Protocol of the Session on February 26, 2020

haben die Möglichkeit, diese mit in das Krankenhaus zu nehmen. Diejenigen, die die persönliche Assistenz über sogenannte Sachleistungen beziehen, nicht. Im Sozialgesetzbuch heißt es in § 11 Absatz 3 zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus, dass die Träger der Sozialhilfe die Kosten für eine persönliche Assistenz während eines akut stationären Krankenhausaufenthalts nur dann zu übernehmen haben, wenn der betroffene Mensch mit Behinderung die Assistenz im sogenannten Arbeitgebermodell selbst organisiert. Das lehnen wir als LINKE als völlig unsozial ab. Es widerspricht in eklatanter Art und Weise dem Geist der UN-Behindertenrechtskonvention.

Teilhabe kann und darf nicht abhängig sein vom sozialen Status. Gerade in einer Situation, in der Menschen sich in hohem Maße fremdbestimmt und ausgeliefert erleben, wie das aufgrund erheblichen Personalmangels in kaputtgesparten Krankenhäusern öfter der Fall ist, ist das Recht auf eine persönliche Assistenz unabdingbar. Wir fordern den Senat von daher auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass eine rechtliche Grundlage für einen weiteren Bezug der Assistenzleistungen und damit zur Sicherung der Versorgungskontinuität im Krankenhaus für alle Assistenznehmer*innen geschaffen wird. – Danke!

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! In unserem Sozialstaat sind wir weit gekommen, was die Rechte der Menschen mit Beeinträchtigungen angeht. Menschen mit Behinderung haben ihre Rechte gerade auch aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention.

Zugleich müssen wir aber feststellen, dass die Situation die ist, dass diese Rechte im Krankenhausbereich nicht umgesetzt werden, so zumindest nach unserer und der Auffassung der Betroffenenverbände. Teilhabe ist etwas anderes und auch weit mehr als Barrierefreiheit, denn natürlich stellt ein Krankenhaus eine Barriere für einen Menschen mit Beeinträchtigungen dar. Insofern ist es auch richtig, dass wir hier aktiv werden und den Bund auffordern, etwas zu tun, und deswegen sind wir der Koalition auch dankbar, diesen Antrag gestellt zu haben. Wir werden ihn voll und ganz unterstützen.

In Bremen müssen wir dann aber auch hingehen und überlegen, was wir tun können, wie es denn mit dem medizinischen Zentrum für Menschen mit Beeinträchtigungen aussieht, das wir in Bremen einrichten wollten und das immer noch nicht so vorhanden ist, wie wir es uns als einen Anschluss an das Eltern-Kind-Zentrum eigentlich gewünscht und vorgestellt haben.

Es greift aber auch zu kurz, nur zu überlegen, dass es um die Menschen mit Behinderungen geht, die selbst Assistenten anstellen können oder deren Assistenten bei anderen angestellt sind. Wie ist es mit Dementen, die vielleicht noch gar nicht als behindert eingestuft sind, die aber im Krankenhaus natürlich auch in einer besonderen Situation sind und entsprechende Betreuung benötigen?

Ich möchte darüber berichten – einige wissen das, ich bin in zwei Vereinen tätig, die sich gemeinnützig um Menschen mit Beeinträchtigungen kümmern –, wie es mit Menschen ist, die in besonderen Wohnformen, früher haben wir das Wohnheim genannt, leben? Auch die haben einen besonderen Betreuungsbedarf.

Ich kann Ihnen sagen, wir haben das erlebt: Da war ein Mensch, Mitte fünfzig, mit einem Herzfehler, der musste in das Klinikum Links der Weser und der brauchte eine durchgehende Betreuung, damit er sich auf der Intensivstation nicht die Kabel und Schläuche herauszog, weil er das als eine beängstigende Situation erlebte. Das war nur mit großem Einsatz und gemeinsam mit der Familie organisierbar. Da hat die Einrichtung auch geschaut, wie sie es schafft und nicht darauf geschaut, wie es finanziert ist und welcher Kostenträger das macht. Das kann man tun, aber das kann man nicht beliebig oft tun, weil das nicht geht. Deswegen ist es wichtig, hier genauer hinzuschauen und zu sehen, was rechtlich möglich ist.

Ich habe es miterlebt, als ein Autist im Krankenhaus war und die Situation für sich bedrohlich, fremd und überfordernd angesehen hat. Der brauchte eine Tagesbetreuung, nachts ging es ohne, einfach um dieses traumatische Erlebnis verarbeiten zu können. Da geht es nicht um eine Assistenz im selben Stundenumfang. Da geht es häufig darum zu überlegen, wie man eine viel größere Assistenzdichte schafft, weil die in dieser Situation viel notwendiger ist, während der Lebensalltag vielleicht mit vier, fünf Stunden in der Woche gestaltet werden kann, weil nur ein paar Belange geklärt beziehungsweise unterstützt werden müssen.

Es ist auch nicht immer so, dass der Behinderte selbst der Arbeitgeber ist. Manchmal sind das auch die gesetzlichen Betreuer. Das macht das Ganze auch noch viel schwieriger, weil dann das Verhältnis noch viel komplizierter ist zwischen dem rechtlichen Betreuer, der für die Rechtsgeschäfte zuständig ist, und dem, der die übrigen Belange des Behinderten im Blick hat.

Insofern hätten wir als Fraktion der FDP dem Antrag der CDU zustimmen können, weil die Ausgestaltung, wie es beispielsweise in Anlehnung an Thüringen geschehen soll, noch offen ist und im Antrag offen bleibt. So können wir aber die Überweisung nutzen und der wollen wir uns nicht verweigern, um genau diese Fragen zu diskutieren, denn es geht um ein ganzes Spektrum von Menschen. Stellen wir uns beispielsweise auch blinde Menschen vor, die im Krankenhaus auch einen ganz anderen Bedarf haben werden, ganz einfach weil es eine ungewohnte, unbekannte Umgebung ist, die für sie beängstigend sein muss, so zumindest nach meiner Einschätzung und Erfahrung.

Insofern ist es doch wichtig, dass wir darüber noch einmal ernsthaft nachdenken, wenn wir diese Chance durch die Überweisung der Koalition bekommen. Denn es geht auch viel weiter, als nur den hier angesprochene Aspekt der Menschen, die selbst Assistenzen anstellen können oder von ihren Dienstleistern angestellt bekommen, sondern es geht um ein viel breiteres Spektrum von Menschen und Lösungen, die wir am Ende individuell finden müssen, weit über das hinaus, was sie allgemein über die Eingliederungshilfe an Hilfen bekommen.

Es sind eben diese besonderen Situationen, die, meiner Meinung nach, oftmals einen Mehrbedarf erfordern. Deswegen bin ich dankbar, dass wir das hier diskutieren werden und diskutieren konnten und wir müssen das weiter diskutieren, weil hier in der Tat die UN-Behindertenrechtskonvention noch nicht umgesetzt ist und weil es die Rechte der Menschen mit Beeinträchtigungen verlangen. – Herzlichen Dank!

(Beifall FDP)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Bernhard.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mit einem Zitat von Horst Frehe von 2001

starten. Horst Frehe ist Ihnen sicher noch ein Begriff. Es hat, finde ich, sehr viel mit unserem Thema zu tun:

„Persönliche Assistenz ist mehr als nur irgendeine ambulante Dienstleistung unter anderen. Ihr Konzept beinhaltet den Wechsel von einem entmündigenden Versorgungssystem und Denken zu der Anerkennung eines Hilfebedarfs für ein gleichberechtigtes selbstbestimmtes Leben. Neben dem Sozialstaatsgebot in Artikel 20 Grundgesetz sind ebenso das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 wie auch der Schutz der Menschenwürde durch den Staat in Artikel 1 Grundgesetz berührt. Eine so reiche Gesellschaft wie die Bundesrepublik hat die Hilfen bereitzustellen, die Behinderten ein selbstbestimmtes menschenwürdiges Leben ermöglichen, sonst kann sie nicht für sich beanspruchen, eine anständige Gesellschaft zu sein.“

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Ich finde das vollumfänglich zutreffend. Die Probleme sind so offensichtlich, dass man spontan nicht versteht, warum sie nicht längst geregelt sind. Das Problem der persönlichen Assistenzen im Krankenhaus gehört meines Erachtens dazu. Menschen mit Behinderung, die normalerweise eine persönliche Assistenz haben, benötigen diese selbstverständlich auch im Krankenhaus. Es sind ja dieselben Menschen wie vorher, nur dass sie sich eben dann gerade in einem Krankenhaus befinden.

Die spezifischen Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Behinderung gehören auch nicht grundsätzlich zu einem normalen Leistungsspektrum eines Krankenhauses. Dabei geht es um ein breites Spektrum von Assistenzleistungen. Das beginnt mit körperlichen Unterstützungsleistungen und der Frage, wie sich Menschen mit kognitiven Behinderungen im Krankenhaus verständlich machen und wie ihnen Behandlung erklärt wird. Es endet mit Menschen, die eine regelmäßige tägliche Pflegeleistung erhalten, von der sie nicht wollen, schlichtweg nicht wollen, dass sie plötzlich jemand anders erbringt. Das Forum selbstbestimmter Assistenz hatte bereits 2006 darauf hingewiesen. 2016 hat die Interessenvertretung SelbstBestimmt Leben e. V. ein eigenes Rechtsgutachten dazu vorgelegt. Seither wird das Problem im politischen Raum immer öfter als dringlich bezeichnet.

Seit 2009 ist das Problem Assistenz im Krankenhaus für diejenigen positiv geregelt, die das über

das berühmte Arbeitgebermodell in Anspruch nehmen können. Das sind allerdings relativ wenige. Bei allen anderen, die ihre Assistenzleistung im Dienstleistungsmodell beziehen, ist der Fall Krankenhausaufenthalt nicht wirklich geregelt und es geht jetzt darum, endlich diese Regelung vorzunehmen. Die Frage ist, wer dafür zahlt. Wie nicht anders zu erwarten, deuten die jeweiligen Kostenträger mit spitzen Fingern aufeinander und sagen, ihr müsst das machen. Die Kostenträger der Behindertenhilfe zeigen auf die Krankenkassen und meinen, ihr seid dran. Die Krankenkassen wiederum zeigen auf die Kostenträger und sagen, das ist eure Sache. Die Folge für die Betroffenen ist in sehr vielen Fällen, dass ihr Unterstützungsbedarf zumindest teilweise beziehungsweise überhaupt nicht geregelt wird. Das ist aus meiner Sicht beschämend.

Die Finanzierung einer Assistenz im Krankenhaus war in der Vergangenheit oftmals ein Problem. Mit dem Inkrafttreten der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes am 1. Januar 2020 hat sich dieses Problem für einen bestimmten kleinen Personenkreis entschärft. Allerdings ist dieses Modell für die meisten Betroffenen nicht geeignet. Daher werden Senatorin Stahmann und ich uns das Thema auf Bundesebene im Rahmen der Sozialministerinnen- und Gesundheitsministerinnenkonferenz vornehmen und es natürlich intensiv ansprechen. Wir werden es auch mit einer Bundesratsinitiative unterstützen.

Unser Ziel ist die Aufnahme der Kassenleistung, Finanzierung der Assistenz im Krankenhaus, in das SGB V, in das SGB IX beziehungsweise das SGB XII. Es geht darum, die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus zu sichern.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Gleichzeitig kann so eine bessere Versorgung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus sichergestellt und gleichzeitig das Pflegepersonal im Krankenhaus entlastet werden.

Im Rahmen der Deputationen für Soziales, Jugend und Integration und für Gesundheit und Verbraucherschutz sollten wir das auch weiter konkretisieren. Es hat sich bereits eine Arbeitsgruppe unter der Federführung des Sozialressorts und aus Vertretungen meiner Behörde und dem Magistrat Bremerhaven, insbesondere auch unter Einbeziehung der Leistungserbringer der Behindertenhilfe und

den Pflegedienstleitungen dazu, entsprechend zusammengefunden und sie haben ermittelt, welche Leistungen behinderten Leistungsberechtigten eben zur Verfügung gestellt werden müssen.

Ich finde es auch noch einmal richtig, auf die verschiedenen Punkte in dem CDU-Antrag einzugehen. Schon heute beinhaltet das Bremische Krankenhausgesetz, das ist zwar richtig, eine Regelung für Patienten und Patientinnen mit besonderem Betreuungsbedarf. Krankenhäuser sind verpflichtet, den Belangen behinderter, alter, hochbetagter und dementer Patientinnen und Patienten mit ihrem Bedürfnis nach Fortführung eines selbstbestimmten Lebens Rechnung zu tragen und angemessene Behandlungskonzepte vorzuhalten. Im Rahmen der Erörterung in den Deputationen sollte eben deshalb auch geklärt werden, inwieweit wir in Anlehnung an das Thüringer Krankenhausgesetz ähnliche Umgestaltungen in unsere Gesetzgebung aufnehmen. Ich bin absolut der Meinung, dass wir nicht nur auf den Bund warten müssen, sondern schauen, welche Spielräume hier auf Landesebene zur Verfügung stehen und um die sollten wir uns auch kümmern.

(Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Ich möchte noch einmal ganz kurz darauf eingehen, dass hier auch noch einmal die baulichen Gegebenheiten der Krankenhäuser angesprochen wurden. Ich bin mir sehr klar darüber, dass hier deutlicher Verbesserungsbedarf besteht. Ich habe ganz viele Krankenhäuser, wie Sie sich denken können, in den letzten Wochen und Monaten aufgesucht und da ist es durchaus so, dass man absolut nicht in allen Fällen sagen kann, dass das tatsächlich in allen Fällen behindertengerecht ist. Ich bin weit davon entfernt, berechtigte Kritik hier einfach von uns zu weisen. Ich halte es aber für richtig, dass wir uns dem realistisch stellen und auch schauen, wie weit wir jeweils kommen. Wir werden versuchen, das innerhalb der nächsten Runde von Krankenhausinvestitionen prioritär miteinzubeziehen. Ich halte diesen Punkt jedenfalls für unabdingbar.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Es geht im Endeffekt nicht nur darum, wer die Kostenträger sind. Es geht auch um die Blickrichtung. Die Logik der UN-Behindertenrechtskonvention und die Dynamik, die sie ausgelöst hat, gehen ohne Zweifel in die Richtung des Assistenzgedankens und es tut dem Gesundheitssystem insgesamt gut,

wenn es gestärkt wird. So wenig temporäre Einrichtungspflege wie nötig und so viel dauerhafte personenzentrierte Assistenz wie möglich. Ich finde es gut, dass wir uns mit den Handlungsmöglichkeiten vor Ort noch einmal auseinandersetzen und ich würde gern alle Aspekte, die hier erwähnt worden sind und die eingegeben worden sind, auch in unsere Diskussion mitaufnehmen. Das Problem der persönlichen Assistenz ist aus meiner Sicht viel zu offensichtlich, als dass wir es weiter auf die lange Bank schieben dürften.

Noch ein Satz auch zu dem Medizinischen Zentrum für erwachsene Menschen mit Behinderung, dieses MZEB. Ich muss sagen, ich war auch schon einigermaßen ungeduldig, dass es sich so lange hingezogen hat. Es musste noch einmal eine neue Konzeption eingereicht werden, der Zulassungsausschuss hat uns quasi in eine weitere Runde geschickt. Es sind nach wie vor die Standortfrage und auch das Personal im Endeffekt zu klären. Wir sind da aber jetzt, sagen wir einmal so, bei den meisten Problemen endlich durchgedrungen und werden das jetzt an einem Übergangsstandort auf jeden Fall umsetzen können und werden das auch weiter verfolgen. Insofern wird das im zweiten Quartal auch das Licht der Welt erblicken. – Ich danke Ihnen ganz herzlich!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zuerst über den Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 20/260 abstimmen.

Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

(Dafür CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Abgeordneter Beck [AfD], Abgeord- neter Timke [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe.

Stimmenthaltungen?

(M.R.F., Abgeordneter Jürgewitz [AfD])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Nun lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 20/288 abstimmen.

Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz beantragt.