Protocol of the Session on February 26, 2020

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Bernhard.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Wischhusen.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schwer, jetzt wieder zur Tagesordnung überzugehen. Viele Paare sehnen sich danach, gemeinsam eine Familie zu gründen und auch eigene Kinder zu bekommen, das wissen wir. Rund zehn bis 15 Prozent der Paare, die sich Kinder wünschen, haben leider Schwierigkeiten, schwanger zu werden.

Wenn wir uns Statistiken anschauen, bleiben dementsprechend rund sechs Millionen Menschen in Deutschland ungewollt kinderlos. Diese ungewollte Kinderlosigkeit stellt viele Beziehungen und Lebensmodelle vor ernste Herausforderungen, und die Gründe für ungewollte Kinderlosigkeit sind vielfältig, und auch die psychischen Belastungen sind in den meisten Fällen immens.

Häufig dominiert der extreme Wunsch nach einem eigenen Kind den Alltag stark und hat damit auch sehr negativen Einfluss auf das gemeinsame Leben des Paares. Der medizinische Fortschritt ermöglicht dankenswerterweise neue Optionen. Die Reproduktionsmedizin hat vielen Paaren ihren Herzenswunsch bereits erfüllt. Doch sind die zumeist hohen Kosten für junge Familien nur schwer stemmbar. Diese finanzielle Hürde zerstört vielen Menschen ihren größten Wunsch und lässt die hohen psychischen Belastungen, die ohnehin schon vorhanden sind, noch weiter steigen.

Die Möglichkeit, sich den Kinderwunsch zu erfüllen, hängt somit vom Geldbeutel der Paare ab. Wir finden: Das ist unfair und muss geändert werden.

(Beifall FDP)

Die gute Nachricht ist: Es kann tatsächlich geändert werden. Der einfachste Weg ist es nämlich, ein

Landesprogramm aufzulegen, um so Komplementärmittel des Bundes abzurufen, um für die Paare eine Maximalförderung von Bund und Land von bis zu 50 Prozent der Kosten der ersten Behandlung des verbleibenden Eigenanteils nach Abrechnung mit den Krankenkassen zu erreichen. Das ist sehr viel.

Um es noch einmal herauszustellen: Die Förderung des Bundes ist wohnortgebunden. Paare aus dem Bundesland Bremen, die sich ein Kind wünschen, aber es eben auf natürlichem Wege nicht bekommen können, werden durch das Fehlen dieser Förderrichtlinie somit gegenüber dem Umland benachteiligt. Durch das Fehlen einer Förderrichtlinie erhält derzeit niemand in Bremen eine Förderung.

Wir haben schon einmal darüber diskutiert, wie Sie sich vielleicht noch erinnern können, und damals wurde die finanzielle Unterstützung abgelehnt, weil der damals rot-grüne Senat der Auffassung war, dass die Krankenkassen die Kosten tragen müssten und eine Co-Finanzierung deshalb nicht infrage käme. Aber Bremen ist mittlerweile eines der letzten von noch fünf verbliebenen Bundesländern, die ihren Bürgerinnen und Bürgern finanzielle Unterstützung bei dem Thema vorenthalten.

(Vizepräsidentin Grotheer übernimmt den Vorsitz.)

Bis auf das Saarland, Baden-Württemberg, Hamburg, Schleswig-Holstein und eben noch Bremen haben alle anderen Bundesländer eine entsprechende Förderrichtlinie erlassen. Der finanzielle Aufwand dürfte sich für ein kleines Bundesland wie Bremen eigentlich in Grenzen halten. Wir schätzen, dass dafür ein mittlerer sechsstelliger Betrag bereitgestellt werden müsste. Gemessen an dem Nutzen und Mehrwert für unser Bundesland, den jede gewonnene Schwangerschaft übrigens mit sich bringt, sind diese Mittel es allemal wert, eingesetzt zu werden, ganz zu schweigen davon natürlich, dass das auch einen erleichternden Effekt für die betroffenen Paare hat.

Ich appelliere damit an die Regierungsparteien: Bitte unterstützen Sie uns und geben Sie diese Verweigerungshaltung auf. Die Forderung, endlich ein Förderprogramm auf den Weg zu bringen, wird jetzt in der dritten Legislaturperiode in Folge an Sie gerichtet. Das Zeichen, das Sie durch Ihre bisherige Ablehnung an alle jungen Paare senden, ist in unseren Augen fatal. Wir wollen als Bundesland attraktiv und familienfreundlich sein, und wenn es darauf ankommt, Paare in einer schwierigen Situation zu unterstützen, sind Sie aber eben nicht bereit

bisher jedenfalls –, die entsprechende Verantwortung und auch das Geld in die Hand zu nehmen.

Bremen zeichnet sich als ein tolerantes, offenes und familienfreundliches Bundesland aus. Unsere zwei Stadtgemeinden sollen doch Magnet sein, gerade auch für junge Familien. Somit sollten wir dringend Paare, die auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen können, unterstützen. Wir Freien Demokraten appellieren noch einmal ganz ausdrücklich an die Koalition, insbesondere einkommensschwache Paare nicht im Regen stehen zu lassen.

Planen Sie bereits jetzt die entsprechenden Mittel in den Haushalt ein und bringen Sie ein Förderprogramm auf den Weg, das eine Beteiligung am Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktionsmedizin ermöglicht. Jetzt ist nämlich die Chance, kinderlosen Paaren, die sich so sehr nach einem eigenen Kind sehnen, zu helfen und die richtigen Stellschrauben zu drehen für die Familien und für Bremen, und daher bitten wir um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank!

(Beifall FDP)

Meine Damen und Herren, bevor ich jetzt der Abgeordneten ReimersBruns aus der Fraktion der SPD das Wort erteile, möchte ich auf den Besuchsrängen ganz herzlich die ehemaligen Abgeordneten und Kollegen Bernd Ravens und Elias Tsartilidis begrüßen. Es ist schön, Sie wieder einmal in unserem Hause zu sehen. Herzlich willkommen!

(Beifall)

Bitte sehr, Frau Reimers-Bruns.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Begriff assistierte Reproduktionsmedizin, mit dem wir uns heute beschäftigen, ist sperrig. Das Thema, das mit diesem Begriff verbunden ist, ist dagegen überhaupt nicht sperrig beziehungsweise abgehoben. Im Gegenteil, es ist ein Thema, das hochemotional diskutiert wird, denn es betrifft Menschen, die sich nichts sehnlicher wünschen als ein eigenes Kind.

Es betrifft Menschen, für die es leider nicht möglich ist, sich diesen Wunsch auf natürlichem Weg zu erfüllen. Diejenigen von uns, die wir hier versammelt sind, die dieses wunderbare Ereignis schon einmal erfahren durften, das eigene, gerade geborene

Baby im Arm zu halten, können vielleicht nachempfinden, wie es Menschen geht, die diesen Wunsch nicht erfüllt bekommen. Es geht hier nämlich nicht, so hat das auch schon meine Vorrednerin gesagt, um wenige Einzelfälle. Nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend versucht in Deutschland jedes sechste Paar durch eine künstliche Befruchtung Eltern zu werden.

Allerdings sind die Behandlungskosten nicht gering, sondern umfassen meist mehrere Tausend Euro. Zum Beispiel fallen bei einer In-vitro-Behandlung insgesamt circa 3 000 Euro pro Zyklus an. Da die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft pro Zyklus nur bei etwa 30 Prozent liegt, sind oft bis zu drei bis vier Zyklen notwendig. Das heißt, es können Kosten in Höhe von circa 12 000 Euro entstehen.

Bis zum Jahr 2004 wurden die Behandlungskosten von den gesetzlichen Krankenkassen zu 100 Prozent übernommen und das war auch richtig und angemessen. Denn eine organisch bedingte Unfruchtbarkeit ist eine Krankheit, und die Behandlung von Krankheiten sollte vollumfänglich von den Krankenkassen gezahlt werden. Dafür stehen wir ein.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Seit dem Jahr 2004 gelten nun andere Regelungen, die dazu geführt haben, dass betroffene Menschen nicht nur emotional durch den unerfüllten Kinderwunsch belastet sind, sondern sich auch die Frage stellen müssen, ob sie es sich finanziell überhaupt leisten können, den Weg der künstlichen Befruchtung zu beschreiten. Die Chancen, die die Medizin bietet, können also oft nicht ergriffen werden, weil das finanzielle Risiko zu hoch ist.

Sie, liebe FDP-Fraktion, haben in Ihrem Antragstext ausgeführt, dass die Anzahl der durch reproduktionsmedizinische Verfahren gezeugten Kinder infolge dieser Gesetzesänderung drastisch zurückgegangen ist. Hier herrscht also die Zweiklassengesellschaft, die wir von der SPD-Fraktion auf keinen Fall wollen.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Nur kann unsere Antwort auf diesen Missstand nicht sein, dass den Menschen, die sich für eine reproduktionsmedizinische Maßnahme entschieden haben, dadurch keine Kosten entstehen, weil 50 Prozent die Krankenkassen, 25 Prozent der

Bund und 25 Prozent das Bundesland, in dem sie leben, übernehmen. Warum sollen Steuermittel aufgewendet werden, wenn es eigentlich um eine reine Krankenkassenleistung gehen sollte? Wir müssen aufpassen, dass wir uns als Land nicht immer als Lückenbüßer für unzureichende Regelungen der Krankenkassen aufführen.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Aus diesem Grund ist unser zentrales Anliegen, dass die Kassen für Patientinnen und Patienten die notwendige Gleichberechtigung herstellen. Es gibt tatsächlich Krankenkassen, die diese Maßnahmen zu 100 Prozent übernehmen und dadurch, meiner Einschätzung nach, anerkennen, dass es sich um ihre ureigenste Leistung handelt, die zu ihren ureigensten Aufgaben gehört.

(Beifall SPD)

Allerdings müssen die Versicherten ein Zusatzleistungspaket einkaufen. Es ist also nicht zum normalen Versicherungstarif möglich, diesen 100-prozentigen Schutz oder diese 100-prozentige Zahlung zu bekommen. Es gehört nicht zu deren Regelleistung.

Damit betroffene Bürgerinnen und Bürger unseres Landes die Unterstützung erhalten, die sie verdienen, ist es richtig, dass wir uns mit dem Thema assistierte Reproduktionsmedizin weiter eingehend beschäftigen und das nicht einfach negieren und zurückweisen.

Aus diesem Grund beantragt die SPD-Fraktion zusammen mit den Fraktionen von DIE LINKE und von Bündnis 90/Die Grünen, diesen Antrag in Federführung an die Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz zu überweisen und die Deputation für Soziales, Jugend und Integration dabei einzubeziehen, damit wir wirklich versuchen, eine vernünftige Lösung zu finden. Davon bin ich sehr überzeugt. – Vielen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Janßen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP hat uns in der heutigen Sitzung einen Antrag zur Frage der Reproduktionsmedizin vorgelegt. Das wird umgangssprachlich auch oft als Kinderwunschbehandlung bezeichnet, wobei die

Kinderwunschbehandlung mehr umfasst, als nur die kostenaufwendigen Maßnahmen, um die es hier primär geht.

In Deutschland reden wir im Moment über etwa sechs Millionen Menschen, die ungewollt kinderlos sind. Das ist etwa ein Sechstel der Paare im Alter zwischen 25 und 69 Jahren. Unfreiwillige Kinderlosigkeit ist damit kein Nischenproblem, sondern ein Problem einer großen gesellschaftlichen Gruppe, das nicht selten auch zu erheblichen Belastungen für die kinderlosen Paare führt. Ein unerfüllter Kinderwunsch kann an ganz unterschiedlichen Problemen liegen. Sowohl beim Mann als auch bei der Frau können medizinische Ursachen die Grundlage dafür sein, dass der Kinderwunsch sich nicht natürlich erfüllen lässt.

Es gibt viele verschiedene Behandlungsmethoden von Vitaminvergaben über Hormonbehandlungen bis hin zu In-vitro-Verfahren und damit der künstlichen Befruchtung, die nicht mit unerheblichen Folgen verbunden ist. Die Medizin hat auf diesem Gebiet in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte gemacht. Während vor einigen Jahren noch ein relativ niedriger Prozentsatz künstlicher Befruchtungen zu einer Schwangerschaft geführt hat, kann man heute davon sprechen, dass annähernd 30 Prozent der künstlichen Befruchtungen zu einer anschließenden Schwangerschaft führen.

Die Kosten für jede einzelne durchgeführte Behandlung liegen für eine In-vitro-Fertilisation beziehungsweise eine intraplasmatische Spermieninjektion, zwei verschiedene Verfahren, die zur Anwendung kommen, zwischen 3 000 und 4 000 Euro. Bevor allerdings derartige Maßnahmen ergriffen werden, wird abgesichert, dass über andere Verfahren nicht auf natürlichem Wege unterstützt werden kann.

Die genannten Kosten werden bei verheirateten Paaren durch die Krankenkassen nur anteilig und auch nur für eine begrenzte Anzahl von Versuchen übernommen. Wie Sie der Höhe der Summen entnommen haben, handelt es sich dabei dann schnell um höhere vierstellige bis fünfstellige Beträge, die für einen großen Teil der Gesellschaft überhaupt nicht zu leisten sind. Damit ist der Punkt, hier einen Ausschluss zu haben, durchaus ein richtiger, den wir auch als ein Problem bezeichnen.

Wir müssen auch feststellen, dass für die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Zum einen muss ein bestimmtes Alter erreicht sein

und es darf ein bestimmtes Alter nicht überschritten sein, das ist soweit nachvollziehbar. Doch nicht nur das. Auch – jetzt komme ich zu dem Teil, in dem ich den FDP-Antrag unzureichend finde – handelt es sich ausschließlich um verheiratete Paare, bei denen diese Kosten übernommen werden.

Wir wissen, dass mittlerweile etwa ein Drittel der Kinder unehelich geboren sind, wie viele unehelich gezeugt sind, darüber schweigen die Statistikbände. Die Fähigkeit von Paaren, sich gut und langfristig umeinander und um die Kinder zu kümmern, hängt mit Sicherheit von vielen verschiedenen Faktoren ab – von einem Eheschein allerdings mit Sicherheit nicht.

(Beifall DIE LINKE)