Aus der Sicht der Träger ist dies eine nachvollziehbare Forderung. Auch die GRÜNEN haben das in ihrem Antrag gefordert. Wenn ich das richtig im Kopf habe, hatten wir im September 2003 einen Antrag von der SPD, in dem das auch schon einmal gefordert wurde.
(Heike Habermann (SPD): Im Mai 2003! – Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP):Das hat etwas mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zu tun!)
Lieber Herr Wagner, wenn Sie das heute fordern: Warum haben Sie das in Ihrer Regierungszeit nicht umgesetzt? Das hätten Sie doch längst tun können, aber Sie haben es nicht getan.
Natürlich ist es jetzt in der Opposition einfacher, alles zu fordern,nach dem Motto:Irgendjemand wird es schon bezahlen, aber wir sind dafür nicht haftbar zu machen.
Ich möchte nur daran erinnern, dass wir dieses Thema im Jahre 2002 schon einmal aufgegriffen haben. Denn bis zum Jahre 2002 war es so, dass Gastschulbeiträge erst ab dem 20. Schüler gezahlt worden sind. Das haben wir geändert. Seitdem gibt es die 50 % bereits ab dem ersten Schüler. Da wir dieses Ansinnen nachvollziehen wollen, wollen wir die Gastschulbeiträge jetzt in einem ersten Schritt auf 75 % anheben. Dadurch verbessern wir die finanzielle Ausstattung der Schulen in privater Trägerschaft zusätzlich.
Jetzt ist die spannende Frage – da bin ich sehr gespannt –, wie die Schulträger in den Gesetzesberatungen reagieren. Liebe Frau Habermann, dabei werden wir ganz genau darauf achten, was die SPD-Landräte sagen,
was die SPD-Fraktionen und die GRÜNEN-Fraktionen in den Kreistagen sagen. Herr Wagner, ich kann Ihnen schon einmal erzählen, was die GRÜNEN-Fraktion im Kreistag Schwalm-Eder sagen wird.
Darauf werden wir ganz genau achten, und wir werden sehen, welchen Rückhalt Sie mit Ihren Forderungen eigentlich in Ihrer eigenen Partei haben.Dann sehen wir einmal, wie das Ganze ausgeht.
Zusammengenommen bedeuten diese beiden Maßnahmen – Ersatzschulbeiträge auf 75 % erhöhen plus Investitionskostenzuschüsse – über 10 Millionen c mehr für die Schulen in privater Trägerschaft. Deswegen bleibt festzuhalten: Sie haben die Situation für die Privatschulen in Ihrer Regierungszeit verschlechtert, wir haben sie sukzessive verbessert. Wir haben das getan, und wir werden es auch in Zukunft tun – weil wir die wirklichen Partner der Privatschulen sind. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Weinmeister. – Nun hat sich Frau Kollegin Habermann für die SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Weinmeister, dieser Antrag ist zwar auch ein Restant – vorhin haben wir schon über Restanten aus dem April gesprochen –, aber ich glaube, es wäre doch nicht nötig gewesen, in der Argumentation in das Jahr 1996 zurückzugehen.
Denn die Forderungen, die hier im Zusammenhang mit der Novellierung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes aufgestellt werden, sind schlüssig, und denen schließt sich auch meine Fraktion an. Unser Antrag aus dem Jahre 2003 hat Sie so beeindruckt, dass Sie sich noch daran erinnern.
Ich will kurz auf die Gastschulbeiträge eingehen, weil auch Sie in ihrer Argumentation darauf eingegangen sind. Wir wollen eine Angleichung der Gastschulbeiträge auf 100 %, an die Beiträge, die auch an öffentlichen Schulen entrichtet werden. Ich sage ausdrücklich: Es ist ein Schritt vorwärts, wenn in diesem Gesetzentwurf 75 % stehen. Aber ich glaube auch,dass mit der Ungleichheit dauerhaft Schluss gemacht werden muss. Wir brauchen weitere Schritte. Sie haben die Situation bei den Kommunen angesprochen. Es ist sicherlich richtig, dass dies parteiunabhängig zu Auseinandersetzungen mit den Schulträgern und den Landräten führen wird. Aber ich glaube, dass auch an dieser Stelle ganz deutlich gemacht werden muss, dass die Ersatzschulen das gleiche Anrecht auf die Gastschulbeiträge haben, wie dies die öffentlichen Schulen haben.
Herr Weinmeister, auf den wesentlichen Punkt des Antrags der GRÜNEN und auch unseres damaligen Antrags sind Sie aber nicht eingegangen. Wir haben unseren Antrag sehr bewusst schon im Juni 2003 gestellt,weil die Umsetzung dessen, was wir verlangt haben, Zeit braucht. Denn wir haben verlangt, dass es eine transparente Kostenberechnung gibt, auf der verlässliche Aussagen über
die Beihilfeleistungen an Ersatzschulen getroffen und dann auch umgesetzt werden können. Genau das ist mit Ihrem Gesetzentwurf nicht passiert. Diese Aufgaben haben Sie sich in den vergangenen zweieinhalb Jahren nicht gestellt.Wir bedauern ausdrücklich, dass dem Wunsch der Schulen in freier Trägerschaft nicht stattgegeben wurde, eine Kommission einzurichten, die eine tragfähige Berechnungsgrundlage für die Finanzierungen und für die Beihilfeleistungen erarbeitet. Ziel muss es sein, einen Konsens mit den Schulen in freier Trägerschaft herzustellen, welche Kosten und in welcher Höhe diese Kosten in die Berechnungen der Schulkosten einfließen, und darauf aufbauend die Beihilfeleistungen unter einem realistischen Gesichtspunkt zu errechnen.
Herr Wagner hat schon darauf hingewiesen: In Hamburg und auch in Baden-Württemberg ist das passiert. Das war auch nicht die große finanzielle Belastung auf einen Schlag, sondern man konnte sich mit den Schulen in freier Trägerschaft über ein Verfahren einigen, wie die Beihilfeleistungen in Stufen angehoben werden können. Es wäre unser Wunsch gewesen, dass man damit frühzeitig begonnen hätte und frühzeitig diesem Wunsch stattgegeben hätte.
Die Landesregierung ist aufgefordert, diese Schieflage zu problematisieren und dazu Perspektiven zu entwickeln. Denn in der Tat ist insbesondere die Förderung der Förderschulen in freier Trägerschaft inzwischen ein Skandal: Wenn die Eltern und Lehrer bis zu 60 % der Leistungen erbringen müssen, die nach dem Gesetz höchstens 15 bis 20 % betragen dürfen, dann besteht hier dringender Handlungsbedarf. Ich denke, wir werden das im Rahmen der Gesetzesberatung auch noch einmal thematisieren.
Deswegen nehmen wir den Antrag der GRÜNEN gerne zum Anlass,dieses Thema erneut im Plenum aufzugreifen. Ich bin sehr optimistisch, dass wir gemeinsam mit den GRÜNEN auch zu der Gesetzesvorlage der Landesregierung entsprechende Alternativen und Verbesserungen aufzeigen können. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke, wir sollten den eingebrachten Gesetzentwurf zur Ersatzschulfinanzierung nicht vorwegnehmen. Die Diskussion werden wir sicher demnächst noch bekommen, wenn uns der Gesetzentwurf wirklich vorliegt.
Der Antrag der GRÜNEN greift eine aktuelle Diskussion auf. Sie haben alle die Postkarten wegen des halben Gastschulbeitrages bekommen. Der Antrag der GRÜNEN erhebt sofort eine Maximalforderung.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Na, na, na! Die Maximalforderung sieht ganz anders aus!)
Selbstverständlich, Sie fordern alles im Maximum. Sie fordern eine hundertprozentige Angleichung an die Schülerkosten der staatlichen Schulen. – Herr Wagner, darin stimme ich Ihnen zu: Es ist wichtig, dass wir grundsätzlich
die Kosten eines Schülers berechnen.Das war bisher nicht möglich.Aber ich denke,da jetzt viele Kreise auf die Doppik umstellen und das Land auf SAP umgestellt hat, müsste es eigentlich möglich sein, pro Schule und pro Kreis zu berechnen, was uns Schüler wirklich kosten.
Sie fordern auch 100 % der Gastschulbeiträge. Das haben wir damals,bei der letzten Novelle im Jahr 2002,überprüft und haben es damals aufgrund der Finanzsituation der Kommunen und auch aufgrund des Konnexitätsprinzips nicht gemacht. Heute muss man sich fragen – ich denke, da sollten wir in eine Grundsatzdiskussion einsteigen –,ob eine landesweite Festsetzung von Gastschulbeiträgen überhaupt noch zeitgemäß ist.
Es gibt viele Kreise,die froh sind,wenn sie Schüler aus anderen Kreisen bekommen, weil sie sonst ihre Schulen schließen müssten. Die guten Schulen, die Schulen mit vielen Schülern, die gut ausgestattet sind, sind ein Standortfaktor. Viele Kreise würden gerne auf das Zahlen von Gastschulbeiträgen von Schülern anderer Kreise verzichten, wenn Schüler dann lieber bei ihnen blieben.
Sie fordern auch die Wiedereinführung der Schulen mit besonderer pädagogischer Prägung. Das haben wir im Jahr 2002 ganz bewusst abgeschafft, weil wir damals gesagt haben: Alle Privatschulen werden gleich behandelt. Im Sinne von Schulprogramm und von Schulprofil haben alle Schulen eine besondere pädagogische Prägung. Wir haben damals die Regelbeihilfe auf einheitlich 75 % erhöht. Das war keine Verschlechterung für die Waldorfschulen, denn sie sind nicht angetastet worden.
Wir fordern die Aufnahme von Privatschulen in staatliche Förderprogramme. Bei dem IZPB-Programm ist das geschehen.Da haben auch die Privatschulen ihren Anteil erhalten. Nachdenken muss man, ob sich die Unterrichtsgarantie plus, die eine Erhöhung der Personalkosten für die Schulen bedeutet, auch auf die Privatschulen auswirkt, wenn sie den prozentualen Anteil bekommen.
Es ist insgesamt unstreitig unter uns allen, dass Privatschulen besser und gerechter an staatlicher Förderung beteiligt werden sollen. Wir haben mit der Novelle im Jahr 2002 damit begonnen und haben die Mittel um immerhin 35 Millionen c stark erhöht.Der Kollege Weinmeister hat es schon gesagt: Durch die Einstellung von mehr Personal haben die Privatschulen damals auch deutlich mehr Geld bekommen.
Wie geht es jetzt weiter? Der Gesetzentwurf zur Ersatzschulfinanzierung befindet sich in der Regierungsanhörung. In ihm ist ein Investitionskostenzuschuss gemäß dem Bundesverfassungsgerichtsurteil enthalten.In ihm ist die Anhebung der Gastschulbeiträge von 50 auf 75 % enthalten. Da werden wir sehen, wie sich die Landkreise zur Konnexität verhalten.Wir werden vor allem schauen, wie sich die Landkreise zur Konnexität verhalten,in denen die SPD mitregiert, die hier so vollmundig fordert, dass die Gastschulbeiträge auf 100 % angehoben werden sollen.
Außerdem fällt die dreijährige Wartefrist bei einer Schulformänderung an einer bestehenden Privatschule weg. Das bedeutet eine Erhöhung der Landesmitteln um insgesamt 10 Millionen c. Das ist nicht der ganz große Wurf. Das muss ich auch sagen, weil die Förderschulen nicht be
rücksichtigt worden sind.Aber es ist ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung. Ich denke, man muss intensiv darüber nachdenken, wie man die Förderschulen an dieser Finanzierung beteiligt. Das haben wir damals in unserer gemeinsamen Regierungszeit auch schon überlegt. Leider haben wir keinen richtigen Weg gefunden. Aber ich denke, das darf man langfristig nicht aus den Augen verlieren.
Das Hessische Kultusministerium soll, von der FDP eingefordert, den Bericht des Rechnungshofes möglichst frühzeitig dem Kulturpolitischen Ausschuss vorlegen; denn wir brauchen ihn dringend, um den Gesetzentwurf begleitend beraten zu können. Die Kostentransparenz ist ganz wichtig. Wir brauchen eine Kostenberechnung. Die FDP hat einen Berichtsantrag zum Thema Gastschulbeiträge eingereicht. Ich denke, wenn wir das alles zeitnah mit dem Gesetzentwurf erhalten, können wir auch intensiv über diesen Gesetzentwurf diskutieren.– Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In relativ kurzer Zeit werden wir zweimal die Möglichkeit haben, über das Ersatzschulfinanzierungsgesetz zu sprechen: heute in der Ankündigung der GRÜNENFraktion, dass wir ein solches planen, und dann unmittelbar nach der Sommerpause durch Einbringung des Entwurfs, der heute schon trefflich diskutiert wird.
Meine Damen und Herren, den Privatschulen ist in der Tat in den letzten Jahren Geld in einer Art und Weise zugeflossen, die dem entspricht, was der Staat zusätzlich in Bildung in Hessen investiert.
Frau Ministerin, entschuldigen Sie bitte. – Es ist im Saal eine extreme Unruhe. Ich würde doch sehr bitten, der Ministerin zuzuhören oder den Raum für Privatgespräche zu verlassen.