Zu dem Vorschlag der LINKEN, der noch mehr in die Tiefe geht, fällt mir ehrlich gesagt überhaupt nichts mehr ein. Ich habe das Gefühl, dass Sie überhaupt keine Achtung vor selbst erschaffenem Eigentum haben.
(Beifall FDP, ALFA – Abg. Frau Dr. Schaefer [Bünd- nis 90/Die Grünen]: Bei Ihrer Rede fällt mir auch nichts mehr ein!)
Meine Damen und Herren, die Antwort auf die Flüchtlingskrise darf nicht sein, den Rechtsstaat hier infrage zu stellen und das Vertrauen der Bürger in unser System kaputtzumachen. Für uns ist hier ein reiner Schnellschuss passiert. Er ist völlig unausgegoren und innerhalb von wenigen Tagen zusammengeschustert. Wir benötigen viel mehr Beratung. Wir benötigen einen viel konkreteren Vorschlag, der in die Tiefe geht. Deshalb beantragen wir als Freie Demokraten hiermit die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss; federführend; und an die staatliche Deputation für Soziales. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch kurz auf den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE eingehen. Wir als SPD-Fraktion werden diesen Änderungsantrag aus drei Gründen ablehnen.
Erstens: Er ist an einer Stelle unnötig. Dort will er etwas regeln, was bereits geregelt ist, nämlich die Unterbringung von einzelnen Wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen. Ich habe es schon gesagt, dafür ist die polizeiliche Generalklausel in der Konkretisierung durch die Rechtsprechung zum sogenannten Obdachlosenpolizeirecht die richtige gesetzliche Grundlage, die dann auch angewendet werden kann und wird.
Ich möchte aber darauf hinweisen, dass diese Gefahrenabwehrmaßnahme in Bremen dank der erfolgreichen Arbeit der Fachstelle Wohnen und auch dank der Kooperation mit der GEWOBA, deren Erhalt im Besitz der Freien Hansestadt immer wieder und kaum genug gelobt werden kann, kaum noch ergriffen werden muss. Das heißt, der Anwendungsbereich dieser Vorschriften ist praktisch gering. Deswegen müssen wir an der Stelle das Gesetz nicht ausweiten.
Zweitens komme ich zu dem Begriff „ungenutzt“ und dem Vorschlag der LINKEN, diese Maßnahme legal zu definieren, indem mindestens eine sechsmonatige Nichtnutzung vorliegen muss. Es sind durchaus Situationen denkbar, dass schnell gehandelt werden muss, weil viele Menschen ohne Dach über dem Kopf vor der Tür stehen und untergebracht werden müssen. Ich habe schon darauf hingewiesen, es gibt Immobilien, die zwar noch nicht so lange leer stehen, bei denen aber völlig klar ist, dass sie in absehbarer Zeit nicht weitergenutzt werden können. Deshalb halte ich möglicherweise auch im Unterschied zu dem Kollegen Hinners die Nutzung von unbestimmten Rechtsbegriffen in Gesetzen durchaus für sinnvoll, weil Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeiten natürlich zuerst einmal durch die Verwaltung und dann auch durch Rechtsprechung definiert werden müssen. Sonst hätten wir bei den Gerichten gar nichts mehr zu tun.
Auch der Begriff „ungenutzte Immobilie“ ist ein solcher Begriff, der natürlich im Lichte der Verhältnismäßigkeit und im Lichte der betroffenen Grundrechte ausgelegt werden muss. Ich gehe davon aus, dass die Verwaltung das richtig und sinnvoll machen wird. Deshalb lehnen wir den Antrag auch in dieser Hinsicht ab.
Drittens: Der Änderungsantrag sieht die Streichung der notwendigen Mindestgröße der Immobilien vor. Das habe ich auch schon gesagt, zur Abwendung der
Gefahren benötigen wir größere Immobilien. An der Stelle möchte ich Ängste privater Immobilieneigentümer nicht schüren. Die Botschaft lautet klar, es geht nicht um kleine Gebäude.
Lassen Sie mich ganz kurz einen Hinweis geben: Das gilt auch nicht für kleine Grundstücke. Es muss also niemand befürchten, im eigenen Garten Container oder Zelte aufgestellt zu bekommen.
Lassen Sie mich noch drei Bemerkungen zum Schluss machen! Auch die Nutzung öffentlicher Gebäude führt bereits zu massiven Einschränkungen der Bremerinnen und Bremer. Denen müssen wir sagen, dass wir diese Einschränkungen nur dann in Kauf nehmen, wenn es keine anderen Alternativen gibt. Das tun wir mit diesem Gesetz. Staatliche Daseinsvorsorge muss gewährleistet sein. Meine Damen und Herren, damit sind wir bei der Belegung von Turnhallen, die für Sportvereine, aber auch für Schülerinnen und Schüler benötigt werden, schon ziemlich weit gegangen. Wir benötigen die Schulen, den Schulsport und die Sportvereine als verlässliche, kompetente und hilfsbereite Partner bei der Integration der Flüchtlinge.
Dafür müssen die Sportvereine aber auch in der Lage sein, ihr hoch integratives Angebot machen zu können. Dazu brauchen sie Platz, nicht nur draußen, sondern auch in Turnhallen.
Wichtig ist mir an der Stelle auch noch die Botschaft in die Zivilgesellschaft, dass auch bei der Nutzung privater Immobilien die Sozialbehörde und die zuständigen Behörden die Beiräte vor Ort einbeziehen, mit den Menschen in Kontakt treten, kommunizieren, Sorgen ernst nehmen und verlässlich und transparent agieren, auch wenn die Sorgen und Wünsche natürlich nicht immer berücksichtigt werden können. Ich bin froh, dass die Beiräte in Bremen konstruktiv sind und uns alle unterstützen.
auch wenn wir die von Ihnen immer hören können. Ich freue mich aber darüber, dass Sie für die konkrete Unterbringung von Flüchtlingen ebenso Ihre Unterstützung angeboten haben wie auch für die Schaffung von ausreichendem Wohnraum zu geringen Mieten für Geringverdienende.
Ich komme zum Abschluss, ich habe es eingangs schon gesagt: Das Gesetz, das wir hier und heute zur Beschlussfassung vorlegen, regelt eine Notmaßnahme. Da können wir aber nicht stehen bleiben, sondern wir müssen uns um diejenigen, die hierbleiben werden, dauerhaft kümmern. Das betrifft zum einen alle Maßnahmen, Überlegungen und Notwendigkeiten der Integration, es betrifft Schule, Sportvereine, aber natürlich zum anderen auch den Bereich von angemessenem integrationsfördernden Wohnraum. Dieser Wohnraum muss auch für andere Menschen geschaffen werden, die ihn in Bremen suchen, da bin ich ganz bei der Fraktion DIE LINKE. Ich sagte es bereits, die Koalition arbeitet an einem wohnungspolitischen Gesamtkonzept für Bremen. Wir werden bauen, und das müssen wir auch. Wir müssen das eine tun, ohne das andere zu lassen.
Hier und heute bitte ich Sie erst einmal ganz konkret um Unterstützung für dieses Gesetz und danke für ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Ich habe Ihren sämtlichen Redebeiträgen aufmerksam zugehört und finde wirklich sehr bedauerlich, wie Sie hier mit Ihren Redebeiträgen in der Gesellschaft Ängste geschürt haben.
(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD – Abg. Profes- sor Dr. Hilz [FDP]: Sie schüren doch die Ängste mit Ihrem Gesetz!)
Ich möchte noch einmal die Situation deutlich machen, ich habe in den letzten Wochen und Monaten mit sehr vielen Kolleginnen und Kollegen Zelte, Erstaufnahmeeinrichtungen und so weiter besucht und dort auch mit Flüchtlingen gesprochen. Wenn wir die Menschen wirklich in unsere Gesellschaft integrieren und nicht in ein paar Jahren gemeinsam hier stehen und darüber diskutieren möchten, was alles nicht gut gelaufen ist, dann müssen wir Ängste nicht schüren, sondern dazu beitragen – und das gilt für jeden, nicht nur für uns als Abgeordnete, sondern für alle in der Gesellschaft –, dass die Akzeptanz von Flüchtlingen nicht verhindert wird.
Frau Aulepp hat es ja auch gesagt, wir bringen in Turnhallen und Zelten Menschen unter, weil wir keine
anderen Möglichkeiten sehen. Hier versuchen wir mit einem Gesetzentwurf, Menschen zu unterstützen, die sich wirklich dafür einsetzen, dass die Akzeptanz weiter beibehalten wird, um Notunterkünfte, die nicht dauerhaft sein sollen, zu schaffen. Deswegen habe ich nicht verstanden, dass Sie dieses Gesetz als so negativ dargestellt haben.
Uns war wichtig, dass wir die Menschen vor Gefahr für Leib und Leben, vor Obdachlosigkeit schützen. Mir ist ganz besonders wichtig, und ich appelliere wirklich an alle in der Gesellschaft: Schüren Sie keine Ängste, sondern sorgen Sie für die Akzeptanz der Flüchtlinge, und werben Sie dafür, dass dieses Gesetz nicht dazu dient, irgendwelche privaten Wohnungen sicherzustellen, sondern große Gewerbeimmobilien.
Wichtig ist mir – das hat Herr Richter gestern in seinem ersten Redebeitrag ganz deutlich gemacht –, dass die Eigentümer Sorgen haben, weil sie Angst vor der anderen Kultur und viele andere Ängste haben, da sie damit überhaupt noch nicht in Berührung gekommen sind. In seinem zweiten Redebeitrag nach unserer Diskussion hat er selbst gesagt, dass alle dafür sorgen müssten, miteinander zu reden und dafür zu werben, dass private Eigentümer auch an Flüchtlinge vermieten.
Unser Ziel ist, dass die Akzeptanz weiterhin beibehalten wird. Deswegen werden wir den Antrag der LINKEN ablehnen, der in die Eigentumsrechte der Eigentümer eingreifen würde. Deswegen haben wir gesagt, wir wollen nur auf große Gewerbeimmobilien zugreifen, und nichts anderes bezwecken wir mit diesem Gesetz. Wir wollen auch, dass alle Bremerinnen und Bremer in Turnhallen gemeinsam mit Flüchtlingen Sport treiben, weil auch das wichtig ist für die Integration dieser Menschen und das Beibehalten der Akzeptanz. Ich finde es wirklich sehr schade, dass hier so getan wird, als würden wir irgendwelche Immobilien beschlagnahmen und als hätten wir nichts anderes vor, als Eigentümer zu ärgern.
Das ist absolut nicht in unserem Interesse, im Gegenteil, wir wollen, dass die Flüchtlinge hier weiterhin akzeptiert und sehr gut in unsere Gesellschaft integriert werden.
Ich finde Ihre Grundannahme, wir hätten Angst vor einer fremden Kultur und Angst vor diesen Flüchtlingen, völlig verkehrt.
Es geht eigentlich nur darum, dass wir in einem Rechtsstaat leben und es bestimmte rechtsstaatliche Regularien gibt, die wir auch einhalten müssen.