Ich möchte an der Stelle ganz klar sagen, das ist ein erster Schritt. Es kann überhaupt keinen Zweifel darüber geben, dass wir antreten, dass der § 219a StGB verschwindet, und keinerlei Kompromisslösungen oder Ähnliches an dessen Stelle treten.
Darauf würde ich ganz dringend Wert legen, dass wir das auch in Berlin entsprechend deutlich machen, und ich hoffe sehr, dass wir bis zum Ende des Jahres auch auf Bundesebene insofern einen Schritt weiter sind.
Darüber hinaus, und das ist das langfristige Ziel, das wir haben, brauchen wir den Nachwuchs, müssen wir das Thema wieder publik machen und ein völlig gelassenes Verhältnis auch dazu wieder entwickeln beziehungsweise erreichen, dass diese Möglichkeit für Frauen zur Verfügung steht. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Claudia Bernhard, vielen Dank! Die wichtigsten Punkte der Debatte sind jetzt schon angesprochen worden, dann bleibt noch Zeit, den einen oder anderen Punkt zu vertiefen.
Wir haben die Debatte schon aufgeworfen vor inzwischen neun Monaten, vor gewissermaßen einer Schwangerschaftslänge, nachdem Frau Dr. Kristina Hänel verurteilt wurde, zu 6 000 Euro Strafe waren es, glaube ich, damals im letzten Jahr, weil sie auf ihrer Homepage über die Möglichkeit einer Schwangerschaftsunterbrechung informiert. Wir haben uns damals darauf verständigt, dass diese Situation, nämlich die Beibehaltung des § 219a und die damit einhergehende Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten, die diese medizinische Leistung anbieten, nicht in unserem Sinne ist, daher haben wir damals beschlossen, dass wir uns auf Bundesebene einsetzen wollen, dass dieser Paragraf abgeschafft wird.
Eingesetzt haben wir uns, allein der Paragraf ist immer noch vorhanden, weil die Bundesregierung, vor allem die CDU, sich nicht durchringen kann
und hier insbesondere der Bundesgesundheitsminister, diesen Paragrafen, der aus einer sehr unrühmlichen Zeit stammt, der einzig und allein das Ziel hatte, Kontrolle über den Körper der Frau zu bekommen, abzuschaffen, meine Damen und Herren.
Also haben wir überlegt, wenn wir wenigstens den Frauen und den Ärztinnen und Ärzten in Bremen und Bremerhaven Rechtssicherheit und Informationsfreiheit gewähren wollen, wie wir das dann machen. Jetzt beraten wir hier heute einen Gesetzentwurf mit der Absicht, genau diese Situation zu verbessern. Gut ist sie deswegen noch lange nicht. Gut ist sie so lange nicht, solange § 219a noch existiert.
Die Senatorin hat ja gestern mitgeteilt, die Liste ist da, die Daten sind abgefragt. Wir haben also alle Kliniken aufgelistet, die Schwangerschaftsunterbrechung mit diversen, mit unterschiedlichen Methoden anbieten, und wir haben sehr wenige Arztpraxen. Es gibt sehr wenige niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsunterbrechung überhaupt anbieten, und wir haben keinen einzigen niedergelassenen Arzt, der öffentlich seinen Namen, seine Adresse im Netz lesen will.
Das zeigt doch die Stimmung, in der diese Ärztinnen und Ärzte legale medizinische Leistungen anbieten, nämlich die Stimmung, dass sie nicht öffentlich stigmatisiert und dann eben auch nicht öffentlich verklagt werden können, weil eine sehr kleine Gruppe eine Minigruppe von fundamentalen Abtreibungsgegnern ihre viele freie Zeit nutzt, das Netz zu durchforsten und Adressen von Ärztinnen und Ärzten zu finden, die Schwangerschaftsunterbrechungen anbieten.
Ich finde, das ist schon ziemlich dramatisch, wenn sich ein Berufsstand, der zum Wohle von Frauen arbeiten möchte, und viele, viele Frauen, die in Notlage geraten sind, sich von einer kleinen Gruppe von Fundamentalisten so terrorisieren lassen müssen, meine Damen und Herren!
Wir werden deswegen in Bremen alles dafür tun, dass wir so viele Informationen wie möglich zur Verfügung stellen können. Wir werden gleichwohl all unsere Kraft und Energie weiterhin dafür einsetzen, dass auf Bundesebene der § 219a abgeschafft wird, und wir werden uns zukünftig noch mehr und
Ja, § 218 StGB gilt. Ich bin auch froh, dass der nach 1990 doch sehr hart errungene Kompromiss, der vor allem zulasten der Frauen aus dem Osten gegangen ist, die wirklich einen anderen Umgang mit ihrem Körper gewöhnt waren, heute immer noch gilt.
Frau Bernhard hat darauf hingewiesen, dass es nicht selbstverständlich ist, dass dieser gesellschaftliche Konsens auch weiterhin gilt. Ich wäre mir auch nicht sicher, wenn man heute noch einmal über die Abtreibungsmöglichkeiten überhaupt entscheiden müsste, wie die Mehrheitsverhältnisse zum Beispiel im Bundestag wären. Deswegen würde ich immer davon abraten, überhaupt über den § 218 noch einmal neu zu debattieren, jedenfalls zur jetzigen Zeit.
Frauen müssen aber in die Lage versetzt werden, diese medizinische Leistung in Anspruch zu nehmen, nur können wir das kaum mehr gewährleisten, weil wir kaum mehr Ärztinnen und Ärzte haben, die das überhaupt noch können, rein von der Qualifikation her, oder wollen. Es gibt ja zunehmend Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche wirklich auch aus ethischen Gründen ablehnen.
Das halte ich für eine neue Problematik, die wir öffentlich beraten müssen und wofür wir auch Lösungen finden müssen. Denn es gibt Regionen um uns herum, außerhalb von Bremen, wo Frauen eigentlich im näheren Umfeld keinerlei Möglichkeit mehr haben, eine legale Abtreibung unter sauberen, sicheren, ärztlichen Bedingungen durchführen zu lassen. Die Situation, dass auch Frauen aus Bremen und Bremerhaven dafür ins europäische Ausland fahren müssen, die wollen wir doch vermeiden, meine Damen und Herren! – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist für rationale Menschen, für uns Freie Demokraten, schwer nachvollziehbar, dass auf Bundes- und Landesebene über Monate darüber diskutiert wird, ob eine sachliche Information über
Der Grund für die emotionale Debatte ist folgender: Es wird auch Ärzten und Ärztinnen, bei denen sachliche Informationen auf der Homepage stehen, unterstellt, dass sie Werbung für Abtreibung machen.
Die Emotionalität, die das Thema Schwangerschaftsabbruch immer wieder bedient, ist nachvollziehbar: Frauen, die für Abtreibung gekämpft haben, empfinden es als Diskriminierung und auch als Anschlag auf die Selbstbestimmung, wenn Menschen sich gegen Abtreibung engagieren. Eine Strafanzeige wie die gegen Frau Dr. Hänel ist nachvollziehbar ein anhaltendes Ärgernis.
Frauen, die gegen Abtreibung kämpfen, neigen in dem Abwägungsprozess zwischen Lebensrecht und Freiheit der Frau mit Priorität dem Lebensrecht zu. Seit vielen Jahren und in vielen Kulturen prallen hier unversöhnliche Fronten aufeinander, und wo diese Gruppen aufeinanderprallen, gibt es meistens keine Gespräche, sachliche Diskurse oder Diskussionen, sondern Beschimpfungen, Entwertungen und Machtkämpfe, die von der Gewissensfreiheit auf beiden Seiten nicht mehr viel übrig lassen, und es ist nicht abzusehen, dass sich an diesem Fronten etwas ändert.
Nun gibt es ja in Deutschland eine geltende Gesetzeslage in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche. Danach steht das Leben des ungeborenen Kindes unter dem Schutz des Grundgesetzes, also Abtreibung ist in unserem Land entgegen häufig transportierter Meinung nicht erlaubt – § 218 Strafgesetzbuch –, sondern nach § 218 a StGB unter bestimmten Bedingungen straffrei.
Wir haben das Jahr 2018 und stehen nicht mehr am Anfang der Siebzigerjahre, als die Frauenbewegung den gemeinsamen Kampf gegen § 218 StGB aufnahm. Der Schwangerschaftsabbruch war damals verboten, er musste heimlich durchgeführt werden, war teuer, erniedrigend und lebensgefährlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aufgrund des Falles der Ärztin Dr. Hänel aus dem vergangenen Jahr findet erneut eine intensive gesellschaftliche Debatte um Schwangerschaftsabbrüche
statt. In unserer heutigen Debatte geht es aber nicht um Schwangerschaftsabbrüche, sondern um das Thema Information über Schwangerschaftsabbrüche. Dabei steht für uns in der FDP einerseits fest, dass informiert werden muss, und andererseits, dass wir Werbung, bis hin zu Leuchtreklame oder Ähnlichem, in dieser Sache für unangemessen halten.
Dafür ist der Eingriff zu tief greifend, zu erklärungsbedürftig und setzt Beratung voraus, aber gezielte sachliche Informationen auf ärztlichen Webseiten und beim Gesundheitsamt einzustellen ist eine logische Konsequenz. Wenn also Abtreibung straffrei durchgeführt werden kann, so muss man sich darüber auch sachlich informieren können.
Hier muss gesetzlich nachjustiert werden. Auf Bundesebene fordern DIE LINKE und die Grünen eine komplette Abschaffung des Werbeverbots, die FDP und neuerdings auch die SPD fordern eine entsprechende Modifikation des Paragrafen.
Wenn der Bund etwas länger braucht, um hier Klarheit zu schaffen, so sollten wir in Bremen die Lücke schon einmal füllen und schon einmal sachliche Informationen vorhalten, und wie wir heute Morgen der Presse entnehmen konnten, ist das ja bereits auf dem Weg.
Etwas irritierend ist der Vorgriff, indem dies angekündigt wird, bevor wir es heute beschließen. In der Sache stimmen wir zu. So weit für den Moment, ich melde mich dann noch einmal in der zweiten Runde. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Gemäß § 218 Strafgesetzbuch – er wurde hier ja heute auch schon mehrmals erwähnt – ist dem Grundsatz nach, mit Ausnahmen, ein Schwangerschaftsabbruch verboten. Nach ei
nem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat ungeborenes Leben eine eigene Rechtsqualität und steht unter dem Schutz des Grundgesetzes.
Auch wir, die Christlich Demokratische Union, schließen uns mit unserer Meinung diesem Urteil an. Trotzdem kann es jeder Frau passieren, dass sie mit einer ungewollten Schwangerschaft in diese Notlage gerät. Es geht – und das ist mir von vornherein sehr wichtig zu erwähnen – bei dieser Debatte keineswegs und zu keiner Zeit um die Kritik an den betroffenen Frauen oder die Verurteilung der Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sondern darum, dem ungeborenen Leben eine Stimme zu geben.