Protocol of the Session on February 26, 2020

(Beifall DIE LINKE)

Bei einer Scheidungsquote von mittlerweile etwa 30 Prozent stellt ein derartiges Versprechen zwar im individuellen Fall möglicherweise einen guten Anlass zum Feiern dar, kann aber nicht als Garant verstanden werden, hier eine Sorgegemeinschaft auf Dauer zu haben.

Schauen wir noch einmal über den Tellerrand und wagen den Blick nach Nordrhein-Westfalen. Dort gibt es eine sogenannte assistierte Reproduktionsrichtlinie, die genau das Ziel hat, dieses BundesCo-Finanzierungsprogramm abzugreifen. Darin heißt es explizit: Zuwendungsempfänger sind Ehepaare oder heterosexuelle Paare in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. In diesem Falle ist schon einmal der Blick über den Tellerrand geöffnet. Ebenfalls gemeint sind Ehepaare oder Paare in nichtehelichen Lebensgemeinschaften, aber – ich sehe schon, einige haben aufmerksam zugehört – es handelt sich hierbei ausschließlich um heterosexuelle Paare.

Hier ist ein klarer Ausschluss jeder Form von homosexuellen Paaren enthalten, begründet darüber, dass diese Maßnahmen immer davon ausgehen, dass von beiden Partnern die Keimzellen, also Eizellen und Spermienzellen, verwendet werden. Eine Unterstützung finanzieller Art, um für homosexuelle Paare einen Kinderwunsch zu erfüllen, ist nicht vorgesehen. Deshalb halten wir diesen Antrag auch für zu kurz gegriffen.

(Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen)

Der vorliegende FDP-Antrag ist aus unserer Sicht daher unvollständig und kann von uns heute noch nicht verabschiedet werden. Wir haben hier noch

Gesprächsbedarf. Wir halten es durchaus für richtig, dass wir diese Diskussion noch einmal aufnehmen. Wir werden den Antrag heute verweisen. Aber wir müssen mit Sicherheit die Fragen der Beziehungen, ob verheiratet oder nicht verheiratet und auch jenseits heterosexueller Beziehungen, mit in den Blick nehmen.

Ich halte es auch für richtig, die Krankenkassen hier nicht aus der Verantwortung zu lassen, die sich hier in der Vergangenheit unzulässigerweise, wie ich finde, zurückgezogen haben. Solange dies aber noch der Fall ist, müssen wir uns dieses Themas noch einmal annehmen und werden es mit der gebotenen Ausführlichkeit in der Deputation tun. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Bensch.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute als Landtag der Freien Hansestadt Bremen – und wir vertreten neben der Stadtgemeinde Bremen auch die wunderbare Seestadt Bremerhaven – ein kleines Stück parlamentarische Geschichte schreiben können und nicht aus irgendwelchen Gründen einfach etwas abschmettern und sagen: Das gefällt uns nicht, dann sind wir schon einmal einen Schritt weitergekommen.

Ich freue mich, dass von der Koalition ein Signal des Entgegenkommens gesendet wurde und dass wir uns gemeinsam dafür auf den Weg machen wollen, den kinderlosen Paaren, die ungewollt kinderlos sind, ein Stück weit Rechnung zu tragen und ihnen pragmatisch zu helfen, damit sie nicht bei hohen Kosten allein im Regen stehen bleiben. Dafür jetzt schon einmal ein großes Dankeschön!

(Beifall CDU, FDP)

Es sind schon ein paar Fakten, ein paar Kennzahlen genannt worden, und ich möchte gern noch einmal das eine oder andere von mir geben, damit alle sehen: Das ist kein Luxusproblem. Das kann auch ein Problem von Menschen sein, die mitten im Leben stehen, die glauben, dass sie gesund sind, rund um die Uhr glücklich sind, und trotzdem ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie während eines Zyklus der Empfängnisfähigkeit schwanger werden, äußerst gering.

Das führt dazu, dass jemand, der es auch schon über ein Jahr lang versucht, immer noch nicht schwanger wird. Es dauert und dauert und dauert. Deswegen ist dann auf einmal auch die Psyche betroffen. Es sind nicht nur viele psychosoziale Probleme, die mit dem ungewollten Kinderwunsch einhergehen. Es ist manchmal auch die Lebensführung, es sind Probleme am Arbeitsplatz, es ist die Angst vor der Zukunft. Das können ganz viele Bereiche des alltäglichen Lebens sein, die auch dazu beitragen, dass Paare ungewollt kinderlos bleiben.

Dann kommt irgendwann das Thema, man sagt ja immer Reproduktionsmedizin, ich sage ganz einfach der fortpflanzungsmedizinischen Hilfe. Dann kommen diese Verfahren. Das kann sehr schnell auch in die Tausende Euro gehen und deswegen ist es vernünftig, wenn es Fördertöpfe gibt und auch zu schauen: Kommen wir da heran? Deswegen halte ich die Grundeinstellung der FDP für zielführend. Da, wo es Förderprogramme gibt, auch den eigenen Landesbeitrag zu leisten, finde ich gut.

Ich hätte hier heute für die CDU-Fraktion eindeutig auch eine Zustimmung erklärt. Ich kann aber auch den Argumenten der Koalition ein Stück weit folgen und finde es daher zielführend und gut, dass wir unter Federführung der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz weiter darüber beraten und uns dann in Richtung Beteiligung auf den Weg machen.

Ich sage aber auch jetzt schon: Wer das nur als Beerdigung der zweiten Klasse verstehen mag und wegschieben möchte, um öffentlich gut dazustehen, den warne ich. Denn wer die Hilfe zur Selbsthilfe, und sei es im Rahmen der Landesverantwortung, nicht wahrnimmt, der trägt am Ende auch eine gewisse Mitverantwortung dafür, dass kinderlose Paare leider kinderlos bleiben. Genau das wollen wir nicht.

Ich bin für diesen gemeinsamen Weg. Lassen Sie uns aus Bremerhaven ein Signal senden, lassen Sie uns aktiv helfen, kinderlosen Paaren dabei zu helfen, Kinder zu bekommen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall CDU, FDP)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Osterkamp-Weber.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr ge

ehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend hat auf seiner Internetseite einen Fördercheck eingerichtet. Da kann ich mich als Frau in Bremen informieren, ob ich eine Förderung bekomme, wenn ich die Reproduktionsmedizin in Anspruch nehmen möchte.

Es gibt dort die Fragen eins bis elf. Die erste Frage ist: Aus welchem Bundesland kommen Sie? Ich klicke Bremen an, und damit ist das Programm für mich beendet, weil Bremen an dem Förderprogramm nicht teilnimmt. Das ist sehr plakativ, aber beispielhaft dafür, was es mit einem macht, wenn nach Frage eins die Fördermöglichkeit für mich schon beendet ist.

Ich habe dann weiterüberlegt, dass das doch für Bremen eigentlich so nicht sein und so nicht stehen bleiben kann. Fakt ist, dass es bis zum 31. Dezember letzten Jahres noch zwei Krankenkassen in Bremen gab, die zu 100 Prozent die Reproduktionsmedizin unterstützt haben. Eine davon hat das zu Beginn des Jahres aus dem Grund aufgegeben, dass sie sagen: Es sind jetzt inzwischen elf Länder, die mit diesem Förderprogramm von Bund und Land angetreten sind, zuletzt das große Land Bayern, und man sehe nicht mehr ein, dem weiter nachzukommen.

(Vizepräsidentin Dogan übernimmt den Vorsitz.)

Ich finde, wir haben auf der einen Seite diese Debatte, nämlich inwiefern sind der Staat, das Land, unser Land Bremen, der Bund dafür verantwortlich, dass Eltern der Kinderwunsch erfüllt werden kann? Auf der anderen Seite stellt sich die Frage: Wie sehr haben die Krankenkassen eine Verantwortung, diesem nachzukommen? Ich finde, diese Debatte muss und sollte hier im Land Bremen noch weiter geführt werden. Dass wir den Antrag überweisen, haben Sie schon gehört.

Ein anderer Punkt, der uns als Bündnis 90/Die Grünen unglaublich wichtig ist, ist, dass nur verheiratete Paare Zugang zu diesen Unterstützungsmaßnahmen haben. Das kann für uns so nicht stehen bleiben, und es kann auch nicht stehen bleiben, dass bisher nur eine Kasse einen Teil der Kosten für gleichgeschlechtliche Partnerschaften übernimmt, aber auch nur, wenn dort das Lebenspartnerschaftsgesetz erfüllt ist. Dagegen müssen wir vorgehen, das müssen wir diskutieren, und das muss hier in Bremen ganz anders sein.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Die Diskussion auf Grundlage von psychischen Folgeerscheinungen durch Kinderlosigkeit zu führen, finde ich, und da möchte ich auch einmal meine persönliche Betroffenheit nennen, nicht angemessen, sondern es muss hier um die Sachfrage gehen, damit die Aufgabe übernommen wird, dass Menschen oder Paare, die, aus welchen Gründen auch immer, keine Kinder bekommen können, eine Unterstützung bekommen. Das möchte ich hier in Bremen mit der Überweisung in die zwei Deputationen auf Sachebene diskutieren. – Vielen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Wischhusen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich auch ganz herzlich für die konstruktive Debatte bedanken und vor allem auch dafür, dass Sie bereit sind, dass wir in der Deputation weiterdiskutieren, das finden wir sehr gut.

Vor allem können wir da auch noch einmal aufnehmen, was Nelson Janßen angesprochen hatte, dass wir vielleicht auch noch einmal diskutieren können, inwiefern alleinerziehende und gleichgeschlechtliche Paare, aber auch unverheiratete Paare in dieser Förderung, in der Bundesrichtlinie, berücksichtigt werden können beziehungsweise dass das dort eingeführt wird. Im Moment ist das ja leider nicht so.

Wir hatten dazu in der letzten Legislaturperiode auch schon einmal einen Antrag eingebracht, ich glaube sogar, mit der Unterstützung der LINKEN. Es ging darum, zu prüfen, inwieweit über Landesmittel eine Gleichbehandlung der unverheirateten Paare erfolgen kann. Auch damals hatten wir schon darüber gesprochen und es wäre schön, wenn wir das alles in der Deputation, auch gern größer, aufnehmen.

Warum haben wir es dieses Mal so kurz gehalten? Das war hier die Kritik. Das lag daran, dass wir gesagt haben, wir würden uns jetzt gern erst einmal an die Bundesrichtlinie angleichen, die ja das aktuelle Standardmaß und dieses Mindestmaß vorsieht und jetzt nicht den Bogen noch größer ziehen, indem wir ein großes Fass aufmachen, sondern unser Ziel war tatsächlich, dass wir hier sehr unkompliziert, unbürokratisch und sehr schnell den Menschen helfen können, die sich unbedingt ein Kind

wünschen und ihnen damit auch Zugang zur Unterstützung bei diesen sehr, sehr hohen Kosten ermöglichen können.

Das hatte auch Frau Reimers-Bruns noch einmal dargestellt. Es sind unglaublich hohe Kosten, die da zum Teil anfallen. Deswegen freuen wir uns, dass wir darüber noch einmal diskutieren können. Vielen Dank dafür!

Was mir noch wichtig ist, vielleicht können wir das in dem Zusammenhang auch noch einmal diskutieren: Im Rahmen der Bundesrichtlinie finden wir es problematisch, dass die Förderung einfach schlagartig bei Frauen ab 40 Jahren endet. Auch darüber könnte man sich sicherlich noch einmal Gedanken machen, ob das heute noch so richtig und angemessen ist.

Im Zuge dessen, Frau Reimers-Bruns: Es wäre natürlich schön, wenn die Krankenkassen das wieder zahlen. Wir sind da ja gar nicht weit auseinander. Aber die Frage ist: Inwiefern hat das kleinste Bundesland Bremen als eines der fünf letzten verbleibenden, die diese Förderrichtlinie nicht haben, überhaupt den Einfluss und die Chance, die Krankenkassen dazu zu bewegen, die kompletten Kosten wieder zu übernehmen? Vielleicht könnten wir die Krankenkassen trotzdem mit an den Tisch holen und schauen, inwiefern man enger zusammenarbeiten oder das tatsächlich auch wieder ausdehnen kann. Wünschenswert wäre es allemal.

Wir freuen uns auf die weitergehende Diskussion und bedanken uns für die Debatte! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall FDP)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Senatorin Bernhard.

Meine sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Verhältnis der Gesellschaft zu Sexualität und Partnerschaft und zum Kinderwunsch hat sich deutlich verändert. Als im Jahr 2004 das GKV-Reformgesetz verabschiedet wurde, sagte das Gesundheitsministerium, damit sei die finanzielle Unterstützung der künstlichen Befruchtung auf ein vernünftiges Maß zurückgeführt worden. Damit würden wir heute tatsächlich nicht mehr durchkommen, und das ist auch richtig so.

Assistierte Verfahren gelten heute nicht mehr als exotisch, sondern als normale Möglichkeit. Allerdings als eine Möglichkeit, deren Erfolgsaussichten begrenzt sind. Ebenso in Veränderung befindet sich die gesellschaftliche Haltung zum Kinderwunsch von gleichgeschlechtlichen Paaren. Die Bundesärztekammer hat im Jahr 2018 ihre Richtlinien zur künstlichen Befruchtung komplett überarbeitet. Die Richtlinien schließen unverheiratete Paare seither nicht mehr aus und sind grundsätzlich auch offen für künstliche Befruchtung bei Frauenpaaren. Allerdings hat bislang nur Hamburg eine Richtlinie der Landesärztekammer, die ausdrücklich Frauen in eingetragener Lebenspartnerschaft als Zielgruppe für künstliche Befruchtung nennt. Hier wird sich unsere Landesärztekammer mit Sicherheit auch noch ein wenig bewegen müssen.

Es gibt aber einen großen Unterschied zwischen der Haltung zur künstlichen Befruchtung, die offener und weniger diskriminierend geworden ist, und der Haltung zum Geld, das diese Behandlung kostet. Seit der Gesundheitsreform im Jahr 2004 übernehmen die gesetzlichen Kassen, wie hier schon ausgeführt wurde, bei bis zu drei Versuchen nur 50 Prozent der Kosten der künstlichen Befruchtung.

Die Auswirkung war drastisch. Mit der Reform ging die Zahl der Kinder, die nach entsprechenden Behandlungen geboren wurden, deutlich zurück. Die Länder setzen sich seit dem Jahr 2008 in verschiedenen Varianten dafür ein, dass die Kassen wieder die Kosten übernehmen, damit die Paare einkommensunabhängig entlastet werden.

Jede zehnte Partnerschaft in Deutschland bleibt heute ungewollt kinderlos. Die Gründe können vielfältig sein, die wurden hier auch zum Teil schon erwähnt, unter anderem, weil womöglich der Kinderwunsch später in Angriff genommen wird, die Vereinbarkeit in unserer Gesellschaft immer noch nicht so gut ist und so weiter. Ich finde auch, dass die Behandlung bei unerfülltem Kinderwunsch auf gar keinen Fall eine Frage des Geldbeutels sein sollte. Das ist auch hier in der Debatte deutlich erwähnt worden. Das gilt allerdings für viele Behandlungen, die heute nicht mehr vollständig von den Kassen übernommen werden, ob das zahntechnische Behandlungen, Sehhilfen oder auch die Gesundheitsprävention sind. Da gäbe es auch noch durchaus Luft nach oben.

Die Kosten sind keine Kleinigkeit. Es sind mehrere Tausend Euro, die man haben muss. Das Bundesprogramm finanziert einen Teil dieser individuell zu tragenden Kosten, wenn die Bundesländer es in gleicher Höhe co-finanzieren. Wenn man aber die Maxime ernst nimmt, dass der Kinderwunsch wirklich nicht vom Geldbeutel abhängig sein darf, müsste ein Landesprogramm den Eigenanteil eigentlich auf null senken, zumindest für Paare mit geringem Einkommen.

Das ist übrigens der Weg, den Bremen in der Frage der Kosten für Verhütungsmittel gegangen ist. Da gibt es einen Fonds, der bereitgestellt wurde. Nun müssen wir fragen: Von wie viel Geld reden wir denn? Bayern hat ein Landesprogramm beschlossen, das gut fünf Millionen Euro jährlich bereitstellt, Niedersachsen gut drei Millionen Euro. Wir müssen also vielleicht um die 200 000 bis 300 000 Euro dafür einstellen. Das wäre zumindest eine ungefähre Schätzung. Aktuell steht so eine Summe nicht zur Verfügung. Ich finde, es schreit geradezu danach, einen Haushaltsantrag der FDP auf den Tisch zu bekommen. Wie in allen Fällen bleibt es dann letztendlich eine Frage des politischen Willens.

Ich finde es richtig, dass man mit den Kassen in Verhandlungen treten sollte und dass man diesen Druck erhöht. Es ist ja auch so, dass die AOK auf landespolitischer Ebene noch am ehesten dafür infrage kommt, entsprechenden politischen Druck auch wahrzunehmen. Wir sollten das auf keinen Fall aus den Augen verlieren, und ich bin der Meinung, dass wir das natürlich in der Gesundheitsdeputation aufnehmen und es keine Beerdigung zweiter Klasse wird. Davon gehe ich auf jeden Fall aus, weil ich glaube, die Einigkeit, dass hier Handlungsbedarf besteht, ist ja absolut deutlich geworden. Es ist ja auch nicht der erste Antrag, der in diese Richtung zielt.