Interessant ist auch, Frau Grobien, dass ein Kollege Ihrer Partei dort den jetzigen Wirtschaftsminister stellt und diese Form offensichtlich auch von der Regierung gemeinsam getragen wird, genauso wie hier auch gemeinsam getragen wird, dass wir im Bremer Senat diese Klärung vornehmen. Wir holen uns dazu noch einmal ein Votum der Bundesregierung, denn – ich sage es für Sie noch einmal, Herr Hilz – die Bundesregierung ist Adressat des Vertragsverletzungsverfahrens der Kommission. Das heißt, die Bundesregierung verhandelt mit Brüssel darüber, was wir tun müssen, um dieses Verfahren abzuwenden. Deswegen sprechen wir mit der Bundesregierung darüber, was Brüssel gesagt hat, was wir tun müssen. Wenn Brüssel sagt, die Integrierten Bewirtschaftungspläne reichen aus, dann werden wir es dabei bewenden lassen, und wenn – wovon wir fest ausgehen – Brüssel sagt, nein, ihr müsst es hoheitlich unter Schutz stellen, dann werden wir das machen. Deswegen haben wir dieses Verfahren in der letzten Woche in der Deputation auf den Weg gebracht.
Wie wir das genau ausgestalten, liegt alles noch in der Zukunft, und es wird so ausgestaltet werden – das sage ich hier zu –, dass die Schifffahrt und die Häfen nicht in anderem Maße beeinträchtigt werden, als sie es schon seit dem Jahr 2007 sind, seit Brüssel dieses FFH-Gebiet bestätigt hat.
Also, es gibt diesen Streit nicht, es ist eine, wie gesagt, Folkloredebatte, aber es ist immer wieder schön, sie zu führen.
Zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten der bremischen Häfen nicht behindern! Antrag der Fraktion der CDU vom 5. September 2017 (Drucksache 19/1221)
Zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten der bremischen Häfen nicht behindern! Bericht und Antrag des Ausschusses für Angelegenheiten der Häfen vom 28. August 2018 (Drucksache 19/1794)
Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit Drucksachen-Nummer 19/1221 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abgeordneter Patrick Öztürk [SPD, frakti- onslos], Abgeordnete Wendland [parteilos)
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der Häfen Kenntnis.
Schwangerschaftsabbruch – Wie ist die aktuelle Situation in Bremen? Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 12. April 2018 (Drucksache 19/1620)
Gesetz zur Änderung des Schwangerenberatungsgesetzes Schwangeren Frauen in einer Konfliktsituation verlässliche Informationen zur Verfügung stellen! Antrag der Fraktion der CDU vom 19. Juni 2018 (Drucksache 19/1722) 1. Lesung
Gesetz zur Änderung des Schwangerenberatungsgesetzes Öffentliche Informationen über legale Schwangerschaftsabbrüche ermöglichen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und DIE LINKE vom 17. August 2018 (Drucksache 19/1774) 1. Lesung
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt fällt ganz zufällig auch zusammen mit einer Verhandlung, die heute in Kassel stattfindet. Es stehen zwei Ärztinnen, die gegen den § 219a StGB verstoßen haben, unter Anklage. Das ist quasi der Kontext auch für unseren gemeinsamen Antrag hier.
Ich möchte noch einmal ganz kurz auf die Stichpunkte unserer Großen Anfrage eingehen. Es handelt sich um die Rechtsunsicherheit, die zu § 219a besteht, in dem begründet ist, dass Werbung für
Schwangerschaftsabbruch verboten ist, und jegliche Information wird durch die aktuelle Rechtsprechung quasi schon als Werbung gedeutet.
Dazu gehört auch, dass die Listen respektive Adressen nicht eindeutig abgesichert sind, wir gar nicht wissen, was aktuell für Adressen infrage kommen, und es hat in dem Zusammenhang auch natürlich hervorgebracht, dass wir noch nicht einmal klar haben, wie viele Einrichtungen und Ärztinnen und Ärzte dazu momentan überhaupt infrage kommen. Es hat sich, und so verstehe ich auch den Antrag der CDU, und in dem Kontext finde ich wichtig, das noch einmal zu erwähnen, durchaus ein gesellschaftlicher Konsens herausgebildet. Dieser Konsens lautet: Es gibt natürlich unterschiedliche politische und moralische Auffassungen zum Schwangerschaftsabbruch. Das sei ja auch jedem unbenommen. Es gibt aber definitiv keinen Zwang zur Mutterschaft, und man kann von keiner Austragungspflicht mehr sprechen. Das ist einer, sage ich einmal, tolerant liberalen Gesellschaft auch nicht würdig.
Dennoch gibt es einzelne und organisierte Gruppen, die sich mit diesem Konsens nicht abfinden wollen, und es immer wieder versuchen, ihn mit allen Mitteln zu unterlaufen. Sie kennen sicher auch durchaus die Beispiele, mit welchen Methoden entsprechende Einrichtungen oder Ärztinnen und Ärzte konfrontiert werden. Das geschieht hauptsächlich gegenüber diesem Personenkreis, das heißt also den Ärztinnen und Ärzten, die diese Eingriffe vornehmen.
Eine der Methoden, ich hatte es anfangs erwähnt, ist aktuell, die entsprechenden Ärztinnen und Ärzte zu verklagen und sie quasi damit zu konfrontieren, dass sie auf ganz dünnem rechtlichen Eis stehen. Es wird deutlich, auch in der Mitteilung auf unsere Große Anfrage, dass es aktuell niemanden mehr gibt, der verlässlich darüber Auskunft geben kann, welche Praxen und Kliniken im Land Bremen überhaupt Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Das zitiert ja auch durchaus die CDU in ihrem Antrag.
Der Berufsverband der Frauenärztinnen und -ärzte schildert, dass in den jungen Ärztegenerationen die Bereitschaft enorm gesunken ist, Schwangerschaftsabbrüche anzubieten. Das hat auch mit der Ausbildungsstruktur im Medizinstudium zu tun. Übrigens ist das ein Punkt, über den wir uns hier
auch noch einmal auseinandersetzen müssten. Die Generalstaatsanwaltschaft sagt: Hm, Listen veröffentlichen, schwer zu sagen, könnte Probleme geben, lieber nicht.
Ich lese jetzt aus beiden Anträgen, unserem gemeinsamen, also dem von den Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und der SDP genauso wie dem von der CDU, die Position, dass es durchaus wünschenswert wäre, dass eine Liste der Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen, auch veröffentlicht wird.
Der Unterschied zwischen den beiden Anträgen liegt allerdings darin, dass wir sagen, wir machen das jetzt, und wir gehen diesen Schritt jetzt in Anlehnung an Berlin und Hamburg. Während im Antrag der CDU die Meinung steht, wir warten lieber ab, bis das auf Bundesebene geklärt ist.
An dem Punkt, meine Damen und Herren, eint die Frauen im Linken-, Grünen- und SPD-Spektrum durchaus die Erfahrungen der Frauenbewegung, denn nichts, aber auch wirklich gar nichts ist in der Geschichte der Frauenbewegung durch Abwarten gewonnen worden!
Wir haben eben keine Geduld mehr gegenüber den Versuchen, dass der Schwangerschaftsabbruch in eine gesellschaftliche Schmuddelecke gedrängt wird. Wir akzeptieren auch nicht, dass das Recht auf Abtreibung durch Kampagnen, Winkelzüge und Drohungen untergraben wird. Es hat in den letzten Jahren in Europa einige Rückschritte gegeben. Das ist kaum zu verhehlen. Es gibt aber auch Fortschritte. Das sieht man durch das Referendum in Irland, wie sich das jetzt in der Praxis auch immer ausgestalten mag.
Dass die Frauen diese Regelung, die wir haben, auch benutzen können, das ist das Mindeste, was wir letztendlich durchsetzen müssen. Deshalb bin ich sehr froh, dass es uns gemeinsam heute gelungen ist, dass wir sagen, wir werden diese Listen veröffentlichen auf der Grundlage dieser Gesetzesänderung, dass sie zugänglich werden können, dass sie aktualisiert werden und dass sie eben tatsächlich vom Ressort zur Verfügung gestellt werden, um den Ärztinnen und Ärzten im Land Bremen ein Mindestmaß an Schutz auch zu gewähren.