Wir haben den Bürgschaftsantrag berücksichtigt, nämlich dass es eine einheitliche Finanzierung des nicht unterrichtenden pädagogischen Personals in den Schulen geben soll. Es gibt eine verbesserte Sicherung gegen Einnahmeausfälle und Zinsrisiken, weil die jetzt im Wesentlichen auf dem Land ruhen, das mehr Flexibilität hat. Die Schuldenbremse müssen beide Gemeinden, unabhängig von der Frage wie der Finanzausgleich aussieht, einhalten. Wir wollten eine Architektur wählen, die den Anreiz eigener Einnahmensteigerungen enthält.
Wir wollten sicherstellen, dass beide Gemeinden automatisch und ohne, dass das Gesetz geändert werden muss, von Einnahmesteigerungen des Landes profitieren. Wir wollten, wie bisher auch, der besonderen Lage Bremerhavens Rechnung tragen, nämlich erstens den geringeren gemeindlichen Steuereinnahmen und zweitens dem deutlich höheren Anteil an Menschen, die unter Armutsbedingungen leben. Des Weiteren wollten wir – auch hier eine Anregung aus der Bürgerschaft – nicht den gesamten Finanzausgleich an der Einwohnerinnen- und Einwohnerzahl orientieren, sondern einen Teil der Zuweisungen, nicht zu 100 Prozent wie in der Vergangenheit, weiterhin an Sozialindikatoren orientieren.
Wir haben, das hat Herr Rupp schon gesagt, die Schlüsselmasse des Anteils der Landessteuern, die an die beiden Gemeinden verteilt werden, auf 21,43 Prozent erhöht, das sind 739 Millionen Euro. Davon gehen insgesamt mit allen Facetten, die der Finanzausgleich hat, 583,4 Millionen Euro an die Stadt Bremen und 155,7 Millionen Euro an die Stadt Bremerhaven. Die Architektur des Finanzausgleichs sieht im eigentlichen Sinne so aus, dass in einem ersten Schritt aus der Schlüsselmasse die Steuerkraft Bremerhavens auf 50 Prozent der Steu
erkraft von Bremen angehoben wird. Damit bekommt Bremen null und Bremerhaven knapp 30 Millionen Euro, gemessen am Stand der Steuerschätzung im November 2018.
Dann wird die Finanzkraft zu 65 Prozent nach Einwohnerinnen und Einwohnern zugewiesen, und in einem dritten Schritt erfolgt eine Bedarfszuweisung von 35 Prozent nach Sozialindikatoren, die wir jetzt nach den Empfehlungen des Rödl & Partner-Gutachtens festgelegt haben, insofern hat es offensichtlich auch in der Schublade liegend Wirkung entfaltet. Daraus haben wir einvernehmlich mit Bremerhaven Anregungen aufgenommen, damit jetzt bessere und modernere Kriterien berücksichtigt werden.
Natürlich kann man sich in den nächsten Jahren überlegen, ob das der Weisheit letzter Schluss ist. Nichts von dem, was wir machen, ist nicht Menschenwerk, und es kann natürlich alles verändert werden, aber erst einmal entspricht das der allgemeinen Empfehlungslage und Kunst.
Das ist der Finanzausgleich im engeren Sinne. Darüber hinaus gibt es weitere Elemente, die hier zum Teil schon angesprochen wurden. Die Stadt Bremen zahlt an die Stadt Bremerhaven, als Ausgleich für die entgangenen Steuereinnahmen für die stadtbremischen Überseehäfen im Gebiet von Bremerhaven, sechs Millionen Euro.
Das Land, wie Sie hier beschlossen haben, übernimmt in beiden Gemeinden die Kosten für das sogenannte nicht unterrichtende pädagogische Personal an Schulen gemäß einer einheitlichen Zuweisungsrichtlinie, die die Kollegin Frau Dr. Bogedan bis zu den Sommerferien oder bis zu der Wahl, das muss dann ja genauer beraten werden, vorlegen wird. Davon versprechen wir uns auch einen Automatismus anhand der Schülerinnen- und Schülerzahlen, damit wir uns nicht in ständig neuen Grabenkämpfen um einzelne Faktoren bemühen müssen. Die Zuweisungsrichtlinie für die Lehrerinnen und Lehrer hat unglaublich gut gewirkt. Für die mit Finanzen befassten Mitarbeiter eine Plage, weil sie nicht mehr gestalten können, aber für den Bildungsbereich ein einziger Segen. Das ist sehr gut, dass es jetzt eine einheitliche Finanzierung für die Schulen gibt.
Dieses allein ergibt 64 Millionen Euro des Landes an die Stadt Bremen und 14 Millionen Euro an Bremerhaven, und wir haben uns überlegt, wie wir die 400 Millionen Euro Sanierungshilfen, die für das
Land Bremen ausgehandelt wurden, gerecht verteilen. Die 300 Millionen Euro, die wir von 2011 bis 2019 von Bund und Ländern bekommen, wenn wir den Sanierungspfad einhalten, sind auch zwischen Land und den Städten verteilt worden. Allerdings war das nicht so kriegsentscheidend, würde ich sagen, weil dieses Geld in die Entschuldung fließen muss und nicht für notwendige Ausgaben verwendet werden darf.
Das ist bei den 400 Millionen Euro Sanierungshilfen anders, und da haben wir uns überlegt, dass es sehr schwer ist, einen korrekten Schlüssel zu finden und sind deshalb auf die Idee gekommen, dass wir uns einer korrekten Verteilung vielleicht weiter nähern, indem man beide Gemeinden entschuldet. Das sind 180 Millionen Euro Effekt für die Stadt Bremen und 49 Millionen Euro für die Stadtgemeinde Bremerhaven.
Das geht auch mit Verwaltungsvereinfachung einher, und ich finde, wenn man schon sagt, dass die Schuldenbremse in Bremen auch für die Gemeinden und nicht nur für das Land gilt, dann muss man den Gemeinden, wenn sie nun keine weiteren Schulden mehr machen dürfen, auch die alten abnehmen und sagen: Wir schultern das als Land. Das ist mit den 21 Milliarden Euro, die wir dann noch haben, schon schwer genug, aber es macht keinen Sinn mehr, dass die Gemeinden einzelne Schulden haben, und es werden ja auch keine mehr hinzukommen. Mein Haus, das wissen Sie, kann Zinsmanagement, und damit trägt in den nächsten Jahren, falls es zu Zinssteigerungen kommen sollte, das Land allein die Risiken und wird diese auch schultern können.
Die Gesamtsumme des neuen Systems, also Finanzausgleich im eigentlichen Sinne und dessen begleitende Maßnahmen, ergeben 807,4 Millionen Euro an die Stadt Bremen und 224,7 Millionen Euro an die Stadt Bremerhaven. Das bedeutet 237 Millionen Euro mehr für Bremen und 58,7 Millionen Euro mehr für Bremerhaven. Das ist viel Geld, und aus der Finanzplanung kann man sehen, dass beide Gemeinden sich zutrauen müssen, mit diesem Geld auszukommen. Mehr ist natürlich immer wünschenswert, das kann man nicht bestreiten, aber die Finanzausstattung entspricht jetzt unter weiterhin schwierigen Bedingungen einer auskömmlichen Finanzierung.
Durchgehend, das will ich noch mal ganz ausdrücklich sagen, haben die Verhandlungen, die Gespräche und auch das Konzept aus meinem Hause geprägt, dass wir auf allen Ebenen und mit
allen Elementen des Finanzausgleichssystems, der Lage in Bremerhaven, nämlich weniger Steuereinnahmen und einer höheren Anzahl von in Armut lebenden Menschen, ausdrücklich Rechnung tragen wollen.
Hier gibt es den Finanzausgleich, und wir stehen auch dazu, aber ich will das noch einmal betonen, es gibt in ganz Deutschland nicht einen einzigen Finanzausgleich, in dem sich nicht die Hauptstadt deutlich besserstellt, sondern andere Städte. Das tun wir hier als Zwei-Städte-Staat mit der Besonderheit, dass nicht Bremen, sondern Bremerhaven deutlich mehr Geld pro Einwohner bekommt, und ich wünsche mir, also Väter und Mütter, wie auch immer – –. Ich mache hier meine Arbeit, aber ich wünsche mir, dass das in Bremerhaven Wirkung entfaltet, auch in Bezug auf das Klima und den Umgang miteinander.
Ich nehme für den Senat in Anspruch, dass wir damit für die nächsten Jahre ein sehr gutes Fundament geschaffen haben. Natürlich ist es möglich, für Kooperationen zwischen Land und den Gemeinden weitere Vereinbarungen zu treffen, insbesondere im Bereich der Digitalisierung gibt es noch eine ganze Menge Projekte. Auch da habe ich den Eindruck, dass das Eis gebrochen ist und alle sehen, dass man davon profitiert, wenn man besser zusammenarbeitet. Der Rechnungshof gibt uns noch einmal gesondert auf, dass für Lehrerinnen und Lehrer und Polizei konkrete, korrekte Budgetvereinbarungen getroffen werden müssen. Das Land hat das Recht, wenn es das Geld gibt, Bedingungen zu definieren und deren Einhaltung zu kontrollieren. Das ist das Normale, das werden wir bestimmt im Einvernehmen schaffen.
Letzter Gedanke! Natürlich kann man noch viel mehr Geld gebrauchen und ausgeben, vielleicht sogar sinnvoll ausgeben. Trotzdem hat Bremen es geschafft, Anschluss an die anderen Bundesländer zu bekommen. Das heißt aber nicht, dass es jetzt Geld im Überfluss gibt, sondern es wird für alle drei Gebietskörperschaften knapp bleiben.
Wir versuchen, das so korrekt auszugleichen, wie es uns möglich ist. Es bleibt aber für alle drei Gebietskörperschaften so, dass auch in Zukunft Prioritäten gesetzt werden und wir sagen müssen, was das Wichtigste ist und was wir machen können. Dazu sollte, meiner Meinung nach, auf jeden Fall
auch der Bau von Schulen gehören, aber das entscheiden diejenigen, die in der nächsten Legislaturperiode die Verantwortung tragen.
Wir bleiben finanzschwach, und wer arm ist, muss besonders gut sein, und ich finde, dass man auch an vielen Punkten zeigen kann, dass wir dafür den Mut und die Voraussetzungen haben, und das wird auch in den nächsten Jahren die Politik hier prägen.
Jetzt gibt es natürlich weiterhin Wünsche für Landesprogramme. Das wird auch die Debatte in den kommenden Jahren prägen: Was kann das Land eigentlich noch an Landesprogrammen erarbeiten, für definierte Zwecke, in denen die Bedarfslagen in beiden Gemeinden ähnlich sind?
Ob man jetzt einfach den Schluss ziehen kann, dass man daran sehen kann, dass das nicht ausreichend ist, weil Bremerhaven vier Schulen in PPP plant, so weit würde ich nicht gehen. Sicher ist, dass ich PPP-Finanzierungen auch kritisch sehe. Ich halte es da eher mit den Worten des ehemaligen Präsidenten des Landesrechnungshofes, Herrn Spielhoff, der damals gebetsmühlenartig gesagt hat: Was man sich kameral konventionell finanziert nicht leisten kann, kann man sich alternativ finanziert auch nicht leisten.
Trotzdem müssen Schulen entstehen, und da gilt für alle Gebietskörperschaften die Priorisierung, und es gilt auch in Bremerhaven die Landeshaushaltsordnung, und PPP-Projekte, die sich am Ende für den Staat als finanziell unwirtschaftlich erweisen, sind nach der Landeshaushaltsordnung nicht gestattet.
Wenn das Land in den nächsten Jahren Spielräume gewinnt – im Moment ist es in der Tat knapp bemessen –, bin ich sicher, dass es für neue Landesprogramme politische Mehrheiten geben wird. Im Moment ist das nicht direkt in Sicht.
Besonders freue ich mich darüber, dass das hier heute einstimmig beschlossen wird. Das ist für unsere Arbeit Bestätigung genug. – Vielen Dank!
Als Erstes lasse ich über das Gesetz über Finanzzuweisungen an die Gemeinden Bremen und Bremerhaven, Drucksache 19/2034, abstimmen.
Gemäß § 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses mit der Drucksachen-Nummer 19/2121 abstimmen.
Nun lasse ich über das Gesetz über Finanzzuweisungen an die Gemeinden Bremen und Bremerhaven in der soeben geänderten Fassung abstimmen.
Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.