Protocol of the Session on November 8, 2018

Als Erstes lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 19/1658 abstimmen.

Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU, FDP, BIW, Abgeordneter Schäfer [LKR])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Abgeord- nete Wendland [parteilos])

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE, Abgeordneter Patrick Öztürk [SPD, fraktionslos])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Jetzt lasse ich über den Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 19/1730 abstimmen.

Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Abge- ordneter Patrick Öztürk [SPD, fraktionslos], Abge- ordnete Wendland [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

[CDU, DIE LINKE, BIW, Abgeordneter Schäfer [LKR])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte Mitteilung des Senats vom 5. Juni 2018 (Drucksache 19/1697)

Wir verbinden hiermit:

Beitrag zur Stärkung der solidarischen gesetzlichen Krankenversicherung leisten, echte Wahlmöglichkeit der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte umsetzen Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 23. Oktober 2018 (Drucksache 19/1878)

Dazu

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 8. November 2018 (Drucksache 19/1907)

Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Lühr.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Dehne.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben hier schon vor einiger Zeit über die Wahlmöglichkeit für Beamtinnen

und Beamte gesprochen, in die gesetzliche Krankenversicherung gehen zu können.

Die jetzige Situation ist folgende: Die Beamtin oder der Beamte muss sich am Beginn der Laufbahn entscheiden: Möchte ich in eine private oder in eine gesetzliche Krankenversicherung. Wenn sie/er einer privaten Krankenversicherung beitritt, bekommt sie/er die Beihilfe vom Arbeitgeber. Wählt sie/er die gesetzliche Krankenversicherung, dann muss sie/er sowohl den Arbeitnehmeranteil als auch den Arbeitgeberanteil bezahlen. Das finden wir nicht richtig.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Es ist schon spät, darum ist der Applaus ein bisschen verhalten, nehme ich an.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen – Abgeordne- ter Dr. vom Bruch [CDU]: Das hat nicht mehr Ap- plaus verdient!)

Der Kollege Herr Dr. vom Bruch sagt, das habe nicht mehr Applaus verdient. Dem möchte ich doch entschieden widersprechen.

Wir wollen eine tatsächliche Wahlmöglichkeit schaffen. Dabei ist diese Frage gerade für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder auch Menschen mit Behinderungen von besonderer Bedeutung. Denn diese haben de facto schon derzeit gar keine Möglichkeit, der privaten Krankenversicherung beizutreten, weil die private Krankenversicherung sie schlicht nicht nimmt.

Wir wollen mit dieser Regelung natürlich auch das Solidarsystem, die gesetzliche Krankenversicherung, stärken. Ich sage es auch gern zum wiederholten Mal: Die SPD hat vor vielen Jahren das Konzept einer solidarischen Bürgerversicherung vorgelegt, und das finden wir auch nach wie vor richtig.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Natürlich gibt es auch jetzt schon Beamtinnen und Beamte, die sich seit vielen Jahren oder Jahrzehnten freiwillig gesetzlich versichern, weil sie diese Versicherungsart auch für richtig halten. Die sollen bei unserer Regelung natürlich einbezogen werden. Die finanziellen Auswirkungen einer solchen Möglichkeit einer Übertragung des Hamburger Modells, denn in Hamburg läuft das ja schon, hat uns der Senat bereits dargestellt. Je nach Variante kommen hier auf Bremen Kosten zwischen 100 000 und 400 000 Euro zu und bei Bestandsbeamtinnen

und -beamten, wenn man die mit einbezieht, zusätzliche Kosten von rund 4,4 Millionen Euro.

Wir wollen mit unserem Antrag, dass der Senat einen Gesetzesentwurf vorlegt, um die Wahlmöglichkeit für Beamtinnen und Beamte bei der Krankenversicherung zu realisieren und wir wollen auch, dass diese Kosten in den nächsten Haushaltsentwurf aufgenommen werden.

Bis Ende März kommenden Jahres soll dem Haushalts- und Finanzausschuss ein Bericht vorgelegt werden, ob und wie und mit welchen finanziellen Auswirkungen – denn so richtig detailliert muss man sich das natürlich auch noch einmal ansehen – sich ein einheitliches Dienstrecht für neu einzustellende Angestellte, Beamtinnen und Beamte hinsichtlich des Beitritts in die gesetzliche Krankenversicherung schaffen lässt. Insgesamt ist das ein erster Schritt hin zu einem ausgewogeneren und solidarischen Bürgerversicherungskonzept. Dazu habe ich eben schon etwas gesagt.

Bremen leistet hierdurch im Rahmen seiner landesrechtlichen Möglichkeiten ab dem Jahr 2020 einen Beitrag zur Stärkung unseres Solidarsystems, mit dem wir dann durchaus gemeinsam mit Hamburg eine Vorbildfunktion für andere Bundesländer einnehmen können.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Die Fraktion DIE LINKE hat noch sehr kurzfristig einen Änderungsantrag eingereicht, in dem es gerade um die Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger geht, also Anwärterinnen und Anwärter auf das Beamtentum. Die sollen diese Wahlmöglichkeit schon beim Einstellungstermin im Jahr 2019 erhalten. Wir haben uns kurz in der Fraktion beraten, finden diesen Antrag auch völlig richtig. Inhaltlich ist er genau das, was wir wollen. Von daher werden wir dem Antrag zustimmen. – Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Pirooznia.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem die Bürgerschaft am 22. Februar 2018 den Senat aufgefordert hat, die kurz- und langfristig zu erwartenden finanziellen Auswirkungen einer Übertragung des Hamburger Modells in

Bremen zu überprüfen, liegt uns dies in einer Mitteilung des Senats seit Juni dieses Jahres vor. Wir möchten als Koalition nun die Einführung der Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte miteinander debattieren und dann auch hoffentlich verabschieden. Ziel des Antrags ist, die Ungleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten bei der Krankenversicherung zu beenden.

Doch worum geht es hier genau? Beamtinnen und Beamte können sich zwar bereits jetzt freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, müssen dann aber den GKV-Beitrag inklusive des Arbeitgeberanteils vollständig selbst tragen, denn Beamtinnen und Beamte haben eine eigene Absicherung über die staatliche Beihilfe und Privatversicherung. Beamtinnen und Beamte, die sich im Solidarsystem der gesetzlichen Krankenkasse versichern wollen, müssen also bisher erhebliche finanzielle Nachteile in Kauf nehmen. Mit diesem Antrag finden wir nun endlich einen Ausweg aus dieser Ungleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten, indem sich die Beamtinnen und Beamten statt der Beihilfe eine Pauschale auszahlen lassen können, welche dann der Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend würde. Auch würden die Beamtinnen und Beamten dann einen Zugang zur Familienmitversicherung erlangen und müssten bei Vorerkrankungen keine Risikozuschläge mehr zahlen.

Der Wechsel zwischen Beihilfe und Pauschale ist demnach nur einmal möglich, eine Rückumstellung nicht mehr zulässig. Je nach Variante, Frau Dehne hat es gerade erwähnt, belaufen sich die Kosten für den bremischen Haushalt im Jahr der Einführung für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte auf bis zu 400 000 Euro, bei der Übertragung auf bereits im Dienst befindliche Beamtinnen und Beamte auf circa 4,4 Millionen Euro. Auch auf den kurzfristig eingereichten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE möchte ich eingehen, welchen wir natürlich begrüßen und auch ebenfalls unterstützen werden.

(Beifall DIE LINKE)

Die Anwärterinnen und Anwärter sollen natürlich schon bei dem Einstellungstermin im Jahr 2019 die gleichen Möglichkeiten haben wie dann ab 2020 für alle. Damit wird deutlich, die Neuregelung schadet niemandem, nützt aber vielen. Gerade bei Beamtinnen und Beamten, die sich in einer niedrigeren Besoldungsstufe befinden, in Teilzeit arbeiten oder viele Kinder haben, für die ist es sinnvoll

und hilfreich. Für all jene, die weiterhin das herkömmliche System nutzen möchten, bestehen keine Nachteile. Mit der bisherigen Regelung hat der Staat das solidarische Pflichtversicherungssystem geschwächt. Eine echte Wahlmöglichkeit für Beamtinnen und Beamte ist nun wirklich ein erster Schritt in Richtung Bürgerversicherung. Die Trennung von privater und gesetzlicher Krankenversicherung hat zu einer Zweiklassenmedizin geführt, sie gefährdet auf Dauer die Qualität und die Stabilität unserer Krankenversicherung.

Wir Grüne wollen die gesetzliche und private Krankenversicherung schrittweise zu einer Bürgerversicherung weiterentwickeln und könnten hiermit in einem ersten Schritt in diese Richtung gehen. Ein weiterer Aspekt, der in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben sollte: Mit der Einführung der Wahlmöglichkeit für Beamtinnen und Beamte würde es zu einem erhöhten Wettbewerb im Marktsegment der Beamtenversicherung kommen. Das kann sich nur positiv auf Qualität und Preis für die Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer auswirken. Daher bitte ich Sie, den Antrag zu unterstützen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)