Protocol of the Session on September 14, 2006

Bisher – an dieser Stelle setzt der Gesetzentwurf der Landesregierung an – konnten die Träger mangels Rechtsgrundlage nicht auf die Form der Anstalt des öffentlichen Rechts mit ihren Vorteilen zurückgreifen. Die Vorzüge einer Anstalt des öffentlichen Rechts – auch im Bereich des Steuerrechts – bleiben in einer flexiblen Einheit mit wirtschaftlicher Handlungsfreiheit erhalten.

Da wir alle daran interessiert sind, dass die Träger ihre Aufgaben in einem effektiven organisationsrechtlichen Rahmen erledigen können, ist der vorliegende Gesetzentwurf zu begrüßen. Das hat mein Vorredner dankenswerterweise bereits festgehalten.

An einer Stelle möchte ich die rot-grüne Lobeshymne über den Start der Reformen etwas bremsen, weil wir heute gemeinsam feststellen müssen, dass die organisatorische Umsetzung beim Start der Reformen leider zu wenig im Blickpunkt der damaligen Bundesregierung gewesen ist.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Wer hat das Ganze denn vermasselt?)

Die daraus resultierenden Schwierigkeiten sind auch im vergangenen Bericht des Bundesrechnungshofs und in den Stellungnahmen des Ombudsrats benannt worden. Die Reibungsverluste durch das Aufeinandertreffen der ganz verschiedenen Organisationseinheiten von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen in den Arbeitsgemeinschaften sind offenkundig. Unterschiedliche Verwaltungsabläufe, Zentralisierungsgrade und verschiedene arbeits- und tarifrechtliche Bestimmungen erschweren die Zusammenarbeit.

Da wir nicht darüber zu befinden haben, ob der Erprobungsprozess besser ausschließlich mit den beiden Modellen der allein verantwortlichen Aufgabenwahrnehmung der Bundesagentur für Arbeit oder der Optionskommunen transparent zu gestalten ist, nutzen wir jetzt unsere Handlungsspielräume eines landesrechtlichen Organisationsrahmens.

Bitte erlauben Sie mir den Hinweis, dass die Hessische Landesregierung bereits im Jahr 2004 mit dem Offensivgesetz den richtigen Weg eingeschlagen hat. Was den Bundesgesetzgeber und die bekannten Mängel am Reformwerk angeht, hat die Landesregierung bereits vor über einem Jahr mit ihrer Bundesratsinitiative zum SGBII-Optimierungsgesetz auf den Handlungsbedarf hingewiesen. Viele gravierende Fehler sind von der neuen Bundesregierung inzwischen beseitigt worden. Über die Optimierung des Leistungsrechts, die Verbesserung der Verwaltungspraxis sowie die Verhinderung des Leistungsmissbrauchs haben wir bereits diskutiert und festgestellt, dass die Maßnahmen der neuen Bundesregierung richtig und notwendig waren.

Schon allein aufgrund der Tatsache, dass im Jahr 2005 die prognostizierten Kosten für Hartz IV dramatisch überschritten wurden und die Schätzung des ehemaligen Arbeitsministers Clement zur Zahl der Bedarfsgemeinschaften vollkommen an der Realität vorbeigegangen ist, haben Fehlsteuerungen bzw. Fehlanreize im Gesetz offenkundig werden lassen.

Was die Träger in Hessen und ihre Arbeit angeht – darin stimmen wir wahrscheinlich überein –, sollten wir anerkennen, dass, gemessen an der Aufgabe, der Übergang in ein neues System mit viel Engagement gemeistert wurde.

Die Anforderungen waren und sind an alle Beteiligten bei der umfassenden Reform der Zusammenführung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe gewaltig. Dass noch vieles zu meistern ist, wissen wir alle. Der vorliegende Gesetzentwurf eröffnet den Trägern hierzu neue Möglichkeiten und findet deswegen die Zustimmung der CDU-Fraktion. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Für die Fraktion der FDP hat Herr Florian Rentsch das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute zum x-ten Mal über Hartz IV und dessen Folgen. Heute habe ich zum ersten Mal von Frau Fuhrmann ein Bekenntnis zu den Hartz IV-Reformen gehört. Ich hätte mir gewünscht, dass die SPD auch im Wahlkampf so klar gesagt hätte, dass das, was angestoßen worden ist, der richtige Weg war.Von der Landesvorsitzenden wird man das mit Sicherheit nicht hören, weil es aus dieser Richtung immer sehr stark kritisiert worden ist. Über das Thema „Widerspruch in der SPD“ wollen wir aber nicht weiter diskutieren.

Frau Ministerin, Sie haben einen Entwurf vorgelegt, der mit Sicherheit aufnimmt, was aus den Kommunen vorgetragen wird. Die Frage der Rechtsform und der Rechtsformänderung dieser Institutionen ist zu Recht aufgegriffen worden. Ich habe – das sage ich ganz offen – hinsichtlich der Kontrolle von Eigenbetrieben die gleichen Bedenken wie Frau Kollegin Fuhrmann. Wir haben den Trend zu verzeichnen, dass zahlreiche Parlamente Eigenbetriebe schaffen. Das geht durch alle Fraktionen und Parteien. Ich persönlich habe meine Zweifel daran, ob wir damit immer den richtigen Weg beschreiten.

Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf so wunderbar formuliert, dass eine Vergleichbarkeit mit der GmbH gegeben sei. Frau Ministerin, das ist rechtlich nur halb wahr. Natürlich hat die GmbH ganz andere Möglichkeiten und unterliegt vom Wettbewerbsrecht bis zur Rechnungslegung ganz anderen Rechtsvorschriften. Ich frage Sie ganz konkret, weshalb Sie den Schritt nicht richtig gehen und die GmbH als Möglichkeit des Rechtsformzusammenschlusses einbeziehen. Die Forcierung dieser Möglichkeit wäre unserer Meinung nach sinnvoll. Ich bin mir nicht sicher, ob die Öffnung bereits so weit vorangeschritten ist, dass wir das in diesem Bereich bereits jetzt können. Das sollten wir im Ausschuss diskutieren.

Meine Damen und Herren, ich wünsche mir, dass wir demnächst einmal darüber diskutieren, welche Bilanz man bei Hartz IV ziehen kann und ziehen muss.Vor einigen Wochen habe ich während meiner Sommertour sechs bis sieben Optionskommunen und Arbeitsgemeinschaften besucht. Das Hauptproblem liegt mittlerweile nicht mehr bei der Frage der Mittelauszahlung – das klappt mittlerweile überall –,sondern in vielen Fällen besteht das Problem darin, dass es die zuständigen Sozialdezernenten nicht geschafft haben, dass die Vermittlung in Arbeit und die Qualifizierung richtig funktionieren. Das betrifft sowohl die Arbeitsgemeinschaften als auch die Optionskommunen.

(Beifall des Abg. Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Es ist klar, dass die Zusammenlegung einer Arbeitsverwaltung und einer Sozialverwaltung nicht automatisch dazu führt, dass alle Leute bei der Vermittlung von Arbeitsplätzen und beim Erkennen von Arbeitshemmnissen sofort auf dem aktuellen Stand sind. Ich bin der Auffassung, dass das das Hauptproblem ist. Die eingesetzten Jobvermittler schaffen es in vielen Fällen nicht, die Qualifizierung voranzutreiben. Wenn wir das Problem nicht in den Griff bekommen – es ist die Frage zu stellen, ob wir die Kommunen in dieser Hinsicht allein marschieren lassen können –, wird Hartz IV weiterhin keine richtige Erfolgsgeschichte werden. Darüber werden wir noch diskutieren müssen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Erweiterung von organisationsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer sozialrechtlicher Vorschriften, Drucks. 16/5945. Dieser Gesetzentwurf wird einvernehmlich zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 39:

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom 4. September 2006 als wichtige Bausteine der Terrorbekämpfung – Drucks. 16/5948 –

Es ist eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart worden. Für die Fraktion der CDU hat Herr Beuth das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage der Terrorbekämpfung ist in unserem Land leider zu einem schrecklichen Dauerthema, zu einer Daueraufgabe geworden. Mit unserem Antrag wollen wir auf das zurückkommen, was die Innenministerkonferenz Anfang September, wie wir meinen, als einen sehr wichtigen Baustein zur Verbesserung der Sicherheit gelegt hat.

Meine Damen und Herren, in der Verantwortung des Staates liegt es, die Sicherheit und persönliche Unversehrtheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Der Staat hat aber auch die Aufgabe, den Feinden der Freiheit zu begegnen. Ich denke, dabei werden wir große Einigkeit erzielen.

Wenn wir uns an die Ereignisse im Sommer dieses Jahres erinnern, an die Kofferbomben in Koblenz und Dortmund, die gefunden wurden und glücklicherweise nicht zur Explosion gekommen sind, wenn wir uns an die Verhaftungsaktionen der britischen Behörden im August erinnern, an Madrid und an London, dann erkennen wir die angespannte Sicherheitslage nicht nur in unserem Land, sondern in unserer Welt. Wir sind Teil eines weltweiten Gefahrenraums, in dem Terroristen die Freiheit, die Demokratie und den Rechtsstaat mit Gewalt bedrohen.

Uns ist klar, dass es keine hundertprozentige Sicherheit geben kann und auch nicht geben wird. Wir haben aber die Verpflichtung – deswegen sind wir den Innenministern der 16 Bundesländer und dem Bundesinnenminister sehr dankbar –, insgesamt als Politik und als Staat das Menschenmögliche zu tun, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

(Beifall des Abg.Axel Wintermeyer (CDU))

An dieser Stelle gilt der Dank der hessischen Polizei und unserem Innenminister, der die Aufgabe der Gewährleistung der Sicherheit tagtäglich – häufig von der Öffentlichkeit unbemerkt – schultert.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Wichtig ist auch, dass wir zur Prävention von Terrorakten das richtige Maßnahmenbündel zur Hand haben. Hierzu hat die Innenministerkonferenz Anfang September einen wichtigen Meilenstein gelegt.

Die Antiterrormaßnahmen, auf die man sich geeinigt hat und die zum frühzeitigen Erkennen möglicher Gefahrenlagen sowie zur schnellstmöglichen Ermittlung von Tatverdächtigen eingeführt werden sollen, sind sehr wichtig. Das ist ein wichtiges Signal gegen den Terror, ein abgewogenes und erfolgreiches Maßnahmenpaket und eine, wie ich finde, bemerkenswerte und Erfolg versprechende Vernetzung von 38 Behörden. Der Föderalismus hat hier erneut eine Bewährungsprobe bestanden, wenn man sich überlegt, dass 16 Landeskriminalämter, 16 Verfassungsschutzämter, das BKA, der BND und der MAD vernetzt und Informationen gebündelt werden. Das ist für eine erfolgreiche Bekämpfung des Terrorismus unabdingbar.

Die Antiterrordatei, für die im Deutschen Bundestag noch eine Rechtsgrundlage geschaffen werden muss, auf die man sich aber im Prinzip geeinigt hat, ist ein wichtiges Instrument zukünftiger Terrorbekämpfung. Wenn die Grunddaten von Personen und Objekten hinterlegt sind, können zuverlässige Gefahreneinschätzungen durch die Behörden vorgenommen werden, die dann auch anderen Behörden zur Verfügung stehen. Hier werden Fragen abgearbeitet, die die Zugehörigkeit zu terroristischen Vereinigungen, den Besitz von Waffen, entsprechende Bankverbindungen, den jeweiligen Familienstand und auch die Religionszugehörigkeit – das will ich hier einmal deutlich sagen – betreffen.

Wenn diese Daten hinterlegt sind, dann dient das am Ende der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande. Ich will auf die Diskussion, die die IRH in der vergangenen Woche aufgemacht und von „Generalverdächtigung“ gesprochen hat, nicht aufgreifen, weil ich das für völlig überzogen und voll daneben halte.

Es ist ein weiterer Baustein beim Thema Videoüberwachung gelegt worden. Uns allen ist klar, dass wir zwar auf den Flughäfen in der Lage sind, sehr engmaschig zu kontrollieren. Aber wenn man sich daran erinnert, dass pro Tag in 30.000 Zügen 4 Millionen Bahnreisende auf dem deutschen Schienennetz unterwegs sind, dann ist klar, dass das Sicherheitsbündel, das für den Flugverkehr gilt, bei der Bahn nicht umsetzbar ist.

Herr Beuth, die Redezeit ist abgelaufen.

Besonders wichtig ist, dass uns Möglichkeiten der Videoüberwachung zur Verfügung stehen – ein Instrument, das wir in Hessen bereits erfolgreich erprobt haben.

Auf die ausländerrechtlichen Fragen will ich hier nicht näher eingehen, um zum letzten Satz zu kommen.Wir unterstützen eine zeitnahe Herstellung der Rechtsgrundlagen für die Umsetzung der Beschlüsse, die die Innenministerkonferenz in der vorvergangenen Woche getroffen haben. Das dient der Sicherheit, und das dient der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Kollege Frömmrich das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Am Anfang der Debatte muss man erwähnen, dass wir alle froh und glücklich sein können, dass die versuchten Anschläge auf den Bahnhöfen in Dortmund und Koblenz nicht geklappt haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es wäre unvorstellbar, was passiert wäre, wenn diese Anschläge geglückt wären, welches menschliche Leid hier angerichtet worden wäre.

Ich denke aber auch, dass sich die Debatte nicht dazu eignet, kontrovers und mit Schaum vor dem Mund zu diskutieren. Ich denke, dass wir in diesem Bereich das machen müssen,was notwendig ist,aber auch nur das machen dürfen, was angemessen ist, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Man muss nämlich nicht alles tun, was technisch machbar ist. Es gilt hier zwischen den Grund- und Freiheitsrechten auf der einen Seite und dem Schutz der Bevölkerung auf der anderen Seite abzuwägen.

Es wunderte einen dann schon, wenn man den einen oder anderen Vorschlag in der Sommerpause zu diesem Thema gehört hat, wo z. B. Rail-Marshals oder 1-c-Schutzbegleiter für Busse und Bahnen gefordert wurden. Dazu muss man feststellen – das geht in Richtung derer, die sich an dieser Sommerlochdebatte beteiligt haben –: Man muss sich nicht an jedem Wettbewerb für den dümmsten Vorschlag im Sommerloch beteiligen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch wir sind für die Einführung einer Antiterrordatei. Auf die Einführung einer Antiterrordatei hatte sich bereits die rot-grüne Bundesregierung im Zusammenhang mit der Einrichtung des gemeinsamen Antiterrorzentrums geeinigt. Es war die Facharbeitsgruppe der Innenminister, die sich für diese Indexdatei ausgesprochen hat, und zwar wegen der getrennten Aufgabenwahrnehmung durch die beteiligten Sicherheitsbehörden und dem erforderlichen Quellenschutz für die Geheimdienste. Es waren einmal mehr die Bundesländer Bayern und Niedersachsen, die mit der völlig überzogenen Forderung nach einer Volltextdatei und einem Onlinezugriff für alle Polizeibehörden eine Einigung zwischen dem Bund und den Ländern blockiert haben.

Der Kollege Beuth ist auf das Thema Religionszugehörigkeit eingegangen. Die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft darf bei einer Antiterrordatei nach meiner Auffassung kein Verdachtsmerkmal sein.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lediglich der Bezug zu radikalen Organisationen kann gespeichert werden. Sie können doch nicht allen Ernstes vorschlagen, die Mitglieder einer Religionsgemeinschaft, in dem Fall der Muslime, unter Generalverdacht zu stellen. Bei der aktuellen Bedrohungslage handelt es sich um einen islamistisch begründeten Terrorismus. Die Bedrohung gilt aber für Christen, Muslime, Juden und Atheisten in gleichem Maße. Sie setzen hier Islam und Islamismus gleich und stellen jeden Muslime unter Generalverdacht, ein potenzieller Terrorist zu sein. Damit richten Sie großen Schaden für das Verhältnis und im Zusammenleben von Muslimen und Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften an.

Ein Satz zur Videoüberwachung, die in Ihrem Antrag ebenfalls angesprochen wird.Wir kritisieren nicht, die Videoüberwachung zielgerichtet in kritischen Infrastrukturen einzusetzen.Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind längst geschaffen. Der Datenschutz ist hierbei kein Hindernis. Er greift lediglich regelnd ein und sorgt für eine vernünftige Ausgestaltung. Es wird aber trotz Videoüberwachung keine hundertprozentige Sicherheit geben. Die Videokameras hätten die versuchten Anschläge in Koblenz und in Dortmund nicht verhindern können.Aber sie haben sehr wohl dazu beigetragen, dass die Tatverdächtigen identifiziert wurden und dass wertvolle Beweismaterialien gesichert werden konnten.