gleich kommt, auseinandersetzen, dass natürlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein Bürgerrecht ist, dass das Recht auf freie Bewegung ein Bürgerrecht ist. Sie tun immer so, meine Damen und Herren vom Bündnis 90/Die Grünen, als ob ein Polizeigesetz nur dazu diene, Bürgerrechte einzuschränken. Das Gegenteil ist der Fall!
Artikel 2 Absatz 2 unseres Grundgesetzes lautet: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“ Die Freiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit sind aus Sicht der CDU-Fraktion das höchste und das wichtigste Bürgerrecht, das im Einzelfall gegen andere Bürgerrechte abzuwägen ist. Ein Staat aber, der seine Bürgerinnen und Bürger vor kriminellen Clans, vor organisierter Kriminalität, vor Diebstahl, Wohnungseinbruch und terroristischen Gefährdern nicht bewahren und beschützen kann, ein solcher Staat gewährt eben keine Bürgerrechte. Das oberste Bürgerrecht ist das Recht der Menschen, dass sie in einem Staat sicher und tatsächlich auch in Freiheit leben können, und dieses oberste Gut verneinen sie durch eine Ablenkungsdebatte über andere Bürgerrechte. Ich verlange von Ihnen, dass Sie sich zu diesem Bürgerrecht klar bekennen!
Ich verlange von Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass Sie dafür sorgen, dass der Staat eben nicht hilflos ist, wie er es zurzeit ist, und dass er nicht hilflos bleibt, nur weil Sie im Vorfeld von Wahlen glauben, irgendwelchen kleinen Gruppierungen hinterherlaufen zu müssen! Bremen braucht dieses Gesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren, stimmen Sie bitte zu!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war eine Generaldebatte, und ich glaube, diese Generalsdebatten werden wir in den nächsten Monaten immer wieder hören und auch in vielen anderen Themenbereichen wird das jetzt in den Debatten der Ton werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren und liebe CDU-Fraktion, wir entscheiden nicht auf Zuruf oder nach Sonntagsreden. Wir entscheiden anhand
und das möchte ich auch heute tun und das werde ich auch eingehend mit Ihrem Antrag darstellen, wobei Sie ja zu Ihrem Antrag eigentlich nichts gesagt haben.
Sicherheit statt Koalitionskrach – eine handlungsfähige Polizei benötigt eine zeitgemäße Rechtsgrundlage. Das haben Sie als Titel für einen Gesetzentwurf für ein neues Polizeigesetz gewählt. Es ist auch gleich der Titel, der alles verrät. Und Ihre Debatte hat dieses auch bestätigt: Stöckchen werfen und zu glauben, dass man über diese springt, wobei ich auch nicht glaube, dass Sie das wirklich selbst glauben.
Liebe CDU-Fraktion, wir haben uns sehr lange in der Sache auseinandergesetzt, und wir hatten von Anfang an punktuell Differenzen mit unserem Koalitionspartner, das ist bekannt, aber in der Sache, das ist für uns auch kein Koalitionskrach. In einer Koalition gibt es nun einmal verschiedene Ansichten, die zusammenzuführen sind. Das ist uns leider nicht gelungen, da gebe ich Ihnen Recht, Herr Röwekamp.
Ich finde es ebenfalls bedauerlich, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich nicht in der Lage gesehen hat, dem erarbeiteten Entwurf zuzustimmen, aber tun Sie doch nicht so, als könnte man eine Koalition einfach einmal bei dem einen Thema aushebeln. Wir stimmen einmal anders ab, und dann kommen die nächsten Themen, dann sind wir wieder in der Koalition und machen die anderen Themen. Das wissen Sie ganz genau, und das ist, wie ich finde, nicht der richtige Weg, das hier so darzustellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben lange und intensiv daran gearbeitet, es ist viel Zeit von beiden Fraktionen in diese Arbeit gegangen, und sie war von vornherein auch so aufgebaut, dass beide ein Ziel erreichen wollten. Ich will nicht sagen, dass die einen von vornherein gar nicht wollten. Im Gegenteil, da ist viel Zeit und Arbeit hineingegangen, aber wegen sachlicher Differenzen rufen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, keinen Koalitionskrach aus.
Wenn ich mir dann Ihre Vorlage ansehe, auf deren Grundlage wir ja heute entscheiden sollen, muss ich Ihnen sagen, dann haben wir mit Ihrem hier vorgelegten Entwurf weitaus größere Abweichungen als mit unserem Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen. Denn in all dem Keiltreiben hätten Sie nicht vergessen sollen, sich inhaltlich mit einem soliden Gesetzantrag auseinanderzusetzen. Denn irgendwo in Ihrer Überschrift, der ich mich auch gern kurz inhaltlich widmen möchte, versteckt sich ja auch der Part der zeitgemäßen Rechtsgrundlage.
Sie haben sich stark an Grundlagen aus anderen Bundesländern orientiert. Das sehe ich überhaupt nicht problematisch, das ist auch vollkommen legitim. Nur, wenn man sich jedoch das Beste aus verschiedenen anderen Bundesländern zusammensucht, sollte man nicht vergessen, das Ganze auch auf Bremen anzupassen. Man kann NordrheinWestfalen nicht einfach über Bremen stülpen. Da hängt dann leider zu viel darüber.
Einerseits muss man das auf den Inhalt beziehen. Nicht alles, was in Niedersachsen oder NRW für erforderlich gehalten wird, ist es dann auch hier. Zum anderen muss man das jedoch auch auf das Handwerk beziehen. Ihr vorgelegter Gesetzentwurf enthält mehrere auch erhebliche Fehler. Viele Verweisungen führen ins Leere. Regelungen werden mehrfach in verschiedene Normen geworfen oder jetzt bestehende wichtige Regelungen finden sich in dem neuen Entwurf nicht wieder.
Das finde ich, meine sehr geehrten Damen und Herren, fahrlässig und eben kein Merkmal für ein modernes, aber eben auch praxisnahes Polizeigesetz, wie wir es benötigen.
(Abgeordneter Dr. vom Bruch [CDU]: Das ist doch reine Ablenkung! Das ist doch reine Ablenkung für Ihre Unfähigkeit, einen eigenen Entwurf vorzule- gen! Das ist ja unerträglich!)
Ich komme gleich zu der Ablenkung. Darüber hinaus werden die Begrifflichkeiten, hören Sie doch einmal gut zu, Polizei und Polizeivollzugsdienst nicht sauber getrennt. Der Begriff der Verwaltungsbehörden, welcher in Bremen über den Begriff der Polizei mit abgedeckt ist, wird immer wieder verwendet. Es gibt auch Passagen, die wortgleich aus dem Entwurf des Innenressorts übernommen wurden. Insofern gibt es durchaus einige Punkte, in denen wir uns einig sind.
beispielsweise die Aufenthaltsanordnung und das Kontaktverbot, das gleich anmutet, dann aber dermaßen weit und ohne Einschränkung besteht, dass es doch in eine ganz andere Richtung geht und unverhältnismäßig wird. Andere Paragrafen erschließen sich nicht. Vielleicht können Sie hier ja noch einmal, Herr Hinners, erläuternd darauf eingehen.
In § 15 Absatz 1 Nummer 6 soll eine Verpflichtung zur Verhütung schwerer organisierter Gewaltstraftaten nach § 33f eingefügt werden. Was damit geregelt werden soll, erschließt sich leider in Ihrem Antrag nicht. Mit § 28a, Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen, und § 28b, Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, werden die wortgleichen Regelungen aus dem Gesetzentwurf zu § 31a und § 31b Niedersächsisches Polizei und Ordnungsgesetz übernommen. Dabei wird jedoch übersehen, dass eine zumindest in weiten Teilen überschneidende Regelung zu der auch vorher genannten Regelung und § 33i eingebracht wird.
Dann noch ein Part, auf den ich sehr geachtet habe: Bodycam-Einsatz. Denn ob die Veränderungen in § 29 Absatz 4 und Absatz 5 die derzeitige Regelung zu Bodycams in § 29 Absatz 5 Bremisches Polizeigesetz, ersetzen soll, ergibt sich ebenfalls nicht klar aus dem Gesetzentwurf. Wichtig und kurz erwähnenswert ist auch die technische Kommunikationsüberwachung als Teil der polizeilichen Arbeit, hier § 33 Absatz 1. Hier werden bereits bestehende und neue Regelungen des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetzes nicht richtig umgesetzt. Darüber hinaus erkennt der Entwurf nicht, dass die Quellen-TKÜ bereits in § 33 Absatz 2 geregelt ist. Die Quellen-TKÜ wird daher nochmals und doppelt in § 33c umgesetzt. Bei der Normierung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung fehlt es an der Regelung zur sofortigen Vollziehbarkeit der Anordnung, und so gibt es hier noch einige weitere Punkte.
Ich denke aber, auf dieser Ebene macht es keinen Sinn, das hier weiter aufzuzählen. Einen solchen Antrag würden wir normalerweise in die Ausschüsse und Deputationen zur weiteren Befassung und Diskussion überweisen. Hier aber sind wir sehr weit voneinander entfernt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für mich gibt es einen entscheidungsfähigen Gesetzentwurf aus dem Innenressort.
(Abgeordneter Röwekamp [CDU]: Bringen Sie den doch ein! – Abgeordnete Neumeyer [CDU]: Wo ist er denn?)
Bei diesem handelt es sich nicht nur um einen zeitgemäßen Entwurf, nein, es handelt sich vor allem auch um einen Entwurf, der rechtssicher, in sich schlüssig und vor allem passgenau auf Bremen geschrieben ist
und eben keine unkoordinierte Mischung aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und andernorts darstellt. Bisher, und das wissen Sie ganz genau, konnten wir hier in der Tat keine Einigung mit dem Koalitionspartner erringen.
Aber wir haben ein Polizeigesetz, mit dem wir im wahrsten Sinn des Wortes sicher dastehen, sicherer dastehen als mit dem vorliegenden Entwurf der CDU-Fraktion,
der rechtlich und inhaltlich so nicht tragbar ist und in der Anwendung, liebe CDU-Fraktion, schnell in sich zusammenfallen würde. Gerade mit dem Polizeigesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren, und den Änderungen in diesem Umfang sollte man nicht derart nachlässig umgehen und seine ganze Energie nur in die Überschrift legen und dabei den Inhalt voll und ganz außer Acht lassen wie mit diesem hier eingebrachten Gesetz geschehen.
Dieser Entwurf ist für mich aus den dargelegten Gründen und insbesondere in Anbetracht eines funktionieren Sicherheits- und Ordnungsanspruchs ganz entschieden abzulehnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren der CDU-Fraktion, er reicht sicherlich aus, um eine Pressemitteilung zu begründen, aber wie gesagt für eine gute Gesetzesgrundlage für die Polizei ist dies hier entschieden zu wenig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
ginn noch einmal eine Rückschau auf die vergangenen Monate in Bezug auf das Polizeigesetz hier in Bremen halten!
Im Dezember hat Innensenator Mäurer einen Entwurf eines neuen bremischen Polizeigesetzes vorgestellt. Das war kein rot-grüner Entwurf, wie immer wieder behauptet wird, sondern ein Ergebnis der Beratungen in der Innenbehörde über die Notwendigkeiten der Befugnisse der Polizei. Aus meiner Sicht ist es vollkommen legitim, dass ein Innensenator hierzu Vorschläge unterbreitet.
Wir hätten damals natürlich gleich sagen können, das ist alles Teufelszeug, hinein in die ideologischen Schützengräben, wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Das haben wir aus zwei Gründen nicht getan: Erstens hat der Innensenator eine solide Verhandlungsbasis vorgelegt. Ich habe damals gesagt, es ist ein Entwurf mit Augenmaß, der keineswegs vergleichbar mit dem Entwurf des Polizeiaufgabengesetzes in Bayern oder Niedersachsen ist, aber trotzdem beinhaltete er aus unserer Sicht mehrere kritische Punkte, die auch damals schon bekannt waren und benannt wurden.
Zweitens sind wir der festen Überzeugung, dass es in einer Demokratie richtig und wichtig ist, dass man trotz unterschiedlicher Auffassungen darüber diskutiert und verhandelt, ob man nicht doch zu einer gemeinsamen Linie kommen kann, und das machen Sie uns jetzt zum Vorwurf. Dabei ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie das Ringen um die beste Lösung.
Wir haben ernsthaft und viele Stunden über Inhalte und Formulierungen, Auswege und Kompromisse diskutiert, aber am Ende steht die Erkenntnis, dass es in zentralen Punkten keine Verständigung gegeben hat. Dann ist es ehrlicher, miteinander festzustellen, dass es diese Verständigung eben nicht geben wird.
Nun kann ich Sie aber beruhigen, Herr Röwekamp: Es war sicherlich ärgerlich für die Koalition, dass es in diesem Fall nicht funktioniert hat, aber wir arbeiten im Bereich der Innenpolitik sowohl mit der SPD-Fraktion als auch mit dem Innensenator weiter gut und vertrauensvoll zusammen, und wir werden den Diskurs in dieser Frage weiter vorantreiben, das gilt auch insbesondere für die noch zu diskutierenden Punkte.
Unser Ziel bleibt, dass sich alle Menschen frei und sicher im öffentlichen Raum bewegen können. Unsere offene Gesellschaft in Deutschland und Europa ist durch Terrorismus verwundbar, das wissen wir, das haben die Anschläge von Berlin, Istanbul, Nizza, Brüssel, Paris und anderswo schmerzlich gezeigt. Wir müssen unsere Sicherheitsorgane in die Lage versetzen, unsere Sicherheit und Freiheit zu schützen, ohne dabei wichtige Freiheits- und Bürgerrechte aufzugeben. Uns geht es um verantwortliche und umsichtige Politik und Lösungen für konkrete Probleme und eben nicht um die von Ihnen eben betriebene Symboldebatte.
Das sieht man ganz gut am Beispiel der Videoüberwachung: Die Videoüberwachung kann helfen, Straftaten aufzuklären, aber sie kann diese nicht verhindern, wie Sie ja immer wieder in Vorzeiten behauptet haben.
Deswegen muss man sie gezielt einsetzen, unter anderem bei Kriminalitätsschwerpunkten. Über jeden Standort muss im Einzelfall entschieden, und er muss vernünftig begründet werden. Ich sage Ihnen aber auch sehr deutlich, eine flächendeckende Überwachung der Menschen im öffentlichen Raum kommt für uns nicht infrage.