Protocol of the Session on May 16, 2006

Frau Sozialministerin Lautenschläger.

Frau Abg. Ravensburg, nach dem aktuellen Stand der Auswertung der vorgelegten Verwendungsnachweise wurden im Jahr 2005 insgesamt 9.420 Kinder im Rahmen des Landesprogramms „Sprachförderung im Kindergarten“ gefördert. Die Anzahl konnte damit gegenüber den Vorjahren nochmals gesteigert werden.

Zusatzfrage, Frau Ravensburg.

Für wie viele Kinder wurden bisher in diesem Haushaltsjahr 2006 Mittel beantragt?

Frau Sozialministerin.

Nach dem Stand vom 8. Mai waren Maßnahmen für rund 500 zusätzliche Kinder beantragt, also insgesamt rund 9.940 Kinder.Aber das ist noch nicht der endgültige Stand für dieses Jahr.

(Claudia Ravensburg (CDU): Danke!)

Frage 598, Herr Abg. Dr. Herr.

Ich frage die Landesregierung:

Welches Ziel verfolgt das Konzept „musikalische Grundschule“?

Frau Kultusministerin Wolff.

Herr Kollege Dr. Herr, es gibt zum einen bei der Musikförderung Konzepte, die auf die Verstärkung des Faches Musik ausgerichtet sind, etwa Schulen mit besonderem musikalischen Schwerpunkt oder an den weiterführenden Schulen die Streicher-, Bläser- oder Schlagzeugklassen. Anders als diese Aktivitäten zielt die musikalische Grundschule als bundesweit einmaliges Modell bisher auf einen längerfristigen Schulentwicklungsprozess, der vom gesamten Kollegium und der Elternschaft mitgetragen wird. Dieser Prozess wird durch eine einjährige Fortbildung systematisch unterstützt, die von der Universität Kassel wissenschaftlich begleitet und evaluiert wird. In zwei Runden sind zweimal 21 Grundschulen aus 185 Bewerbungen für das Projekt ausgewählt worden, das vom Ministerium und von der Bertelsmann Stiftung unterstützt und gefördert wird.Diese Grundschulen entwickeln Ideen und Modelle, die musikalische Elemente im Unterricht aller Fächer und auch im gesamten Schulleben wirksam werden lassen.

Ziel ist eine didaktisch und methodisch lebendige und fantasievolle Schule, die wissenschaftlich erwiesene Möglichkeiten musikalischer Bildung und Praxis nutzt, um Kreativität,Wahrnehmungsfähigkeit und auch die Freude an der Musik zu fördern, ebenso Lernmotivation und soziales Miteinander.

Die zweite Runde dieser weiteren 21 Schulen ist vor wenigen Tagen ausgewählt worden.

Nächste Frage, Frage 599, Frau Abg. Ravensburg.

Ich frage die Landesregierung:

Welches Ziel verfolgt das Konzept „flexibler Schulanfang“?

Frau Kultusministerin.

Frau Kollegin Ravensburg, vor dem Hintergrund der aktuellen Bildungsstudien hat das Regierungsprogramm „Bildung von Anfang an“ als Aufgabenstellung für diese Legislaturperiode festgelegt, vor allem zugunsten der Kinder.

Es geht um das Ziel einer nachweisbar verbesserten Förderung jedes einzelnen Kindes, auch im Sinne eines verbesserten Ressourceneinsatzes. Deswegen geht es auch darum, die Kinder früher und nachhaltiger zu fördern, intensiver und individueller. Auf diese Weise sollen kontinuierlich optimale Entwicklungschancen ermöglicht werden.

Ergebnisse der Hirnforschung sagen uns, dass – auch wenn etwa in Finnland erst mit sieben Jahren eingeschult wird – damit Zeit vergeben wird, die wir besser nutzen müssen. Dies leitet unsere Anstrengungen im Bildungsund Erziehungsplan, eine bessere Abstimmung zwischen Kindergarten und Grundschule zu finden.

Zum anderen haben wir bereits die Daten des Schulgesetzes zur Kann-Kind-Regelung verändert und auch dort ein Signal gegeben, dass die individuelle Diagnose und Feststellungen zum Entwicklungsstand des Kindes die Grundlage für die Einschulung sein sollen. Die Organisation, die Zusammenfassung der verschiedenen Modelle der flexiblen Eingangsstufe sollen nun ermöglichen, dass dies in eine Regelform überführt wird und die Klassenstufen 1 und 2 zusammengefasst werden.

In dieser Variante wird den Kindern eine Verweilmöglichkeit von einem, zwei oder auch drei Jahren gegeben, sodass wiederum auf die individuellen Voraussetzungen eingegangen werden kann.Für Kinder der Klassen 1 und 2 ist dies die Möglichkeit, ihr Entwicklungspotenzial in gesteigerter Form zu nutzen. Die Kinder können intensiver begleitet werden. Das wird durch Sozialpädagoginnen und -pädagogen unterstützt. Daher geht es meines Erachtens darum, dass durch die Umsetzung der bisherigen Modelle diese Erfahrungen konsolidiert werden und Schulen mit Schulträgern, die das wollen, dies umsetzen können. Ich denke, es liegt im Interesse der Schule, dass die Schule in ihrem Schulprogramm selbst eine solche Programmwegbeschreibung entwickelt und es nicht aufgesetzt wird. Die Schule muss ihren Weg selbst beschreiten.

(Claudia Ravensburg (CDU): Danke!)

Zusatzfrage, Frau Kollegin Hartmann.

Ich frage die Landesregierung: In welcher Höhe werden zusätzliche Mittel oder Stellen zur Verfügung gestellt, damit die Schulen, die sich für das Konzept „flexibler Schuleingang“ entscheiden,bezüglich der Ausstattung mit Sozialpädagogen nicht schlechter gestellt sind als Schulen aus dem Schulversuch Schuleingangsstufe?

Frau Ministerin, bitte.

Frau Kollegin, ich bitte, dass ich diese Antwort schriftlich nachliefern kann.Bisher stehen die bereitgestellten Mittel für drei verschiedene Modelle zur Verfügung. Wir bieten tendenziell auch an, Vorklassen umzuwandeln, wo es gewollt ist. Die bisherigen Ressourcen werden dort weiter zur Verfügung gestellt und werden in klaren Zuweisungen von Stunden pro Gruppe zur Verfügung stehen.

Zusatzfrage, Herr Kollege Wagner.

Welche zusätzlichen Mittel wird die Landesregierung zur Verfügung stellen, um es mehr Schulen zu ermöglichen, am flexiblen Schulanfang teilzunehmen?

Frau Ministerin.

Herr Kollege Wagner, diese Frage ist jeweils im Zusammenhang mit dem Haushalt und in Verbindung zu zusätzlichen Anfragen von Schulen und Schulträgern, wie sich diese jeweils entwickeln, zu beantworten. Ich denke an einen bedarfsgerechten Ausbau dieser Form der Grundschule.

Herr Kollege Schmitt, zu Frage 599.

Frau Ministerin, ich frage:Wann kommt das Konzept „flexibler Schulanfang plus“?

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Scherzfrage! – Norbert Schmitt (SPD): Doch, das war ernst gemeint! – Nicola Beer (FDP): Das spricht für den Fragesteller!)

Die Frau Ministerin hat jetzt das Wort.

Herr Kollege Schmitt, nach einer sachlichen Frage eine sehr sachliche Antwort, also sozusagen „Sachlichkeit plus“.

(Heiterkeit)

Wir gehen davon aus, dass hier jeweils zwei bis drei verschiedene Modelle zu einem Modell zusammengeführt werden, was inhaltlich begründet und evaluiert ist. Im anderen Fall gehen wir von einer bestehenden Tatsache im Sinne eines Stufenprogramms aus und bauen etwas dazu, was es bis jetzt in Hessen noch nicht gibt und auch in keinem anderen Bundesland.

Wir kommen zu Frage 600. Bitte schön, Frau Kollegin Ziegler-Raschdorf.

Ich frage die Landesregierung:

Welche konkreten Projekte und Vorhaben plant die Landeskoordinierungsstelle für die häusliche Gewalt bis zum Ende dieser Legislaturperiode?

Herr Minister der Justiz.

Frau Abgeordnete, die seit Februar 2006 bestehende Landeskoordinierungsstelle hat sich vorgenommen, sich um bedarfsorientierte individuelle Beratung der in Hessen bestehenden 26 kommunalen Arbeitskreise, um die Dokumentation und Evaluation der in Hessen bestehenden Hilfseinrichtungen, wie die Durchführung von jährlichen Fachtagungen zum Thema häusliche Gewalt, die Durchführung und die Organisation von Fortbildungsmaßnahmen für die professionellen Gruppen, die mit häuslicher Gewalt befasst sind,zu kümmern.Sie wird an der Bundeskonferenz der Interventionsprojekte und Koordinierungsstellen mitwirken. Konkret werden wir weiterhin Fortbildungsmaßnahmen für Richter und Staatsanwälte zum Thema häusliche Gewalt und Stalking und Podiumsdiskussionen zum gleichen Thema durchführen. Wir werden im Rahmen von Präventionsbörsen die Landeskoordinierungsstelle vorstellen. Eine Plakatkampagne, interdisziplinäre Fortbildungen zum Thema häusliche Gewalt, die Erarbeitung von Konzeptionen zum verstärkten Einsatz des beschleunigten Verfahrens in Fällen häuslicher Gewalt und des Einsatzes der elektronischen Fußfesseln bei Tätern zum Schutz der Opfer sind geplant. Des Weiteren wollen wir auch die Vernetzung der 26 örtlichen Arbeitskreise vorantreiben.Sicherlich wird ein Schwerpunkt der Arbeit auch der 12. Deutsche Präventionstag sein, der vom 12. bis zum 19. Juni 2007 in Wiesbaden stattfinden wird.

Damit beenden wir die heutige Fragestunde.

(Die Fragen 607, 608 und die Antworten der Lan- desregierung sind als Anlage beigefügt. Die Fragen 601 bis 606 sollen auf Wunsch der Fragestellerin und der Fragesteller in der nächsten Fragestunde beantwortet werden.)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Nachwahl – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU für die Nachwahl eines ordentlichen Mitglieds des Hauptausschusses – Drucks. 16/5508 –

Der Landtag wählt nach unserer Geschäftsordnung die 15 ordentlichen und die 15 stellvertretenden Mitglieder sowie 15 weitere stellvertretende Mitglieder des Hauptausschusses.Abg. Hoff hat mitgeteilt, dass er sein Amt als ordentliches Mitglied im Hauptausschuss mit sofortiger Wirkung niederlegt. Mit der Ihnen vorliegenden Drucks. 16/5508 schlägt die Fraktion der CDU mit Schreiben vom 25. April 2006 für diese Nachwahl das bisherige weitere stellvertretende Mitglied, Herrn Abg. Mark Weinmeister, als ordentliches Mitglied im Hauptausschuss vor.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Wer rückt für Abg.Weinmeister nach?)

Niemand. Das muss nicht sein.