Protocol of the Session on February 26, 2020

Gleichzeitig sind wir auch der Ansicht, das ist ja auch ein Teil des Antrags, dass nicht nur Pauschalreisen durch Insolvenzversicherungen abgesichert werden sollen, sondern auch Einzelflüge, die von Personen gebucht werden. Denn diejenigen, die nicht dem Pauschaltourismus verfallen sind aus verschiedenen Gründen, sondern gern selbst unterwegs sein wollen – beispielsweise als Backpacker –, sind bisher nicht abgesichert. Sie bleiben auf ihrem Schaden sitzen und deswegen ist es auch richtig, sie entsprechend aufzunehmen.

Also, kurze Rede: Der Sinn ist, dass wir diesem Antrag zustimmen, weil er gut und richtig ist. – Vielen Dank!

(Beifall FDP)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Dertwinkel.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Insolvenz des zweitgrößten Reiseveranstalters Thomas Cook im vergangenen Jahr hat die Branche und auch uns tief erschüttert.

Neben den rund 20 000 Beschäftigten weltweit waren schätzungsweise 140 000 deutsche Urlauber von dieser Misere betroffen. Sie hingen in ihren Urlaubszielen fest oder kamen erst gar nicht dorthin. Der vorläufig berechnete Schaden beläuft sich auf rund 290 Millionen Euro. Bis zum Jahreswechsel hat nur ein Teil der Betroffenen seinen Anspruch geltend gemacht. Die genaue Schadenssumme könnte also noch weiter steigen. Das deutsche Reiserecht schränkt aber ein, dass sich Reiseveranstalter nur bis zu einer Schadenshöhe von 110 Millionen Euro, das wurde schon gesagt, absichern müssen. Diese Summe orientiert sich bei der Begrenzung an der Größe der bisher bekannten Insolvenzen von Reiseveranstaltern.

Der Versicherer von Thomas Cook beruft sich jetzt auf diese Haftungsgrenze, sodass viele Urlauber vermeintlich ihre Kosten selbst tragen müssten. Die Bundesregierung hat nun zugesagt, mit Steuergeld zu helfen und die Betroffenen nicht im Regen stehen zu lassen. Seit Beginn dieses Jahres werden die Kunden von der Bundesregierung kontaktiert und die Gelder für die Erstattung des Schadens sind schon im Bundeshaushalt eingestellt. Dies geschieht, so die Bundesregierung, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Gründen des Vertrauensschutzes und zur Vermeidung unzähliger Rechtsstreitigkeiten. Im Gegenzug sollen die Ansprüche der Betroffenen an den Bund abgetreten werden, der diese Ansprüche dann gebündelt verfolgen wird. Eine Prozesslawine und somit ein großer Schaden für den Steuerzahler soll so verhindert werden beziehungsweise so gering wie möglich ausfallen.

Des Weiteren ist die Bundesregierung bereits mit der Reisebranche und Versicherern im Gespräch, um den Insolvenzschutz im Reiserecht zu überarbeiten. Konkret sollen nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

das Pauschalreiserecht überprüft werden. Die Erhöhung der Haftungsgrenze oder der Einrichtung eines Fonds zur Absicherung, den Reiseveranstalter und Kunden tragen würden, steht im Raum. Hier soll spätestens im Frühjahr eine Empfehlung vorliegen, die nach unseren Informationen in einem Gesetzesentwurf münden soll.

Wir als Bremer CDU unterstützen dieses Vorhaben. Es ist Kundinnen und Kunden unzumutbar selbstständig die komplexen Rechtsfragen zu klären, die eine große Anzahl unentwirrbarer Dinge bei einer solch großen Insolvenz mit sich zieht. Es wurden auch schon Stimmen laut, die sogar die Entschädigung der Betroffenen kritisieren, da diese Entschädigung aus Steuergeldern stammt.

Meine Damen und Herren, gerade Menschen und junge Familien, die zu den Gering- und Mittelverdienern gehören, und die lange für einen Pauschalurlaub gearbeitet haben und ältere Menschen, die zum Beispiel lange für Tagesreisen gespart haben, sind doch die Leidtragenden in der ganzen Geschichte. Diese Menschen haben auf die ausgegebenen Sicherheitsscheine vertraut und darauf vertraut, dass diese die Schäden einer Insolvenz in Gänze abdecken würden. Gerade für diese Bürgerinnen und Bürger sind unbürokratische Auszahlungen und eine bessere Absicherung von Reisen in der Zukunft wichtig.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat auch schon deutlich gemacht, dass die Absicherungssumme erhöht werden muss, nicht nur für den Verbraucher, sondern auch, um bei einer zukünftigen Insolvenz nicht Steuergelder in die Hand nehmen zu müssen. Für uns ist wichtig, dass eine mögliche Abänderung des Reiserechts in Abstimmung mit den Reiseveranstaltern und mit Hotel- und Tourismusverbänden vollzogen wird. Wir vertrauen darauf und hoffen, dass das Vertrauen von Reisenden in Pauschalreisen und Kurztrips dann auch wieder sichergestellt ist. Ich finde, wir in Bremen machen uns mit dem Beitritt zur Hamburger Bundesratsinitiative auf einen guten Weg. Wir unterstützen auch Punkt zwei und drei des Antrags. – Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Fensak.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn einer eine Reise tut, dann kann

er viel erleben. Wenn einer eine Reise bucht, gilt dies ebenfalls. Das hat uns die Insolvenz der Thomas-Cook-Konzerngruppe gezeigt. Am 23. September 2019 stellte Thomas Cook London das Geschäft ein und gab an, Konkursverfahren einzuleiten. Am 25. September erklärten die deutschen Tochtergesellschaften Thomas Cook GmbH Deutschland, Thomas Cook Touristik GmbH, BUCHER REISEN und Öger Tours GmbH ebenfalls ihre Insolvenzanmeldung. Weitere Anmeldungen erfolgten für Neckermann Reisen, Air Marin und Thomas Cook Signature am 21. November 2019.

Thomas Cook hatte die gesetzlich geforderte Haftungssumme, die schon angesprochen war, von 110 Millionen Euro bei der Zurich Versicherung abgedeckt. Nach Angaben des Branchendienstleisters für die Abwicklung der Insolvenz der KAERA AG, entsprechen die 110 Millionen Euro einer Erstattungsquote von 17,5 Prozent. Somit ergibt sich rechnerisch ein Gesamtschaden von 628,6 Millionen Euro. Obwohl die Bundesregierung eine Aufstockung der Entschädigung aus Haushaltsmitteln bereits am 11. Dezember 2019 beschlossen hat, kann es nicht unser Bestreben sein, verfehlte Konzernpolitik und Fusionen zulasten privater Haushalte oder durch öffentliche Mittel quer zu finanzieren.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen – Vizepräsidentin Grotheer übernimmt den Vorsitz.)

Schon im Vorfeld setzten die Insolvenzen der Fluggesellschaften Air Berlin und Germania die Handhabung des Reisehaftungsrechts unter Druck. Ziel des dritten Reiserechtsänderungsgesetzes, das 2018 in Kraft trat, war eine Verbesserung der Insolvenzabsicherung. Durch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags wurde dabei 2019 nochmals betont, ich zitiere: „Dass die Höchstsumme der Begrenzung des Haftungsrisikos des Versicherers dient, um eine funktionierende Deckungsvorsorge sicherzustellen.“

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft hat in seiner Stellungnahme vom 31. Mai 2016 selbst die Haftungshöchstgrenze als ausreichend erachtet. 2019 wurde bekannt, dass sich der Schaden auf ein Mehrfaches der 110 Millionen Euro belaufen würde und davon auszugehen sei, dass eine volle Erstattung nicht erfolgen werde. Laut eine DPA-Meldung vom 23. Januar 2020 beträgt der Schaden, den der Bund zu tragen hätte, nach Einschätzung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mindestens 260

Millionen Euro, wovon 220 Millionen Euro als Erstattungsleistungen, die weiteren Beträge als Kosten der Rechtsberatung und Zahlungsabwicklung zu sehen sind – also über 40 Millionen Euro an reinen Nebenkosten in der Schadensabwicklung.

Die Zurich Versicherung selbst geht sogar von 287,4 Millionen Euro ungedecktem Schaden aus. Eine Anpassung, wie bereits gefordert, ist zwingend notwendig, um eine volle Erstattung der Reisekosten zu gewährleisten. Der Insolvenzschutz muss insoweit dringend reformiert werden.

In Artikel 7 der EU-Pauschalreiserichtlinie heißt es: „Der Veranstalter und/oder Vermittler der Vertragspartei weist nach, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit und des Konkurses die Erstattung gezahlter Beträge und die Rückreise des Verbrauchers sichergestellt sind.“ Eine Deckelung der Haftungsgrenzen gibt es eben nicht. Bei einem vollständigen Einpflegen in das nationale Gesetz hätte dies berücksichtigt werden müssen. Sind die vom nationalen Gesetzgeber einzusetzenden Mittel unzureichend, wird der Zweck der Richtlinie verfehlt und führt gegebenenfalls zur Selbsteintrittspflicht des Gesetzgebers.

Im sogenannten Dillenkofer-Urteil wies der Europäische Gerichtshof zu Recht darauf hin, dass die Richtlinie die volle Entschädigung des Reisenden verlange. Dies wurde durch den Europäischen Gerichtshof im Rechberger-Urteil bestätigt. Auch der Bericht der EU-Kommission äußerte Zweifel an der Zulässigkeit der Haftungsbeschränkungen. Da die Bundesregierung betont hat, dass aus einem Eintritt kein Rechtsanspruch hervorgehe und abzuleiten sei, ist die gesetzliche Änderung und Anpassung zwingend geboten. Die aktuelle Einschätzung der Bundesregierung in einer Anfrage vom 4. Februar 2020 stellt die Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs hierzu selbst infrage.

Die Zahlen des Deutschen Reiseverbandes DRV belegen für 2018, dass deutsche Auslandsreisende mit 79,8 Milliarden Euro am Markt beteiligt sind, Direktbuchungen und Einzelbuchungen von Linienflügen betrugen laut des Deutschen Reiseverbandes im Jahr 2018 elf Milliarden Euro. Um also den Verbraucherschutz zukünftig in ähnlich gelagerten Risiken zu stärken, ist es wichtig, einen wirksamen Insolvenzschutz im Gesetz zu verankern. Unterschiedliche Modelle sind denkbar, abgesehen von einer Insolvenzabsicherung ohne Haftungsbeschränkung wäre auch an Ausfallbürgschaften von Finanzdienstleistern beziehungsweise Bankinstituten oder ein Haftungsfonds aus

Deckungsbeiträgen der Touristikbranche zu denken. Für die gesamte Touristikbranche ist anzustreben, eine jeweilige Risikoaufklärung den Reisebuchungen als Extraformular beizufügen, analog zum Verbraucherschutz in anderen Bereichen.

Parallel zur Insolvenz der Thomas-Cook-Konzerngruppe verzeichnete der Aktienkurs der Zurich AG im vergangenen Jahr einen Zuwachs von 31,6 Prozent, damit erreichte sie den Höchstkurs in den letzten zehn Jahren. Im Zeitraum seit der Insolvenz der Thomas-Cook-Gruppe verzeichnete die Zurich AG einen Kursanstieg von über acht Prozent, insoweit müssen wir daran denken: Verbraucherschutz ist und bleibt kein Konzernschutz, auch andere Unternehmen innerhalb der Branche wie easyJet profitieren von dem Niedergang der Thomas-CookKonzerngruppe.

Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen, da dies den Verbrauchern dienlich und erforderlich ist. – Danke!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Bernhard.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! 2019 war das Jahr der Insolvenzen im internationalen Flugverkehr. Insgesamt 23 Fluggesellschaften wurden 2019 zahlungsunfähig, davon sieben europäische. Da gibt es im Fernsehen sehr schnell hohe Zahlen von Reisenden, die an den Flughäfen stehen, weil sie ihre Flüge nicht antreten können oder weil sie aus dem Ausland nicht zurückkommen.

Der Konkurs von Reiseveranstaltern verläuft meistens unauffälliger. Jedes Jahr gehen im Schnitt 15 von etwa 2 000 Reiseveranstaltern in Deutschland in die Insolvenz, ohne dass es ein großes Aufsehen gibt. Das liegt daran, dass die Meisten sehr klein sind im Unterschied zu Thomas Cook. Da war es anders. Es gibt sieben Reiseveranstalter, die sich in Deutschland gut die Hälfte des Marktumsatzes teilen, und Thomas Cook gehörte dazu. Ein anderer Reiseveranstalter ist TUI, deren Börsenwert gerade massiv unter Druck gerät aufgrund der Entwicklungen mit dem Coronavirus. Auch vor diesem Hintergrund, den Wirkungen des Coronavirus auf den Reisemarkt, sind die Fragen dieser Debatte heute sehr aktuell.

Insolvenzen von kleineren Reiseveranstaltern sind auch deshalb unauffälliger, weil der Gesetzgeber

sie im BGB verpflichtet, ihr Erstattungsrisiko zu versichern. Das ist eigentlich im Sinne des Verbraucherschutzes vorbildlich geregelt. Auch wenn Fluggesellschaften in Konkurs gehen, kann ich mich an die Reiseveranstalter wenden, wenn ich über sie gebucht habe.

Jetzt sind in den letzten Jahren aber zwei Dinge geschehen, die dieses System gesprengt haben. Zum einen haben einige Reiseveranstalter heute eine Größe, die für einen Insolvenzschutz bis 110 Millionen Euro Deckungssumme nicht mehr ausreicht. Das hat Thomas Cook gezeigt und das hätte man sich vorher auch schon ausrechnen können. Hier betragen die Forderungen der Verbraucherinnen und Verbraucher rund 500 Millionen Euro. Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten den Reiseanbietern eine vollständige Absicherung der Reisenden aufzuerlegen. Die Deckelung der Insolvenzversicherung, die übrigens auch eine einseitige Bevorzugung großer Anbieter ist, ist nicht EU-rechtskonform. Umso unverständlicher ist es, dass ein entsprechender Antrag, der 2019 im Bundestag gestellt wurde, von der Regierungsmehrheit abgelehnt wurde. Deshalb muss hier mit einer Bundesratsinitiative nachgefasst werden. Das halte ich für vollkommen notwendig.

(Beifall DIE LINKE)

Das Zweite ist, 2017 mit dem Dritten Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften hat der Bundestag die individuelle Grenze, ab der ein Reiseveranstalter Kosten überhaupt erstatten muss, auf 500 Euro heraufgesetzt. Da hat die Branchenlobby, das kann man mit voller Berechtigung wahrscheinlich behaupten, ganze Arbeit geleistet, denn nur ein Bruchteil der Reisen, die Reiseveranstalter vermitteln, liegt oberhalb dieser Grenze. Das wurde hier entsprechend schon dargelegt. Für den Verbraucherschutz ist diese Regelung absolut inakzeptabel.

Der Antrag der Koalition nimmt auch das Problem der Absicherung von Flugreisen in den Blick, die direkt gebucht wurden. Hier haben Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit keinen Schutz. Das war genau die Erfahrung mit Air Berlin und Germania, wo die Verbraucherinnen und Verbraucher im Regen stehengelassen wurden. Deshalb ist es konsequent, einen Insolvenzschutz für direkt gebuchte Flüge einzuführen, wie auch bei Buchungen beim Reiseveranstalter. Auch das kann direkt im BGB ergänzt werden, so wie es der Antrag vorsieht.

Im Übrigen wird gern auf Angebote von Versicherungen verwiesen, die sich an einzelne Reisende richten. Das ist aber keine Alternative. Hier ist für die Reisenden oft kaum zu überblicken, welche Risiken wirklich getragen werden und welche nicht. Ebenso existiert inzwischen eine Art individuelle Staffelung des Risikos nach Zahlungsart. Wer mit PayPal oder Kreditkarte bezahlt, hat deutlich bessere Chancen, als diejenigen Verbraucher, die die Vorauszahlung geleistet haben oder sogar bar bezahlen. All das schafft weitere soziale Ungerechtigkeiten und das kann nicht in unserem Sinne sein.

Deshalb muss der Gesetzgeber hier unmissverständlich Klarheit schaffen, wenn Menschen sich eine Reise ansparen, das wurde hier auch schon deutlich beschrieben, erwarten sie, dass die dann auch stattfindet und wenn sie nicht stattfindet, erwarten sie, dass sie ihre Kosten ohne Wenn und Aber erstattet bekommen. Diese Erwartung ist auch vollständig berechtigt. Daher muss der Verbraucherschutz hier umgehend wieder hergestellt werden und ich begrüße deshalb diese Initiative der Koalition. Ich finde es auch richtig, dass wir der Bundesratsinitiative von Hamburg beigetreten sind. Jetzt müssen wir hoffen, dass das auch Erfolg hat. – Herzlichen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag mit der Drucksachen-Nummer 20/194 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

(Dafür CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Abgeordneter Beck [AfD], Abgeord- neter Timke [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe.

(Dagegen M.R.F.)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Für gesunde Ernährung, gegen den Klimawandel: Aktionsplan 2025 auch an den Hochschulen in Bremen und Bremerhaven zügig erstellen! Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und DIE LINKE vom 3. Dezember 2019 (Drucksache 20/196)