Protocol of the Session on February 26, 2020

Wir werden aber hier nicht aus dem Bauch heraus ein Gesetz aus Thüringen übernehmen. Wir wollen uns gern noch einmal ganz intensiv mit dem Bremischen Krankenhausgesetz und dem Thüringischen Krankenhausgesetz auseinandersetzen. Sicher kann man durchaus etwas verbessern und vielleicht sogar besser machen als in Thüringen.

(Glocke)

Ihr Antrag hat ein paar gute Ansätze, ganz sicher können einige Dinge besser laufen, aber dafür brauchen wir hier keinen Antrag in der Bürgerschaft.

(Abgeordneter Bensch [CDU]: Erst recht nicht von der CDU!)

Wir beantragen deshalb eine Überweisung des Antrags an die zuständige Deputation. – Vielen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Grönert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Welt, dann wäre es ehrlicher, Sie lehnen unseren Antrag einfach ab.

(Beifall CDU – Abgeordnete Aulepp [SPD]: Wäre Ihnen das lieber?)

Ja, in dem Fall ja. Dann zeigen Sie wenigstens, dass Ihnen der Antrag nicht gefallen hat.

(Abgeordnete Aulepp [SPD]: Das hat doch keiner gesagt!)

Wir halten es für ehrenwert von der Bremer Koalition, an den Bund zu appellieren, sich weiterhin auch mit der Sicherung der Versorgung im Krankenhaus für alle Assistenznehmerinnen und -nehmer zu befassen. Es ist nämlich wirklich schwer begründbar, warum Assistenzen im Arbeitgebermodell während eines Krankenhausaufenthalts mitgenommen und finanziert werden können, während Behinderte mit einer Assistenz im Dienstleistungsmodell kein Recht auf ihre gewohnte Unterstützung haben. Der Unterstützungsbedarf macht aber nicht an der Krankenhaustür halt. Die Hilfe durch eine Person, die genau weiß, was zu tun und auch zu sagen ist, kann natürlich erheblich zu einer schnellen Genesung beitragen.

(Beifall CDU)

Die Bedürfnisse eines behinderten Menschen weichen zuweilen erheblich von denen Nichtbehinderter ab. Ob eine Assistenz im Krankenhaus nun wirklich immer für 24 Stunden vor Ort sein muss oder ob einige Stunden täglich ausreichen, sollte individuell entschieden werden, doch die bisherige Art der Assistenzgewährung richtet sich ja gar nicht nach dem Bedarf, sondern sie ist ein reines Finanzierungsmodell. Deshalb ist es richtig, hier auch Angleichungen zu fordern. Das ist auch der Grund, warum wir Ihren Antrag unterstützen.

(Beifall CDU)

Uns als Fraktion der CDU gefällt allerdings gar nicht, dass Ihr Antrag zwar ein wichtiges Thema aufgreift, aber von den Handelnden hier in Bremen null Einsatz erfordert. Es ist noch relativ leicht zu sagen: Ihr da oben, ändert einmal eure Gesetze! Dabei gibt es auch in Bremen noch viele Möglichkeiten, die Aufenthaltsqualität für Menschen mit

Behinderung im Krankenhaus zu verbessern. Das finde ich schade, dass Sie sich nicht auch darum schon mit Ihrem Antrag bemühen. Man hat ja schließlich als Bremer Politiker oder Politikerin nach meiner Auffassung immer zuerst die Aufgabe, das Leben für die Menschen vor Ort im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten möglichst gut zu gestalten.

(Beifall CDU)

Wir sollten allerdings weder die Einrichtungen der Eingliederungshilfe noch die Krankenhäuser noch alle weiteren Dienste aus der Verpflichtung entlassen, ihren Teil zur Umsetzung des Artikels 25 der UN-Behindertenrechtskonvention beizutragen. Deshalb haben wir auch einen eigenen Antrag eingebracht, sozusagen als Ergänzung oder Unterstützung zu Ihrem. Wir möchten, dass der Senat sich minimal über – ich nenne jetzt nur vier Punkte – über die folgenden vier Punkte Gedanken macht und die Realisierung, an welchen Stellen auch immer sie möglich ist, vorantreibt.

Erstens sollte man das Bremische Krankenhausgesetz in Anlehnung – nicht komplett gleich – an das Thüringer Krankenhausgesetz, und zwar an den dortigen § 20a, der wirklich auch extra eingefügt wurde und den Titel trägt „Belange von Menschen mit Behinderung“, konkretisieren. Es gibt in Thüringen auch einen Handlungsleitfaden, der die wesentlichen Grundprinzipien des Umgangs mit behinderten Menschen enthält. Für das Personal und die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung gibt es für die Krankenhäuser sogar die Verpflichtung, entsprechende Schulungen zu organisieren. Im Thüringer Gesetz steht sogar, dass das Krankenhaus die erforderlichen Unterstützungsleistungen koordiniert und sich hierzu, wenn nötig, auch eigeninitiativ mit Betreuern, Angehörigen und Einrichtungen abstimmt. Das ist wirklich viel mehr als unser Bremisches Krankenhausgesetz hergibt.

Zweitens sollte darauf hingewirkt werden, dass zwischen einer Einrichtung der Eingliederungshilfe und einem weiteren Dienst und den Krankenhäusern möglichst eng kooperiert und verlässliche Ansprechpartner definiert werden.

Drittens muss die Einhaltung der Verpflichtung der Krankenhäuser, bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten alles barrierefrei umzusetzen, zukünftig dringend überprüft werden. Darum geht es. Es geht nicht darum, dass sie verpflichtet sind oder werden sollen, weil sie es nun einmal schon sind.

Die Verpflichtung auf dem Papier reicht aber nicht aus, wenn jeder weiß, dass Abweichungen in der Regel ungestraft möglich sind.

Zudem gibt es viertens auch noch die Möglichkeit, darauf hinzuwirken, dass Ansprüche auf eine Assistenz in der Einzelfallregelung nach dem Krankenhausgesetz vermehrt geltend gemacht werden können.

Alles in allem wird hoffentlich deutlich, dass es auch in Bremen noch viel zu tun gibt, auf jeden Fall noch einiges mehr, als ich jetzt gerade aufzählen konnte. Wir sollten das eine auf Bundesebene tun, aber das andere in Bremen nicht lassen.

(Beifall CDU)

Deshalb wäre es zu kurz gesprungen, sich nur um die Assistenzen zu bemühen, und wir bitten auch, unserem Antrag zuzustimmen. Sie wollen ihn nun überweisen, Herr Welt hat es gerade ausführlich erklärt. Ich finde das sehr schade, weil ich nämlich noch sehr gut im Ohr habe, was ein Kollege von Bündnis 90/Die Grünen gestern – ich weiß nicht, ob es vorgestern war – zu Überweisungen sagte. Er sagte, wenn ein Antrag gut sei oder man ihn gut finde, dann stimme man ihm zu. Wenn man ihn nicht gut finde, dann lehne man ihn ab. Man bräuchte keine Überweisung. Somit finde ich es schade, dass Sie sich da heute selbst nicht treu sind, aber vielleicht können Sie das ja gleich noch erklären. – Danke schön!

(Beifall CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Osterkamp-Weber.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir alle müssen nicht mehr darüber reden, dass wir ein gemeinsames Verständnis davon haben, wie sich Menschen mit Beeinträchtigungen in fremder Umgebung, womöglich mit einem differenzierten Krankheitsbild in einer Reha-Einrichtung oder in einem Krankenhaus fühlen werden.

Wir alle haben schon erlebt, wie verunsichert wir im Falle von Einschränkungen sind, aber immer von der Perspektive geprägt, dass sie vorübergehen, dass sie heilen oder wir Hilfsmittel einsetzen, wenn wir nicht richtig sehen, nicht richtig hören können, und das Problem dann behoben ist. Das

können an vielen Stellen Menschen mit Beeinträchtigungen nicht. Wir als Grüne finden es unabdingbar, dass hierzu gesetzliche Regelungen getroffen werden, damit Menschen, die eine Assistenz haben, in diesen Kliniken, Reha-Einrichtungen et cetera ihre Begleitung, ihre vertraute Hilfe behalten.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Meine Damen und Herren, wir finden auch, dass diese Gesetzmäßigkeit auf Bundesebene geregelt werden sollte. Eine Krankenhauseinweisung endet nicht an der Ländergrenze, und wer wären wir, wenn wir dort eine Zweiklassenmedizin zulassen würden. Wir finden, es muss für alle Menschen, die eine Assistenz benötigen, eine einheitliche Regelung gefunden werden.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Darum bitte ich Sie um Zustimmung für unseren Antrag.

Liebe CDU, ich will noch einmal ausführen, warum auch ich für eine Überweisung in die Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz bin. Ich weiß, dass es in Bremen schon vor einiger Zeit über die Sozialbehörde einen Versuch gab, bei dem sich verschiedenste Leistungserbringer zusammengesetzt haben, um für Krankenhauseinweisungen von Menschen mit Beeinträchtigung und Assistenzen eine Lösung zu finden. Es wurden verschiedene Themenbereiche für die betroffenen Menschen bearbeitet, von der Aufnahme in das Krankenhaus als Notfallaufnahme oder elektive Aufnahme, bis hin zum Aufenthalt im Krankenhaus und auch für das Entlassungsmanagement. Ich fände es wichtig, wenn wir zusammen klären, welche Ergebnisse es hier schon gab, die man dann auch für Bremen nutzen kann.

Ebenso gibt es Leistungserbringer, die mit Krankenhäusern schon Vereinbarungen zu Assistenzleistungen getroffen haben. In den Fällen werden Assistenzleistungen aus den Wohneinrichtungen organisiert, aber vom Krankenhaus finanziert und nicht aus der Eingliederungshilfe. Auch hier fände ich es hilfreich, wenn wir gemeinsam schauen, welche Vereinbarungen da schon getroffen wurden und was die Grundlage ist, damit wir für das Bundesland Bremen eine effiziente, effektive Lösung aufarbeiten, weiterentwickeln können, um dann zu schauen, ob es schon Grundlagen gibt.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Ein Wort noch zu dem § 20a Thüringer Krankenhausgesetz, Sie sind schon darauf eingegangen, Frau Grönert. Sie sagen: Ja, in Anlehnung. Es gibt aber auch folgende Passage, und die zitiere ich: „Das Krankenhaus koordiniert erforderliche Unterstützungsleistungen, insbesondere technische oder persönliche Hilfe. Es stimmt sich hierzu, insbesondere bei Menschen mit eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit, mit Betreuern, Angehörigen oder Einrichtungen ab.“ Die Anlehnung wäre für mich weiter fassend. Ich finde, es geht nicht nur um die Abstimmung, sondern es geht dann vielleicht auch darum, dass die Assistenten vor Ort und dabei sind.

Damit will ich sagen, ich finde, wir sollten in den Austausch gehen und einen gemeinsamen Stand entwickeln und dann schauen, was wir in Bremen für diese Menschen mit Assistenten für die Zukunft bestmögliches tun können. – Vielen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Zimmer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Menschen mit Beeinträchtigung sind nicht behindert, sie werden behindert. In der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006, welche von der Bundesrepublik 2009 unterzeichnet wurde, heißt es dazu: „Zu den Menschen mit Behinderung zählen Menschen, die langfristig körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Die Bundesrepublik verpflichtet sich, mit der Unterzeichnung der Konvention den Grundgedanken der Teilhabe und der Selbstbestimmung in allen Bereichen des täglichen Lebens umzusetzen. Im Bereich Gesundheit geht es dabei um den barrierefreien Zugang zur gesundheitlichen Versorgung ohne Diskriminierung.“

Der Artikel 25 UN-Behindertenrechtskonvention konkret verpflichtet alle unterzeichnenden Staaten, das Recht behinderter Menschen auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu allen allgemeinen Diensten des Gesundheitssystems zu sichern. Soweit der Plan. Er klingt schön und auch ambitioniert, nur haben wir im Kapitalismus das Problem, dass sich der Wert von allem und allen, also auch der Wert des Menschen, an seiner Verwertbarkeit misst. Ein nicht produktiver beziehungsweise eingeschränkt produktiver Mensch ist für die Damen und Herren in den Chefetagen von

großen Konzernen ein zusätzlicher Kostenfaktor. Das ist die Wirklichkeit, der die Menschen allgemein und die Menschen mit Behinderung im Besonderen ausgesetzt sind.

Vorweg sei gesagt, die Assistenz ermöglicht vielen Menschen die aktive Teilhabe, das aktive Gestalten der eigenen Umwelt. Persönliche Assistenz soll Menschen in die Lage versetzen, ihr Leben in möglichst allen Bereichen autonom zu gestalten. Das heißt, sie sollen eine tatsächliche Wahlfreiheit bezüglich ihres Lebensstils bekommen, ihre Persönlichkeit soll sich frei entfalten und sie sollen ihre Interessen verwirklichen und wahrnehmen können. Das Modell der persönlichen Assistenz ermöglicht es dem behinderten Menschen, sein Personal frei zu wählen und frei darüber zu entscheiden, welche Hilfe er von diesem Personal in Anspruch nehmen möchte. Er lernt sein Personal nach seinen individuellen Anforderungen an. Im Antrag der Koalition heißt es dazu: Persönliche Assistent*innen unterstützen bei der Ernährung, bei der Kommunikation, der Körperpflege, der Mobilität und überall dort, wo sie gebraucht werden.

Die Finanzierung der persönlichen Assistenz gestaltet sich komplex, da in Deutschland unterschiedliche Kostenträger zuständig sind. Da diese Leistungen jedoch oftmals nicht ausreichen, müssen sie beispielsweise durch Hilfe zur Pflege aus der Sozialhilfe ergänzt werden. Seit 2008 können Leistungen zur persönlichen Assistenz auch als kostenträgerübergreifendes persönliches Budget beantragt werden. Dazu bekommen der Antragsteller, die Antragstellerin statt Sach- und Dienstleistungen die bewilligten Gelder ausgezahlt und bezahlen ihre Assistentin selbstständig im Arbeitgebermodell.

Wie sieht die Situation konkret aus für Menschen, die Assistenznehmer sind und aufgrund einer akuten Erkrankung in ein Krankenhaus eingewiesen werden? Die weitaus meisten Menschen mit Behinderung beziehen ihre Assistenzleistung im sogenannten Dienstleistungsmodell. Dabei sind die Assistent*innen zumeist bei einem Dienstleister- beziehungsweise bei einem Pflege- oder Assistenzdienst angestellt, und die Arbeitsorganisation und Sicherstellung der Kostenübernahme wird von dem Dienstleister übernommen.

Nur vergleichsweise wenige Menschen organisieren ihre Assistenzleistungen im Rahmen des sogenannten Arbeitgebermodells. Diejenigen, welche ihre Assistenz im Arbeitgebermodell organisieren,

haben die Möglichkeit, diese mit in das Krankenhaus zu nehmen. Diejenigen, die die persönliche Assistenz über sogenannte Sachleistungen beziehen, nicht. Im Sozialgesetzbuch heißt es in § 11 Absatz 3 zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus, dass die Träger der Sozialhilfe die Kosten für eine persönliche Assistenz während eines akut stationären Krankenhausaufenthalts nur dann zu übernehmen haben, wenn der betroffene Mensch mit Behinderung die Assistenz im sogenannten Arbeitgebermodell selbst organisiert. Das lehnen wir als LINKE als völlig unsozial ab. Es widerspricht in eklatanter Art und Weise dem Geist der UN-Behindertenrechtskonvention.