um eine andeutungsweise Zustimmung.
Meine Damen und Herren, ich bin aber auch dafür, dass man die Diskussion dann halbwegs seriös und aufrichtig führt, dass man auf der anderen Seite zur Kenntnis nimmt – Sie haben es eigentlich zur Kenntnis genommen, auch Herr Wagner, selbst wenn er viele blütenvolle Worte darum herumrankt –, dass nur konsolidierte SAP-Zahlen eine Planungssicherheit für Schulträger ermöglichen, dass es keinen Wechsel zwischen Zahlen aus verschiedenen Jahren geben kann, mit denen man nur in einer unsicheren Art und Weise für die konkrete Schule umgehen kann.
Herr Kollege Wagner,Sie wissen auch,dass Sie in dem Augenblick, in dem Sie über Gastschulbeiträge und deren Berechnung gesprochen haben, nicht über die Arbeit der Landesregierung reden, sondern über die Arbeit kommunaler Schulträger und über die dort nicht vorhandenen haushaltsmäßigen Voraussetzungen dafür, dass die Kosten in der neuen Berechnungsweise auch von Landkreisen und Städten errechnet werden können. Dies ist erforderlich. Dafür sind die Berechnungsbögen auf dem Tisch. Das wird erhoben.Aber das braucht eine seriöse Transparenz. Uns ist nicht damit gedient, wenn wir dann ein neues Berechnungsmodell haben, das auf der Ebene der Kommunalen Spitzenverbände und der kommunalen Schulträger noch nicht genügend konsolidiert ist, sodass wir dann aufs Neue in eine Novellierungssituation kommen.
Wir brauchen sowohl auf der Landesebene, was die Personalkosten angeht, als auch und vor allem auf der kommunalen Ebene einen klaren, transparenten und überall anerkannten Berechnungsmodus. Dazu sind wir im Gespräch. Ich bin dafür, dass wir dies seriös und aufrichtig miteinander diskutieren.
Was mich in der Debatte zugegebenermaßen verwundert hat, ist auf dieser Grundlage der Antrag, der mehr ein Schaufensterantrag zu sein scheint, die Geltungsdauer auf ein Jahr zu befristen. Mich hat zugegebenermaßen auch verwundert, dass die SPD, was die inhaltliche Beratung angeht, die Rückkehr zur Einrichtung der Schule mit besonderer pädagogischer Prägung beantragt hat.