Auch die Frage der Aufklärung der Eltern über den Schutz und die Vorzüge von Impfungen durch zielgruppenorientierte Informationen ist nicht per se falsch, sondern richtig, und auch nicht notwendigerweise mit diesem Gesetz verbunden,
weil die Aufklärung zu Impfungen auch jenseits von Masern ein wichtiger Bestandteil ist und wir selbstverständlich darauf hinwirken müssen, dass die Informationen vorliegen und die Eltern auch erreichen. Von daher: Mit der Überschrift Ihres Antrages „Impfen heißt Prävention. Kinder in Bremen und Bremerhaven aktiv vor Masern schützen“ gehe ich mit, den Rest des Antrages hätte es nicht bedurft. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ohne Frage gilt es in Bremen, wie in allen anderen Bundesländern, Bundesrecht umzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass das richtig geschieht und angegangen wird. Dass das Probleme im öffentlichen Gesundheitswesen mit sich bringt, weil das Fachpersonal fehlt, darauf hat Herr Janßen hingewiesen. Das muss beziehungsweise darf aber keine Entschuldigung sein, wenn es darum geht, gegen eine Krankheit wie Masern vorzugehen, denn diese Krankheit ist ohne Frage gefährlich.
Worüber wir in der Fraktion diskutiert und womit wir uns auseinandergesetzt haben, ist der Teil der Masernimpfpflicht, die Sie hier noch einmal diskutieren wollen. Ehrlich gesagt, in unserer Fraktion gibt es dazu eine differenzierte Meinung. Nicht, weil wir das Impfen für falsch halten, sondern weil wir uns nach wie vor die Frage stellen, ob es dafür eine Pflicht geben muss oder nicht. Die Würfel sind gefallen, deswegen wird es in Bremen umzusetzen sein, aber es gilt auch abzuwägen, welche Verpflichtung man auch ohne, dass eine staatliche Pflicht gilt, hat, nämlich, dafür zu sorgen, dass seine Familie und man selbst geschützt ist, dass andere geschützt werden. Dazu braucht es in der Vorstellung einiger bei uns in der Fraktion keine Impfpflicht. Die anderen stellen aber, so, wie das gerade auch andere Redner vor mir getan haben, fest, dass sie notwendig ist, weil die Menschen nicht alle so handeln, wie es vernünftig ist, nämlich sich oder
Das führt bei einer Impfpflicht auch zu Rechtfertigungsdruck, der auch ein Punkt ist, den wir diskutiert haben. Also: Die Freien Demokraten gehören nicht zu denjenigen die glauben, impfen hilft nicht. Wir gehören auch nicht zu denjenigen, die glauben, dass impfen viele Krankheiten verbreitet, Ursache vieler Dinge ist, die wir am Ende als Krankheiten sehen oder irgendwelche Folgen auslöst, sondern wir sehen impfen als große Chance, Krankheiten auszurotten. Pocken ist eine der Krankheiten, die so ausgerottet werden konnte. Masern wünschen wir das Schicksal der Pocken. Wir wollen aber auch weiterhin, dass es sehr viel Beratung gibt und dass die Menschen ihrer Verantwortung nachkommen, nämlich mit ihren Ärztinnen und Ärzten zu reden, sich über das Impfen, über die Chancen und den Beitrag zur Gesundheit durch das Impfen zu informieren und damit dazu beizutragen, dass sie und andere geschützt sind, auf freiwilliger Basis und nicht auf Basis von Zwang. Das ist die eine Haltung. Die andere Haltung sagt, wir brauchen diesen Zwang, weil nicht alle dieser Aufklärung nachkommen. Wir Freien Demokraten werden an dieser Stelle uneinheitlich abstimmen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ständige Impfkommission ist 2014 noch davon ausgegangen, dass bis 2020 in Deutschland keine Masernfälle mehr auftreten werden. Dass daraus resultierend alle, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, einen Herdenschutz haben werden. Das Robert Koch-Institut musste dann feststellen, dass die Impfquoten in Deutschland zu gering sind. Grund dafür ist, dass zwar 97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung gegen Masern bekommen haben, aber nicht die entscheidende zweite Impfung. Hier liegt die Impfquote nur bei gut 93 Prozent. Eine Impfquote von 95 Prozent ist wünschenswert, und das ist die Quote, mit der ein Gemeinschaftsschutz erreicht werden kann. Wir von den Grünen begrüßen das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention ausdrücklich.
Hohe Impfquoten schützen die gesamte Bevölkerung nicht nur bei Masern, sondern auch bei allen anderen Infektionskrankheiten. Wenn die gesamte Bevölkerung geschützt ist, sind auch diejenigen Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, geschützt. Hier sehen wir von den Grünen eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung.
Ich möchte die Debatte noch einmal dazu nutzen, zwei Punkte aufzurufen, die aus Sicht der Grünen im Bundesgesetz zu kurz gekommen sind, aber in der Bewältigung der Maserninfektionen aus unserer Sicht wichtig sind. Das ist zum einen die Impfquote bei den Erwachsenen. Sie liegt, geschätzt vom Robert Koch-Institut, bei Personen zwischen 20 und 50 Jahren in Teilen nur bei 50 Prozent. Diese Gruppe von Menschen wird im Gesetz aus unserer Sicht nicht deutlich genug angesprochen. Es sollte unser aller Aufgabe sein, hier eine Sensibilität zu schaffen und gerade diese Altersgruppe, die Eltern von kleinen Kindern sind, zum Beispiel durch niederschwellige Impfkampagnen und Aufklärungskampagnen zum Impfen zu bringen.
Den zweiten Punkt, auf den ich noch einmal sehr deutlich hinweisen möchte ist, dass die Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ergeben hat, dass viele Menschen, die die erforderliche Impfung nicht haben, sich nicht bewusst gegen eine Impfung entschieden haben, sondern schlichtweg nicht über die Notwendigkeit der zweiten Masernimpfung informiert wurden und nicht von ihr wussten. Dies macht deutlich, dass es nötig ist, ein vermehrtes Augenmerk darauf zu legen, zielführende Aufklärungskampagnen zu initiieren.
Sie, liebe Fraktion der CDU, gehen noch einmal sehr detailliert auf das Gesetz und auf seine Inhalte ein, welches in wenigen Tagen in Kraft tritt und dann eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021 bietet, um den nötigen Impfschutz nachzuweisen. Wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen. Die von Ihnen genannten Punkte in der Beschlussempfehlung betreffen das Bundesgesetz, das haben die Kollegen vor mir schon erwähnt. Darum sehen wir
es als unnötiges Treiben an. Wir vertrauen erst einmal darauf, dass die betreffenden Ressorts ihre Arbeit tun und wünschen ihnen dabei viel Erfolg. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Osterkamp-Weber, vielen Dank für Ihren differenzierten Beitrag, der sich wohltuend darstellt, aus meiner Sicht. Allerdings frage ich mich gerade, wie unser Beschlusspunkt d „Möglichkeiten der Einführung von Reihenimpfungen, zum Beispiel in Schulen und Kitas“ durch die Bundesebene umgesetzt werden soll. Vielleicht mögen Sie mir das in einem zweiten Beitrag noch einmal erklären, das würde ich in der Tat gern wissen, denn das stellt sich, glaube ich, als so nicht umsetzbar dar. Da gibt es ein paar grundgesetzliche Schranken, die nicht umgangen werden können.
Meine lieben Damen und Herren, liebe Frau Reimers-Bruns, ja, es ist ärgerlich, wenn eine vorgefertigte Rede nicht gehalten werden kann. Vielleicht können Sie mir noch einmal erklären, was daran eine Berichtsbitte ist, wenn wir fordern, ich gehe jetzt auf Punkt c ein, „Wege zur Steigerung von Kapazitäten der amtsärztlichen Versorgung in Bremen und Bremerhaven“ zu finden. Was, bitte schön, ist daran eine Berichtsbitte, wenn ich sage, „Möglichkeiten der Einführung von Reihenimpfungen, zum Beispiel in Schulen und Kitas finden?“ Was, bitte schön, ist bei der „Aufklärung von Eltern über Schutz und Vorzüge von Impfungen durch zielgruppenorientierte Informationen“, für die nach § 20, ich habe es in der ersten Rede erwähnt, die Gesundheitsämter des Landes, die senatorische Behörde des Landes, Gesundheitsamt und das Gesundheitsamt zuständig sind, nicht zu verstehen?
Ich gehe jetzt noch einmal direkt auf die uns im Rahmen der letzten Sitzung der Deputation für Kinder und Bildung vorgelegte Deputationsvorlage ein, so will ich es einmal nennen, die sich mit dem Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention beschäftigt. Das ist etwas, das der Kollege Janßen von der Fraktion DIE LINKE natürlich nicht vorliegen hat, weil er nicht Mitglied dieser Deputation ist. „Informationsschreiben für Eltern, Beschäftigte und Leitung, auch Tagespflege und Träger, in denen besondere
Folgen bei Nichtvorlage des Impfnachweises Erläuterungen zu möglichen Nachweisformularen enthalten, müssen noch erstellt werden.“ Gibt es noch nicht, haben Sie nicht abgearbeitet. „Diese müssen im Sinne der Verständlichkeit auch in einfacher Sprache formuliert werden.“ Teilen wir übrigens, ist aber noch nicht umgesetzt. „Die Gesundheitsämter werden die Fakten und Daten für die Informationsschreiben liefern.“ Grundgerüst, gibt es noch nicht, haben Sie nicht abgearbeitet. Deswegen ist unser Punkt e „Aufklärung von Eltern über Schutz und Vorzüge von Impfungen durch zielgruppenorientierte Informationen“ genau richtig, denn wir fordern, was Sie selber sagen, was Sie noch nicht umgesetzt haben.
Losgelöst davon sind die Eltern darüber zu informieren, dass, wenn sie ihr Kind zum 1. August tatsächlich in einer Krippe oder in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagespflegeperson aufnehmen lassen möchten, der Nachweis über den Impfschutz ihrer Kinder vorzulegen ist. Uns wurde in der Deputation für Kinder und Bildung deutlich gesagt, dass man, weil sich Impfgegner im Internet schon Trick A und B und C ausdenken, wie man das umgehen kann, inzwischen festgestellt hat, dass der Originalimpfausweis höchstwahrscheinlich vorgelegt werden muss, weil der Name der betreffenden Person, die die Impfung tatsächlich erhalten hat, auf der ersten Seite steht, während die Impfung, die im Normalfall eine MMR-Impfung ist, sich erst auf Seite sechs, sieben oder acht ohne namentlichen Bezug befindet. Wenn so schöne Ideen im Internet kursieren, wie man das am besten umgehen kann, indem man von dem Einzigen, der in der Familie ist und der diese Impfung erhalten hat, diese Seite kopiert und dann den falschen Vornamen vorne dazulegt, ist das wenig hilfreich und zeigt an der Stelle, dass hier noch einiges an Handlungsbedarf besteht. Nichts anderes fordern wir in unseren Beschlusspunkten c, d und e und deswegen bitten wir noch einmal um Zustimmung. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Über die Gefährlichkeit von Masern und der Notwendigkeit eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention brauchen wir nicht mehr diskutieren. Ich halte das für vollkommen
richtig und letztendlich hat sich das so durchgesetzt. Das Gesetz tritt am 1. März in Kraft und wir müssen dieses Gesetz umsetzen. Das ist vollkommen klar.
Der Hintergrund ist klar: Die notwendige Durchimpfungsrate von 95 Prozent mit vollständigem Impfschutz wird derzeit nicht erreicht, weder bundesweit, noch in Bremen. Das Gesetz soll dazu beitragen, diese Durchimpfung zu steigern und gleichzeitig gefährdete Personen zu schützen. Das sind natürlich vor allen Dingen Säuglinge und Kleinkinder. Die ständige Impfkommission, also die STIKO, empfiehlt die erste Masernschutzimpfung im Alter von elf bis 14 Monaten. Die zweite Impfung im Abstand von mindestens vier Wochen danach. Vorher existiert kein Impfschutz. Das ist ein sehr wichtiger Zusammenhang, der auch noch gar nicht allen deutlich ist. Die Impfung garantiert die Immunität auch nicht einhundertprozentig. Ein kleiner Teil von Personen kann sich trotzdem infizieren und damit zum Überträger werden. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Gemeinschaftseinrichtungen infektionsfrei halten und damit von dort nicht auch jüngere Geschwister angesteckt werden können.
Wer ist zuständig, das sicherzustellen? Eine gute Frage, die, als das Gesetz auf dem Weg war, noch gar nicht so deutlich differenziert definiert war. Grundsätzlich sind die Leitungen der jeweiligen Einrichtungen, also von Kitas und Schulen, verpflichtet, sich die Impfdokumente vorlegen zu lassen. Sie müssen das Gesundheitsamt benachrichtigen, wenn kein vollständiger Impfschutz dokumentiert ist. Die Impfpflicht gilt für alle Kinder in der Einrichtung, aber sie gilt auch für alle Beschäftigten und alle dort Tätigen. Das betrifft vor allem die Schulen. Der Kreis der in der Einrichtung Tätigen ist relativ groß, Assistenzen, Reinigungskräfte, Personal von Cateringfirmen, auch wenn Ehrenamtliche dort hin und wieder AGs durchführen, gehören sie zu dem Personenkreis.
Inzwischen ist es so, dass zusammen mit dem Bildungs- und dem Gesundheitsressort längst eine Taskforce eingerichtet worden ist. Die haben gestern das letzte Mal, also das vierte Mal getagt. Es ist auch so, dass es die Merkblätter inzwischen gibt, insofern stimmt es nicht, dass bislang nichts getan wurde. Der Senat wird für die öffentlichen Schulen ein zentrales Team einrichten, das beim Ressort für Kinder und Bildung angelagert ist. Dieses Team wird die Nachweise prüfen und gegebenenfalls das Gesundheitsamt informieren. Damit wären auch die Schulleitungen entlastet.
Aktuell haben wir in dem Zusammenhang das kleinere Problem, aktuell geht es um den Bestand der Beschäftigten und die neu hinzugekommenen. Der große Schwung, der kontrolliert werden muss kommt bis zum 31. Juli 2021, bis dahin müssen über 50 000 Datensätze entsprechend kontrolliert werden. Dafür ist es wichtig, gerade diese Bugwelle mit zusätzlichem Personal auszustatten, damit wir das erreichen. Das wird im Großen und Ganzen die eigentliche Herausforderung.
An den Kitas und an allen privaten Einrichtungen im Kita- und Schulbereich müssen die Leitungen selbst dafür sorgen, dass die Impfnachweise geprüft und gegebenenfalls fehlende Nachweise gemeldet werden. Es werden auch im Gesundheitsamt personelle Mehrbedarfe entstehen, das steht außer Frage. Das haben wir angemeldet und das ist uns bewusst. Wir sind aktuell dabei, das zu quantifizieren und entsprechend Personal zu suchen.
Die Überprüfung und Dokumentation steht beim Start der Anwendung des Gesetzes natürlich im Vordergrund. Das eigentliche Ziel dieses Gesetzes ist es aber, die Impfquote zu erhöhen und zwar über die Einrichtungen hinaus. Die Bundesregierung will, dass vermehrt freiwillige Reihenimpfungen in den Schulen angeboten werden. Die Kosten sollen die Kassen übernehmen, das muss jetzt verhandelt werden. Die Frage ist also noch gar nicht schlussendlich beantwortet.
Geplant ist auch eine zentrale Informations- und Öffentlichkeitskampagne des Bundes und die wird hoffentlich auch mehrsprachiges Informationsmaterial zur Verfügung stellen. Falls das nicht zeitnah passiert, sind wir natürlich in der Pflicht, das zu gewährleisten, insbesondere, damit das in den Stadtteilen weitergegeben werden kann. Das größte Problem ist nach wie vor die erheblich geringere Impfquote bei den Erwachsenen. Wir kommen bei Kindern auf etwas über 90 Prozent. Bei den Erwachsenen liegen wir bei ungefähr 50 Prozent. Viele wissen gar nicht, dass sie mit nur einer Impfung keinen Impfschutz haben. Ich habe es vorhin schon erwähnt.
In Deutschland kommt es immer wieder zu Masernausbrüchen, weil wir von der Herdenimmunität noch recht weit weg sind. Es gibt Länder, die das erreicht haben. In Nord- und Südamerika gibt es praktisch keine Masern mehr. Dort ist die Krankheit durch Aufklärung und Impfkampagnen so gut wie verschwunden. Ich halte das immer noch für eines der wesentlichen Dinge, die wir in Angriff nehmen müssen. Das ist aber möglich. Wenn es in
Mexico und Bolivien funktioniert, dann sollte es auch in Deutschland möglich sein. Im Prinzip ist alles, was der Antrag der Fraktion der CDU anspricht und was in der Debatte erwähnt wurde, aktuell bereits in Arbeit. Ich möchte damit den Antrag der Fraktion der CDU nicht in irgendeiner Weise herabwürdigen. Es sind aber Themen, an die wir denken und denen wir uns tagtäglich stellen.
Es ist richtig, dass die Zeit drängt. Die notwendigen personellen und organisatorischen Maßnahmen sind aber auf dem Weg und deshalb bin ich der Meinung, dass wir das auch einigermaßen gut in den Griff bekommen. Wir werden in den Deputationen selbstverständlich weiter darüber berichten. Ich gehe davon aus, dass das auch in der Deputation für Kinder und Bildung der Fall sein wird. – Herzlichen Dank!
Da die Antragstellerin den Antrag in den Beschlusspunkten a und b mittlerweile zurückgezogen hat, lasse ich nur noch über den Antrag mit den Beschlusspunkten c bis e abstimmen
(Dafür CDU, Abgeordneter Schäck [FDP], Abge- ordnete Wischhusen [FDP], M.R.F., Abgeordneter Beck [AfD], Abgeordneter Jürgewitz [AfD], Abge- ordneter Timke [BIW])
(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abgeordneter Dr. Buhlert [FDP], Abgeord- neter Professor Dr. Hilz [FDP])