Protocol of the Session on April 5, 2003

die Bevölkerung des Landes Hessen hat am 2. Februar 2003 ihre Abgeordneten zum Landtag neu gewählt. Der neu gewählte Landtag ist heute erstmals zusammengetreten.

Nach Art. 113 Abs. 2 HV erkläre ich namens der Hessischen Landesregierung den Rücktritt des Kabinetts.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Na endlich! – Heiterkeit)

Vielen Dank für den Zwischenruf. Die Konsequenzen sind nicht die, die Sie gerne möchten, aber immerhin.

(Heiterkeit)

Die bisherige Landesregierung wird die laufenden Geschäfte nach Art. 113 Abs. 3 HV bis zu deren Übernahme durch die neue Landesregierung weiterführen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Roland Koch

Diese Erklärung wird zur Kenntnis genommen.

Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 14:

a) Wahl der Hessischen Ministerpräsidentin oder des Hessischen Ministerpräsidenten (Art. 101 Abs. 1 HV)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte einige organisatorische Hinweise geben, die ich von unserem klugen Präsidenten Möller aus der vorigen Periode übernommen habe, damit das Verfahren ordnungsgemäß abläuft. Ich schlage Ihnen vor, dass nach der Wahl und der Annahmeerklärung noch die Vereidigung stattfindet. Ich bitte darum, dies zu respektieren. Im Anschluss daran hat der gewählte Ministerpräsident die Gelegenheit, einige Worte zu uns zu sprechen. Danach tritt eine Pause ein. – Nur kurz, Herr Kaufmann.

(Heiterkeit)

In der Pause besteht die Möglichkeit, dem Ministerpräsidenten zu gratulieren und die Medienvertreter ihres Amtes walten zu lassen.

Gemäß Art. 101 Abs. 1 HV wählt der Landtag ohne Aussprache die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder. Nach § 7 der Geschäftsordnung des Landtages erfolgt diese Wahl geheim. Ich bitte deshalb die benannten Wahlhelfer, Herrn Abg. Boris Rhein, Frau Abg. Nancy Faeser, Frau Abg. Sarah Sorge und Frau Abg. Nicola Beer, zu mir.

(Die Wahlhelfer stellen sich hinter den Präsidenten. – Zurufe: Ui! – Allgemeiner Beifall)

Jetzt muss ich fast sagen: Gott sei Dank ist Herr Kollege Rhein auch noch dabei.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sonst wäre das Bild aber noch netter!)

Meine Damen und Herren, ich erteile nun Herrn Dr. Franz Josef Jung für die CDU das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der CDU-Landtagsfraktion schlage ich zur Wahl des Ministerpräsidenten Herrn Abg. Roland Koch vor.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das überrascht jetzt doch!)

Meine Damen und Herren, nachdem die Fraktion der CDU Herrn Abg. Roland Koch für die Wahl zum Ministerpräsidenten vorgeschlagen hat, wie dies in der

Drucks. 16/14 steht, frage ich: Werden weitere Wahlvorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Wahlhandlung. Nach dem Namensaufruf der Abgeordneten, der gleich erfolgen wird, erhält jeder von Ihnen von den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern einen neutralen, mit dem Siegel des Landtags versehenen Briefumschlag und einen Stimmzettel. Ich weise darauf hin – das ist sehr wichtig –, dass Ihr Stimmzettel nur ein Kreuz in einem Kreis und keinerlei weitere Kennzeichen oder Bemerkungen enthalten darf. Wenn das anders wäre, wird der Stimmzettel ungültig.

Ich bitte zunächst die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, sich von dem ordnungsgemäßen Zustand des Wahlraumes und der Wahlunterlagen zu überzeugen.

Nun frage ich die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, ob die Überprüfung positiv ausgefallen ist. – Es werden keine Beanstandungen gegen den ordnungsgemäßen Zustand erhoben. Damit ist der Zustand ordnungsgemäß.

Bevor die Schriftführer mit dem Namensaufruf beginnen, bitte ich den Bereich der Regierungsbank zu räumen. Die beiden Seitentüren werden während des Wahlgangs geschlossen. Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, darauf zu achten, dass die Wahlhandlung geheim abläuft.

Meine Damen und Herren, ich eröffne den Wahlgang und darf bitten, mit dem Aufruf der Abgeordneten zu beginnen.

(Namensaufruf)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich frage jetzt: Sind alle Stimmzettel abgegeben? Ist jeder Abgeordnete aufgerufen und mit einem Stimmzettel versehen worden und hat ihn ausfüllen und abgeben können?

Das ist ganz offensichtlich der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte nun die Wahlhelferinnen und die Wahlhelfer, mit der Auszählung zu beginnen und dabei die ungeöffneten Stimmzettel zunächst zu zählen, damit wir auch 110 haben.Wenn es einer mehr ist, haben wir ein Problem. Bitte beginnen Sie mit der Auszählung. – 110 Stimmzettel. Dann bitte schön öffnen und auszählen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf nun das Ergebnis der Wahl bekannt geben. Die Niederschrift über die Wahl des Hessischen Ministerpräsidenten wurde angefertigt.

Die Zahl der anwesenden und stimmberechtigten Abgeordneten beträgt 110, die Zahl der ausgegebenen Stimmzettel beträgt 110, die Zahl der abgegebenen Stimmzettel beträgt 110. Die Zahl der gültigen Stimmzettel beträgt 110, und die Zahl der ungültigen Stimmzettel ist null.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Das sind schwierigste mathematische Vorgänge. – Auf den Vorschlag, Herrn Roland Koch zu wählen, entfielen 56 Stimmen.

(Anhaltender Beifall bei der CDU – Beifall bei Ab- geordneten der FDP – Die Abgeordneten der CDU erheben sich während des Beifalls von ihren Plät- zen.)

Mit Nein stimmten 45 Abgeordnete. 9 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

Nach Art. 101 Abs. 1 der Hessischen Verfassung ist zum Ministerpräsidenten gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Land

tags erhält. Ich stelle fest:Auf Herrn Koch ist die nach der Verfassung erforderliche Mehrheit bei der Wahl zum Hessischen Ministerpräsidenten entfallen.

Herr Koch, ich frage Sie nun, ob Sie die Wahl annehmen.

(Roland Koch (CDU): Herr Präsident, ja, ich nehme die Wahl an und danke für das Vertrauen! – Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 14:

b) Vereidigung des Ministerpräsidenten (Art. 111 HV)

Herr Koch, nach Ihrer Wahl zum Ministerpräsidenten habe ich die Pflicht, Sie entsprechend Art. 111 der Verfassung des Landes Hessen zu vereidigen. Der Ministerpräsident leistet den Amtseid vor dem Hessischen Landtag. – Meine Damen und Herren,ich darf Sie bitten,sich dazu zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich von den Plätzen.)

Ich lese Ihnen jetzt den Wortlaut des Eides vor und bitte Sie, ihn nachzusprechen. Sie können dies unter Hinzufügung einer religiösen Beteuerungsformel tun.

Der Eid hat folgenden Wortlaut:

Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt unparteiisch nach bestem Wissen und Können verwalten sowie Verfassung und Gesetz in demokratischem Geiste befolgen und verteidigen werde.

Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt unparteiisch nach bestem Wissen und Können verwalten sowie Verfassung und Gesetz in demokratischem Geiste befolgen und verteidigen werde, so wahr mir Gott helfe.

Herr Ministerpräsident, ich gratuliere Ihnen ganz herzlich zur Wahl zum Ministerpräsidenten. Ich wünsche uns eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Hessischen Landtag und der Hessischen Landesregierung. Ihnen und Ihrem Kabinett, das Sie uns noch vorstellen müssen, wünsche ich für dieses Land und für die Menschen dieses Landes viel Glück.

(Anhaltender Beifall bei der CDU und der FDP – Abg. Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) überreicht Blumen. – Ministerpräsident Roland Koch nimmt Glückwünsche entgegen. – Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein.)