Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich Steueranwärterinnen und Steueranwärter für den Dienst im Finanzamt.
Nachträglich wurde interfraktionell vereinbart, die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 3 und 4 sowie die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 15 und 74 und den Tagesordnungspunkt 16 für die Dezembersitzung auszusetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich dem Abgeordneten Björn Fecker zu seinem heutigen Geburtstag die herzlichsten Glückwünsche des Hauses aussprechen.
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 18 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift: „Übergriffe auf Obdachlose“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Leidreiter und Gruppe BIW.
Erstens: Wie viele Obdachlose sind 2018 im Land Bremen Opfer von tätlichen Angriffen geworden und wie hat sich die Zahl solcher Übergriffe seit 2012 entwickelt (bitte getrennt nach Jahren aus- weisen)?
Zweitens: Wie viele Obdachlose wurden im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Juli 2018 infolge von Gewalttaten verletzt oder sogar getötet (bitte die Gesamtzahl der Opfer diffe- renziert nach Verletzten und Getöteten auswei- sen)?
Drittens: Wie viele Verdächtige solcher Taten konnten im unter Frage zwei genannten Zeitraum ermittelt werden und was ist über deren Motive bekannt?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfragen wie folgt:
Zu Frage eins: Im Jahr 2018 weist die PKS in den ersten drei Quartalen fünf Obdachlose als Opfer von tätlichen Angriffen aus. Im Jahr 2012 waren es acht Opfer, in den Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils sechs Opfer, 2016 zwei und 2017 fünf Opfer.
Zu Frage zwei: Zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 30. September 2018 wurden ausweislich der PKS zwölf Obdachlose leicht und eine Person schwer verletzt. Ein Tötungsdelikt wurde im Land Bremen im Zusammenhang mit Obdachlosigkeit nicht registriert.
Zu Frage drei: Zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 30. September 2018 wurden 26 Tatverdächtige zu Fällen von tätlichen Angriffen gegen Obdachlose ermittelt.
Bei der Motivlage handelt es sich überwiegend um szeneinterne Streitigkeiten, die unter anderem im Zusammenhang mit Beziehungen, Verteidigung von Eigentum und Alkohol standen. In zwei Fällen wurde grundlose Aggression gegenüber Obdachlosen festgestellt. In einem Fall kam es zu einer sexuellen Belästigung am gemeinsamen Schlafplatz. – So weit die Antwort des Senats!
Die zweite Anfrage bezieht sich auf Schüler ohne Aufenthaltsgenehmigung. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Remkes, Timke und Gruppe BIW.
Erstens: Wie viele Kinder und Jugendliche, die ohne Aufenthaltsgenehmigung im Land Bremen leben, besuchen die Schule und wie hat sich die Zahl dieser Personen zwischen 2015 und 2018 entwickelt (bitte getrennt nach Jahren sowie nach Bre- men und Bremerhaven ausweisen)?
Zweitens: Werden die Ausländerbehörden im Land Bremen von den Schulleitungen darüber informiert, wenn Kinder und Jugendliche ohne Aufenthaltsgenehmigung ihr Grundrecht auf Schulbesuch aus Artikel 27 der Landesverfassung wahrnehmen, wenn ja, um wie viele Fälle handelte es sich im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Oktober 2018 (bitte getrennt nach Jahren aus- weisen)?
Drittens: Sofern die Ausländerbehörden von den Schulleitungen nicht informiert werden: Welche Rechtsgrundlage hindert die Schulen daran, eine solche Meldung abzugeben und wie wird verfahren, wenn die Bremer Ausländerbehörden von dritter Seite Kenntnis vom Schulbesuch nicht aufenthaltsberechtigter Kinder und Jugendlicher erhalten?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfragen wie folgt:
Zu Frage eins: Der Aufenthaltsstatus der Schülerinnen und Schüler wird durch die Schulen nicht erfasst.
Für die Zuweisung an eine Schule sind die Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums, des Wohnorts und eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme durch die Eltern oder den Vormund erforderlich. Der Aufenthaltsstatus wird nicht abgefragt. Die so erfassten Daten werden der zugewiesenen Schule übermittelt, sodass dort keine weitere Datenerhebung erfolgt.
Zu den Fragen zwei und drei: Die Übermittlungspflichten öffentlicher Stellen an Ausländerbehörden sind in § 87 des Aufenthaltsgesetzes festgelegt. Für Schulen sowie Bildungs- und Erziehungsein
richtungen enthält diese Norm eine Sonderregelung. Sie sind ausdrücklich von der Übermittlungspflicht auf Ersuchen einer Behörde und von der Übermittlungspflicht eigener Erkenntnisse über den unerlaubten Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger ausgenommen, weil Kinder nicht durch die Furcht der Eltern vor Aufdeckung vom Schulbesuch abgehalten werden sollen. Dem daraus resultierenden Fehlen einer Lebensperspektive sowie drohender Verwahrlosung soll entgegengewirkt werden. Ein Informationsaustausch über Schüler, die sich ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung in Bremen aufhalten, findet daher nicht statt.
Sofern die Ausländerbehörden von anderer Seite Kenntnis über den Schulbesuch ausländischer Staatsangehöriger erhalten, die sich ohne ein Aufenthaltsrecht in Bremen aufhalten, wird sie – wie in anderen Fällen eines unerlaubten Aufenthalts auch – unter Berücksichtigung der Familieneinheit mit den Eltern bzw. eines Elternteils prüfen, ob ein Aufenthaltsrecht besteht oder der Aufenthalt zu beenden ist. Handelt es sich um unbegleitete Minderjährige, ist das zuständige Jugendamt zu beteiligen, das über die vorläufige Inobhutnahme gemäß § 42a SGB VIII zu entscheiden hat. – So weit die Antwort des Senats!
Die dritte Anfrage steht unter dem Betreff „Anfrage doppelte Staatsbürgerschaft“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Remkes, Timke und Gruppe BIW.
Erstens: Wie viele in Bremen und Bremerhaven zum Stichtag 31. Oktober 2018 mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen besaßen zusätzlich zur deutschen eine oder mehrere ausländische Staatsbürgerschaften (bitte getrennt nach Bremen und Bre- merhaven ausweisen)?
Zweitens: Was waren die fünf häufigsten Staatsangehörigkeiten, die die Personen aus Frage eins am 31. Oktober 2018 neben der deutschen innehatten?
Drittens: Wie wird verhindert, dass EU-Bürger, die zusätzlich zur deutschen auch die Staatsbürgerschaft ihres Herkunftslandes besitzen, an den Wahlen zum Europäischen Parlament doppelt teilnehmen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Zum 31. Oktober 2018 waren in der Stadtgemeinde Bremen 59 640 Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten besitzen. In der Stadtgemeinde Bremerhaven waren dies zum Stichtag 11 574 Personen.
Zu Frage zwei: Die häufigste weitere Staatsangehörigkeit in der Stadtgemeinde Bremen ist türkisch, gefolgt von polnisch, russisch, kasachisch und iranisch. In der Stadtgemeinde Bremerhaven ist die häufigste weitere Staatsangehörigkeit polnisch, hier gefolgt von russisch, kasachisch, türkisch und portugiesisch.
Zu Frage drei: Die Mitgliedsstaaten tauschen untereinander die Informationen aus, die zur Verhinderung einer doppelten Stimmabgabe notwendig sind. Hierfür übermittelt der Wohnsitzmitgliedsstaat dem Herkunftsmitgliedsstaat rechtzeitig vor jeder Wahl die Informationen über dessen Staatsangehörige, die in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden oder die eine Kandidatur eingereicht haben. Der Herkunftsmitgliedsstaat trifft gemäß seinen Rechtsvorschriften die geeigneten Maßnahmen, um die doppelte Stimmabgabe und die doppelte Kandidatur seiner Staatsangehörigen zu verhindern.