Protocol of the Session on May 18, 2006

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Doch!)

Entschuldigung, sie ist noch im Bundestag –, wenn sie sagt, vieles werden erst noch die Gerichte klären? Was meint Ihre damalige Ministerin Renate Schmidt, wenn sie die staunende Öffentlichkeit wissen lässt: „Das Gesetz ist ein lernendes Gesetz“?

(Heiterkeit bei der CDU – Petra Fuhrmann (SPD): Ihre Gesetze sind lernende Gesetze! – Norbert Schmitt (SPD): Damit würde sich das Gesetz von Ihnen unterscheiden!)

Ich will Ihnen sagen, was das bedeutet. Die vagen Formulierungen, die unüberschaubaren Regelungen und das Gemisch unklarer Rechtsbegriffe, die vielen offenen Fragen werden zu einer Vielzahl von Klagen führen. Wenn Sie es mir nicht glauben, glauben Sie es vielleicht einem Experten, dem Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Herrn Arenhövel. Er sagt, durch eine solche Gesetzgebung werden unendliche juristische und administrative Schwierigkeiten entstehen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Dann werden die Länderparlamente, also wir, über eine neue Qualität der Belastung der Gerichte zu diskutieren haben. Diese ordnungspolitische Geisterfahrt, die mit einem solchen Gesetz gemacht wird, wird es dann nicht mehr umsonst geben. Das wird sehr teuer werden.

Ich habe gesagt, ich will keinen Eiertanz aufführen, weil wir eine ganz andere Wunschvorstellung vor dieser Bundestagswahl gehabt haben mit Schwarz-Gelb.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn das alles richtig ist, wie stimmt denn dann Franz Josef Jung bei diesem Gesetz ab?)

Das ist eben nicht die Realität. Die Realität sieht anders aus. Wir haben eine große Koalition. Deswegen möchte ich bei aller Kritik und allem Ärger über Berlin sagen, dass durch die Unionsfraktion schlimme Auswüchse verhindert worden sind. Ich bin noch nicht zufrieden. Das ist völlig klar. Das betrifft beispielsweise die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der Religionsgemeinschaften. Das betrifft beispielsweise die Verkürzung der Ausschlussfristen auf drei Monate. Frau Kollegin Hofmann, ich bin unglaublich glücklich, dass Sie es mitverkaufen. Das ist toll, das ist Klasse, aber wir haben es durchgesetzt. Es ist gut, dass wir es durchgesetzt haben, weil es eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglich von Rot-Grün geplanten Antidiskriminierungsgesetz ist.

(Zuruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Das betrifft beispielsweise die Erleichterungen von Exkulpationsmöglichkeiten für Arbeitgeber. Das betrifft die Verhinderung dieses völlig grotesken Kontrahierungszwanges. Das betrifft beispielsweise die Antidiskriminierungsverbände. Sie werden nämlich nicht die Möglichkeit haben,Ansprüche selbstständig gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Es ist wichtig, dass es so ist. Genauso werden die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Betriebsräte bei der Geltendmachung von Rechten auf das Betriebsverfassungsrecht verwiesen werden. Das ist die heute geltende Rechtslage.

Ich will das unmissverständlich sagen: Die Verbesserungen sind in den Augen der CDU-Fraktion lediglich eine erste Etappe.

(Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Die CDU-Fraktion will bedeutend mehr. Das kann unseres Erachtens so nicht stehen bleiben. Deswegen bitten wir die Landesregierung,sich weiter vehement für weitere Veränderungen im Bundesrat einzusetzen.– Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Rhein. – Für die Landesregierung hat sich nun Herr Staatssekretär Dr. Schäfer zu Wort gemeldet.

(Zuruf von der CDU: Herr Grumbach muss sich entschuldigen! – Peter Beuth (CDU): Das Aushängeschild der hessischen Sozialdemokratie lässt so etwas auf sich sitzen! Unerhört! – Norbert Schmitt (SPD): Soll ich Baldrian geben?)

Meine Damen und Herren, Herr Staatssekretär Dr. Schäfer hat das Wort. Ich bitte, ihm auch zuzuhören.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man mich vor drei Monaten gefragt hätte: „Wenn du das erste Mal im Hessischen Landtag die Ehre hast, zu sprechen, würdest du dir das Antidiskriminierungsgesetz als Thema wünschen?“,hätte ich durchaus gesagt: „Na ja, das könnte ein durchaus dankbares Thema sein.“ Ich will freimütig einräumen, dass die jetzige Beratungslage auf der Bundesebene das Vergnügen etwas herabgesetzt hat.

(Heiterkeit – Beifall bei der CDU und bei Abge- ordneten der FDP – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wo er Recht hat, hat er Recht!)

Ich will aber auch deutlich machen, dass ich mir bei diesem Thema durchaus gewünscht hätte, eine Debatte vorzufinden, die selbst diskriminierungsfrei gewesen wäre.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Norbert Schmitt (SPD): Scharfe Kritik an Boris Rhein finde ich gut!)

An der Position der Hessischen Landesregierung in dieser Frage hat sich allerdings nichts geändert.

(Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Meine sehr verehrten Damen und Herren, unsere Position war von Beginn an eindeutig, und sie ist es noch.Wir wollten, dass nur das, was die EU zwingend vorgeschrieben hat – die vier Richtlinien –, in deutsches Recht umgesetzt wird, wenngleich ich einräume, dass man auch hinsichtlich der Sinnhaftigkeit der vier EU-Richtlinien an vielen Stellen sehr, sehr unterschiedlicher Meinung sein kann.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Deshalb wollten wir maximal eine 1 : 1-Umsetzung. Das wollen wir auch weiterhin.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Denn das, was der jetzige Gesetzentwurf darüber hinaus vorgibt, greift in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande in einer Weise ein, die wir bei aller guten Absicht, die man dahinter vermuten muss, für nicht hinnehmbar halten, weil sie in der Abwägung zulasten der Freiheit und zugunsten der Bevormundung geht.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Herr Dr. Schäfer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Jürgens?

Ich will das erst abschließend zu Ende vortragen. – Meine Damen und Herren, ich glaube, daran werden auch die unterschiedlichen gesellschaftspolitischen Entwürfe deutlich.

(Petra Fuhrmann (SPD): In der Tat, sehr deutlich!)

Die Frage, ob man den Bürgerinnen und Bürgern, den Menschen die verantwortliche Wahrnehmung ihrer Freiheitsrechte zutraut, ihr Leben in freier Selbstgestaltung eigenverantwortlich und verantwortlich auch für andere wahrzunehmen, oder ob man immer glaubt, der Staat müsse sich an allen erdenklichen Stellen einmischen in das, wie die Menschen miteinander zu leben haben, meine Damen und Herren, ist die wahre Trennlinie.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Norbert Schmitt (SPD):Ach du lieber Gott!)

An dieser Trennlinie stand die Hessische Landesregierung, und sie steht auf dem Boden, sich für die Freiheit zu entscheiden.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb ist das abzulehnen, was dort im Moment auf dem Tisch liegt. Das, was dort diskutiert wird und im Moment Gegenstand der Beratungen ist, ist das Ergebnis eines Kompromisses, eines Kompromisses auf der Bundesebene. Es ist ein Kompromiss, den ein Land, eine Landesregierung und auch ein Hessischer Landtag aus seiner Sicht bewerten muss. Deshalb halten wir es nach wie vor für falsch, dass zusätzlich zu den Kriterien, die die EURichtlinie vorgibt – nämlich Rasse, ethnische Herkunft und Geschlecht –, Diskriminierungskriterien, wie Religion, die politische Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter und die sexuelle Orientierung, als zusätzlicher Maßstab herangezogen werden.

(Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Warum?)

Meine Damen und Herren, wenn Sie mit Vertretern großer Wirtschaftsverbände über dieses Thema sprechen, erfahren Sie einhellige Ablehnung. Das ist eben in der Debatte vorgetragen worden. Wenn Sie mit ihnen sprechen, werden sie Ihnen sagen: Die großen Unternehmen in diesem Land werden das relativ schnell in den Griff kriegen. Sie werden ihre Rechtsabteilungen, ihre Anwaltsbüros, die gutes Geld daran verdienen, damit beauftragen, ihre internen Strukturen so anzulegen, dass sie den Fährnissen dieses Gesetzes aus dem Weg gehen können. Meine Damen und Herren, auf der Strecke zu bleiben drohen diejenigen, die sich derartige Strukturen nicht leisten können.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Das sind die kleinen, mittelständischen Unternehmer, die sich zu Recht darüber beschweren, dass sie bei den Fährnissen des Arbeitsrechtes schon heute Schwierigkeiten haben, und bei jedem Arbeitsvertrag, den sie unterschreiben, das Problem haben, dass sie nicht sicher sein können, ob das, was sie gerade unterschrieben haben, Bestand hat.

(Norbert Schmitt (SPD): Und das nach 16 Jahren Kohl!)

Sie sind nun in der Situation, dass sie sich mit einer Bürokratie überhäufen müssen, um sich selbst zu schützen. Wenn sie jemanden einstellen oder wenn sie eine Wohnung oder Ähnliches vermieten, müssen sie alles dokumentieren, um sich vor der Beweiserleichterung mit der Folge einer Beweislastumkehr zu schützen.Meine Damen und Herren, dass dann in diesem Lande ein Mittelständler und ein Kleingewerbetreibender keine Lust mehr haben, Menschen einzustellen, ist menschlich sehr wohl verständlich.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Meine Damen und Herren, ich bin mir aber auch nicht sicher, ob das, was in der sicher guten Absicht, Diskriminierung zu verhindern, gemacht wird, das Ergebnis zeitigen wird,das Sie beabsichtigen.Ich glaube nämlich,wer in Zukunft diskriminieren will, wird weiterhin Wege finden, das zu tun.Auf der Strecke bleiben diejenigen, die sich in dem Gestrüpp dieses Gesetzes verfangen werden.

Meine Damen und Herren, Ihnen werden diese Probleme an einer Stelle begegnen, wo Sie es sich selbst nicht gewünscht hätten. Stellen Sie sich vor, nach drei Tagen parlamentarischer Debatte in diesem Hause gehen Sie am Freitagabend in Ihre Stammkneipe, wo Sie, vom Wirt beginnend bis zum Publikum, wissen, dass Sie dort, im Gegensatz zu diesem Hause, eine Mehrheit haben, dass es Ihnen Spaß macht, sich über Politik zu unterhalten. Diese Kneipe hat ein Hinterzimmer. Plötzlich kommen die Republikaner um die Ecke und wollen dieses Hinterzimmer mieten. Der Wirt kann nicht, wie in der Vergangenheit, sagen: „Freunde, eure politische Gesinnung passt mir nicht. Sucht euch eine andere Kneipe.“ Nein,er wird sie nehmen müssen, wenn er nicht einen Schadenersatzanspruch in Kauf nehmen will.

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): So ist es!)

Unter dem Schutz des Diskriminierungsgesetzes werden uns Lebenssachverhalte begegnen, von denen wir nachher alle sagen werden:Die haben wir doch alle so nicht gewollt.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Nun ist der gegenwärtige Gesetzentwurf das Ergebnis eines Kompromisses auf der Bundesebene zwischen zwei sich diametral gegenüberstehenden Vorstellungen. Eine Reihe von Punkten – Herr Abg. Rhein hat sie vorgetragen; deswegen wiederhole ich sie nicht – ist aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf herausverhandelt worden, um das Schlimmste zu verhindern.