Im vergangenen Jahr wurde übrigens auch auf Drängen der FDP die Meisterprämie in Bremen eingeführt, indem die angehenden Meisterinnen und Meister für die zum Teil sehr teuren Prüfungsgebühren, nämlich von bis zu 4 000 Euro, Unter
stützungsleistungen beziehungsweise Fördergelder beantragen können. Das ist ein sehr wichtiger Schritt und ein sehr guter Schritt gewesen, um überhaupt Handwerkerinnen und Handwerkern die Möglichkeit zu geben, diesen Meister zu machen. Diese Förderung muss unbedingt erhalten bleiben und wir würden uns wünschen, dass das auch über das Jahr 2020 hinausgeht.
Ein Meisterbetrieb steht auch für den Schutz der Verbraucher und die Garantie von Qualität und Fachwissen sowie den Erhalt des Fachwissens, häufig über Generationen hinweg. Das ermöglicht nämlich dem Verbraucher, Vertrauen in die Arbeit des Handwerks zu haben und zu erhalten.
In der Großen Anfrage wird die Möglichkeit benannt, die Meisterprüfung auch in anderen Bundesländern zu absolvieren, sofern Bremen kein entsprechendes Angebot vorhält. Damit ist natürlich die Möglichkeit für die Qualifikation jederzeit gegeben, und wir freuen uns vor allem auch, dass hier in der Antwort auf die Große Anfrage ein ganz klares Bekenntnis zum Handwerk kam, dass dessen Unterstützung deutlich wurde. Wir bitten auch in Zukunft darum, dass insbesondere der Ruf des Handwerks jederzeit nachhaltig verbessert wird. – Danke schön!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das war ja doch eine sehr interessante Debatte und ich finde es auch sehr schön. Ich diskutiere nicht nur mit der Handwerkskammer oft und viel, sondern auch mit den beiden Kreishandwerkerschaften Bremen und Bremerhaven, gerade erst gestern sehr intensiv und lange.
Es sind aber auch hier wieder mehrere Aspekte hineingebracht worden, die mit der Großen Anfrage nichts zu tun haben. Ich versuche trotzdem, noch einmal kurz darauf einzugehen. Ein paar Fakten vorweg: Ich habe sehr wohl wahrgenommen, dass alle Fraktionen dieses Hauses das Handwerk stützen und als wichtigen Bestandteil der Bremer Wirtschaft ansehen. Wir haben 2 800 Betriebe im Land Bremen und 30 000 Beschäftigte im Handwerk. Die letzte Herbstumfrage für Bremen, die sieht sehr gut aus. Sechs von sieben Betrieben haben eine gute Geschäftslage, aber viel wichtiger
ist, dass 90 Prozent von einer guten und stabilen Entwicklung für die nächsten Monate ausgehen, bei steigenden Personalbedarfen. Das ist in dieser Zeit durchaus einmal ein starkes Signal.
Jetzt reden wir hier über die Rückkehr zur Meisterpflicht. Wir haben alle die Diskussionen der Vergangenheit bei der Abschaffung der Zulassungspflicht von 2004 im Kopf. Ich muss auch sagen, ich habe mir damals von der damaligen Novelle mehr versprochen. Wenn man sich jetzt aber die Entwicklung ansieht, dann muss man doch sagen, dass die im Rückblick in vielen Branchen des Handwerks nun einmal nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung oder zu mehr Wettbewerb geführt hat, sondern eher das Gegenteil herausgekommen ist. Wir gehen davon aus, dass es durch die Novelle, die sehr sorgfältig abgewogen ist – das ist hier auch mehrfach betont worden – im Land Bremen dazu kommt, dass es mehr Meisterbetriebe geben wird.
Klar ist, dass die Meisterprüfung – und daran arbeiten wir und haben auch in der Vergangenheit daran gearbeitet und das jetzt übrigens auch weiter abgesichert – eine hohe finanzielle Belastung für die Betroffenen bedeutet. Wir haben Förderinstrumente wie das sogenannte Meister-BAföG, aber viel wichtiger finde ich, dass wir in Bremen nach bestandener Meisterprüfung die Aufstiegsfortbildungsprämie haben, das gilt allerdings auch für Fachwirtausbildungen. Da bekommen dann die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen 4 000 Euro. Frau Wischhusen, ja, in dem Haushaltsentwurf sind diese Mittel auch für das Jahr 2021 abgesichert.
Das war uns auch sehr wichtig, denn wir wollen mehr Menschen qualifizieren. Mir ist auch ein Anliegen sehr wichtig, dass sich mit der zunehmenden Zahl der Meisterbetriebe hoffentlich auch die Zahl der Ausbildungsplätze erhöhen wird. Wir sind allerdings auch ganz deutlich der Auffassung, dass wir weitere Unterstützung brauchen, denn das Handwerk leidet im Moment an unterschiedlichen Flanken. Zum einen daran, dass es keine geeigneten Auszubildenden findet, zum anderen daran, dass es im Betriebsübergang kaum noch oder oft keine Meister oder Menschen mehr findet, die einen Betrieb übernehmen wollen. Das sind zwei Bereiche, um die wir uns auch als Ressort sehr intensiv kümmern im Zusammenhang mit der Frage, wie
wir die Ausbildung in den nächsten Jahren absichern und die Betriebe unterstützen können, nicht nur die Auszubildenden, die oft vielleicht schwere schulische Vorbedingungen hatten.
Das Handwerk bildet zum Beispiel auch viele Geflüchtete aus, da sind wir mit der Handwerkskammer, aber auch mit den Innungen in einem sehr intensiven Austausch und hoffen, dass wir bis zum Sommer schon etwas pilotieren können, das wir dann vielleicht im nächsten Jahr in die Breite tragen können. Es ist absolut wichtig, die Handwerksbetriebe dabei tatsächlich zu unterstützen. Es ist auch angekommen, zumindest auch bei mir und bei uns im Haus, dass es nicht nur um die Unterstützung der Auszubildenden geht, sondern auch um die Unterstützung der Betriebe.
Bei der Novelle, darauf komme ich jetzt zurück, wollen wir natürlich, dass es keinen Bruch bei den derzeit bestehenden Unternehmen ohne Meister beziehungsweise bei den Betrieben gibt. Hier hat das Bundesgesetz einen Bestandsschutz verankert, das finden wir richtig. Diese Betriebe werden auch ohne bestandene Meisterprüfung oder über eine Ausübungsberechtigung in die Handwerksrolle eingetragen und dürfen ihr Handwerk damit weiterhin selbstständig ausüben. Für zukünftige Betriebsgründungen, das ist hier schon angeklungen, wird die Handwerkskammer Prüfungsmöglichkeiten schaffen, wenn es genügend Interessent*innen gibt, die Meisterprüfung ablegen zu wollen. Wenn das nicht der Fall ist, gibt es die Möglichkeit, die Prüfung in einem anderen Bundesland zu machen.
Da ist hier natürlich zu Recht die Frage aufgeworfen worden: Ist es gut, wenn die, die sich dafür interessieren, die doch sehr umfangreiche Meisterfortbildung zu machen, in ein anderes Bundesland gehen? Da muss ich allerdings sagen, das ist auch in der Vergangenheit schon in den Unternehmen und Betrieben der Fall gewesen, in denen die Meisterpflicht besteht, oder auch, wenn man sich zum Beispiel zum Fachwirt fortbildet. Wer Steuerfachangestellter, Steuerfachwirt werden will, muss am Wochenende nach Düsseldorf. Das hat einfach etwas damit zu tun, dass wir eine kritische Masse brauchen, damit die Kammern solche Kurse einrichten. Wir werden das begleiten und hier genau schauen, was die Handwerkskammer dann tatsächlich an Rückmeldungen hat. Entsprechend kann es natürlich auch dazu kommen, dass die Handwerkskammer Bremen die entsprechenden Möglichkeiten schaffen wird, aber wie gesagt, da hängt es ein wenig von der kritischen Masse ab.
Zwei, drei Sätze noch. Ich habe die Aufstiegsfortbildungsprämie erwähnt, die abgesichert ist. Was mich besonders freut, sie wird überdurchschnittlich von Frauen in Anspruch genommen. Der Anteil von Frauen liegt bei weit über 50 Prozent. Das finde ich absolut richtig. Wir haben in den vergangenen Wochen mit der Handwerkskammer, aber auch mit den Innungsbetrieben, durchaus auch darüber diskutiert, ob es weitere Förderungsmöglichkeiten gibt, zum Beispiel im nächsten EFRE-Programm analog zu der Meistergründungsprämie in Niedersachsen. Also, da werden dann nicht die Meisterschülerinnen und Meisterschüler gefördert, sondern tatsächlich die frisch gegründeten Betriebe, wenn sie Arbeitnehmer eingestellt haben und das über sieben Monate nachweisen können.
Das wird in anderen Bundesländern aus EFRE-Mitteln finanziert. Das können wir in der jetzigen Förderperiode nicht mehr ändern, weil der Rahmen dafür nicht gegeben ist, aber wir werden das intensiv diskutieren, das haben wir auch mit der Handwerkskammer so besprochen. Wenn wir eine Zahl bekommen, kann ich mir sehr gut vorstellen, das auch noch einmal als weiteren Anreiz für das Handwerk aufzunehmen.
Abschließend möchte ich sagen, dass ich ganz froh bin, dass auch die Bundesregierung hier sehr sorgfältig gehandelt hat, weil der Schutz von Verbrauchern und Verbraucherinnen und die Steigerung von Qualität für Gewerbe wie Privatpersonen und eine gute Ausbildung und mehr Ausbildung durchaus eine Folge dieser Gesetzesnovelle sein kann. Zumindest versprechen wir uns das davon, und an den anderen Punkten arbeiten wir auch sehr intensiv. – Vielen Dank!
Die Bürgerschaft Landtag nimmt von der Antwort des Senats mit der Drucksachen-Nummer 20/224 auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.
Ich möchte Ihnen jetzt bekannt geben, dass interfraktionell vereinbart wurde, die Debattenpunkte 20 und 33 noch vor der Mittagspause aufzurufen. Insofern kommen wir jetzt zu Tagesordnungspunkt 20.
Debattenkultur in der Bremischen Bürgerschaft Antrag des Abgeordneten Peter Beck (AfD) vom 10. Februar 2020 (Drucksache 20/262)
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die gestrige Aktuelle Stunde zeigte mir, dass mein Antrag zum richtigen Zeitpunkt kommt, denn die Debattenkultur in der Bremischen Bürgerschaft lässt teilweise zu wünschen übrig. Die Demokratie lebt nicht unerheblich von dem Meinungsaustausch der demokratisch gewählten Vertreterinnen und Vertreter aller politischen Parteien und den dazugehörigen Debatten in den Landesparlamenten. Hierauf sollten sich alle gewählten Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft besinnen. Beleidigungen gegenüber Abgeordneten müssen unterbleiben, da diese dem Hohen Hause der Bremischen Bürgerschaft mehr schaden und bei vielen Bürgerinnen und Bürgern für Unverständnis sorgen. Unabhängig von den jeweiligen politischen Überzeugungen der einzelnen Abgeordneten der Bürgerschaft sollten diese gerade deshalb ein normales zwischenmenschliches Verhalten praktizieren.
Speziell die verbalen Ausfälle einzelner Abgeordneter gegenüber den Vertretern der AfD erzeugen in der Öffentlichkeit Hass und Gewalt. AfD-Vertreter wurden in der Vergangenheit niedergeschlagen, beleidigt und bedroht, einmal von den durch überwiegend unbekannte Täter und Täterinnen begangenen Sachbeschädigungen am Eigentum von AfD-Vertretern abgesehen. Hass hat in diesem Hause nichts, aber auch rein gar nichts zu suchen. Darauf sollten sich alle Demokratinnen und Demokraten besinnen.
Als Abgeordnete sind wir alle dazu aufgefordert und verpflichtet, den Bremer Bürgerinnen und Bürgern und vor allem der Bremer Jugend mit gutem Beispiel voranzugehen. Daher meine Beschlussempfehlung, die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen: Erstens, die Bremische Bürgerschaft erkennt an, dass in dieser die Vertreter alle Parteien demokratisch gewählt und von daher auch Demokraten sind, zweitens, dass Beleidigungen in diesem Hause zu unterlassen sind
und drittens, dass ein normales zwischenmenschliches Verhalten praktiziert wird, dass alle Hasskommentare in den Sitzungen unterlassen werden, um für den Bremer Bürger und vor allem für die Bremer Jugend als gutes Beispiel zu dienen. – Danke sehr!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf im Namen aller demokratischen Fraktionen dieses Hauses sprechen. Heute liegt der allererste Antrag der AfD in der 20. Legislaturperiode vor, und nein, es geht nicht um die Lösungen der AfD. Es geht nicht darum, wie sich die AfD unser Bremen vorstellt. Es geht nicht darum, welche politischen Lösungen sie vorschlägt oder gar darum, was ihre Antworten auf Integration, Wohnungsnot, Arbeitslosigkeit oder Gleichstellung sind. Nein, es geht um die Debattenkultur. Herr Beck fordert uns in seinem Antrag auf, dass Hasskommentare und Beleidigungen unterlassen werden sowie dass ein – und ich zitiere – normales zwischenmenschliches Verhalten praktiziert wird.
Herr Beck, wir alle in diesem Hause hier können Ihnen versichern: Für uns ist das gelebte parlamentarische Praxis!
Wir, die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, DIE LINKE und FDP pflegen eine wertschätzende, respektvolle und trotzdem in der Sache kritische Debattenkultur. Ja, wir haben logischerweise nicht immer die gleiche Meinung, dafür steht jeder und jede von uns mit seiner und ihrer Position für die Fraktion ein. Wir streiten alle auf einem sehr hohen und anständigen Niveau,
Ich kann nur für mich sprechen, dass ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses bedanken möchte, denn genau diese Kultur ist es, die dazu führt, dass es Spaß macht, für die eigenen Inhalte und Vorstellungen zu kämpfen. Herr Beck, was Sie mit Ihrem Antrag einfordern, ist parlamentarischer Alltag, und – diesen Seitenhieb müssen Sie mir zugestehen – das gilt nach unserer Auffassung für jeden Kollegen und übrigens auch jede
Kollegin. Das Parlament ist divers und die Regeln sind für alle gleich. Schade, dass in Ihrem Antrag Frauen als Abgeordnete offensichtlich überhaupt nicht existieren.
Die Grundlage unseres Zusammenarbeitens ist dabei die Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft. Dort heißt es in § 52 Absatz 2, das lese ich Ihnen gern vor:
„Verletzt ein Mitglied der Bürgerschaft die Würde oder die Ordnung des Hauses, insbesondere durch Formulierungen, die gegen die Menschenwürde verstoßen, entstellende, diskriminierende, rassistische oder beleidigende Meinungsäußerungen enthalten, zu Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten auffordern, Maßnahmen verlangt werden, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen oder stört sie oder er den ordnungsgemäßen Sitzungsablauf, soll die Präsidentin oder der Präsident sie oder ihn zur Ordnung rufen.“
Sollte also ein Mitglied der Bürgerschaft gegen die Würde des Hauses verstoßen oder ein anderes Mitglied beleidigen oder sich ordnungswidrig verhalten, hat der Präsident oder die Präsidentin der Bürgerschaft die nötigen Instrumente, um dieses Verhalten auch jetzt zu maßregeln.
Das gilt übrigens auch rückwirkend, also falls dem Präsidenten beziehungsweise der Präsidentin eine Ordnungsverletzung entgangen ist. Eines ist auch klar, die Neutralität und Kompetenz des Präsidenten und der beiden Vizepräsidentinnen stehen für uns alle hier völlig außer Frage.