Berichterstatter ist Herr Kollege Bocklet.Ich bitte um seinen Bericht. – Herr Kaufmann, bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/6075 in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 107. Plenarsitzung am 12. Juli 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf 13 Verbände und Organisationen schriftlich angehört.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 29. September 2006 behandelt und ist einstimmig zu dem von mir mitgeteilten Votum gelangt.
Zuvor war der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/6075, ebenfalls einstimmig angenommen worden. – Vielen Dank.
Ich lasse abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung entsprechend der Empfehlung des Ausschusses zuzustimmen vermag, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig beschlossen und zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kostenträger nach dem Infektionsschutzgesetz – Drucks. 16/6092 zu Drucks. 16/5762 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 108. Plenarsitzung am 13. Juli 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat die Kommunalen Spitzenverbände zu diesem Gesetzentwurf schriftlich angehört.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 29. September 2006 behandelt und ist einstimmig zu dem eben genannten Votum gelangt.
Ich lasse abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung gemäß der Ausschussempfehlung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen worden und somit zum Gesetz erhoben.
Antrag der Landesregierung betreffend Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 – Erweiterung Flughafen Frankfurt/Main; hier: Zustimmung durch den Hessischen Landtag – Drucks. 16/6057 –
Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Wirtschaftsminister Rhiel muss Farbe bekennen beim Flughafenausbau – Drucks. 16/6110 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt 15 Minuten pro Fraktion. Ich erteile Herrn Abg. Boddenberg für die Fraktion der CDU das Wort. – Zur Geschäftsordnung, Herr Kollege Kahl.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt heißt „Antrag der Landesregierung betreffend Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000“. Wenn die Lan
desregierung hier einen Antrag vorlegt, dann hat die Landesregierung diesen Antrag hier als Erstes zu begründen.
Unter der Verordnung, der wir zustimmen wollen, steht: „Hessische Landesregierung – Der Ministerpräsident Koch – Der Minister für Wirtschaft, Verkehrt und Landesentwicklung Dr. Rhiel“. Herr Dr. Rhiel, als Wirtschaftsminister fordere ich Sie namens meiner Fraktion auf, hier an das Pult zu gehen und den Antrag der Landesregierung zu begründen.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Boddenberg (CDU): Machen Sie doch nicht so einen Zirkus!)
Wenn Sie das nicht können, dann fordere ich den Ministerpräsidenten auf, diesen Antrag zu begründen. Es kann nicht sein, dass die Landesregierung eine Initiative, die sie in den Landtag einbringt, hier nicht begründet. Herr Minister, deshalb fordere ich Sie auf:Treten Sie an das Pult.
Sie haben hier einen Antrag einzubringen, und Sie haben den Antrag erst zu begründen; dann geht es in der Debatte weiter mit den Abgeordneten. Wir fordern Sie auf, diesen Antrag zu begründen.
Meine Damen und Herren, erst einmal zur Lage. Herr Kollege Kahl, ich widerspreche ausdrücklich, wenn Sie sagen, er muss. Er muss gar nichts.
Aus dem einfachen Grund, weil es sich um einen Antrag handelt und nicht um einen Gesetzentwurf. Vielleicht kann man es noch ableiten. Es ist gar kein Problem, es auch anders zu machen. Es liegt auch eine Wortmeldung des Ministers vor. Es handelt sich um einen Setzpunkt der Fraktion. Die Frage, wer hier zuerst reden soll, ist mit Sicherheit eine Fragestellung für 25 Juristen. – Herr Wintermeyer, bitte.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist ganz einfach. Herr Minister Rhiel kann natürlich dazu sprechen. Es handelt sich hier um einen Setzpunkt der CDUFraktion.Wenn Sie es genau so nehmen, wie Sie es gerade eben dem Minister entgegengeschleudert haben, dann bringen Sie Ihren Dringlichen Antrag ein. Der Minister kann dazu gar nicht Stellung nehmen, wenn Sie den Antrag noch nicht eingebracht haben.
So wäre das in derselben Umkehrargumentation, wie Sie es eben gebracht haben.Wir wollen die Kirche einmal im Dorf lassen. Die CDU-Fraktion hat kein Problem damit, zu ihrem Setzpunkt den Minister zuerst reden zu lassen. Wir machen es einmal anders als sonst. Dann bringen Sie aber bitte nachher auch noch Ihren Antrag ein, darauf kann der Minister jetzt nicht eingehen. – Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch jemand zur Geschäftsordnung? – Im Übrigen gibt es noch andere Anträge, dazu braucht man keine Begründungen, man kann lesen, was drin steht. – Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin Herrn Kahl sehr dankbar, dass er mit einer solchen Vehemenz dafür gestritten hat, dass ich das tun kann, wozu ich mich gemeldet habe. Es hätte allerdings nicht dieser Intervention bedurft; in der Zeit hätte ich schon einen Teil meiner Rede vortragen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Hessische Landesregierung hat am 12. September dieses Jahres die Änderungen des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 gemäß § 8 des Hessischen Landesplanungsgesetzes beschlossen. Damit ist die wesentliche landesplanerische Voraussetzung erarbeitet, um den Flughafen Frankfurt bedarfsgerecht ausbauen zu können. Diese landesplanerischen Voraussetzungen treten allerdings erst in Kraft, wenn Sie, also der Hessische Landtag, dieser Verordnung der Landesregierung zugestimmt haben und eine Veröffentlichung in den entsprechenden Blättern erfolgt ist.
Sicherlich wird in den nächsten Monaten eine intensive Diskussion über das von mir Ihnen heute vorstellte Planungswerk erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass bereits der LEP 2000 vom Dezember 2000 wesentliche landesplanerische Aussagen enthält. Ich zitiere:
Der Flughafen Frankfurt Main soll auch künftig den zu erwartenden Entwicklungen gerecht werden und seine Funktion als bedeutende Drehscheibe im internationalen Luftverkehr sowie als wesentliche Infrastruktureinrichtung für die Rhein-Main-Region erfüllen.... Bei der Erweiterung über das bestehende Start- und Landebahnsystem hinaus ist auf die Nachtruhe der Bevölkerung in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Das stimmt doch gar nicht,das ist nicht als Ziel aufgenommen!)
Die verbindliche Festsetzung der Nachtflugbeschränkungen erfolgt in den Verfahren nach dem Luftverkehrsgesetz.
In unserem gestuften Planungssystem ist es rechtlich verpflichtend, die Entscheidungsgrundlage unter intensiver Ermittlung aller planerischen Umstände und im förmlichen Verfahren unter umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. So wurden der Umfang der tatsächlichen Eingriffe in Natur und Landschaft, die Auswirkungen der Lärmbetroffenheit, aber auch die Risikosituation stufenweise weiter konkretisiert. Dies ermöglichte die Vervollständigung der landesplanerischen Beurtei