Ich möchte auf den zweiten Punkt zu sprechen kommen. Das betrifft die in § 34 Abs. 3 Hessisches Disziplinargesetz vorgesehene Regelung. Das ist so. Das haben Sie korrekt zitiert. Ich habe seinerzeit gesagt, dass wir uns überwiegend an dem bundesrechtlichen Rahmen orientieren. Dass das so ist, haben Sie bestätigt. Ich denke, bei 85 % der Regelungen wird das der Fall sein.
Aber wir haben hier eine Regelung getroffen, die ich für richtig halte. Es geht um die Massenverfahren. Ich glaube, im Disziplinarrecht kann hinreichender Rechtsschutz auch in dieser Form gewährt werden. Das betrifft insbesondere Verfahren, bei denen die Stellungnahmen mit einem Vordruck zu Tausenden eingehen. Dann muss die Verwaltungsspitze in der Lage sein, handlungsfähig zu bleiben. Da ist das Erfordernis der persönlichen mündlichen Erörterung über den gesamten Sachverhalt nicht
wirklich notwendig,um den notwendigen Rechtsschutz zu bieten. Es steht dann immer noch der Weg zum Gericht frei.
Es handelt sich da um eine Abwägung zwischen der Funktionsfähigkeit einer Behörde und dem individuellen Recht des Einzelnen,seine Position vorzutragen.Eine solche Abwägung ist dem Rechtsleben übrigens nicht fremd. Es gibt eine ganze Menge Sachverhalte, zu denen ausdrücklich geschrieben steht, dass schriftlich angehört wird. Danach wird entschieden.
Ich fasse zusammen. Ich glaube, das neue Disziplinarrecht ist ein sehr gutes Werk, das auch von der Praxis anerkannt wird. Wenn man sich die Stellungnahmen in der Anhörung durchliest, erkennt man, dass die Regelungen auch von den Experten sehr gut aufgenommen wurden. Die Regelungen bringen unser Beamten- und Disziplinarrecht deutlich nach vorne. Es hilft auch den Betroffenen. Das Verfahren wird beschleunigt.
Ganz nebenbei: Das nützt auch dem Steuerzahler, dass wir dann nicht mehr unzählige Menschen über viele Monate mit einem Verfahren beschäftigen müssen. Ich bitte deshalb die Mitglieder dieses Hauses, dem Gesetzentwurf zuzustimmen und damit daraus ein Gesetz zu machen. – Vielen Dank.
Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuordnung des Disziplinarrechts in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN abgestimmt.
Ich komme nun zu miteinander verbundenen Tagesordnungspunkten. Das betrifft die Tagesordnungspunkte 59, 60, 61 und 62. Es handelt sich dabei um zweite Lesungen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Erstes Gesetz zur Wiederherstellung der Chancengleichheit an Hessens Schulen – Drucks. 16/5785 zu Drucks. 16/4356 –
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Zweites Gesetz zur Wiederherstellung der Chancengleichheit an Hessens Schulen – Drucks. 16/5786 zu Drucks. 16/4528 –
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Drittes Gesetz zur Wiederherstellung der Chancengleichheit an Hessens Schulen – Drucks. 16/5787 zu Drucks. 16/4612 –
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Viertes Gesetz zur Wiederherstellung der Chancengleichheit an Hessens Schulen – Drucks. 16/5788 zu Drucks. 16/5074 –
Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend flexibler Schulanfang – als freiwillige Möglichkeit zur Stärkung des Schulprofils – Drucks. 16/5748 –
Ich darf zunächst Herrn Weinmeister bitten, die Berichterstattung für die vier Gesetzentwürfe in zweiter Lesung vorzunehmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich beziehe mich zuerst auf den Gesetzentwurf für ein Erstes Gesetz zur Wiederherstellung der Chancengleichheit an Hessens Schulen.
Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Kulturpolitischen Ausschuss in 78. Plenarsitzung am 22. September 2005 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Kulturpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 10. November 2005 beraten und ist einvernehmlich übereingekommen, den Gesetzentwurf wieder auf die Tagesordnung zu nehmen, sobald alle Gesetzentwürfe der Fraktion der SPD hierzu vorliegen.
In seiner Sitzung am 9. Februar 2006 hat der Kulturpolitische Ausschuss einvernehmlich beschlossen, zu diesem Gesetzentwurf und zu den Gesetzentwürfen der Fraktion der SPD für ein Zweites, Drittes und Viertes Gesetz zur Wiederherstellung der Chancengleichheit an Hessens Schulen, Drucks. 16/4528, 16/4612 und 16/5074, eine schriftliche Anhörung durchzuführen.
In seiner Sitzung am 6. Juli 2006 hat der Kulturpolitische Ausschuss den Gesetzentwurf beraten und mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN den zuvor wiedergegebenen Beschluss gefasst.
Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Dieser Gesetzentwurf war dem Kulturpolitischen Ausschuss in der 81. Plenarsitzung am 13. Oktober 2005 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Kulturpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 10. November 2005 beraten und ist einvernehmlich übereingekommen, den Gesetzentwurf wieder auf die Tagesordnung zu nehmen, sobald alle Gesetzentwürfe der SPD-Fraktion hierzu vorliegen.
In seiner Sitzung am 9. Februar 2006 hat der Kulturpolitische Ausschuss einvernehmlich beschlossen, zu diesem Gesetzentwurf und zu den Gesetzentwürfen der Fraktion der SPD für ein Erstes, Drittes und Viertes Gesetz zur Wiederherstellung der Chancengleichheit an Hessens Schulen – die Nummern der Drucksachen hatte ich bereits genannt – eine schriftliche Anhörung durchzuführen.
Der Kulturpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 6. Juli 2006 beraten und mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN den zuvor wiedergegebenen Beschluss gefasst.
Die Hälfte haben wir geschafft. Wir kommen damit zu dem Gesetzentwurf für ein Drittes Gesetz zur Wiederherstellung der Chancengleichheit an Hessens Schulen.
Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen. – Herr Kollege Kahl, es tut mir Leid, Ihnen das mitteilen zu müssen.
Der Gesetzentwurf war dem Kulturpolitischen Ausschuss in der 83. Plenarsitzung am 22. November 2005 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Kulturpolitische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 9. Februar 2006 einvernehmlich beschlossen, zu diesem Gesetzentwurf und den Gesetzentwürfen der Fraktion der SPD für ein Erstes, Zweites und Viertes Gesetz zur Wiederherstellung der Chancengleichheit an Hessens Schulen, Drucks. 16/4356, 16/4528 und 16/5074, eine schriftliche Anhörung durchzuführen.
Der Kulturpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 6. Juli 2006 beraten und mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN den zuvor genannten Beschluss gefasst.
Ich komme jetzt zu der Beschlussempfehlung des Kulturpolitischen Ausschusses für ein Viertes Gesetz zur Wiederherstellung der Chancengleichheit an Hessens Schulen. Da wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Kulturpolitischen Ausschuss in der 92. Plenarsitzung am 26. Januar 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Kulturpolitische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 9. Februar 2006 einvernehmlich beschlossen, zu diesem Gesetzentwurf und den Gesetzentwürfen der Fraktion der SPD für ein Erstes, Zweites und Drittes Gesetz zur Wiederherstellung der Chancengleichheit an Hessens Schulen – die Nummern der Drucksachen sind Ihnen bereits bekannt – eine schriftliche Anhörung durchzuführen.
Der Kulturpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 6. Juli 2006 beraten und mit den Stim
men der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN den zuvor genannten Beschluss gefasst. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.