Ich würde die Zusammenarbeit in Bremen auch als sehr gut bezeichnen. Wir haben in den letzten vier Jahren den Bereich Integration im Rathaus angesiedelt gehabt. Frau Harth als Integrationsbeauftragte ist jetzt meinem Hause zugeordnet, das tut aber der sehr guten und qualifizierten Arbeit keinen Abbruch. Wir stehen da in einem engen Kontakt mit vielen Akteuren, und wenn es Gesprächsangebote oder -wünsche gibt, dann nehmen wir sie auch gern an.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Überlastung der Standesämter durch kostenlose Dienstleistungen für Niedersachsen?“ Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Güldner, Zicht, Bücking, Frau Dr. Schierenbeck, Frau Dr. Schaefer und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Wie hoch war in den vergangenen drei Jahren und im laufenden Jahr die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der an Standesämtern im Land Bremen angezeigten Geburten, die zwar in Bremen durchgeführt wurden, bei denen die Eltern aber einen niedersächsischen oder ansonsten außerhalb Bremens liegenden Wohnsitz haben?
Zweitens: Wie hoch beziffert der Senat für diesen Bereich die Kosten für Registrierung und Ausstellung der gebührenfreien Geburtsurkunden?
Drittens: Hat der Senat im Rahmen der derzeit angekündigten Intensivierung der Kooperationsbeziehungen zwischen Bremen und Niedersachsen, die wie beim Gastschulgeld auch Neubetrachtungen von finanziellen Ausgleichsmechanismen beinhaltet, die
Absicht, Refinanzierungsmöglichkeiten für die an bremischen Standesämtern entstehenden Kosten zu prüfen?
Zu Frage eins: Im Jahre 2013 wurden in den Standesämtern des Landes Bremen 2 920 Geburten, das heißt, 34,34 Prozent aller Geburten von Kindern registriert, deren Eltern nicht in Bremen gemeldet waren. Dieser Anteil verringerte sich im Jahr 2014 mit insgesamt 2 889 Geburten auf 32,65 Prozent und erhöhte sich in 2015 mit 2 474 Geburten auf 37,58 Prozent von registrierten Geburten von Kindern von Eltern mit auswärtigem Wohnsitz.
Zu Frage zwei: Die Kosten für die Ausstellung von gebührenfreien Geburtsurkunden werden statistisch nicht gesondert erfasst, daher kann zu dieser Frage keine Aussage getroffen werden.
Zu Frage drei: Im Rahmen seiner Gespräche mit der Landesregierung Niedersachsen und mit dem Kommunalverbund wird der Senat alle relevanten Bereiche einer Kooperation prüfen und sich dafür einsetzen, entsprechende Synergielösungen zu erreichen. Ob der Bereich der Standesämter hierfür ein geeignetes Feld darstellt, wird sich erst im Verlauf der weiteren Gespräche ergeben.- Soweit die Antwort des Senats!
Im Rahmen eines kürzlich durchgeführten Feldversuchs ist mir aufgefallen, dass unsere Standesämter überlastet sind, weil sie für alle die Registrierung der Kinder und die Ausstellung der Geburtsurkunden übernehmen, weil es gesetzliche Pflicht ist. Sie haben die Zahl genannt. Fast 40 Prozent aller Geburten in Bremen erfolgen inzwischen durch Niedersachsen oder jedenfalls durch Eltern außerhalb von Bremen.
Seit geraumer Zeit gehört das Standesamt als Abteilung zum Stadtamt. Das Stadtamt ist in vielen Bereichen sehr überlastet, Passangelegenheiten, Ausländeramt und Kfz-Zulassung, es sind viele, viele Bereiche. Das Standesamt gehört dazu. Wäre es nicht sinnvoll, eine Entlastung des Stadtamtes zu versuchen, indem man mit Niedersachsen darüber spricht, ob diese Leistung im Rahmen der Kooperation beider Bundesländer in irgendeiner Weise vergütet werden könnte?
Ich bin Ihnen sehr dankbar für diese Anfrage. Sie zeigt in sehr großer Eindeutigkeit, welchen Beitrag Bremen für Niedersachsen leistet. Das Standesamt hat personell massive Probleme. Hätten wir ein Viertel weniger Verfahren, wäre das natürlich schon einmal ein Signal. Es sind aber nicht nur die Standesämter. Man kann auch sagen, wir bringen die Kinder zur Welt. Es sind die Kliniken in Bremen, die dafür zur Verfügung stehen. Das heißt, wir stellen die gesamte Infrastruktur zur Verfügung. Im Zweifel werden diese Urkunden dann auch noch kostenlos ausgestellt. Das ist rechtlich so geregelt. Nur für private Urkunden nehmen wir zehn Euro. Wenn Sie aber eine Bescheinigung benötigen, um zum Beispiel Kindergeld zu beantragen, bekommen Sie diese in Bremen kostenfrei.
Ich glaube, diese Anregungen sind auch bei der Senatorin für Finanzen auf offene Ohren gestoßen. Diese Themen müssen wir in der Kooperation mit Niedersachsen ganz anders angehen. Es ist eine endlose Liste. Schauen wir uns die Schulen an. Dort ist die Lage nicht viel anders. Insofern ist es sinnvoll, auf diese Dinge hinzuweisen.
Sie haben völlig recht. Nach drei Stunden Wartezeit kommt man auch mit anderen Eltern ins Gespräch. Wenn man dann feststellt, dass sie nahezu alle aus Rotenburg, Diepholz oder Weyhe kommen, dann kommt man auf eine solche Idee.
Sie haben angesprochen, dass die Geburten auch hier stattfinden. Die Geburten werden aber über die DRGs mit den Krankenkassen abgerechnet. Das ist zwar nicht kostendeckend, weil gerade die DRGs für Geburtshilfe nicht besonders hoch sind, auch da haben wir eigentlich keinen Gewinn; die staatliche Leistung, die wir im Bereich der Standesämter erbringen, ist hingegen vollständig kostenfrei.
Konkreter gefragt: Wie könnte der Senat dieses Thema mit Niedersachsen so auf den Tisch bringen, dass wir schon in Bälde ein Ergebnis haben?
Ich glaube, das geht nur im Rahmen eines Gesamtpaktes, in dem wir einmal alle Leistungen auflisten. Die Registrierung der Geburten ist noch der geringste Beitrag, den wir für Niedersachsen erbringen. Wenn ich mir die ganze Liste anschaue, die wir schon einmal angestoßen haben, geht es um viele Millionen. Deswegen müssen wir diese Dinge auch in die Verhandlung mit Niedersachsen einbringen.
Ich habe eine Zusatzfrage zu Frage zwei. Sie hatten gesagt, es wird nicht registriert, was den Kostenfaktor angeht. In den Wortmeldungen haben wir schon gehört, dass hierüber wohl zu verhandeln und zu sprechen sein wird. Können Sie im Groben angeben, mit welcher Zahlenposition man hier im Bereich der Registrierung bei Standesämtern für Geburten in die Verhandlung gehen könnte?
Es ist relativ eindeutig. Wenn man sich diese Prozente anschaut, muss man davon ausgehen, dass zwischen 30 und 40 Prozent der Gesamtkosten, die uns im Standesamt für die Registrierung der Geburten entstehen, Niedersachsen in Rechnung zu stellen sind.
Das kann ich so nicht sagen, weil der einzelne Mitarbeiter nicht nur Geburten bearbeitet. Die Mitarbeiter sind natürlich auch in anderen Bereichen eingesetzt. Das muss man einmal im Detail herausfinden. Ich denke, es sind einige Stellen, die wir vorhalten, um diese Aufgabe zu erfüllen.
Gesetz zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden Mitteilung des Senats vom 6. Oktober 2015 (Drucksache 19/95) 2. Lesung Dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 14. Oktober 2015 (Drucksache 19/115) Dazu Gesetz zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden Bericht und Dringlichkeitsantrag des Rechtsausschusses vom 15. Oktober 2015 (Drucksache 19/116)
Herr Präsident, meine Damen und Herren, lebe Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte als Vorsitzende des Rechtsausschusses über die Beratung und Beschlussfassung über den Ihnen zur Entscheidung vorliegenden Gesetzentwurf. Auch der schriftliche Bericht des Rechtsausschusses liegt Ihnen vor.
Der Senat hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der in Artikel 1 durch Änderung des Bremischen Polizeigesetzes eine Ermächtigungsgrundlage zur Sicherstellung ungenutzter Immobilien schafft, um Flüchtlinge und Asylbegehrende vor akuter Obdachlosigkeit und der dadurch bedingten Gefährdung für Leib und Leben zu bewahren.
Die Immobilien, um die es geht, müssen eine Mindestgröße von 300 Quadratmetern aufweisen. Nach der Gesetzesbegründung bezweckt das Gesetz die Sicherstellung geeigneter Immobilien wie gewerbliche Hallen und ähnliche Gebäude, nicht aber die Inanspruchnahme von Wohnraum.
Weiter ist in dem Gesetzesentwurf vorgesehen, die Eigentümer der sichergestellten angemessen zu entschädigen, wobei die Gesetzesbegründung auf die ortsüblichen Standards verweist.
Durch die in Artikel 3 des Gesetzentwurfs vorgesehene Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes wird klargestellt, dass dies auch auf die Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden und Flüchtlinge Anwendung findet, soweit die Gefahr besteht, dass die Gesundheit und Versorgung dieser Bevölkerungsgruppe gefährdet ist. Diese Ergänzung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes trägt dem Umstand Rechnung, dass Engpässe in der Versorgung einer vergleichsweise kleinen Bevölkerungsgruppe nicht zwangsläufig den für die Anwendung dieses Gesetzes – und damit den Einsatz des Katastrophenschutzes – vorausgesetzen Katastrophenfall bedeuten. Es soll klargestellt werden, dass auch in diesem geregelten Fall und nicht nur im Katastrophenfall die Einrichtungen und Institutionen des Katastrophenschutzes genutzt werden können.
Der Rechtsausschuss und die staatliche Deputation für Inneres haben den Entwurf gestern in der Mittagspause in einer außerordentlichen Sitzung beraten und in dieser Sitzung auch den Geschäftsführer des Landesverbandes Bremen von Haus & Grund angehört. Dieser sowie die Fraktionen der CDU und FDP äußerten verfassungsrechtliche Bedenken. Diese Bedenken hat auch die Gruppe ALFA sowie der Einzelabgeordnete der BIW geäußert. Sie haben die geregelte Sicherstellung als Enteignung bezeichnet. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wiesen darauf hin, dass die Sicherstellung nur dann angewandt werden könne, wenn andere Möglichkeiten der Gefahrenabwehr nicht bestünden. Es werde insoweit eine polizeiliche Standardmaßnahme normiert, die die polizeiliche Generalklausel für den Fall massenhaft notwendiger kurzfristiger Unterbringung konkretisiere.
Die Fraktion DIE LINKE hat auf den eingebrachten Änderungsantrag, der Ihnen für die heutige Sitzung auch vorliegt, verwiesen, sie hat diesen Änderungsantrag in die Sitzung des Rechtsausschusses nicht eingebracht.
Die staatliche Deputation für Inneres und der Rechtsausschuss empfehlen der Bürgerschaft (Landtag) mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und DIE LINKE gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU und FDP sowie der Gruppe ALFA und des Einzelabgeordneten der BIW, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung zu beschließen, und zwar mit der Maßgabe einer Änderung in der Gesetzesbegründung, die an dieser Stelle unvollständig war. Die Änderung lautet wie folgt, erstens: Die Worte und Ziffer „Zu Artikel 3“ werden durch die Worte und Ziffer „ Zu Artikel 4“ ersetzt. Zweitens: Nach der Gesetzesbegründung zu Artikel 2 wird die folgende Begründung eingefügt: „Zu Artikel 3: Die Regelung stellt die Anwendbarkeit des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes für den Personenkreis der Asylbegehrenden und Flüchtlinge klar.“
In dem Bericht und Dringlichkeitsantrag des Rechtsausschusses liegt Ihnen die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses insoweit auch schriftlich vor. – Soweit mein Bericht als Vorsitzende des Rechtsausschusses an die Bremische Bürgerschaft! – Ich danke Ihnen!