Breiter gesellschaftlicher Konsens, Herr Röwekamp? Der DGB lehnt die Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsländer ab und fordert, die Gründe für eine Schutzsuche auch künftig individuell zu prüfen. Ob der Rat für Migration, ob Pro Asyl, ob Amnesty International, ob Caritas oder Diakonie Deutschland: Alle üben öffentlich massive Kritik an dem Gesetzentwurf.
Herr Röwekamp, das Gesetz ist kein gesellschaftlicher Konsens, sondern das Ergebnis politischer Verhandlungen. Das darf man hier nicht verwechseln.
Deutschland benötigt kein Asylbeschleunigungs- oder -vermeidungsgesetz, sondern ein modernes Einwanderungsgesetz.
Damit würde den Menschen hier geholfen. Deswegen kann ich nur eines sagen, Herr Röwekamp, Sie haben die Demokratiefähigkeit von uns Grünen infrage gestellt: Man darf Demokratiefähigkeit nicht mit der Erstellung von Gesetzen verwechseln, die Menschen dringend benötigte Hilfe verweigern. Man darf man hier auch einmal infrage stellen, was Sie gesagt haben. Wir sind genauso demokratiefähig. Wir sind konsensfähig. Wir sind regierungsfähig. Wir machen aber nicht alles mit und bleiben vor allem glaubwürdig! – Vielen Dank, meine Damen und Herren!
Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich Mitglieder des Sportvereins TURA Bremen und die Schafferinnen der vergangenen Jahre.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit der Vereinbarung vom 24. September erleben wir eine Diskussion in Deutschland, die an den Polen von einer fast unfassbaren Naivität geprägt ist. Die einen schwadronieren darüber, dass man die Grenzen schließen müsse und die stärkste Volkswirtschaft des Euro-Raumes nicht mehr in der Lage sei, Menschen aufzunehmen. Die anderen nehmen nicht zur Kenntnis, dass diese Form der Massenzuwanderung, die wir erleben, administrativen, politischen und gesellschaftlichen Stress verursacht.
Diejenigen, die darüber schwadronieren, dass wir die Grenzen schließen sollen, mögen sich einmal vor Augen halten, wenn man die Grenzen schließen möchte, muss man auch den Willen haben, diese Grenzen wirklich zu schließen und zu verteidigen. In Deutschland haben wir Erfahrung mit geschlossenen Grenzen. Ich kann mir persönlich überhaupt nicht vorstellen, dass wir in Deutschland unsere Grenzen wieder schließen und verteidigen. Ich glaube, die Situation, die wir in Ungarn erlebt haben, würde in Deutschland automatisch dazu führen, dass wir jede geschlossene Grenze öffnen. Nur das ist eines demokratischen Systems würdig.
Diejenigen, die über die reale Aufnahmemöglichkeit des Landes schwadronieren, sollten den Blick einmal nach Jordanien oder in den Libanon richten.
Besonders beschämend ist, dass sich viele Leute aus den Flüchtlingslagern dort auf den Weg gemacht haben, weil auch das reiche Deutschland, das reiche Europa es unterlassen haben, in das World Food Programm einzuzahlen. Wir haben es nicht einmal für richtig gehalten, dort für Ernährung zu sorgen.
Ich glaube aber genauso fest, dass wir das, was wir über Jahre in Deutschland praktiziert haben, ändern müssen. Solidarität mit Flüchtlingen bedeutet eben auch zu benennen, welche Leistungen der Staat, der wir alle sind, übergangsweise oder auf Dauer nicht mehr gewähren kann, da er sich dieser Aufgabe widmen muss. Wir haben heute Morgen sehr viel über Notunterbringung geredet. Ich will die Diskussion nicht noch einmal führen. Wir diskutieren mit Sportlern darüber, dass wir dauerhaft oder zumindest für einen längeren Zeitraum Turnhallen nicht mehr zur Verfügung stellen. Das kann an keiner Gesellschaft spurlos vorübergehen. Deshalb müssen wir auch unsere Haltung den aktuellen Anforderungen anpassen und sie justieren.
Ich meine, wir müssen zur Bewältigung der Situation erhebliche finanzielle Summen einsetzen. Ich halte das übrigens auch nicht für unüberwindbar. Wir haben bei der Finanzkrise innerhalb von einer Woche so viele Milliarden mobilisiert. Das muss uns für Menschen auch möglich sein.
Diese Vereinbarung vom 24. September trägt vielem Rechnung. Im Bereich Wohnungsbau ist noch nachzusteuern. 500 Millionen Euro bedeuten auf Bremen heruntergebrochen fünf Millionen Euro. Jeder weiß, wie viel man davon bauen kann. Da werden wir gesamtgesellschaftlich zulegen müssen. Deshalb begrüßen sowohl DIE LINKE als auch die CDU ausweislich ihrer Anträge diese Entscheidungen zur zukünftigen Asyl- und Flüchtlingspolitik des Bundes.
Strittig sind im Groben allein zwei Dinge: Kann man die Länder des Westbalkans zu sicheren Herkunftsländern erklären, und soll die Pflicht zur Ausreise auch zwangsweise durchgesetzt werden? – Ich bin der festen Überzeugung, die Kanzlerin hatte recht als sie festgestellt hat, Asylrecht kennt keine Höchstgrenzen!
Das Asylrecht fußt aber auch auf dem Vorliegen von Verfolgungsgründen. Diese Verfolgungsgründe können diejenigen, die aus dem Westbalkan zu uns kommen, nicht vortragen, das muss man ehrlich so sagen. Sie werden auch in höchstrichterlichen Verfahren nur im Promillebereich anerkannt. Sie haben keine Chance, durch das Asylrecht nach Deutschland zu migrieren. Sie haben keine Chance, durch das Asylrecht zu kommen. Ich bin aber der festen Überzeugung, dass man trotz dieser Chancenlosigkeit etwas für diese Menschen tun muss. Ich sage Ihnen ganz persönlich, wenn ich Roma in Albanien oder im Kosovo wäre, würde ich auch alles in Bewegung setzen, um von dort weg und in die EU zu kommen.
Das muss man auch zugeben. Die Vereinbarung vom 24. September hat dazu auch einen Passus. Ich glaube, der wird von vielen gern übersehen und in der hitzigen Debatte auch nicht beachtet.
Da wird zur Situation im Westbalkan festgestellt: „Für die Angehörigen der Staaten des Westbalkans wollen wir die Möglichkeit der legalen Migration aus dem Herkunftsland zur Arbeitsaufnahme in Deutschland schaffen. Wer einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag mit tarifvertraglichen Bedingungen vorweisen kann,
soll arbeiten oder eine Ausbildung aufnehmen dürfen. Die dafür erforderlichen Verwaltungsverfahren werden praktikabel und vereinfacht ausgestattet.“ Dann kommt ganz viel. Ich glaube, dass man mit einer solchen Regelung der Interessenlage der Menschen im Westbalkan deutlich besser Rechnung tragen kann als mit all dem, was wir bisher haben.
Frau Leonidakis, ich widerspreche Ihnen hier ausdrücklich. Die Menschen behalten den individuellen Anspruch auf Asyl, auch wenn sie aus einem sicheren Herkunftsland stammen. Diesen Anspruch können sie geltend machen, es wird lediglich das vorgerichtliche Verfahren verkürzt. Ich halte dieses Vorgehen für sehr angemessen.
Ich glaube – und das trennt uns als Koalitionspartner trotz aller Liebe und Sympathie, die ich Ihnen gegenüber durchaus habe, nicht nur Ihnen gegenüber, Frau Dr. Schaefer, sondern gegenüber der gesamten Fraktion –,
dass es durchaus zulässig ist, die Ausreisepflichtigen gewährten Leistungen so weit zu reduzieren, dass ihre freiwillige Ausreise forciert wird, denn ich bin der Meinung, dass eine freiwillige Ausreise besser ist als eine teure Abschiebung, die mit einem Polizeieinsatz durchgesetzt werden muss und die die Abzuschiebenden darüber hinaus psychisch belastet. Für diejenigen, die den Rechtsweg ausgeschöpft haben, bedeutet das in einem Rechtsstaat, dass irgendwann Konsequenzen zu ziehen sind und das Recht durchzusetzen ist.
Frau Leonidakis, ich habe viele inhaltliche Punkte ausgeführt, die Terminologie in Ihrem Antrag hat mich aber wirklich tief getroffen. Wer von „Nacht und Nebel“ spricht, ist entweder geschichtsvergessen oder versucht, die Geschichte zu revidieren. Ich glaube, Sie können das besser. Für diejenigen, die es nicht wissen: Der „Nacht- und Nebelerlass“ der deutschen Wehrmacht war darauf gerichtet, Widerstandskämpfer in Westeuropa in deutsche Gefängnisse einzusperren, sie zu vergraben und ihren Angehörigen keine Nachricht über den Aufenthaltsort zukommen zu lassen. Derjenige, der die Kriegsverbrechen der deutschen Wehrmacht mit einer legalen neuen Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland vergleicht, der steht ganz kurz davor, Geschichtsrevisionismus zu betreiben.
(Beifall SPD, CDU, FDP, ALFA – Abg. Frau Leonidakis (DIE LINKE): Herr Tschöpe, haben Sie keine anderen Argumente?)
Herr Röwekamp, es tut mir leid, Ihnen keine bessere Mitteilung machen zu können, Sie wissen, dass die Spielregeln, die man in einem Koalitionsvertrag vereinbart hat, einzuhalten sind.
Wir hatten sie auch einmal vereinbart, als wir zusammen regierten. Im Bundesrat ist eine Zustimmung nur dann möglich, wenn man sich vorher geeinigt hat. Die Koalitionäre haben sich nicht geeinigt. Ich kann Ihnen sagen, die SPD steht zu der Vereinbarung vom 24. September. – Ich danke Ihnen!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein Kompromiss enthält Punkte, die man gut findet, und Punkte, die man nicht gut findet. Das ist das Wesen eines Kompromisses. Als Regierungsfraktion ist man gefragt, ob man ihm zustimmt. Der Senat ist gefragt, ob er ihm im Bundesrat zustimmt. Wir als Bremer FDP sind nicht im Senat und in der Regierung vertreten, wir können uns mit den einzelnen Punkten beschäftigen und uns fragen, gefallen sie uns, gefallen sie uns nicht, und an welcher Stelle hätten wir anderes erwartet. Wir müssen keinem Kompromiss zustimmen, sondern wir können und wollen sagen, was aus unserer Sicht richtig ist.
Das Asylrecht ist und bleibt ein Individualrecht, es ist ein Grundrecht, es ist unteilbar, und es kennt keine Grenzen.
Genauso richtig ist es, dass wir sofort mit denjenigen, die in Bremen bleiben werden, zu arbeiten anfangen, damit die Integration gelingt. Das ist angesichts der Menschen, die jetzt zahlreiche nach Bremen kommen als in den vergangenen Jahren, eine riesige Herausforderung. Wir sind hier gefragt.
Zugleich muss unsere Gesellschaft die Fragen beantworten, wie sie mit der Herausforderung umgeht, wie Verfahren beschleunigt werden können und auf welche Weise sie sicherstellt, dass das Asylrecht in Anspruch genommen werden kann, aber nicht missbraucht wird.
Das Kriterium „sicheres Herkunftsland“ ist in diesem Zusammenhang sicherlich ein richtiger Anhaltspunkt. Man könnte dann beispielsweise sagen, dass Verfahren betrieben werden können, ohne dass das Herkunftsland verlassen werden muss. Es könnte ein Einwanderungsrecht erlassen werden, obwohl ich bei Sinti und Roma Bedenken habe, dass Sinti und Roma aus gewissen Ländern ein Einwanderungsrecht nutzen könnten. Dies wäre in der Tat zu diskutieren.
Wir sind natürlich gefragt, die Situation in den Herkunftsländern zu beurteilen und zu überlegen, auf welche Weise in den Herkunftsländern Veränderungen herbeigeführt werden könnten. Im Übrigen sind in diesem Zusammenhang einige EU-Länder zu beobachten, zu nennen ist stellvertretend Ungarn, in denen die Situation zu hinterfragen ist.