Der Gesetzentwurf wird also zur Vorbereitung der dritten Lesung noch einmal dem Innenausschuss überwiesen.
Meine Damen und Herren, damit stehen wir unmittelbar vor Eintritt in die Mittagspause. Ich möchte Ihnen noch das sagen, was mir die Geschäftsführer mitgeteilt haben, damit Sie das wissen.
Ich schlage vor, dass wir um 14 Uhr wieder beginnen. Nach der Mittagspause wird es mit dem Komplex Studentenwerk weitergehen. Das sind die Tagesordnungspunkte 7, 8 und 9. Danach wird der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU unter Tagesordnungspunkt 28 behandelt werden. Er betrifft die präventive Polizeiarbeit. Dem folgt dann die dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP. Er betrifft den Landeswohlfahrtsverband. Das ist Tagesordnungspunkt 64.
Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie herzlich nach der Mittagspause und hoffe, dass Sie sich einigermaßen erholt haben, damit wir jetzt gestärkt in die Tagesordnung eintreten können. – Ich möchte den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufen, aber das geht noch nicht.Wo ist der dritte Mann?
(Zuruf: Herr Gerling hat gesagt, er kommt gleich wieder! – Michael Siebel (SPD):Wir sind auch noch gar nicht beschlussfähig! – Schriftführer Abg. Alfons Gerling betritt den Saal.)
Wir kommen zum Komplex der Gesetzentwürfe über die Studentenwerke, das sind die Tageordnungspunkte 7, 8 und 9:
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Studentenwerke bei den Hochschulen des Landes Hessen (Studentenwerksgesetz – StWG) – Drucks. 16/5664 zu Drucks. 16/4352 –
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über die soziale Infrastruktur für Studierende in Hessen (Studierendenin- frastrukturgesetz – SIG) – Drucks. 16/5665 zu Drucks. 16/4395 –
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz über die Studentenwerke bei den Hochschulen des Landes Hessen – Drucks. 16/5666 zu Drucks. 16/5545 –
Die Redezeit beträgt zehn Minuten pro Fraktion. – Zunächst hat aber Frau Beer als Berichterstatterin für alle drei Gesetzentwürfe das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf der SPD, Drucks. 16/4352, und den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/4395, abzulehnen sowie den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 16/5545, in der Ihnen mit der Beschlussempfehlung zugegangenen geänderten Fassung anzunehmen.
Die Gesetzentwürfe waren dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst überwiesen worden und sind dort zwi
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat die eben vorgetragenen Beschlussempfehlungen bei dem Gesetzentwurf der SPD mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der SPD, bei dem Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei dem Gesetzentwurf von CDU und FDP mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefasst.
Vielen Dank für die Berichterstattung. – Frau Beer, Sie haben für die Fraktion der FDP als Erste das Wort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit den Begriffen „Deregulierung“ und „mit mehr Freiheit zu größerer Effizienz“ haben wir als FDP-Fraktion vor mittlerweile eindreiviertel Jahren die Initiative zur Novellierung der Gesetzeslage für die Studentenwerke gestartet. Sie alle sind mit uns der Meinung gewesen – das haben die Debatten im Plenum und im Ausschuss ergeben –, dass das Studentenwerksgesetz von 1962 reichlich überholungsbedürftig ist, und das nicht nur wegen der Frage, wer letztlich die Preise der Fischbrötchen in der Mensa festzusetzen hat.
Wenn wir heute in hoffentlich abschließender zweiter Lesung eine Novellierung der Gesetzeslage diskutieren, dann kann man sagen, dass es zwar eine extrem lange Schwangerschaft war, um zu diesem Gesetzentwurf zu kommen. Man könnte sagen, nur Elefanten tragen mit 24 Monaten länger als wir an diesen Gesetzentwürfen. Ich glaube aber, dass wir nun endlich mit dem hier vorliegenden und zu diskutierenden gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU und FDP eine glückliche Geburt haben.
Worum ging es uns im Kern? Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, mit den Kollegen der CDU dies in einen Gesetzentwurf zu gießen. Es ging uns darum, die Studentenwerke in ihren unterschiedlichen Leistungsangeboten – Sie wissen selbst,das geht von der Beratungstätigkeit über die Verpflegungsbetriebe bis hin zu den Wohnheimplätzen – konkurrenzfähiger zu gestalten und gleichzeitig mehr Wettbewerb durch die Öffnung hin zu Hochschulen und privaten Dritten zu ermöglichen.
Der gemeinsame Gesetzentwurf sieht daher die Einräumung der größtmöglichen Autonomie für die Studentenwerke bei der Erfüllung dieser ihrer Aufgaben vor, und zwar indem er die Fachaufsicht des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst konsequent auf die Rechtsaufsicht zurückführt. Ferner werden mit dem Gesetzentwurf die Aufgaben der Studentenwerke an die modernen Erfordernisse der Betreuung und Förderung von Studierenden angepasst. Im Rahmen dieser Freiheit wird ihnen die Möglichkeit eingeräumt, sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter zu bedienen, bis hin zur Beteiligung an Unternehmen oder auch zu eigenen Unternehmensgründungen.
Um dies bei den Studentenwerken umsetzen zu können, nehmen wir auch eine Neujustierung der Aufgaben der Organe der Studentenwerke vor, und zwar indem wir den Vorstand zum einen in einen Verwaltungsrat umgestalten, der zukünftig die strategischen Entscheidungen trifft und eine Kontrollfunktion ausübt. Daneben stellen wir im operativen Geschäft eine gegenüber der alten Fassung gestärkte Geschäftsführung.
Wichtig ist uns auch die von uns vorgeschlagene Einführung von Ziel- und Leistungsvereinbarungen – das ist eine wesentliche Neuerung. Diese sollen zum einen für die Ebene zwischen den Studentenwerken und den Hochschulen, aber auch für die Ebene zwischen den Studentenwerken und dem Land gelten und letztlich die gegenseitigen Verpflichtungen auf den geschilderten Ebenen konkretisieren sowie die Qualität der zu erbringenden Leistungen und Maßnahmen der Qualitätssicherung festlegen.
Schließlich haben wir, um mehr Wettbewerb zu ermöglichen, in dem Gesetzentwurf eine Öffnungsklausel vorgesehen, die es den Hochschulen – das betone ich – erlaubt, auszuwählen, mit welchem Partner, den Studentenwerken oder privaten Dritten, sie die Betreuung und Förderung der Studierenden sicherstellen wollen oder ob sie diese Aufgaben selbst übernehmen wollen. Das ist in der Anhörung von einem Teil der Hochschulen geäußert worden; Sie erinnern sich an die Äußerungen aus Darmstadt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist klar, dass der vorgelegte gemeinsame Gesetzentwurf einen Kompromiss darstellt.Das liegt in der Natur der Sache,wenn es am Anfang konkurrierende Gesetzentwürfe gibt und wir uns nachher auf einen gemeinsamen Text einigen. Deswegen gebe ich hier unumwunden zu – Herr Kollege Siebel würde das sonst möglicherweise noch ansprechen –, dass wir als FDP gerne die finanzielle Planungssicherheit für die Studentenwerke im Gesetzentwurf abgesichert hätten, wie es unser ursprünglicher Gesetzentwurf vorgesehen hat.
Wir hätten gerne eine Art Finanzpakt gestaltet, ähnlich wie beim Hochschulpakt, den wir für den Hochschulbereich schon kennen.Aber im Wege des Kompromisses haben wir uns darauf eingelassen, dass es an dieser Stelle nicht durchsetzbar war.
Wir sind hingegen dankbar dafür, dass es gelungen ist, die CDU davon zu überzeugen, dass zukünftig in den Verwaltungsräten alle Hochschulen über ihre Präsidien vertreten sind und es hier nicht mehr wie in der Vergangenheit zu abwechselnden oder gar rollierenden Systemen kommt. Von daher glaube ich, dass wir den allermeisten Wünschen der Hochschulen, aber gerade auch der Studentenwerke mit dem vorliegenden gemeinsamen Gesetzentwurf Rechnung tragen konnten.
Ich gebe aber unumwunden zu – das haben die letzten schriftlichen Äußerungen gezeigt –, wir haben diese Wünsche sicherlich nicht zu 100 % abarbeiten können, insbesondere was die freie Leistungserbringung an Dritte betrifft. Ich glaube aber, dass wir mit der von der CDU vorgeschlagenen Lösung mit der Anlehnung an § 121 HGO eine Fassung gefunden haben, die es den Studentenwerken ermöglicht, in eine wirtschaftliche Betätigung über ihr eigentliches Kerngeschäft hinaus einzutreten,ohne dabei einen subventionierten Wettbewerb Dritten gegenüber, insbesondere gegenüber mittelständischen Unternehmen, zu tätigen.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Sehr großes Interesse auf der rechten Seite! Die FDP ist gar nicht da!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte noch kurz um Ihre Aufmerksamkeit; denn ich will an dieser Stelle noch den angekündigten weiteren Änderungsantrag, Drucks. 16/5716, einbringen. Ich entschuldige mich ausdrücklich, dass dies zu einem so späten Zeitpunkt stattfindet. Aber das liegt daran, dass wir den entsprechenden Hinweis aus der Finanzwirtschaft so spät bekommen haben.
Grund dafür, dass wir diesen Änderungsantrag zur Gewährträgerhaftung einbringen, ist die Tatsache, dass es im Zuge der Diskussion um Anstaltslasten und Gewährträgerhaftung auf EU-Ebene – Sie erinnern sich, das haben wir bislang hauptsächlich mit dem Thema Sparkassen verbunden – notwendig geworden ist, die Gewährträgerhaftung,so man sie wünscht,explizit im Gesetz zu begründen. Wir, d. h. CDU und FDP, möchten diese Gewährträgerhaftung den Studentenwerken bei ihrem Kerngeschäft zukommen lassen. Deswegen sieht der Änderungsantrag in der vorgelegten Fassung vor – –
Deswegen sieht der Änderungsantrag in der vorgelegten Fassung vor, dass für die Aufgaben nach Abs. 1 bis 3 die entsprechende Gewährträgerhaftung begründet wird, also nicht für die weitere wirtschaftliche Betätigung in Abs. 4, sondern lediglich für die Aufgaben nach Abs. 1 und 3.
Es wird zudem klargestellt, dass bei jeder Form von Unternehmensbeteiligung oder Unternehmensgründung, wie es in Abs. 4 vorgesehen ist, die jeweilige Haftung auf die Einlage bzw. den Wert des Geschäftsanteils zu beschränken ist. – So viel zu dem Änderungsantrag.
Ich komme an dieser Stelle aber auch schon zum Fazit:Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetzentwurf gegenüber der jetzigen Gesetzeslage immense Fortschritte machen. Ich glaube, dass die Studentenwerke mit dieser Umgestaltung gut gewappnet sind, um ihrer Aufgabe, nämlich der Förderung und Betreuung von Studierenden, gerecht zu werden. Ich glaube, dass davon vor allem unsere Studierenden in Hessen profitieren werden. Deswegen hoffe ich – trotz der Haltung, die Sie schon im Ausschuss gezeigt haben – auf eine breite Unterstützung, zumindest auf eine Unterstützung der Studentenwerke, wenn sie denn in Zukunft die neue Gesetzeslage umzusetzen haben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden heute voraussichtlich ein Gesetzgebungsverfahren abschließen, das in Bezug auf den Zeit
umfang und das Verfahren – zumindest was meinen bescheidenen Erfahrungshintergrund in diesem Parlament anbelangt – einmalig ist. Die Debatte von heute, dass die Sprecherin der FDP ohne Beteiligung ihrer Fraktion redet
(Nicola Beer (FDP): Das stimmt nicht, die Beteiligung saß hinter mir! Sie wissen genau,dass sie kommen wollten!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es begann mit dem berühmten – Frau Beer zitierte es auch schon – „Fischbrötchen-Gesetz“ der FDP: Die Studentenwerke sollten die Preise der Fischbrötchen selbst festlegen dürfen, ohne dies vom Minister genehmigen lassen zu müssen. Das endet heute in einem gemeinsamen Gesetzentwurf von FDP und CDU. – Da sieht man wieder, was dabei herauskommt, wenn Wirtschaftsliberalismus mit dem Desinteresse an sozialen Belangen von Studierenden gepaart wird.