Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Ende einer langen Bürgerschaftswoche will ich nicht alles wiederholen, was die Kollegin Frau Osterkamp-Weber hier schon vorgetragen hat. Der Tenor ist ein ähnlicher bei mir.
Die Personalsituation in der Altenpflege ist seit geraumer Zeit in der Diskussion. Wir kennen alle die
Schlagworte die da fallen, ob es der Fachkräftemangel ist, ob das die Frage rund um die Fachkräftequote ist, ob das jetzt ganz aktuell der kürzlich gescheiterte Versuch für einen bundesweiten Branchentarifvertrag in der Altenpflege ist. Hier in Bremen haben wir vor wenigen Wochen mit der Arbeitnehmerkammer diskutiert, wie man ausgestiegene Pflegekräfte für die Pflege zurückgewinnen kann. Ebenfalls aus Bremen – und da dürfen wir ein bisschen stolz sein – stammt ja die große Studie zur Entwicklung eines neuen Instrumentes für die Personalbemessung in der stationären Altenpflege. Und nicht zu vergessen: Wir stehen gefühlt am Vorabend einer dringend notwendigen Pflegereform. In dieser Kulisse debattieren wir also heute den Antrag der CDU-Fraktion auf Flexibilisierung der Präsenzquote in den Einrichtungen der Altenhilfe.
Frau Grönert hat in ihrem Debattenbeitrag erörtert, warum das aus ihrer Sicht erforderlich ist und ich würde Ihnen in Teilen sogar zustimmen. In der Tat, auch ich höre von Trägern, dass diese Präsenzquote zu starr sei und dass man in der Tat darüber nachdenken kann, sie zu verändern. Sie haben schwerpunktmäßig aus der Perspektive von Beschäftigten gesprochen, was da sinnvolle Schritte sein könnten. Frau Osterkamp-Weber hat die Interessen von Bewohner:innen dagegengestellt – haben Sie auch gesagt, genau, ich wollte nur diese beiden Punkte einmal akzentuieren –, dass sozusagen beide Interessen hier miteinander in Einklang gebracht werden müssen. Und Frau Osterkamp-Weber hat darauf verwiesen, was für ein intensiver Debattenprozess dazu geführt hat, diese Präsenzquote zunächst einmal festzuhalten.
Auch wenn ich sage, wahrscheinlich werden wir darangehen, an die Präsenzquote, werden wir Ihrem Antrag heute nicht zustimmen. Ich will Ihnen das auch begründen: Unser bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz ist ja noch ein relativ junges Gesetz, im Dezember 2017 in Kraft getreten, die Personalverordnung kam dann im April 2018, und für beide gilt, dass sie innerhalb einer bestimmten Frist durch einen externen Gutachter evaluiert werden müssen. Das ist durch die Deputationssitzung im November 2020 beauftragt worden. Diese Frist für das Gutachten läuft Ende dieses Jahres ab. Wichtigster Punkt der Evaluation wird genau diese Personalverordnung sein, von der die Präsenzquote ein Teil ist.
Die Evaluation soll eine ganze Menge herausfinden: bei der Personalverordnung, ob die Mindestanforderungen praktikabel und durchsetzbar sind,
ob sie wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen oder ob es Änderungsbedarfe gibt. Ich muss Ihnen sagen, ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, Professor Rothgang für uns gewinnen zu können – Glückwunsch dazu an das Sozialressort! –, weil ich glaube, dass wir aus der Studie eine Menge an Querverbindungen bekommen werden rund um die Instrumente zur Personalbemessung. Und ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich bin zuversichtlich, dass wir mit Herrn Professor Rothgang eine eins a Evaluation bekommen. Dieser möchten wir als SPD-Fraktion nicht vorgreifen.
Alle kennen das Bild des falschgeknöpften Hemdes. Man fängt an einer Stelle an, hat das Hemd am zweiten und nicht am ersten Knopf geknöpft und am Ende kommt ein schräges Hemd heraus. Das ist, glaube ich, etwas, das wir alle vermeiden wollen. Ich würde sehr dafür plädieren, dass wir, wenn wir die Personalverordnung schon anpacken, sie in einem Guss anpacken und in dem bewährten dialogischen Prozess auch gemeinsam mit Trägern entwickeln. Aus diesem Grund freue ich mich sehr darauf, was uns die Evaluation bringen wird und möchte diesen Prozess gern abwarten. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Die CDU ruft in der heutigen Debatte zu den Präsenzquoten in der Altenpflege ein durchaus richtiges und wichtiges Thema auf. Aus unserer Sicht werden allerdings die völlig falschen Schlussfolgerungen gezogen. Keine Sorge, wir werden den Antrag nicht ablehnen, weil er von Ihnen kommt, sondern weil wir die darin enthaltene Absenkung der Standards für bestimmte Tageszeiten auf keinen Fall mitmachen werden.
In der sogenannten Personalverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz ist der Pflegepersonalschlüssel – nicht der Pflegepersonalschlüssel, das wäre ja noch einmal etwas, sondern ein Personalschlüssel an Tag- und Nachtzeiten festgelegt. Für den Tag mit einer Quote von eins zu zehn und in der Nacht in einem Verhältnis von eins zu 40. Das ist noch ein bisschen komplizierter, weil auch noch die Größe der Einrichtung mit hineinzählt, im Kern geht es aber um diese Quoten. Es gibt zu Recht eine lebhafte Debatte darüber, ob diese Quoten eigentlich insbesondere in der Nacht
ausreichen. Es gibt ja den mittlerweile schon gut bekannten und auch gar nicht mehr so ganz neuen Spruch „Keine Nacht alleine!“, bei dem es darum geht, dass die richtige Forderung noch einmal untermalt wird, dass Pflegekräfte keine Nachtschichten allein verbringen. Dieser Forderung können wir uns nur anschließen und ihr auch noch einmal Nachdruck verleihen.
Aus der Sicht der Linken wäre eine bundesweite Personalbemessung dringend nötig, die sich an den tatsächlichen pflegerischen Bedarfen orientiert, wie beispielsweise in der Studie auch von Herrn Rothgang durch das SOCIUM kürzlich dargelegt, insbesondere, weil die Studie noch einmal konkreter untermalt, welche Möglichkeiten, welche Notwendigkeiten eigentlich vorliegen und wie das dann mit welchem Personalansatz erfüllt werden sollte.
Ich gebe zu, auch da gab es bei der Veranstaltung bei der Arbeitnehmerkammer durchaus eine lebhafte Diskussion, auch über den Personalmix und über die Fragen, welcher Bereich der pflegerischen Tätigkeit von welchen und wie qualifizierten Beschäftigten ausgeführt werden soll. Trotzdem glaube ich, dass das eine gute Grundlage ist und mit Sicherheit auch für die Evaluation im kommenden Jahr eine wichtige Grundlage darstellt.
Damit sind wir aber auch schon bei einem der Punkte in Bezug auf die Personalverordnung, die ich wichtig finde: auch noch einmal anzuschauen, wo es um die Quote derjenigen geht, die spezialisierte, ausgebildete Pflegekräfte sind. Da kommen wir dann zu dem Bereich, wo die CDU ansetzt, nämlich zu sagen: Wir brauchen eine Flexibilisierung am Tag – diese Unterscheidung ist mir durchaus bewusst –, über den ganzen Tag, dass man weggeht von einem, wie die CDU sagt, starren Verhältnis von eins zu zehn und stattdessen die Stunden in einen Topf wirft und über den Tag verteilt.
Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, halte ich für einen völligen Fehlschluss, weil es damit ermöglicht, dass es Tageszeiten gibt, beispielsweise zwischen den Mahlzeiten, wo die Quote deutlich abgesenkt wird,
nämlich zu einem Verhältnis von nur noch eins zu 30 oder so etwas, wo man dann wieder eine Untergrenze einführen müsste. Ich halte diese Form von Flexibilisierung, die zu einer zeitweisen Absenkung der Standards führen wird – denn genau das sagen Sie ja – für einen völlig falschen Weg.
Wenn wir uns Situationen in den Langzeitpflegeeinrichtungen ansehen und wenn wir uns auch die Situationen ansehen einiger, aber nicht aller privater Einrichtungen, insbesondere auch zu Coronazeiten, dann kann man feststellen, dass es regionales Ausbruchsgeschehen gibt, das durchaus besorgniserregend ist, und dass das auch immer wieder mit einschlägig bekannten Einrichtungen in Zusammenhang zu stellen ist. Dort, glaube ich, steht der gerechtfertigte Vorwurf oder Verdacht im Raum, dass es weniger um menschenwürdige Bedingungen geht, sondern stattdessen um Renditeerwartungen. Deshalb glaube ich auch, dass klar sein muss, dass die Wohnungsbetreuungsaufsicht in der Zukunft an vielen Stellen eher schärfer zuschauen muss als weniger.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen dringend bessere Arbeitsbedingungen in der Altenpflege, wir brauchen gesetzliche Personalbemessungsinstrumente, wir brauchen aber keine, wie die CDU es nennt, Flexibilisierung und die Verschiebung einer kurzen Personaldecke, nur etwas anders drapiert. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Union spricht in ihrem Antrag in der Tat ein Problem an, das gelöst werden will, nämlich die Frage: Wie wollen wir denn die Personalbemessung in Zukunft handhaben? Zugleich ist das Thema aber Gegenstand einer Untersuchung und Herr Rothgang wird uns da sicherlich noch sinnvolle Hinweise geben. Wenn ich die Arbeiten, die er bisher gemacht hat, verfolge, wird es darauf hinauslaufen, dass er sagt: Man kann etliches mit mehr Hilfskräften lösen, denn es geht in der Pflege nicht nur um Fachkräfte, sondern es geht erst einmal auch darum, mehr Menschen zu haben, die für Menschen in der Pflege arbeiten. Das ist etwas, das
notwendig ist. Denn wenn wir Menschen in der Pflege gerecht werden wollen, dann brauchen wir auch Menschen, die Zeit haben, sich diesen anderen zu widmen und sich um sie zu kümmern, unabhängig davon, ob sie Fachkraft oder nicht Fachkraft sind.
Das ist doch das Problem. Wir haben jetzt in der Coronakrise erlebt, dass etliche auch aus der Pflege ausgeschieden sind. Die Beschäftigungslage in der Pflege ist doch noch einmal dramatisch verschlechtert durch die Krise, weil es noch schwieriger ist, Fachkräfte und auch Hilfskräfte in dem Bereich zu gewinnen. Deswegen müssen wir uns sorgsam überlegen, was wir hier tun. Dann einfach zu unterstellen, dass es der Union um eine Absenkung ginge, das ist, glaube ich, zu kurz gesprungen. Ich glaube, es geht uns allen doch darum, hier eine vernünftige Lösung zu finden.
Gleichwohl, finde ich, kann man jetzt nicht einmal eben diese Frage unabhängig von all den anderen Fragen lösen, die dort gelöst werden müssen. Insofern werden wir uns als Freie Demokraten enthalten, denn die Pflegereform muss weitergedacht werden. Es muss hier in Bremen flexibilisiert werden, ohne Frage – ohne aber eine Absenkung der Fachkraftquote, ohne eine Absenkung der Präsenzquote hinzubekommen. Wir werden die Arbeiten von Herrn Rothgang genau daraufhin ansehen, weil wir die Qualität sichern müssen und die Menge der Menschen, die dort sind.
Aber wir dürfen nicht vergessen, dass in der Pflege noch viele andere Dinge geklärt werden müssen. Wir müssen die Finanzierung klären. Wir müssen bereit sein, dann auch das Geld für die mehr Menschen, die dort arbeiten, dazu zu tun. Wir haben eine neue Pflegeausbildung, die dazu führen wird, dass die Altenpflege in finanzielle Arbeitsmarktkonkurrenz zur Krankenpflege geraten wird. Und da in der Krankenpflege mehr gezahlt wird, wird es schwieriger werden, Menschen für die Altenpflege zu finden. Das heißt, auch dadurch werden neue Finanzierungsnotwendigkeiten erforderlich und dann es ist nicht eine Frage, ob da Profitinteressen oder etwas da sind.
Wir brauchen private, öffentliche und gemeinnützige Träger, die die Altenpflege stemmen, weil wir es allein als Staat gar nicht schaffen würden. Ich glaube, wir haben viele Träger wie die Heimstiftung in Bremen, die sich gegen Profitinteressen verwahren würden, wenn man sie ihnen unterstellt, aber die trotzdem etwas flexiblere
Lösungen brauchen, um hier die Sache bewältigen zu können. Da geht es auch um die Frage, ob man mit 90 Minuten hinkommt, ob die beim Abendbrot, ob die beim Mittagessen gemacht werden und wie die unbürokratisch erfasst werden können, damit man das dann gegenüber der Heimaufsicht dokumentieren kann. Bei aller Flexibilität, die man sich wünscht, muss dann weiter kontrolliert werden können. Und ich glaube, dann wird es bei aller Flexibilisierung – –, für eine Flexibilisierung – ich werde mit diesem Wort heute nicht mehr klarkommen –
dann auch noch nötig sein, Leitplanken einzusetzen. Denn es darf natürlich nicht dazu kommen, dass man tagsüber Quoten wie nachts haben kann und tragen kann. „Keine Nacht allein!“ ist genau das Richtige, was man sagt für die Nacht – aber auch am Tag kann man das natürlich nicht allein stemmen, und da das denklogisch ist, würde ich auch niemandem unterstellen, dass er so etwas vorhat.
Insofern werden wir weiter an der Frage diskutieren müssen, auch Lösungen finden müssen, bis hin zur Finanzierung. Denn eines liegt, glaube ich, allen am Herzen: eine Pflege, die ein menschenwürdiges Altern ermöglicht. Insofern kriegt man das zusammen, wenn man auf der Ideenebene bleibt.
Im Konkreten muss man es dann lösen und da werden wir uns in der Diskussion nicht verschließen und wir werden alle, glaube ich, gut daran tun, weiter hier zu diskutieren, die Ergebnisse, die kommen von den Studien, beispielsweise von Herrn Rothgang, einzubeziehen und dann das Bremische Wohn- und Betreuungsrecht entsprechend weiterzuentwickeln und dabei all die Rahmenbedingungen auch im Blick haben, die ich angesprochen habe, die da eben auch heißen: Wie sieht es mit der Finanzierung, wie sieht es mit der Fachkräftegewinnung und wie sieht es damit aus, dass wir hier Überlegungen anstellen müssen, auch die Eigenbeiträge irgendwo zu deckeln, sprich einen SockelSpitze-Tausch vorzunehmen?
Viele Fragen, die sich stellen, aber keine einfachen Antworten. Deswegen werden wir uns an dieser Stelle enthalten. – Herzlichen Dank!
Meine Damen und Herren, Herr Präsident! Ich glaube nicht, dass man immer gleich das ganze Fass Pflege aufmachen muss, um sich diesem Thema anzunehmen. Sondern man kann sich auch einmal einfach nur um die kleineren Bereiche, um die kleineren Probleme im Pflegealltag kümmern. Und der Titel „Für eine menschenwürdige Altenpflege – Präsenzquote flexibilisieren!“, da hätte ich natürlich im Vorfeld daran denken können, dass Sie das nicht mit Wohlwollen lesen, sondern, dass das kleine, für eine menschenwürdige Altenpflege auch Präsenzquote oder unter anderem Präsenzquote flexibilisieren, dass ich das in dem Fall besser hätte dazuschreiben müssen. Aber gut, wer sich am Titel festbeißen will, Frau Osterkamp-Weber, der hat die Chance, der kann das gern machen.
Sie haben sich aber nicht weiter auf das Thema Präsenzquote eingelassen, was ich schade finde und bei Frau Pfeiffer war das fast ebenso. Sie warten lieber auf den großen Wurf, der in ein paar Jahren kommen soll. Das kann man machen, aber man könnte auch ganz einfach den Erlass zur Personalverordnung ändern, jetzt schon, heute. Man könnte dort eine Flexibilisierung hin zu drei bis vier Stunden täglich, statt 90 Minuten erlauben. Das wäre kein großes Problem, das zu machen.
Ganz ehrlich, wenn ich sage, es geht um das Zeitfenster von 6 bis 20 Uhr, Herr Janßen, wie man dann auf die Nachtschichten kommen kann, das ist mir ein absolutes Rätsel. Das kann ich mir nur vorstellen, wenn man den Antrag nicht gelesen hat
oder nicht zugehört hat, eben bei der Debatte. Aber die Nachtschichten sind davon überhaupt nicht berührt. Das kann auch nicht, denn, wenn in der Nacht eh nur ein oder zwei Kräfte da sind, frage ich mich, was man da noch flexibilisieren können wollte. Wenn die tägliche Stundenanzahl, die durch Pflegekräfte und Pflegehilfskräfte in einer Einrichtung, die da abgeleistet wird, gleichbleibt, wenn man nur die Verteilung über den Tag flexibilisiert, wie man dann auf den Gedanken kommen kann, von höheren Renditen zu reden, die irgendwie zu erwarten sind, ist mir auch sehr schleierhaft.
Und dass das nicht möglich wäre, das auf Papier festzuhalten, wie man da die Einteilung vornimmt, das können Sie mir nicht erzählen. Das kann man heute am Computer mit irgendwelchen Excel-Dateien oder sonst etwas, was ich nicht so gut kann, garantiert festhalten, eintragen und nachrechnen. Das dürfte kein Problem sein.
Es geht hier einfach um einen relativ kleinen Wunsch, den Pflegealltag zu erleichtern. Den wollen Sie nicht erfüllen und verweisen auf Tarifverhandlungen, Evaluationen und sonst was. Gut, das können Sie machen. Sie vertun damit aus meiner Sicht auch die Chance, eventuell weitere Pflegekräfte zu gewinnen, die mit Blick auf die Flexibilisierung ihren Tag besser ausrichten könnten. Aber gut, das können Sie gern ablehnen. Ich werde das Thema trotzdem weiter mitnehmen. Ich finde es einfach schade. ─ Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich mache es auch kurz. Ich erkläre Ihnen noch einmal, wie ich das argumentiert habe. Ich habe mich bezogen auf die Personalverordnungen, in der sowohl Regelungen zum Tag- als auch zum Nachtdienst bestehen und danach bin ich darauf eingegangen, dass ich gesagt habe, dass die von Ihnen vorgeschlagene Flexibilisierung zwischen den Mahlzeiten, beispielsweise im Vormittags- oder Nachmittagsbereich, dann ermöglichen würde, dass die jetzt geltende Untergrenze von eins bis zehn zeitlich unterschritten werden kann und dass wir eine solche Absenkung eines Standards, weil genau das wäre sie, eine zeitliche Absenkung eines Mindeststandards nicht bereit sind mitzugehen, erst recht nicht auf der Grundlage eines so knapp gefassten Antrages.