Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir freuen uns, dass wir hier einen richtig guten Antrag haben, faktenbasiert, der Sache dienend und der letztendlich auch eine große Tat in Richtung Berlin ist, wo man aktuell den Eindruck hat, dass dort nicht immer faktenbasiert Coronapolitik
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, weil viele verunsichert sind, jetzt nach zwei Jahren: Wo stehen wir? Wie sind eigentlich die tatsächlichen Zahlen? Es gibt nach wie vor zwei richtig gute, faktenbasierte Internetseiten, auf die man immer wieder schauen kann. Das eine ist natürlich das Robert Koch-Institut mit den aktuellen Handlungsempfehlungen. Darauf basierend hat Frau Dr. Eschen gesagt: Da fehlt etwas, da ist eine Lücke. Man kann eigentlich das, was für Erwachsene gilt, nicht einfach auf Kinder übertragen. Wir müssen diese Gerechtigkeitslücke, die es gibt, schließen, völlig klar.
Doch die Seite, die in der Öffentlichkeit ganz selten genannt wird – dafür möchte ich noch einmal ausdrücklich werben. Das tue ich auch, wenn ich Impfskeptikern begegne: Schaut euch die Seite vom Paul-Ehrlich-Institut an (www.pei.de) und dort insbesondere die sogenannten Sicherheitsberichte. Wir haben mittlerweile einen kumulierten, sehr ausführlichen Sicherheitsbericht, in dem alle Fakten stehen, was Nebenwirkungen angeht, was Verdachtsfallmeldungen angeht, aber auch, was die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen angeht, denn damit wird manchmal Angst getrieben.
Frau Dr. Eschen hat ja auch gesagt, bei Kindern und Jugendlichen haben wir zumeist, ganz grob gesehen mildere Verläufe, das ist richtig. Wenn man sich aber die Zahlen anschaut, da, wo es wirklich wehtut, wo es schlimm ausgeht, wo schwerwiegende Verläufe, wo tödliche Verläufe sind, meistens einhergehend mit Myokarditis und Perikarditis, also Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen, da sind es die Jungs, da sind die jungen Männer und die Jugendlichen von 12 bis 17 die Betroffenen.
Das heißt, wir haben jetzt aufgrund von zwei Jahren Corona eine Datenlage, die den Forschern wiederum neue Ansätze gibt, zu sagen: Woran liegt das denn, dass junge Männer im Alter bis zu 27 Jahren oder auch jugendliche Heranwachsende von 12 bis 17 Jahren betroffen sind, was die schwerwiegenden und was die tödlichen Verläufe angeht? Die sind statistisch ganz gering, aber es ist eine Auffälligkeit, und dafür möchte ich werben, dass wir sensibel bleiben, dass wir nach zwei Jahren Corona – was uns viel Kraft gekostet hat, auch in der politischen Auseinandersetzung – immer
wieder den Neustart machen und faktenbasiert Coronapolitik gestalten. Diese Debatte kann und wird sicherlich einen wertvollen Beitrag dafür liefern. Wir als CDU-Fraktion schließen uns dem Antrag an. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Gleich mal vorab: Was wir mit unserem koalitionären Antrag auf den Weg bringen wollen, ist, dass die Diskriminierung von Kindern beim Impf- und Genesenenstatus endlich beendet wird. Das ist aktuell in Bremen kein aktuelles Diskriminierungsproblem. Der Antrag richtet sich aber ja in Richtung Berlin.
Mit dem Beschluss zur Neuregelung der Quarantäneregelung für Kinder ist zumindest – was wir heute Mittag ja beschlossen haben, ohne Debatte – zeitlich diese Benachteiligung aufgehoben. Die strukturelle Diskriminierung aber bleibt bestehen und kann auch wieder zur Benachteiligung von Kindern unter zwölf Jahren führen. Hier wurde es öfter schon genannt: Wir wissen überhaupt nicht, was in zwei, drei, sechs Monaten los ist. Deshalb ist dieser koalitionäre Antrag auch der richtige Weg, um deutlich zu machen, dass wir alle versuchen müssen, mit immer wieder neuen Entwicklungen zurechtzukommen. Das muss wirklich an die Berliner Regierung adressiert werden.
Die strukturelle Diskriminierung von Kindern unter zwölf Jahren bei den aktuellen auf Bundesebene vorliegenden Regelungen zum Impf- als auch Genesenenstatus von Kindern unter zwölf Jahren wollen wir mit unserem Antrag versuchen zu beseitigen. Nach den aktuellen Bundesregelungen zum Impf- und Genesenenstatus von Kindern unter zwölf Jahren können diese Kinder aufgrund der Impfempfehlungen des RKI und der STIKO – wir haben es schon öfter gehört heute – nicht den Status von als vollständig geimpft geltenden Personen erlangen wie zum Beispiel die geboosterten Erwachsenen.
Auf Bundesebene wird bei den Regelungen zum Impf- als auch Genesenenstatus nach wie vor nicht zwischen Kindern und Erwachsenen differenziert.
Ich glaube, die Koalition hat deutlich gemacht, dass wir im Bereich Gesundheit – wir haben es eben schon gehört, auch im Bereich der Zuwendung für Kinder, besonders für Kinder, die unter der Coronapandemie leiden – sagen: Wir geben Geld für eine FamilienCard, und wir machen die Initiative in Richtung Berlin, um etwas zu ändern. Ich glaube, das ist etwas, was uns auszeichnet, und ich freue mich, dass die FDP-Fraktion bei diesen Anträgen immer dabei gewesen ist.
Sehr schön. Ich möchte dem weiter gar nichts mehr hinzufügen, außer dass wir uns freuen, dass wir diese Zustimmung haben, und wir hoffen, dass unsere Gesundheitssenatorin das entsprechend über die eine Bundesratsgeschichte nach Berlin weitertreibt und sich im Bundesrat hoffentlich durchsetzen kann. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon alles gesagt oder vieles gesagt, ich muss nicht alles wiederholen. Zurzeit ist es so, dass Kinder und Jugendliche in einigen Bereichen, insbesondere bei der Kontaktpersonenquarantäne, in einigen Bundesländern gleich behandelt werden wie ungeimpfte Erwachsene. Das macht natürlich keinen Sinn, wenn man sich anschaut, dass es bei den Kindern und Jugendlichen, zumindest im Alter bis elf Jahre, keine allgemeine Impfempfehlung durch die STIKO gibt und für Kinder unter fünf Jahren gar keine Impfempfehlung. Zwischen fünf und elf gibt es lediglich eine Impfempfehlung für Kinder mit Vorerkrankungen.
Insofern macht eine infektionsschutzgesetzliche Gleichbehandlung keinen Sinn, denn sie wird de facto zu einer Benachteiligung von den Kindern, die der Positionierung der STIKO folgen, die eben unter Abwägung der Impfnebenfolgen und der potenziellen Vorteile durch die Impfung nicht sagt: „Lassen Sie sich impfen.“ Wir wollen, dass diese Benachteiligung im Gesetz geändert wird, im Bundesgesetz, und deswegen bringen wir diesen Antrag als Koalition ein. Ich finde das schön, dass der
hier so breit getragen wird, denn er ist wissenschaftlich belegt. Das wurde hier hinreichend dargelegt.
Nur zur Technik noch einmal abschließend: Es geht um die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes. Zurzeit – auch das wurde gesagt – hat das für Bremen keine faktische oder keine praktische Auswirkung. Wir handhaben das hier bereits so. Die Kontaktpersonenquarantäne wurde bereits aufgehoben, vor einigen Wochen. 2G-, 3G-Maßnahmen hatten für Kinder ohnehin nie eine reale Relevanz, weil sie davon ausgenommen waren. Wir wissen aber nicht, was der Herbst bringt, und wir wollen gerüstet sein, über die Bundesgesetze die Benachteiligungen im Gesetz nicht weiter veranlagt haben und damit für den Herbst für den Fall, dass wieder Maßnahmen verhängt werden, gerüstet sein. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Regeln zum Impfstatus sind zuletzt furchtbar kompliziert geworden. Ich habe mir das einmal im Impfzentrum angesehen. Die haben zum Teil eine Matrix, um zu schauen: Was ist eigentlich, wenn einmal geimpft mit dem und dem Impfstoff und dann aber genesen und dann aber eigentlich doch noch geboostert? Was ist mit den Einmalimpfungen und so weiter? Es wurde immer schwieriger, es hat zum Teil täglich gewechselt, je nachdem, was das RKI aufgeschrieben hat. Das ist sehr undurchdringlich geworden. Das ist das eine.
Das andere ist: Dieses ganze Hin und Her hat der Impfkampagne nicht gerade besonders gutgetan. Das muss man auf der anderen Seite auch sagen.
Ich möchte aber eine gewisse Ambivalenz in die Debatte bringen, und zwar ist es so: Im Vordergrund sollte immer stehen: Wer darf was? Wer ist mit welchen Einschränkungen konfrontiert? Für wen ist welche Impfung gut? Was bewirkt es? Im Zuge dieser Regeländerung – und das ist hier schon genannt worden – ist es tatsächlich so: Es kam zu durchaus nicht unerheblichen Ungerechtigkeiten gerade für Kinder und Jugendliche, und das, finde ich, ist in diesem Antrag völlig richtig ausgeführt. Es kann nicht sein, dass es unterschiedliche Einschränkungen gibt, obwohl noch gar nicht die Empfehlung der STIKO beispielsweise vorliegt.
Selbst wenn man sich völlig regelkonform verhält, hat man trotzdem Nachteile für Kinder und Jugendliche in Kauf zu nehmen, und das geht nicht.
Wir haben das in Bremen weitgehend vermieden, das muss, finde ich, eingeräumt werden. Wir haben das immer weitgehend ausgenommen. Ich meine, es ist natürlich dieses Dilemma zwischen Infektionsschutz und Einschränkungen, mit dem wir gerade in unserem Ressort ständig konfrontiert werden. Die Kinder und Jugendlichen haben besonders darunter gelitten, das wurde hier genannt, aber natürlich auch Eltern und insbesondere Großeltern und Ältere in den Pflegeheimen. Das darf man nicht vergessen.
Ich glaube aber, dass wir eine gute Linie gefunden haben. Jetzt ist die Quarantäne letztendlich aufgehoben worden. Wir haben im Oktober durch das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Grundlage, dass drei Impfungen als vollständig geimpft zählen und so weiter. Deswegen kann ich die Linie des Antrags vollumfänglich teilen und unterstütze das auch.
Ich glaube an der Stelle, eine Bundesratsinitiative bringt uns nicht aus dem Stand zum Ziel. Wir werden das in der GMK aufnehmen, also in der Gesundheitsminister:innenkonferenz. Ich kann mir auch sehr gut vorstellen, dass das offene Türen einrennt. Ich habe jedenfalls durch die Debatten nicht mitbekommen, dass das in irgendeiner Weise von vornherein kritisch gesehen wird.
Einen Punkt würde ich gern noch kurz ansprechen zum Beschlusssatz des Antrags. Darin steht „alle Kinder unter zwölf“. Ich glaube, dass das, wenn wir wieder uns im Geiste die 2-, 3G-Regeln anschauen, in voller Konsequenz bedeuten würde, dass ungeimpfte Kinder beispielsweise ohne weitere Testung in Pflegeheimen dürften, wenn es nicht mehr die 2G-Plus-Regel gäbe, sage ich jetzt einmal. Das ist ein konstruierter Fall, mag sein. Ich denke aber, auf dem Punkt muss man schon noch mal ein Auge haben. Mir wäre es wichtig, dann noch einmal über die Testung nachzudenken.
Mir geht es nicht darum – –. Die Gleichstellung ist klar, da sind wir völlig d’accord, aber dass wir dann beispielsweise ungeimpfte Kinder praktisch den Geimpften gleichstellen, fände ich, wenn es um vulnerable Gruppen geht und wenn die Testung
wegfiele, ein Problem. Das wäre das Einzige, was ich glaube, was man in der Debatte berücksichtigen müsste. Ansonsten: Volle Unterstützung, und wir werden uns natürlich an Karl Lauterbach wenden. – Herzlichen Dank!
Einsetzung eines staatlichen Klimaausschusses Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE vom 17. März 2022 (Drucksache 20/1400)
Einsetzung eines Ausschusses für die nachhaltige Umsetzung und Kontrolle von Klimaschutzmaßnahmen und Zusammenlegung der staatlichen Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz mit der staatlichen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung zu einer staatlichen Deputation für Mobilität, Bau, Umwelt, Stadtentwicklung, Landwirtschaft und Tierschutz Antrag der Fraktion der FDP vom 17. März 2022 (Drucksache 20/1401)