Protocol of the Session on October 15, 2015

(Beifall CDU)

Ich habe mich mit dem Thema ja auch schon länger beschäftigt, und ich glaube, auch meine Vorredner haben das getan. Dann wissen Sie auch, dass Beiräte in den einzelnen Stadtteilen Anträge gestellt haben, dass sie gern von dem Geld, das aus den Mobilfunkfrequenzversteigerungen eingenommen wurde, einen Breitbandausbau finanziert sehen möchten. Ich hoffe doch, dass Sie den Beiratswillen hier zukünftig mehr respektieren und auch dementsprechend berücksichtigen.

Meine Hoffnung – und die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt – hängt jetzt am Senat, denn der Senat hat angekündigt, er wolle eine Prioritätenliste erstellen. Ich bin gespannt. Ich hoffe, dass auf der Prioritätenliste die weißen Flecken in Bremen verschwinden. – Danke!

(Beifall CDU)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Siering.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, was alle im Parlament eint, ist der dringende Appell, den Breitbandausbau weiter voranzutreiben. Es ist ja nicht so, dass wir in Bremen kein Breitband hätten und wir hier mit 56-k-Modems auskommen müssten, sondern es gibt ja durchaus einen sehr flächendeckenden Breitbandausbau im Land Bremen. Die Zahlen gehen hier, glaube ich, ein bisschen durcheinander. Ich bin auch nicht sicher, ob es ernst gemeint ist, sich gegenseitig zu überbieten, 50 Mbit, 100 Mbit, sofort und flächendeckend! Ich weiß nicht, ob Sie wissen, was das tatsächlich bedeutet. Wenn Sie heute einen VDSL-Anschluss der Deutschen Telekom haben, dann können Sie maximal in der Spitze überhaupt nur 50 Mbit erreichen. Flächendeckend 100 Mbit zu fordern, ist, wie ich glaube, vorwiegend naiv. Wir müssen zwei Themen grundsätzlich unterscheiden. Im privaten Sektor haben wir eine Verfügbarkeit im Land Bremen, die ungefähr in einer Größenordnung von 95 bis 97 Prozent liegt, das heißt, nahezu jeder hat die Möglichkeit, einen Breitbandanschluss privat zu erreichen. Ja, es gibt zwei Bereiche in Bremen – einen in Bremen, einen in Bremerhaven –, wo wir im privaten Bereich noch nicht so weit sind, wie wir gern wären. Man muss aber dabei auch beachten, dass so ein Ausbauvorhaben extrem teuer ist. Ob man es überhaupt hinbekommen kann, das mit sehr viel Geld zu fördern, prüfen wir. Wir prüfen genau das, was wir im September schon genannt haben. Da kam schon einmal eine Anfrage von der Fraktion der CDU, bei deren Beantwortung wir es schon eindeutig belegt haben, dass wir unsere Hausaufgaben machen. Wir haben eine Arbeitsgruppe, die festlegt, wie wir diese 5,991 Millionen Euro zukünftig im Land Bremen einsetzen wollen. Dazu gehört natürlich auch der Ausbau von den Gebieten, die für den privaten Bereich noch nicht hinreichend versorgt sind. Wir müssen uns aber zum zweiten auch Gedanken darüber machen, wie wir vor allen Dingen die Wirtschaftsbetriebe besser erschließen können. Wir reden über Industrie 4.0. Das ist sicherlich ein zentraler Punkt für die zukünftige Ausrichtung. Natürlich müssen wir für die hiervon unmittelbar abhängigen Unternehmen die Grundlagen schaffen, damit sie über Hochleistungsnetze verfügen. Auch das gehört mit in dieses Arbeitspaket. Diese knapp sechs Millionen Euro sind sehr konkret in dieser Arbeitsgruppe geplant. Insoweit kann ich den Vorwurf der CDU nur zurückweisen, wir würden unsere Hausarbeiten nicht machen.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Genau das Gegenteil ist der Fall. Wir müssen allerdings zwei Stufen unterscheiden. Zum einen geht es

um die sechs Millionen Euro, die wir unmittelbar vom Bund bekommen. Zum anderen geht es um die übrigen Versteigerungserlöse, die der Bund nach einem Ranking vergeben wird. Dafür kann sich jede Kommune bewerben, somit auch wir. Wir haben dort aber kein Prä als Bremen. Da muss man sehen, dass die Stadtstaaten in einem solchen Programm strukturell grundsätzlich unterrepräsentiert sind. Wir haben keine großen Massengebiete mit Hunderten von unversorgten Betrieben oder Haushalten. Das sind aber die Gebiete, die zunächst durch den Bund gefördert werden. Wir haben uns deswegen mit den Ländern Berlin und Hamburg zusammengetan und versuchen, mit Nachdruck unseren Standpunkt als Stadtstaat einzufordern. Auch die noch unversorgten Flächen in Bremen gehören mit in dieses Paket. Auch darum werden wir uns bemühen. Herr Imhoff, Sie sagen, bei Ihnen ist so viel nicht angekommen. Vielleicht stand da jemand auf der Datenleitung. Ich bin nicht ganz sicher.

(Beifall SPD – Zuruf Abg. Imhoff [CDU])

Das mag durchaus sein. Ich will inhaltlich zu Ihrem Antrag sagen, der Senat ist ganz frühzeitig in diese Prüfung eingetreten. Das haben wir mit Verve verfolgt. Wir haben einen Aktionsplan, den wir im November konkret vorlegen werden. Ich will auch sagen, gerade für den Bereich Wirtschaft sehen wir dringende Handlungsbedarfe, die wir hier mit berücksichtigen werden. Ihr Antrag ist inhaltlich deshalb zu kurz, weil sie das Thema der industriellen Nutzung oder Industrie 4.0 in Ihrem Antrag schlicht nicht berücksichtigt haben. Auch dort sind wir heute bereits weiter als das, was Sie mit Ihrem Antrag vorgelegt haben. Insofern würde ich sagen, ist der Antrag vor allen Dingen so zu sehen, dass Sie erfolgreich einem bereits abgefahrenen Zug hinterherwinken. – Vielen Dank!

(Beifall SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 19/76 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU, DIE LINKE, Abg. Tassis [AfD)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP)

Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes Mitteilung des Senats vom 29. September 2015 (Drucksache 19/86) 1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Kück. Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Zur Einbringung erteile ich das Wort Herrn Staatsrat Kück.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dem Wunsch, in die Gesetzesmaterie und die vorgeschlagenen Änderungen einzuführen, komme ich natürlich gern nach. Wir schlagen Ihnen vor, eine Gesetzesänderung beim Gesundheitsdienstgesetz vorzunehmen. Das Gesundheitsdienstgesetz bedarf der Änderung, um dem Erlass des Gesetzes zur Durchführung der internationalen Gesundheitsvorschriften vom 21. März 2013 Rechnung zu tragen. Dieses Gesetz dient der Umsetzung der internationalen Gesundheitsvorschriften, die maßgeblich die Verhinderung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Ausbreitung von Krankheiten durch eine Reihe von Überwachungs-, Informations- und Meldepflichten zum Ziel haben und vor allem an internationalen Flughäfen und Häfen zu beachten sind. Neben einer Zuweisung der Aufgaben an die jeweils fachlich zuständigen Behörden ist eine klarstellende Definition des Begriffs Gesundheitsamt vorgenommen worden. Die im Gesundheitsdienstgesetz vorgenommene Definition soll verdeutlichen, dass der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen im Hafenbereich des Landes Bremen als Gesundheitsamt fungiert, nachdem ihm Ende 2011 die Aufgaben und das Personal des dann aufgelösten Hafengesundheitsamtes übertragen wurden. Die Hafenwirtschaft in unserem Bundesland legt großen Wert auf die Aufgabenwahrnehmung dieses hafenärztlichen Dienstes, weil die Prüfung der Gesundheitserklärung der Schiffe sowie der Ausstellung von Seegesundheitszertifikaten für die internationale Schifffahrt von großer Bedeutung sind. Gleichzeitig nehmen wir eine Reihe von Bezeichnungsveränderungen vor, die nach der Neukonstituierung des Senats und den sich verändernden Ressortbezeichnungen notwendig geworden sind. Ein weiterer Änderungsbedarf ergibt sich in Paragraf 24 des Gesetzes, weil das Institut für Rechtsmedizin, das im Klinikum Bremen-Mitte der Gesundheit Nord gGmbH angesiedelt ist, bis zum 31. Dezember 2015 aufgelöst werden soll. Die Aufgaben, die das Institut für Rechtsmedizin im Bereich Rechtsmedizin wahrnimmt, sollen nun der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz übertragen werden. Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahrnehmung dieser Aufgaben auf andere geeignete Stellen übertragen werden kann.

Schon über mehrere Jahre hinweg war das Institut für Rechtsmedizin kein wirtschaftlicher Erfolgsgarant zur Stabilisierung der Gesundheit Nord und ist medizinisch im bestehenden Portfolio nicht notwendig. Insofern ist es folgerichtig, dass sich ein auf dem Sanierungspfad befindliches kommunales Unternehmen selbstkritisch hinterfragt und von den Aufgaben trennt, die einer Sanierung hinderlich sein können. Der Zeitpunkt war jetzt günstig, nachdem der Leiter des Instituts im Sommer dieses Jahres in den Ruhestand getreten ist.

Eine Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes muss daher jetzt vollzogen werden, weil es das Institut ab dem 31. Dezember 2015 nicht mehr geben wird. Es darf aber nach dem 31. Dezember 2015 keine Situation eintreten, in der die Zuständigkeiten für die Rechtsmedizin nicht geklärt sind. Es geht um die Erledigung gesetzlich vorgeschriebener hoheitlicher Aufgaben. Diese obliegen grundsätzlich der senatorischen Behörde für Gesundheit. Eine Übertragung der Aufgaben der Rechtsmedizin nach Auflösung des Instituts für Rechtsmedizin auf die oberste Landesgesundheitsbehörde ist derzeit konsequent und alternativlos.

Im Übrigen ist diese Regelung auch nichts Besonderes. Beispielhaft erwähnen möchte ich, dass die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz ausdrücklich auch das Recht bekommen hat, im Rahmen des Maßregelvollzugs durch einen Verwaltungsakt die Aufgaben zu übertragen.

Ich bitte daher für den Senat um eine Beschlussfassung zur Änderung des Gesetzes des Gesundheitsdienstes. Alle weiteren Details, die im Zuge der vereinbarten Veränderungen im Zusammenhang mit der qualifizierten Leichenschau notwendig werden, werden dann im nächsten Jahr zunächst in der Deputation und dann in der Bürgerschaft auf der Grundlage entsprechender rechtlicher Änderungsvorschläge zu debattieren sein. Dieses Gesetz wäre jedenfalls ein falscher Anlass, um eine solche Debatte zu führen. – Vielen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Hinners.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Staatsrat Kück, den Gefallen, den Sie eben am Ende formuliert haben, kann ich Ihnen nicht tun. Zunächst möchte ich auf die von Ihnen am Anfang genannten, aus unserer Sicht unkritischen Teile des Gesetzes zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes eingehen. Das betrifft die teilweise von Ihnen schon umfangreich dargestellten redaktionellen Änderungen sowie die neue Aufgabenzuteilung im Ressort – Lebensmittelüberwachung, Tierschutz, Veterinärdienst, Hafengesundheit und was Sie alles aufgeführt haben –, und die Anpassung an bundesrechtliche Vorschriften. All das könnten wir mitmachen,

wenn es nicht diese aus unserer Sicht sehr kritischen Teile zur Rechtsmedizin geben würde, die Sie doch etwas oberflächlich dargestellt haben, wie wir finden.

Das Institut für Rechtsmedizin hat über Jahrzehnte eine sehr qualifizierte Arbeit für die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizei im Land Bremen geleistet. Das haben Sie eben schon gesagt, Herr Kück. Das Institut soll zum 31. Dezember aufgelöst werden. Das haben Sie, wie ich finde, in Ihrer Vorlage auch ein bisschen versteckt ausgeführt.

Wer glaubt, dass nun in der Mitteilung des Senats – das wäre ja die sinnvolle Lösung gewesen – eine adäquate Nachfolgelösung ab dem 1. Januar präsentiert wird, wird maßlos enttäuscht. Sie haben es eben auch schon angesprochen, Herr Staatsrat, am wichtigsten wäre eigentlich parallel dazu die Änderung des Leichengesetzes, denn da besteht noch elementarer Handlungsbedarf, und das, obwohl schon Fakten geschaffen worden sind, auf die Sie gar nicht eingegangen sind.

Es sind nämlich Mitarbeiter der Gerichtsmedizin aus Bremen schon von Mitarbeitern des gerichtsmedizinischen Instituts in Hamburg kontaktiert worden. Angeblich sind schon Übernahmegespräche geführt worden, es sind schon Verträge vereinbart worden, die dann ab dem 1. Januar gelten sollen. Es wurden schon Untersuchungen zur Raumfrage durchgeführt, also ist schon sehr vieles initiiert worden, um für die Zeit ab dem 1. Januar das Institut für Rechtsmedizin aus Hamburg dort ins Gespräch zu bringen. Dazu heißt es in der Mitteilung aber nur lapidar, dass die Aufgaben auf andere Behörden des öffentlichen Gesundheitswesens übertragen werden sollen. Dazu gehören auch die hoheitlichen Aufgaben. Über den gesamten Informations- und Verhandlungsstand mit Hamburg haben Sie leider hier nichts gesagt.

Aus Sicht der CDU-Fraktion ist es ein Armutszeugnis für die verantwortliche Gesundheitssenatorin, dass diese Verhandlungen nicht weiter fortgeschritten sind, denn es ist seit Längerem bekannt, dass für die Zeit ab dem 1. Januar 2016 eine Lösung gefunden werden muss.

(Beifall CDU)

In mehreren Deputationssitzungen wurde das Thema behandelt, aber ein nachvollziehbares Ergebnis wurde bis heute nicht vorgelegt. Es fehlt bis heute sogar an der Transparenz der Verhandlungen. Während Anfang 2015 vom Ressort noch behauptet wurde, mit den Instituten in Hamburg und Hannover in Verhandlungen zu stehen, kam aus Hannover postwendend der Hinweis, mit ihnen würde aus Bremen niemand verhandeln, und das, obwohl gerade mit Niedersachsen diverse Kooperationen zur allgemeinen Aufgabenwahrnehmung durchgeführt oder geplant werden, wir haben hier in der Bürgerschaft über viele gesprochen. Es ist ganz interessant, vielleicht sind Sie

auch persönlich eingebunden, Herr Staatsrat, aktuell soll es auf Initiative des Ministerpräsidenten Weil allerdings noch Gespräche zwischen ihm und Bürgermeister Sieling zur Neuausrichtung der Gerichtsmedizin in Bremen geben. Da scheint noch einiges im Wandel zu sein. Meine Damen und Herren, während das Hamburger Institut schon am 16. Februar 2015 eine umfangreiche schriftliche Stellungnahme zur Neugestaltung der Rechtsmedizin im Land Bremen abgegeben hatte, wurden mit dem Institut in Hannover erstmalig im Juni 2015 Gespräche geführt. Für die CDU-Fraktion drängt sich hier der Verdacht auf, dass von vornherein nur eine Lösung mit Hamburg gesucht worden ist, die aber bis heute nicht umgesetzt werden konnte, weil damit fatale Fehler verbunden wären. So sieht das Hamburger Modell etwa vor, dass alle Leichen vom Auffindeort zunächst an einen zentralen Ort verbracht und dort gerichtsmedizinisch untersucht werden sollen. Wer solch eine Verfahrensweise durchführen will, darf nicht mehr von qualifizierter Leichenschau reden, denn damit werden wichtige Spuren an der Leiche und am Auffindeort für immer vernichtet. Genauso entscheidend ist für die CDU-Fraktion, dass das Hamburger Modell keine Zusammenarbeit mit dem ärztlichen Beweissicherungsdienst hier in Bremen vorsieht, der mit der Polizei Bremen immerhin einen Dreijahresvertrag bis zum Ende des Jahres 2017 abgeschlossen hat und für die Polizei rund um die Uhr wichtige Aufgaben der Beweissicherung an Personen vornimmt. Meine Damen und Herren, wie geht das Gesundheitsressort mit dem Institut in Hannover um? Erst wird die falsche Behauptung in Umlauf gebracht, man würde mit Hannover in Verhandlungen stehen, und danach müssen sich die Hannoveraner immer wieder selbst ins Gespräch bringen und sogar die Senatorin mit ihren Vorschlägen zur qualifizierten Leichenschau und zur Zusammenarbeit mit dem ärztlichen Beweissicherungsdienst persönlich anschreiben. Dazwischen scheint es also irgendwelche Kontaktprobleme zu geben. Für die CDU-Fraktion ist das heute vorliegende Ergebnis – ich muss es so deutlich sagen – verheerend. Obwohl seit Langem bekannt war, dass eine Nachfolgeregelung zwingend erforderlich ist, ist aufgrund einseitiger intransparenter Verhandlungen keine Lösung in Sicht. Damit haben wir ab dem 1. Januar 2016 in Bremen zum Schaden der qualifizierten Untersuchungen an und von Leichen kein rechtsmedizinisches Institut mehr, und wer die bisherigen Aufgaben wahrnehmen soll, ist völlig unklar, auch wenn Sie sie übertragen, Herr Staatsrat. Für die CDU-Fraktion empfehle ich deshalb die Ablehnung des Gesundheitsdienstgesetzes – Vielen Dank!

(Beifall CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dehne.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wir eben schon gehört haben, geht es der CDU im Grunde nicht um das Gesundheitsdienstgesetz, es geht auch nicht um den Hafenärztlichen Dienst, es geht nicht um Themen wie Gelbfieber, Impfungen oder andere Dinge, die mit dem Gesetz insgesamt geregelt werden.

(Abg. Dr. Buhlert [FDP]: Die wichtig sind für die Le- benden!)

Die wichtig sind für die Lebenden, absolut, da gebe ich Ihnen recht, gerade wenn wir auf das Thema Ebola sehen, es ist ja noch gar nicht so lange her, dass es insbesondere Diskussionen um internationale Gesundheitsvorschriften gab. Das wäre vielleicht auch ein Anlass gewesen, hier noch einmal genauer über das Gesetz zu sprechen.

Dennoch möchte die CDU gern über den Passus Rechtsmedizin, Paragraf 24, sprechen. Herr Hinners, Sie haben eben gesagt, es wäre oberflächlich dargestellt, es gäbe Übernahmegespräche, es gäbe wohl Verträge mit dem Universitätsklinikum Eppendorf in Hamburg, und es gäbe auch den Verdacht, dass im Hinblick auf die qualifizierte Leichenschau nur eine Lösung mit Hamburg gesucht werden würde. Das sind, wie schon diese Wortwahl zeigt, eben eher Verdächtigungen. Wir haben das Thema ja auch schon in der Deputation behandelt.

(Abg. Hinners [CDU]: Da waren es keine Verdächti- gungen, da war es ganz konkret!)

Das haben Sie in der Deputationssitzung ausgeführt, es wurde auch vom Ressort entsprechend entgegnet, es gab zahlreiche Unterlagen, es gab eine Synopse, in der dargestellt wurde, wie diese Unterlagen vom Ressort bewertet wurden.

Es werden, wie ich finde, in dieser Debatte auch verschiedene Punkte durcheinandergebracht, das habe ich zumindest eben so empfunden. In diesem Gesetz geht es in einem Teil um die Bestattung der so genannten herrenlosen Leichen, also Leichen, von denen keine Angehörigen hinterblieben sind, die eine Bestattung vornehmen könnten. Das ist das, was im Moment hier zur Debatte steht vom rechtsmedizinischen Institut am Klinikum Mitte und nichts anderes!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Man muss sagen, dass mit diesem Gesetz erst einmal und wirklich erst einmal eine Beleihung stattfindet und die Kompetenzen auf die senatorische Dienststelle zurück verlagert werden. Wer dann in einem zweiten Schritt danach beliehen wird, das werden wir noch beraten, und zwar innerhalb der kommenden Monate. Dabei wird es dann auch um die qualifizierte Leichenschau gehen. Dies jetzt immer sozusagen völlig miteinander zu koppeln und zu sagen, wenn man

das eine tut, dann tut man zwingend auch das andere, das sehe ich nicht so.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Wir müssen erst einmal feststellen, was unsere Bedingungen für eine qualifizierte Leichenschau sind. Wie genau wollen wir denn das Leichenwesengesetz ändern, und sagen wir, es soll eine zentrale Leichenschau an einem Ort geben, oder wollen wir sie vor Ort, wenn eine Leiche gefunden wird?

(Abg. Hinners [CDU]: Vor Ort!)

Ich weiß, dass das Ihre Präferenz ist.