Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich mache es auch kurz. Ich erkläre Ihnen noch einmal, wie ich das argumentiert habe. Ich habe mich bezogen auf die Personalverordnungen, in der sowohl Regelungen zum Tag- als auch zum Nachtdienst bestehen und danach bin ich darauf eingegangen, dass ich gesagt habe, dass die von Ihnen vorgeschlagene Flexibilisierung zwischen den Mahlzeiten, beispielsweise im Vormittags- oder Nachmittagsbereich, dann ermöglichen würde, dass die jetzt geltende Untergrenze von eins bis zehn zeitlich unterschritten werden kann und dass wir eine solche Absenkung eines Standards, weil genau das wäre sie, eine zeitliche Absenkung eines Mindeststandards nicht bereit sind mitzugehen, erst recht nicht auf der Grundlage eines so knapp gefassten Antrages.
Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist etwas völlig anderes, als hier so zu tun, ich hätte nur über die Nachtschicht gesprochen, sondern ich habe mich darauf bezogen, dass diese zeitweise Absenkung eines Mindeststandards, der natürlich immer überschritten werden kann, nicht gehen kann.
Schlüssels, wenn Sie das nicht einräumen, dann weiß ich gar nicht, was Sie da flexibilisieren wollen. Sie wollen ja die vorhandenen Stunden anders aufteilen, sodass für Spitzenzeiten
zusätzliche Stunden vorhanden sind und für andere Zeiten eben ein geringerer Ansatz als 1:10 vorhanden ist. Das ist eine zeitweise Unterschreitung der derzeit geltenden Mindestbestimmungen und genau das würde ich so nicht mitmachen wollen.
(Beifall DIE LINKE – Zuruf Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU] – Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]: Die anderen Bundesländer machen das!)
Zu der Frage, ob dadurch zusätzliche Renditen geschaffen werden, habe ich auch nicht gesagt, dass dies ein Instrument ist zur Schaffung zusätzlicher Renditen, sondern ich habe Bezug darauf genommen, dass es Pflegedienstanbieter im privaten Bereich gibt – damit habe ich nicht alle Pflegedienstanbieter, die eine private Rechtsform haben, gemeint –, die durchaus über Personalsteuerung erhebliche Renditen erzielen und habe einen Zusammenhang auch zu der derzeitigen Lage unter Coronabedingungen hergestellt. Wenn Sie mich missverstehen wollen, können Sie das tun. Sie können mich hier aber nicht faktenfrei falsch zitieren.
Ja, das ist mein Lieblingswort geworden in Bezug auf die CDU, jedenfalls in den letzten zwei Tagen, weil ich da schon sehr viel zu gehört habe.
Abschließend: Wir werden eine Forderung – und das beinhaltet sie hier temporär –, diese Standards abzusenken, so nicht mitmachen. – Vielen Dank!
Vielen Dank Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Flexibilisierung war das Wort, Herr Dr. Buhlert. Darauf
Seit Bestehen der Präsenzregelung für den Tagdienst nach der Bremischen Personalverordnung gibt es Kritik der Leistungsanbieter dazu. Das haben wir damals auch schon bei der Anhörung zu dem Gesetz gehört, das ist nichts Neues. Frau Grönert hat die Argumente auch noch einmal vorgetragen, auch die haben wir in der Deputation schon diskutiert und uns gegen die Richtung entschieden, die Frau Grönert vorgetragen hat, und, ich finde, auch aus gutem Grund. Die Leistungsanbieter sagen, das ist zu starr, zu viel Reglementierung, bereits seit Jahren bestehende Dienstpläne lassen sich nicht daran anpassen. Von den Einrichtungen ist darauf hingewiesen worden, dass das Personal vermehrt nur für bestimmte Uhrzeiten eingesetzt werden kann, zum Beispiel Pflegekräfte mit Kinderverantwortung, nämlich meist nur vormittags, dass sie da in diesem Zeitfenster dann arbeiten müssen und durch die Mindestpräsenz sei man generell überfordert, die Dienstpläne anders zu gestalten.
Wir sagen aber, dass die Personalverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz ein Bewohnerschutzgesetz ist und damit auch das Wohl und die Gesundheit der Bewohner und Bewohnerinnen in den Mittelpunkt stellt – und das, Frau Grönert, ist aus meiner Sicht ein sehr gewichtiges Argument, und das ist auch von den Rednern der Koalitionsfraktionen so vorgetragen worden: Es geht am Ende auch um Qualität und es geht auch um Standards. Wenn das Beispiel vielleicht auch nicht ganz passt, aber stellen Sie sich einmal vor, in der Schule würde man sagen, jeder zweite müsste nur Lehrer sein – was wäre dann in Bremen los, wenn wir jetzt auf einmal sagen würden, Unterricht wird jetzt auch von anderen erteilt?
Mein Wunsch ist es, dass wir generell in der Pflege gut bezahltes, fachlich qualifiziertes Personal haben und dass wir uns nicht behelfen müssen mit angelerntem Personal, aber dazu brauchen wir einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag auf Bundesebene. Das halte ich für essenziell und elementar wichtig für den Bereich der Pflege und das gehört auch zu dieser Debatte und das ist eben nicht so, dass man das parzellieren kann, sondern wir müssen eine große Debatte in Deutschland führen über die Themen: Was ist uns die Pflege wert und wieviel Fachkraft wollen wir bezahlen? Wieviel Geld geben wir in das System und was erwarten wir an fachlicher Qualifikation? Das ist eine ganz zentrale Diskussion.
Und es gibt eben Träger, das ist auch angesprochen worden, die sind total vorbildlich. Da würde ich auch immer sagen, die stellen das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner absolut in den Mittelpunkt, aber natürlich gibt es auch Träger – schauen Sie sich einmal die Zeitungsanzeigen an –, bei denen wird Seniorenwohnen als eine Art Renditeprojekt ausgeschrieben, da wird mit Renditen gelockt von zehn Prozent und sechs Prozent, und das ist bundesweit auch kein Geheimnis, dass mit der Pflege von Menschen – –, dass der Mensch faktisch zu einer Ware wird im Pflegeprozess, und da wird natürlich mit den Personalkosten versucht, Rendite einzufahren und das ist genau in diesem Spannungsfeld, das Sie aufmachen.
Wir verordnen mit unserer Personalverordnung ja nicht den Stillstand, sondern wir sagen auch, Flexibilität ist möglich, auch mit der Ausnahmeregelung, die wir schon vorgesehen haben, und ich finde es richtig, dass im Tagdienst der Schlüssel mindestens eins zu zehn beträgt, um eben dieses Spannungsverhältnis zwischen Qualität und auch Flexibilität widerzuspiegeln. Die Flexibilisierung der Präsenz im Sinne des Antrags der CDU-Fraktion hätte zur Folge, dass über die 90-MinutenAusnahme hinaus Bewohner zeitweise mit einer schlechteren Präsenz als eins zu zehn leben müssten. Das ist zur Absicherung von Notsituationen bei Bewohner:innen nicht hinnehmbar.
Die Personalverordnung ist jetzt auf fünf Jahre befristet und für die nächste Novellierung haben wir einen gesetzlich definierten Zeitplan. Erstens: Die Evaluation der Regelung der Personalverordnung und des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes durch externe Gutachter ist vor einigen Wochen gestartet, das ist eben hier zitiert worden. Herr Professor Rothgang von der Universität Bremen wird bis zum 31. Dezember 2021 auch die aktuelle und zukünftige Praktikabilität der Mindestpräsenz untersuchen. Das Wort, das kann ich immer nicht aussprechen, Herr Dr. Buhlert, Praktikabilität, das ist auch so ein Zungenbrecher.
Ich will Sie nicht herausbringen. Können Sie mir sagen, Frau Senatorin, welche Bundesländer das genauso wie Bremen machen?
Ich glaube, dass unsere Regelung eben – –. Sie haben das ja vorhin gesagt, nur Bremen macht das auf diese Art und Weise, wie es in anderen Kommunen ist, kann ich mir auch vorstellen, das andere Kommunen das so handhaben, aber auf Landesebene, denke ich, haben Sie das richtig ermittelt. So kenne ich Sie ja, dass Sie sich da auch akribisch vorarbeiten und hartnäckig das Thema immer wieder vortragen. Trotzdem finde ich: Unsere Regelung hat sich im Kern bewährt. Wir werden sie auf den Prüfstand stellen, und dazu haben wir ein Verfahren miteinander verabredet, und das heißt nicht, dass wir jetzt, kurz bevor eine Evaluation vorgelegt wird, dass wir das verändern, sondern wir haben gesagt, wir werten das aus, was wir beschlossen haben und ich bin sehr dafür, dass wir Ihre Argumente aufgreifen, aber auch das, was Herr Janßen gesagt hat, was Frau Osterkamp-Weber gesagt hat, was Frau Pfeiffer gesagt hat, was Herr Dr. Buhlert gesagt hat. Das gehört für mich in diese Debatte hinein und dann müssen wir abwägen, welchen Weg wir gehen wollen. Soweit.
Also, der Evaluationshintergrund – das war der Punkt, bei dem ich mich nicht ablenken lassen wollte – bildet dazu einen ganz wichtigen Eckpunkt für das neue Personalbemessungsinstrument in der Langzeitpflege, das ist der § 113c im SGB XI – so viel Fachlichkeit muss jetzt hier auch einmal sein, an dieser Stelle –, und es gibt dazu analoge Regelungen zum Personaleinsatz auch eben in anderen Bundesländern. Also unsere Regelungen sind nicht so exotisch, sondern wir bewegen uns alle auf ähnlichen Pfaden.
Die Ergebnisse dieser Evaluation sollen dann die Grundlage für die anschließende Novellierung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes und der Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzpersonalverordnung sein, die bis zum 31. Dezember 2022 erfolgen muss. Das wollen wir auch schaffen, aber wie gesagt, der Kern der Debatte muss aus meiner Sicht immer sein, dass wir genügend Fachkräfte ausbilden, dass wir die Fachkräfte länger in dem Beruf halten. Im Augenblick ist es so, dass gelernte Menschen in der Pflege mit einer fachlichen Ausbildung im Durchschnitt eine Verweildauer von fünf Jahren haben – das ist zu kurz. Deswegen müssen wir alles daransetzen, dass der
Pflegeberuf ein attraktiver Beruf wird; dazu gehören auch Argumente, die Frau Grönert vorgetragen hat, nämlich, dass man flexible Arbeitszeiten umsetzen können muss als Beschäftigter, aber es gehört auch die Debatte dazu, die wir von der Koalition gehört haben, dass wir Qualität anbieten müssen, für diejenigen Menschen, für die wir Verantwortung übernommen haben. Das ist im Augenblick die laufende Debatte auf Bundesebene: Traut man sich an eine große Pflegereform?
Wir hoffen, dass die Bundesregierung, die ja jetzt, in diesen Coronazeiten unter Volldampf arbeitet, trotzdem die Kraft hat, jetzt noch den Entwurf eines Pflegereformgesetzes vorzulegen und dass wir in die weitere Debatte noch im Sommer einsteigen können. Weil das ist klar wie Kloßbrühe: Mit dem Thema Pflege wird sich jede Bundesregierung in jeder Kombination ganz massiv auseinandersetzen müssen, das wird eines der Top-Themen in der Zukunft sein. Wie wollen wir Leben im Alter? Wie wollen wir gepflegt werden? Und da ist aus meiner Sicht meine Antwort immer, das sollten wir mit einer möglichst hohen Zuverlässigkeit tun, mit einer möglichst hohen Qualität und nicht mit einem Wettbewerb um den Preis. Den Menschen dabei zur Ware machen, das möchte ich nicht. – Dankeschön!
Abgeordneter Dr. Magnus Buhlert FDP: Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Weil wir ja nicht nur darüber debattieren, wie wir jetzt abstimmen, sondern weil wir die Debatte führen, auch in dem Wissen, dass wir sie weiterführen müssen:
Ich glaube, wir müssen feinsäuberlich unterscheiden zwischen dem, was an Mindestanwesenheit notwendig ist und dem, was an Arbeitsvolumen notwendig ist. Soll heißen, wie viele Menschen müssen wie viele Stunden in welcher Zeit arbeiten, um all das zu schaffen, was zu tun ist. Und wie viele müssen mindestens da sein, um den Notfall abdecken zu können, um die Ausnahmesituation abdecken zu können, weswegen man diese Mindeststandards einführt. Aber auf der anderen Seite, führt man sie auch ein, weil es eine gewisse Arbeitsmenge gibt, die in einer gewissen Qualität gemacht werden muss. Letzteres kann zu verschiedenen Zeiten passieren und da ist doch der Punkt, auf den wir achten müssen, wenn es darum geht, Essen
bereitzustellen. Natürlich wollen die Menschen, die dort leben, regelmäßig essen, aber wann die Arbeit dafür geleistet wird, kann vielleicht flexibler geschehen.
Vielleicht wird es dann der einen oder anderen Alleinerziehenden wirklich möglich, diese Arbeit wahrzunehmen und das zu tun. Und solche Flexibilität dann zu nutzen, das ist doch die Idee, die wir an der Stelle mitverfolgen müssen. Dabei geht es nicht, das Ganze zu einem System zu machen, das leidet und Probleme hat, sondern zu schauen, wie man sowohl den Arbeitnehmenden gerecht wird und auf der anderen Seite die Bedarfe der Menschen, die dort leben, abdeckt und dabei beides bedenkt.
Die Mindeststandards, die gebraucht werden, um die Stunden mit der entsprechenden Anzahl von Menschen auszustatten, damit alle Fälle abgedeckt sind und auf der anderen Seite, wie viel Arbeitsvolumen gebraucht wird. Ich glaube, man muss beides am Ende des Tages getrennt sehen, weil man nur dann dazu kommt, entscheiden zu können, wo die Anwesenheitsuntergrenzen zu jeder Minute sind und wo die Mengenuntergrenzen im Sinne des Arbeitsvolumens sind.
Wer das nicht beides getrennt betrachtet, weiß nicht, wo er dann am Ende landet, sondern schreibt fest, so und so viele Menschen, so und so viele Stunden und dann kommen wir zu einem Schichtplan, der so unflexibel ist, dass wir es nicht schaffen, alleinerziehende Menschen mit ungewöhnlichen Arbeitszeitbedürfnissen ─ weil sie beispielsweise in ihrer Beziehung etwas abdecken, Kinder oder Ältere zu Hause betreuen müssen ─ dafür zu gewinnen, in der Pflege zu arbeiten. Ich glaube, diese Intelligenz müssen wir am Ende in das System stecken und da müssen wir weiter diskutieren. – Herzlichen Dank!