Protocol of the Session on February 26, 2020

Anfrage 3: Hochwasserschutz am Zoo am Meer in Bremerhaven Anfrage der Abgeordneten Professor Dr. Hilz, Dr. Buhlert, Frau Wischhusen und Fraktion der FDP vom 23. Januar 2020

Herr Kollege Professor Dr. Hilz, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Herr Präsident! Wir fragen den Senat:

1. Entspricht der Hochwasserschutz am Zoo am Meer den gestiegenen Anforderungen?

2. Welche Gefahren und Risiken sieht der Senat für den Zoo am Meer bezüglich eines Hochwassers und den gestiegenen Anforderungen?

3. Wann erwartet der Senat, dass der Hochwasserschutz für den Zoo am Meer angepasst wird und welche Vorsorge und Schutzmaßnahmen werden wann getroffen?

Diese Anfrage wird beantwortet durch Frau Bürgermeisterin Dr. Schaefer.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Hochwasserschutz für den Zoo am Meer entspricht nicht den gestiegenen Anforderungen. Gemäß den Vorgaben des Generalplans Küstenschutz Teil 1, GPK I, sind Fehlhöhen von rund zwei Metern vorhanden.

Auf der Grundlage des GPK I beträgt der aktuell zu berücksichtigende Bemessungswasserstand für die Stadt Bremerhaven +6,62 Meter Normalhöhennull, NHN. Eine ausreichende Hochwasserschutzhöhe ergibt sich aus dem Bemessungswasserstand plus der Wellenauflaufhöhe. Aufgrund der exponierten Lage des Zoos am Meer ist mit Wellenauflaufhöhen von etwa zwei Metern zu rechnen, sodass sich eine erforderliche Gesamthöhe von rund +8,60 Meter NHN ergibt.

Zu Frage 2: Bei außergewöhnlich schweren Sturmfluten kann aufgrund der exponierten Lage des Zoos am Meer eine Überströmung oder Beschädigung der Objektschutzwand zukünftig ohne Ertüchtigung oder Anpassung nicht vollständig ausgeschlossen werden. Eine Beschädigung oder ein Überströmen der Hochwasserschutzwand hätte erhebliche Risiken gerade auch für die Tiere des Zoos zur Folge.

Zu Frage 3: Der Zoo am Meer befindet sich im Eigentum der Städtischen Grundstücksgesellschaft Bremerhaven mbH, STÄGRUND. Die Unterhaltung und somit die Vorsorge des Hochwasserschutzes sind Aufgaben dieser Gesellschaft.

Ob seitens der STÄGRUND eine Erhöhung der Objektschutzwand oder eine Erweiterung des Zoos am Meer und damit verbunden der Neubau einer Objektschutzwand entsprechend den gestiegenen

Anforderungen vorgesehen ist, ist dem Senat nicht bekannt.

Der Senat erarbeitet derzeitig die sogenannte Hochwasserschutzgebietsverordnung für die Weser in Bremerhaven. Diese Verordnung regelt zukünftig die Nutzung der außendeichs liegenden überschwemmungsgefährdeten Gebiete, zu denen der Zoo am Meer auch gehören wird. Zur Minimierung der bestehenden Risiken sind Gespräche mit dem Eigentümer und dem Betreiber des Zoos am Meer geplant. – So weit die Antwort des Senats!

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, wenn der Hochwasserschutz angepasst wird und entsprechende Kosten entstehen, gibt es dafür verpflichtend Unterstützung vom Land oder kann es sie auf freiwilliger Basis geben?

Wir haben mehrere Grundstücke mit Gebäuden darauf, nicht nur in Bremerhaven sondern auch in Bremen, die außendeichs liegen und die in Nutzung sind. Das ist ein immerwährendes Thema, dass diejenigen, die außendeichs liegen, natürlich gern Unterstützung, auch finanzieller Art, haben wollen, um es anzupassen. Bisher ist das, soweit ich weiß, nicht gewährleistet worden. Verpflichtet sind wir dazu nicht, es ist also ein eigenes Risiko, wenn man außendeichs liegt und wir wollen jetzt noch einmal mit der STÄGRUND Gespräche führen, um zu schauen, was die sich eigentlich vorstellen.

Wir haben jetzt erst einmal festgestellt, dass der Hochwasserschutz nicht ausreichend ist und müssen gemeinsam mit denen erörtern, wie wir überhaupt eine Verbesserung hinbekommen können. Dann wird sich natürlich die Frage anschließen, wie teuer das ist und dann muss man schauen, ob die STÄGRUND das hinbekommt oder ob wir das gegebenenfalls unterstützen müssen, aber eine Aussage dazu möchte ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht treffen.

Frau Bürgermeisterin, eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Günthner. – Bitte sehr!

Frau Bürgermeisterin, wie hoch ist denn das Risiko, nach Ihrer Einschätzung, dass es zu einem solchen Ereignis kommt, das dann diese negativen Folgen für den Zoo am Meer hätte?

Wir hatten jetzt zum ersten Mal vorletzte Woche fünf Sturmfluten. Das gab es noch nie zuvor und wir wissen im Grunde, dass der Klimawandel, wenn er weiter fortschreitet, zu immer mehr und höheren Sturmfluten führen wird. Deswegen ist es immer schwer zu sagen: Es gibt ein Risiko, aber eigentlich wird die Eintrittswahrscheinlichkeit nicht sehr hoch sein. Es kann eben doch passieren.

Die Hochwasserschutzwand beim Zoo wurde aufgrund der EAK, das sind die Empfehlungen für Küstenschutzwerke, 1993 berechnet. Damals waren das 6,30 Meter und man hat für eine stehende Welle nochmal 30 Zentimeter hinzugerechnet. Das kann man sich ausrechnen, dass das veraltet ist. Wir haben eben das Problem bei Risikowahrscheinlichkeiten. Es kann sein, dass es in 20 Jahren nicht passiert, es kann aber auch sein, dass das nächste Woche passiert, wenn es einen heftigen Orkan gibt und noch eine Sturmflut oder eine Springflut hinzukommt.

Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Aber müsste man nicht wenigstens im Ansatz eine Einschätzung zur Eintrittswahrscheinlichkeit haben, um überhaupt abschätzen zu können, wann es zu einem solchen Ereignis, ob es zu einem solchen Ereignis kommt und ob dann das, was zusätzlich an Schutz aufgebracht werden muss, überhaupt ausreichend sein kann?

Beim Küstenschutz ist es so, dass wir immer von einem hundertjährigen Hochwasser ausgehen. Jetzt heißt das aber nicht, dass das Hochwasser erst in 99 oder 100 Jahren auftritt, sondern wir wissen einfach nicht, wann es auftreten kann. Danach werden im Prinzip die Küstenschutzdeichlinien berechnet. Wir passen das für Bremen jetzt sogar noch an die neuesten Berechnungen des IPCC-Berichts an, geben also noch einmal etliche Zentimeter hinzu, um dem gewappnet zu sein.

Noch einmal: Es ist ganz schwierig eine Eintrittswahrscheinlichkeit zu berechnen, weil wir nicht wissen, wann ein großer Orkan kommt, der vielleicht mit anderen Kombinationen wie Springfluten und so weiter zusammentrifft. Wir kennen die Wettervorhersage ungefähr für zwei Wochen, aber nicht für die nächsten Monate oder Jahre.

Wir wollen aber gewappnet sein und nicht sagen müssen: Naja, wir sind immer davon ausgegangen, dass es in den nächsten zehn Jahren nicht so schlimm wird und deswegen müssen wir am Küstenschutz nichts machen. Das Gegenteil ist der Fall. Wir sollten gewappnet sein und das betrifft auch den Zoo am Meer, denn wenn der Objektschutz nicht reicht und wir Pech haben, dann – –. Wir hatten den Fall vor etlichen Jahren, in Bremen stand am Osterdeich das Wasser wirklich nur noch sieben bis acht Zentimeter unter der Deichlinie. Man kann sich vorstellen, was passiert wäre, wenn es übergetreten wäre. Das möchte ich mir gerade für den Zoo am Meer nicht vorstellen.

Frau Bürgermeisterin, eine weitere Zusatzfrage durch die Abgeordnete Schnittker. – Bitte sehr!

Frau Bürgermeisterin, Sie sprachen davon, dass Sie Gespräche mit den Eigentümern und den Betreibern des Zoos führen wollen. Wann ist das denn terminiert? Wird das kurzfristig erfolgen oder ist es für nächstes Jahr oder übernächstes Jahr geplant?

Nein, wir nehmen die Anfrage jetzt zum Anlass, das in den nächsten Wochen zu machen. Das Thema ist jetzt aufgekommen und man hat gesehen, dass offensichtlich der Objektschutz nicht reicht.

Noch einmal: Die Verantwortung für den Objektschutz für außendeichs liegende Objekte liegt bei den Eigentümern, das ist auch in Bremen so. Die Strandlust in Vegesack musste auch selbst Objektschutz betreiben und hat sich hochwassersicher ausgerüstet. Wenn wir aber schon wissen, dass es nicht reicht, dann wäre es fatal zu sagen: Ach, dann führen wir die Gespräche irgendwann in den nächsten Jahren. Wir wollen das jetzt zum Anlass nehmen, das Gespräch zu suchen und zu terminieren.

Frau Bürgermeisterin, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Vielen Dank für die Beantwortung!

Anfrage 4: Studiengang Palliative Care Anfrage der Abgeordneten Frau Brünjes, Frau Reimers-Bruns, Güngör und Fraktion der SPD vom 23. Januar 2020

Frau Kollegin Brünjes, Sie haben das Wort!

Wir fragen den Senat:

1. Welche Bedeutung hat aus Sicht des Senats der weiterbildende Masterstudiengang Palliative Care für die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen im Bundesland Bremen?

2. Welche Konsequenzen hätte aus Sicht des Senats eine etwaige Einstellung dieses Studiengangs?

3. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, das Studienangebot im Rahmen des geplanten Gesundheitscampus fortzuführen?

Diese Anfrage wird beantwortet durch Herrn Staatsrat Cordßen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der berufsbegleitende Masterstudiengang Palliative Care leistet einen wertvollen Beitrag zur Qualifikation von Health Care Professionals, die hospizlich-palliative Kompetenzen auf wissenschaftlichem Niveau erwerben möchten. Aufgrund des demografischen Wandels und der zunehmend älter werdenden Bevölkerung steigt der Bedarf an Pflegekräften in der Palliativversorgung. Der Studiengang wird seit 2014 von der Universität Bremen angeboten. Er qualifiziert in einer Regelstudienzeit von drei Jahren im Umfang von 120 Credit Points für die professionelle Betreuung und Unterstützung schwerstkranker und sterbender Menschen. In den drei bisherigen Durchgängen haben sich jeweils zehn bis zwölf Studierende im Studiengang immatrikuliert.

Zu Frage 2: Wenn der Studiengang an der Universität Bremen nicht fortgeführt wird, sind Alternativen zu prüfen, um die entsprechenden Qualifikationen auch zukünftig in der Region bereitzustellen. Die Akkreditierung des Studiengangs Palliative Care ist derzeit bis zum 30. September 2020 befristet. Vor einer erneuten Zulassung von Studierenden müsste die Akkreditierung nach den Vorgaben des Bremischen Hochschulgesetzes erneuert werden. Das Fachgebiet Palliative Care ist nicht als eigenständiges Fachgebiet im Hochschulentwicklungsplan der Universität Bremen ausgewiesen und unter den derzeitigen Voraussetzungen nicht akkreditierungsfähig.

Neben dem Studiengang wird auch bisher schon eine Fortbildung Palliative Care im Land Bremen angeboten, die von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin anerkannt ist und mit einem Zerti

fikat abschließt. Die Fortbildung umfasst vier Module mit insgesamt 172 Stunden und schließt mit einer Abschlussarbeit sowie einer mündlichen Prüfung ab. Darüber hinaus ist ein Modul Palliative Care in der pflegerischen Weiterbildung Onkologie im Umfang von 160 Stunden integriert.

Zu Frage 3: Der Senat verfolgt das Ziel, die Palliativ- und Hospizarbeit im Land Bremen zu stärken. Hierzu sind vielfältige Maßnahmen in unterschiedlichen Politikfeldern notwendig. Zur Fachkräftesicherung und Fachkräftebindung in der Region will der Senat den Aufbau eines integrierten Gesundheitscampus vorantreiben. Wie im Wissenschaftsplan 2025 vorgesehen baut die Hochschule Bremen ihr fachliches Profil in den Gesundheitswissenschaften aus. In diesem Zusammenhang werden auch fachliche Kompetenzen im Bereich Palliative Care aufgebaut. Die Hochschule hat eine Machbarkeitsprüfung für ein Weiterbildungsangebot im Bereich Palliative Care eingeleitet, das zeitnah an der Hochschule Bremen eingerichtet werden soll. – So weit die Antwort des Senats!

Herr Staatsrat, Zusatzfragen liegen nicht vor. – Vielen Dank für die Beantwortung!

Anfrage 5: Kampf gegen Kindesmissbrauch im Netz – Wie gut ist Bremen auf die Gesetzesänderungen des Bundes (Bundestags- Drucksache: 19/13836) vorbereitet? Anfrage der Abgeordneten Frau Bergmann, Frau Wischhusen und Fraktion der FDP. vom 24. Januar 2020

Frau Kollegin Bergmann, Sie haben das Wort!

Wir fragen den Senat:

1. Welche Wege zur Ausgestaltung der neuen Möglichkeiten sieht Bremen für sich?