Protocol of the Session on March 24, 2021

Dort, wo es unsere Flächen sind, können wir gern so eine Abfrage durchführen. Ich nehme das gern noch einmal mit, wir können das auch gern bei der GEWOBA und der BREBAU abfragen. Dort, wo es nicht in unserer eigenen staatlichen kommunalen Hand ist, ist es ungleich schwieriger. Bei Woh

nungsbauunternehmen, die sich nicht bei uns melden, da können wir auch schwer eine Umfrage starten. Da wäre der Appell einfach nur, wenn Sie etwas hören, uns Bescheid zu geben, sodass wir das Gesundheitsamt und das Ordnungsamt verständigen können.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Vielen Dank für die Beantwortung!

Anfrage 4: In welchem Stadium befindet sich die Prüfung einer Ausbildungsumlage? Anfrage der Abgeordneten Jasmina Heritani, Volker Stahmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 18. Februar 2021

Bitte sehr, Frau Heritani.

Wir fragen den Senat:

1. Inwiefern kam es zu zeitlichen Verzögerungen beziehungsweise einer neuen Vergabe des rechtswissenschaftlichen Gutachtens, um die Möglichkeit eines Landesausbildungsfonds zu prüfen, und welche Gründe gab es dafür?

2. Wann rechnet der Senat mit der Fertigstellung des Gutachtens?

3. Wann soll die Kommission, die bereits nach der Nichterreichung der vereinbarten Ausbildungszahlen 2019 eine landesrechtliche Rahmensetzung zur umlagefinanzierten Steigerung der Ausbildungsplätze entwickeln sollte, eingerichtet werden und wie soll sich diese zusammensetzen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Staatsrat Kai Stührenberg.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Für eine gutachterliche Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung eines Landesausbildungsfonds wurde im Frühsommer 2020 ein verwaltungsinterner Experte der Universität Bremen beauftragt. Der Auftrag wurde im November 2020 überraschend zurückgegeben.

Damit musste ein neues Verfahren zur Einwerbung eines externen Gutachtens in die Wege geleitet werden. Mögliche externe Gutachter:innen waren

von den Partnern der Bremer Vereinbarung für Ausbildung und Fachkräftesicherung vorgeschlagen worden. Nach entsprechendem Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2020 wurden noch am 23. Dezember 2020 im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung vier fachlich geeignete Professoren angeschrieben und um die Abgabe eines Angebots mit Eingang bis zum 28. Januar 2021 unter der Maßgabe der Einreichung des Gutachtens bis zum 30. April 2021 gebeten. Von zwei Professoren ging kein Angebot ein.

Zwei der Professoren reichten ein gemeinsames Angebot ein. Zugesagt wurde die Einhaltung der zeitlichen und sachlichen Vorgaben. Das Angebot blieb zudem unter der Honorargrenze von 10.000 Euro. Diesem Angebot wurde der Zuschlag erteilt.

Zu Frage 2: Die Abgabefrist für die Einreichung des Gutachtens endet vereinbarungsgemäß am 30. April 2021, Datum des Post- oder Eingangsstempels.

Zu Frage 3: In Abhängigkeit von dem Ergebnis des Gutachtens wird eine Kommission eingesetzt, die das Ergebnis für eine landesrechtliche Rahmensetzung bewertet. Die Zusammensetzung der Kommission ist von dem Ergebnis des Gutachtens abhängig. Es werden Fachexpert:innen in der Kommission vertreten sein. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor. – Ich bedanke mich für die Beantwortung.

Anfrage 5: Welchen Stand haben die Planungen zur Sanierung der Sporthallen an der Universität Bremen? Anfrage der Abgeordneten Prof. Dr. Eva QuanteBrandt, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 18. Februar 2021

Bitteschön, Frau Abgeordnete.

Wir fragen den Senat:

1. Welchen aktuellen Stand haben Planung und Bereitstellung der Finanzen für die Sanierung der Universitätssporthalle?

2. Mit welchen Maßnahmen wird der Bundesstützpunkt „Rhythmische Sportgymnastik“ unterstützt?

3. Wann ist mit der Ausschreibung der bisher vorgesehenen drei sportwissenschaftlichen Professuren zu rechnen?

Diese Anfrage wird beantwortet durch Staatsrat Tim Cordßen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Senat hat in seiner Sitzung am 9. Februar 2021 die Senatorin für Wissenschaft und Häfen gebeten, in enger Abstimmung mit der Senatorin für Kinder und Bildung und der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport über die Universität Bremen die vertiefte bauliche Machbarkeitsuntersuchung der Sanierung der Sportstätten der Universität Bremen zu beauftragen. Der Senat hat weiter gebeten, dass die Senatorin für Wissenschaft und Häfen, die Senatorin für Kinder und Bildung und die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport die Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung bewerten und dem Senat einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen vorlegen.

Die Planungsmittel für eine Machbarkeitsuntersuchung der Sanierung der Sportstätten der Universität Bremen in Höhe von 80 000 Euro sind der Universität zugewiesen worden. Die Universität hat einen Auftrag in Höhe von 40 000 Euro an ein qualifiziertes ortskundiges Architekturbüro für die erforderlichen Hochbauleistungen und in Höhe von weiteren 40 000 Euro an ein ebenso qualifiziertes und ortskundiges Planungsbüro für die zu sanierenden technischen Gewerke und Anlagen vergeben. Die Unterlagen werden zurzeit erarbeitet und werden voraussichtlich Ende August 2021 fertig gestellt sein.

Zu Frage 2: Notwendige Sanierungsmaßnahmen innerhalb des Bundesstützpunktes werden in den kommenden Jahren durch Mittel der Sportförderung unterstützt. Dazu befindet sich die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in regelmäßigem Austausch mit dem Bremer Turnverband.

Die Halle des Bundesstützpunktes „Rhythmische Sportgymnastik“ hat einige bauliche Verbindungen zur Sporthalle der Universität. Im Falle eine Sanierung des Sportbereichs wird der Bundestützpunkt selbstverständlich entsprechend informiert und die Zugänglichkeit der Halle gewährleistet.

Zu Frage 3: Aktuell arbeiten die von der Universität hinzugezogenen externen Berater im Dialog mit der Universitätsleitung und den Dekanaten der Fachbereiche 9 und 11 an einer Empfehlung zur strukturellen Anbindung und inhaltlichen Ausgestaltung eines möglichen neuen Sportstudiengangs, die voraussichtlich Mitte März 2021 vorliegen wird.

Sobald diese Empfehlung vorliegt, wird sie in den universitären Gremien diskutiert werden, und die Denominationen der drei geplanten Sportprofessuren werden darauf aufbauend in Abstimmung mit der Senatorin für Wissenschaft und Häfen durch das Rektorat festgelegt.

Eine Ausschreibung der Stellen wäre nach Freigabe durch die Senatorin für Wissenschaft und Häfen frühestens zu Beginn der zweiten Jahreshälfte 2021 möglich. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Könnten Sie uns einen kurzen Einblick in die inhaltliche Ausrichtung der Machbarkeitsstudie geben oder ist das im Moment kompliziert? Oder-Fragen kann man nicht beantworten, Entschuldigung! Also, die Frage vor dem Oder?

Ich will das grob versuchen. Das ist ja, wie ich schon gesagt habe, eine vertiefte bauliche Machbarkeitsuntersuchung, da geht es vor allem – –, da wird auch auf die Abstimmung mit den anderen Ressorts verwiesen. Es geht einmal um die universitären Nutzungszwecke, den möglichen neuen Studiengang Sport zum einen, die Verpflichtung im Bereich des Hochschulsports zum anderen, die Nutzung durch den Schulsport, die Nutzung durch den Vereinssport, also die zielgruppen- und nutzergruppenspezifischen Untersuchungen. Dann ist es so, dass es sich um sehr umfängliche Anlagen handelt, die in einem vollkommen unterschiedlichen baulichen Zustand sind. Insofern wird einzelanlagenbezogen sehr genau geschaut, wie ist jeweils der Aufwand, wie ist der Zustand, um dann – das ist ein ganz zentraler Punkt – zum Schluss auch zu einer wirtschaftlichen Betrachtung zu kommen, sprich zu wissen, welche Kosten hier verursacht werden. Darauf hatten wir in der Senatsvorlage, die wir im Februar beschlossen haben, hingewiesen. Es ist noch nicht abschließend zu quantifizieren, zum Beispiel beim Schulsport, in welchem Umfang in den nächsten Jahren jeweils genau hier eine Nutzung erforderlich ist,

was damit zu tun hat, wie einzelne Schulbauten- und Turnhallenbauprojekte voranschreiten. Insofern ist die Machbarkeitsstudie so angelegt, dass sie natürlich verschiedene Szenarien bietet und man insofern verschiedene Ausbauplanungen nebeneinander betrachten kann.

Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Abgeordnete Prof. Dr. Eva Quante-Brandt: Zur Antwort zu Frage 2. Erst einmal freue ich mich, dass es die Informationen zwischen dem Bremer Turnverband und der Universität gibt. Meine Frage wäre: Informieren ist das Eine; wenn aber Sanierungsbedarfe auftreten, kann man dann davon ausgehen, dass sich das Wissenschaftsressort mit dem Sportressort und dem Bremer Turnverband in Abstimmung begibt, dass dann die notwendigen Sanierungen, auch unter Synergiegesichtspunkten, betrieben werden können?

Ja, das sichere ich zu, es ist in unserem eigenen Interesse eine bestmögliche Abstimmung herzustellen, die Kostenbelastung einzelner Nutzergruppen letztendlich so gering wie möglich zu halten.

Frau Abgeordnete, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Abgeordnete Prof. Dr. Eva Quante-Brandt: Eine Dritte, die ist aber ganz kurz. Wäre es Ihnen möglich, die Ergebnisse, die sie haben, auch der Deputation für Sport zur Verfügung zu stellen?

Selbstverständlich.

Herr Staatsrat, eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Marco Lübke. – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, ich habe eine Frage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass der Bericht der Machbarkeitsstudie im August fertig ist und uns vorgelegt wird?

Ja, Ende August, das ist im Moment der Planungsstand, soll die Machbarkeitsstudie vorliegen.

Herr Abgeordneter, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich würde die Frage dahingehend ergänzen, wie ab dann das weitere Verfahren ist. Was wären für Schritte notwendig, um sagen zu können, wann wird neu gebaut oder saniert oder was auch immer? Mir geht es darum, wie der weitere Horizont ist, weil die Sportstätte natürlich von vielen Akteuren genutzt wird, und dann ist es sinnvoll, dass man weiß: Wann kommt der Zeitpunkt, an dem es losgeht?

Das ist richtig und nachvollziehbar. Das ist auch unser Interesse mit den eigenen Nutzungsinteressen – zumindest für den Hochschulsport – und das ist natürlich auch das Interesse der anderen beteiligten Ressorts, für die ihnen, ich sage einmal, zugeordneten Benutzergruppen. Es ist allerdings so, dass wir das erst dann mit Sicherheit sagen können, wenn die Informationen, die mit der Machbarkeitsstudie erarbeitet werden, vorliegen. Dann wird man die weiteren Planungsschritte konkretisieren können. Das ist gerade der Zweck der Machbarkeitsstudie: diese informatorische Grundlage bereitzustellen, damit die von Ihnen angesprochenen Punkte konkretisiert werden können.

Herr Staatsrat, eine weitere Frage des Abgeordneten Herrn Dr. Magnus Buhlert. – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, ich frage Sie vor dem Hintergrund, dass die Mittel für den Wissenschaftsplan nicht ausfinanziert zu sein scheinen – die Haushaltsberatungen stehen uns noch bevor –, zu den beabsichtigten drei Professuren: Sind diese dadurch gefährdet, dass die Mittel zur Disposition stehen oder vielleicht nicht in der Höhe, in der sie geplant waren, zur Verfügung stehen?