Herr Präsident, liebe Kolleg:innen! Nicht alle können sich vor dem Coronavirus schützen, einige wollen sich nicht schützen. Liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn ich mich in der Ausübung meiner Tätigkeit mit dem Coronavirus infiziere? Diese Frage wurde im vergangenen Jahr häufig gestellt. Bis zum Sommer letzten Jahres hieß die Antwort nein. Erst mit Rundschreiben vom 6. August 2020 hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gesagt, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine COVID-19-Erkrankung durchaus einen Arbeitsunfall darstellen kann. Das waren gute Nachrichten für alle Versicherten.
Kleiner Exkurs: Ein Unfallereignis ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt. Was geschieht nun, wenn ich mich in Ausübung meines Dienstes mit dem Virus infiziere und nicht zu den in der Anlage zur BerufskrankheitenVerordnung (BKV) unter der Nummer 3101 Infektionskrankheiten aufgeführten Personengruppe
gehöre, also nicht im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium arbeite? Also, zum Beispiel zu denen, die für die Sicherheit und Versorgung der Bevölkerung sorgen: Mitarbeiter:innen und Bürger:innen im Ordnungsamt, Sicherheitskräfte, Verkäufer:innen, Kassierer:innen. Dazu möchte ich auch die Beamt:innen der Polizei und der Feuerwehr zählen, die allerdings nicht zum versicherten Personenkreis gehören. Eine zwingende Begegnung mit Infizierten muss nicht stattfinden, jedoch können sie sich bei ihrer Tätigkeit infizieren.
Dass eine Infektion im Beruf außerhalb von Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege als Arbeitsunfall angezeigt werden kann, ist noch viel zu wenig bekannt. Eine Unfallanzeige zu stellen ist erst dann Pflicht, wenn das Unfallereignis zu mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit geführt hat. Von Unfallanzeigen erfährt die Arbeitsschutzbehörde außerdem – außer bei tödlichen Unfällen – nichts, anders als bei den Anzeigen eines begründeten Verdachts auf das Vorliegen einer Berufskrankheit. Daher fordern wir den Senat mit unserem Antrag auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Personenkreis in der Nummer 3101 der Anlage zur BKV erweitert wird und die Unfallversicherungsträger aufgefordert werden, Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheiten außerhalb des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege zu akzeptieren und zu prüfen.
Die Aufgabe der Unfallversicherung ist es, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. Versichert sind unter anderem Beschäftigte, Auszubildende, Lernende während ihrer beruflichen Aus- und Fortbildung, Kinder beim Besuch von Kindertageseinrichtungen, während der Betreuung durch Tagespflegepersonen, Schülerinnen und Schüler der allgemeinen und berufsbildenden Schulen einschließlich aller schulischen Veranstaltungen, ehrenamtlich organisierte Menschen bei Kirche oder Staat oder im Katastrophenschutz oder im Zivilschutz. Oder auch die anderen Nothilfe Leistenden. Alle die sind versichert.
Der vorgenannte Personenkreis ist nicht abschließend, dennoch zeigt er die Vielfalt der versicherten
Tätigkeiten an. Beschäftigte aus der einen oder anderen Personengruppe können durchaus einem erhöhten Risiko der Infektion ausgesetzt sein. Ich habe einmal gelernt, in der gesetzlichen Unfallversicherung ist quasi die Weltbevölkerung versichert. Aber das nur am Rande.
1911, vor 110 Jahren, wurde die Unfallversicherung zunächst auf bestimmte gewerbliche Berufskrankheiten ausgedehnt, die sich seit 1925 auf alle in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Personen erstrecken. Die BKV wurde 1968 um die BK Nummer 3101 Infektionskrankheiten erweitert. Zur Begründung hieß es damals, da bei vielen Infektionskrankheiten die außerberuflichen Ansteckungsmöglichkeiten in der Regel größer sind als die beruflichen, erscheint es angezeigt, den Versicherungsschutz über den bisher erfassten Personenkreis hinaus nur auf Versicherte auszudehnen, die im Einzelfall durch ihre Tätigkeit der Ansteckungsgefahr besonders ausgesetzt waren. Schwierige Formulierung, trotzdem zu verstehen. Werden nicht zum Beispiel Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung einem erhöhten Risiko ausgesetzt? Da werde ich gleich in meinem zweiten Beitrag weitermachen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor etwa zwei Stunden hat die Arbeitnehmerkammer Bremen per E-Mail einen Appell herausgebracht. Die Arbeitnehmerkammer Bremen fordert die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dazu auf, großzügig von der Beratung bei der Arbeitnehmerkammer Gebrauch zu machen, damit diese einen Weg, einen Pfad aufzeigen kann bei etwaigen Unfällen. Was der Kollege Zager eben ausgeführt hat, verdient dementsprechend die volle Unterstützung der CDU-Fraktion.
(Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Vizepräsidentin Antje Grotheer über- nimmt den Vorsitz.)
Es handelt sich um die Herstellung von Gerechtigkeit, denn es geht hier nicht darum, ob jemand aus dem Gesundheits-, Pflege- und Wohlfahrtsbereich kommt – da gibt es eine höhere Wahrscheinlichkeit, anerkannt zu werden –, sondern darum, die Berufsfelder abzudecken, die auch betroffen sind.
Das wurde eben hinreichend geschildert. Die Forderungen, die an den Senat, an die Unfallversicherungsträger gehen, sind alle realistisch und pragmatisch. Es ist letztendlich keine politische Entscheidung und erst recht keine parteipolitische Entscheidung, ob eine Berufskrankheit anerkannt wird, sondern das wird nach wissenschaftlichen Kriterien bei dem entsprechenden Sachverständigenbeirat im Ministerium für Arbeit und Soziales entschieden. Meine sehr geehrten Damen und Herren der Koalition, ich finde, Sie haben einen richtig guten Nischenantrag gestellt, der für viele betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehr wichtig ist.
Wie gesagt, das findet die volle Unterstützung der Union, und wir sind gespannt, inwieweit wir in etwa einem Jahr, wenn das wieder zur Vorlage kommt, sehen werden, ob die Forderungen etwas gebracht haben oder ob wir nachlegen müssen. Für dieses etwaige Nachlegen haben Sie auch unsere Unterstützung. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wie debattieren hier heute die Anerkennung einer Berufskrankheit durch eine SARS-CoV-2-Infektion für weitere Berufsgruppen. Wir haben heute Morgen ausführlich schon einmal über Corona gesprochen, über das Impfen, und ich möchte an dieser Stelle noch einmal die Begründung von der anderen Seite aufrollen.
Das Stichwort ist Long COVID, und wir müssen eben noch einmal darüber reden, dass die COVIDInfektion für viele und eben auch jüngere Leute Langzeitfolgen haben kann. Das bedeutet, dass eben auch Menschen, die in der Arbeitswelt aktiv sind, die Leitungsträger sind – so werden sie immer wieder beschrieben –, durch Langzeitfolgen von Coronainfektionen ausfallen können, dauerhafte Schädigungen haben. Eine COVID-Infektion bedeutet eine Entzündung oder Entzündungen im ganzen Körper. Sie können als Folge zum Beispiel Vernarbungen in der Lunge haben, sie können als Folge Ermüdungserscheinungen haben, FatigueSymptome mit Kopf- und Gliederschmerzen, sie können unter Umständen den Alterungsprozess von inneren Organen beschleunigen.
Wir sind am Anfang der Erkenntnisse der Folgeerkrankungen durch eine COVID-Infektion. Damit finde ich diesen Antrag unbedingt wichtig, um darauf aufmerksam zu machen, dass auch andere Berufsgruppen in diese Unfallversicherung mit einfließen. Ich finde es aber auch genauso wichtig, hier noch einmal sehr deutlich zu machen, dass noch viele, viele Fragen in Bezug auf die Folgeschäden von COVID-Erkrankungen ungeklärt sind, dass wir uns da noch mitten in den Forschungen befinden und dass diese sich noch lange hinziehen werden, weil es eben Erkenntnisse erst seit dem vergangenen Jahr gibt und noch nicht deutlich ist, was alles dazugehört. Darum begrüße ich es sehr, dass wir in unserem Antrag auch noch einmal darauf hinweisen, dass Statistiken geführt werden, dass diese Fälle aufgenommen werden und, wie Herr Bensch gerade schon sagte, dass wir in einem Jahr die Situation noch einmal neu bewerten, was diese Anerkennung anderer Berufsgruppen angeht.
Ich finde es unabdingbar wichtig, dass alle Berufsfelder, die ungewollt mit COVID zu tun haben und sich dem nicht entziehen konnten durch Homeoffice oder andere Möglichkeiten, dass diese ihre Anerkennung bekommen, und ich möchte noch einmal aus diesem Haus das deutliche Zeichen sehen, dass sich darum gekümmert wird und dass das nicht aus dem Blick genommen wird, wenn Langzeitschäden bei Beschäftigten entstehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Dass die aktuelle Beschränkung der Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit auf Arbeitsbereiche wie Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege und Laboratorien unzureichend ist, ist unabweisbar. Gerade die großen Ausbruchsgeschehen in der Fleischindustrie oder wie in der Fischverarbeitung in Bremerhaven haben allzu deutlich gezeigt, dass die erhöhten beruflichen Gefährdungen in noch ganz anderen Bereichen liegen. Ebenso hat erst die AOK-Auswertung nach Berufsgruppen die besondere Gefährdung von Erzieher:innen deutlich sichtbar gemacht. Deshalb wollen und brauchen wir dringend die Ausweitung von Arbeitsbereichen, in denen Infektionskrankheiten in den Bereich Berufskrankheiten fallen.
Das höchste Risiko wurde unter Beschäftigten in Leiharbeit und im industriellen Bereich sowie in der Post- und Logistikbranche beobachtet, mehr als die Hälfte der Erkrankungsfälle wurde den Beschäftigten der Leiharbeit oder bei der Post- und Logistikbranche zugeordnet. So stellten es Experten aufgrund einer Datenauswertung der Barmer Ersatzkrankenkasse Mitte letzten Jahres bereits fest.
Warum ist das wichtig? In diesen Fällen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten ihrer Heilbehandlung sowie der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation. Bei einer bleibenden Minderung der Erwerbsfähigkeit kann sie auch eine Rente zahlen. Im Todesfall können ihre Hinterbliebenen eine Hinterbliebenenrente erhalten, die Leistungen sind hier deutlich besser als bei gesetzlichen Krankenversicherungen. Das ist vor allem wichtig, weil bislang wenig über die Spätfolgen bekannt ist. Darauf hat die Kollegin der Grünen ja gerade auch hingewiesen. Das Robert KochInstitut meldete bis Dezember letzten Jahres mehr als 1,3 Millionen COVID-19-Fälle in Deutschland seit Beginn der Coronapandemie. Allerdings lagen zeitgleich nur gut 30 000 Anzeigen auf Arbeitsunfall beziehungsweise Berufskrankheiten bei den Unfallversicherungsträgern vor. Daher liegt ja hier ganz deutlich auf der Hand, dass es eine sehr hohe Dunkelziffer gibt.
Ebenso gibt es Arbeitgeber und Dienstherren, die Unfall- und Berufskrankheitenanzeigen blockieren und Beschäftige von entsprechenden Anzeigen abhalten wollen. Hier müssen wir die Beschäftigten viel besser informieren, dass sie ganz einfach selbst den Verdacht einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls beziehungsweise Wegeunfalls bei ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse anzeigen können und dies auch unbedingt machen sollten. Auf die heutige Veröffentlichung von der Arbeitnehmerkammer hat der Kollege Bensch ja gerade hingewiesen. Denn eine COVID-19-Erkrankung kann auch da, wo eine Anzeige als Berufskrankheit nicht möglich ist, als Unfall oder Wegeunfall geltend gemacht werden. Allerdings muss das Ansteckungsereignis entsprechend nachgewiesen werden.
Leider informieren viele Unfallversicherungsträger bisher entweder gar nicht oder nur sehr unzureichend auf ihren Homepages. Auch sind Erhebungsdaten und bisherige Statistiken in diesem Bereich sehr unzureichend. Erfolgt nach der Ansteckung keine Erkrankung, werden die Beschäftigten meist gar nicht statistisch geführt. Auch hier
brauchen wir dringend die verlässliche Registrierung und Erfassung. Wir wissen, dass es viele Fälle gibt, die erst gar keine stärkeren Krankheitserscheinungen haben, aber später unter massiven Spätfolgen leiden.
Mit unserem Antrag wollen wir insgesamt auf den verschiedenen Ebenen deutliche Verbesserungen für die Beschäftigten erreichen. Neben der Erweiterung der Arbeitsbereiche, in denen COVID-19 als Berufskrankheit angezeigt werden kann, wollen wir auf die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen einwirken, um auf mehr Öffentlichkeitsarbeit, mehr Transparenz, mehr Datenerhebungen und Statistik hinzuwirken. Die Pflicht des umfassenden Arbeits- und Gesundheitsschutzes muss hier im Sinne der betroffenen Beschäftigten deutlich verbessert werden. Deshalb hoffen wir auf Unterstützung für unseren gemeinsamen Antrag. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Vielleicht können die Fraktionsgeschäftsführerinnen und -geschäftsführer einmal die Abgeordneten in den Saal zurückholen. Ich finde das gerade ein bisschen beschämend für dieses Haus, wie gering das Interesse der Kolleginnen und Kollegen an der Debatte zu sein scheint.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir diskutieren nicht die Frage, ob man sich mit Corona am Arbeitsplatz anstecken kann – ich glaube, das ist hinlänglich bekannt. Sondern wir diskutieren die Frage, ob wir jetzt Einfluss nehmen auf ein unabhängiges Gremium, ob wir diesen Katalog dort erweitern wollen um weitere Berufe, und wir müssen uns die Frage stellen, ob wir dazu schon die entsprechenden Kenntnisse und Daten haben, um all diese Aussagen, die vielfach noch nicht evidenzbasiert sind, treffen zu können.
Welche Berufsgruppen werden bisher genannt, die für Infektionskrankheiten infrage kommen? Das sind die Menschen, die in Krankenhäusern arbeiten, in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen, in Entbindungseinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken, Physio- und Ergotherapieeinrichtungen und Ähnlichem, Desinfektionsabteilungen und -betriebe, Krankentransport und
Krankenpflegedienstleistung. Es ist die Jugendpflege, also die Jugendhilfe, die Familienhilfe, die Altenhilfe, Hilfe für behinderte Menschen oder Menschen mit psychischen Erkrankungen, Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit psychischer, geistiger Behinderung – also Menschen, die sich darum kümmern – und Menschen, die anderen Menschen helfen in sozialen Fragen, beispielsweise in Migrationsberatungsstellen.
Nun haben die LINKEN im Bundestag gefragt, was es denn nun mit dieser Liste auf sich habe und die Antwort bekommen von der Bundesregierung: Die Liste ist nicht abschließend. Das heißt also nichts anderes als dass hier nicht alle aufgelistet sind, aber dass es sehr wohl sein kann, dass man eine Infektionskrankheit als Berufskrankheit anerkannt bekommt, die man sich beispielsweise in der Fleisch- oder Fischverarbeitung zuzieht. Deswegen ist es auch richtig, dass man das entsprechend anmerkt, anzeigt und dass man dann auch sich beraten lässt, beispielsweise von der Arbeitnehmerkammer.
Natürlich ist es auch wichtig, damit das festgehalten ist, denn je später man überhaupt bemerkt, dass man diese Möglichkeiten hat, desto schwieriger wird am Ende der Nachweis. Natürlich ist es eine Frage, die eine Berufsgenossenschaft stellt, wo man sich denn angesteckt hat, wo die Infektion erfolgt ist – denn die Berufsgenossenschaft hat nicht das Interesse, für Infektionskrankheiten zu zahlen, die außerhalb der Arbeit ihre Ursache haben. Insofern ist schon eine Frage, die dort gestellt wird: Wie ist denn die Infektion zustande gekommen, ist sie durch einen Arbeitnehmer in die Firma gekommen oder aus der Firma bedauerlicherweise zum Arbeitnehmer?
Insofern gibt es da viele Dinge, die noch zu beraten und abzustimmen sind. Natürlich wird das weiter diskutiert werden müssen. Wir als Freie Demokraten finden aber: Zum jetzigen Zeitpunkt ist es hier noch zu früh, diese Aussage endgültig zu treffen. Die Liste ist entgegen Ihrer Behauptung nicht abschließend, man kann sich da heute schon entsprechend melden und hat auch eine Chance auf Anerkennung mit den üblichen langen und schwierigen Verfahren, die wir schon ganz vielfältig kennen. Aber es bleibt dabei: Wir halten es nicht für richtig, hier jetzt zu diesem Zeitpunkt diesen Antrag zu beschließen, der dann Einfluss nimmt auf ein unabhängiges Gremium; dieses ist weise genug und
kann evidenzbasiert zu gegebener Zeit entscheiden. Dafür ist es allerdings wichtig, in der Tat, die Daten zur Verfügung zu haben. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Nach dem Vortrag von Herrn Bensch – –. Vielen Dank, Herr Bensch, für die Unterstützung und die lobenden Worte; nach der Debatte, die wir vorher geführt haben, habe ich damit schon gar nicht mehr gerechnet, dass wir noch einmal lobend erwähnt werden heute, aber vielen Dank noch einmal an dieser Stelle.
Ich war stehen geblieben bei der Frage: Werden nicht zum Beispiel Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung einem erhöhten Risiko ausgesetzt? Ja, das werden sie. Deswegen hat auch die DGUV, sprich die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, im Dezember letzten Jahres die Begrifflichkeit der Wohlfahrtspflege noch einmal neu definiert, indem sie nämlich die Kinder-, Jugend- und Altenhilfe dazugepackt hat. Das war vorher so nicht definiert, das war auch neu für die Unfallversicherung, von daher war es auch eine neue Information.
Ja, aber das war etwas schwieriger. Jetzt hat ja der Kollege Dr. Buhlert gesagt, wir sollten noch nicht anfangen damit, jetzt so einen Auftrag wegzugeben, weil wir einen Sachverständigenbeirat haben. Ja, den haben wir, aber der kann nur auf einer bestimmten Datenbasis entscheiden. Arbeitsunfälle, wie gesagt, sind anzeigepflichtig, wenn sie drei Tage Arbeitsunfähigkeit nach sich gezogen haben. Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheiten werden vielfach nicht gestellt, weil meine Erfahrung ist, dass Arbeitgeber oder Versicherte in diese Verordnung schauen und denken: Aha, Infektionskrankheiten, ich stelle fest, meine Berufsgruppe ist da gar nicht aufgeführt, das Virus ist auch nicht aufgeführt, also brauche ich gar keine Verdachtsanzeige auf den Weg geben. Somit kommt auch die Anzeige nicht zu der Aufsichtsbehörde. Somit kommen die Informationen auch nicht zum Sachverständigenbeirat, der ja der Bundesregierung zuarbeitet.
Deswegen war auch die Empfehlung der Arbeitnehmerkammer: Machen Sie Verdachtsanzeigen, damit wir Daten sammeln können. Auch wenn man sich die Datenlage beim Robert Koch-Institut anschaut, wird man feststellen: Auch die können nicht differenziert darstellen, welche Berufsgruppen eigentlich erfasst werden oder welche sich infizieren. Auch da ist die Datenbasis ein wenig ungenau, und das wollen wir genau mit unserem Antrag versuchen zu kompensieren beziehungsweise klarer darstellen zu lassen, damit die Verpflichtung da ist, nehmen Sie bitte alle auf und behandeln Sie alle Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheiten, die mit COVID-19 zu tun haben, aktiv und nehmen Sie sie ernst. Es kann ja nichts Schlimmeres sein, als dass ich mich in meinem Privatleben regelkonform verhalte, in der Ausübung meiner Tätigkeit mich tatsächlich infiziere und hinterher in die Not komme zu beweisen, dass es auf der Arbeit passiert ist.
Das hat uns erinnert an den sogenannten Zeckenbiss – die Diskussion hatten wir, glaube ich, vor zehn, fünfzehn Jahren einmal, da waren auch Lehrer:innen und auch Polizeibeamte dabei, die gebissen wurden und nachher in schwierigen Prozessen nachweisen mussten, dass sie tatsächlich in der Ausübung ihrer Tätigkeit sich diesen Zeckenbiss eingefangen haben, und das alles, weil sie vorher nicht explizit aufgeführt waren als Personengruppe in der Berufskrankheitenverordnung. Das wollen wir eigentlich mit der Initiative, die wir heute hier starten, mit dem Antrag auch verhindern.